Ab wann darf man alleine fliegen? Alle Altersgrenzen, Regeln und Tipps

Ausgezeichnet

228.171

Bewertungen über

Trustpilot

Ab wann darf man alleine fliegen? Alle Altersgrenzen, Regeln und Tipps

Von AirHelper・Letzte Aktualisierung: 29. Juli 2025

Kinder dürfen in der Regel ab 5 Jahren alleine fliegen, allerdings nur mit einem speziellen Betreuungsservice der Airline. Ohne Begleitung ist das meist ab 12 Jahren erlaubt.

Die genauen Altersgrenzen variieren je nach Fluggesellschaft und Reiseziel. Während manche Airlines bereits ab 12 Jahren das Alleinreisen ohne Betreuung erlauben, verlangen andere bis zum 16. oder sogar 18. Lebensjahr eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern oder die Buchung eines sogenannten Unaccompanied-Minor-Services (UM-Service).

In diesem Artikel erfahren Sie im Detail:

  • Ab welchem Alter Kinder und Jugendliche bei verschiedenen Airlines alleine fliegen dürfen,

  • welche Dokumente und Erklärungen erforderlich sind,

  • wie der Betreuungsservice funktioniert,

  • und worauf Sie bei Auslandsflügen, Zwischenstopps oder im Notfall achten sollten.

Ab welchem Alter dürfen Kinder alleine fliegen?

Mit Begleitservice dürfen Kinder ab 5 Jahren alleine fliegen, ohne Betreuung ist das in der Regel ab 12 Jahren erlaubt. Je nach Airline sogar erst ab 14 oder 16.

Die Altersgrenzen für alleinreisende Kinder sind nicht gesetzlich einheitlich geregelt, sondern werden von den Airlines selbst festgelegt. Grundsätzlich gilt:

  • 5–11 Jahre: Kinder dürfen nur alleine fliegen, wenn der sogenannte Unaccompanied-Minor-Service (UM-Service) gebucht wird. Ohne diesen Service ist ein Alleinflug in diesem Alter nicht möglich.

  • 12–15 Jahre: In diesem Alter dürfen Kinder bei vielen Airlines ohne Betreuung fliegen, wenn eine schriftliche Einverständniserklärung der Eltern vorliegt.

  • Ab 16 Jahren: Jugendliche gelten bei den meisten Fluggesellschaften als reisefähig wie Erwachsene und dürfen komplett eigenständig fliegen, inklusive internationaler Strecken.

Doch Achtung: Manche Fluglinien verlangen auch bei 15- oder 16-Jährigen noch eine schriftliche Zustimmung oder bieten den UM-Service optional an, etwa für Eltern, die mehr Sicherheit wünschen.

Welche Altersgrenzen gelten bei verschiedenen Airlines?

Die Altersgrenzen unterscheiden sich je nach Fluggesellschaft, manche erlauben Alleinreisen ab 12 Jahren, andere erst ab 14 oder sogar 16.

Um einen besseren Überblick zu geben, haben wir die wichtigsten Regelungen der beliebtesten Airlines in einer Vergleichstabelle zusammengefasst. Diese enthält das Mindestalter für Alleinreisen, ob ein Betreuungsservice verpflichtend ist und ob zusätzliche Gebühren anfallen.

Airline-Vergleich: Mindestalter, Betreuungspflicht und Zusatzkosten

AirlineAlleinflug abUM-Service verpflichtendUM-Service optionalGebühren (ca.)
Lufthansa5 Jahre (mit UM) / 12 Jahre (ohne)Ja, 5–11 Jahre12–17 Jahre60–100 € je Strecke
Eurowings5 Jahre (mit UM) / 12 Jahre (ohne)Ja, 5–11 Jahre12–17 Jahreab 60 €
Condor5 Jahre (mit UM) / 12 Jahre (ohne)Ja, 5–11 Jahre12–15 Jahre50–65 €
Ryanairab 16 JahrenNeinNicht verfügbarKein Service
easyJetab 16 JahrenNeinNicht verfügbarKein Service
Turkish Airlines7 Jahre (mit UM) / 12 Jahre (ohne)Ja, 7–12 Jahre13–18 Jahrevariabel (ca. 80 €)
Emirates5 Jahre (mit UM) / 12 Jahre (ohne)Ja, 5–11 Jahre12–15 Jahreca. 75–100 €
KLM5 Jahre (mit UM) / 15 Jahre (ohne)Ja, 5–14 Jahre15–17 Jahreca. 100 €
Air France5 Jahre (mit UM) / 12 Jahre (ohne)Ja, 5–11 Jahre12–17 Jahreca. 50–80 €

Hinweis: Die Angaben können je nach Strecke, Buchungsklasse und Zielland leicht variieren. Bitte prüfen Sie vor der Buchung die genauen Konditionen der jeweiligen Fluggesellschaft.

Braucht mein Kind eine Einverständniserklärung der Eltern um alleine zu fliegen?

Ja, bei allen alleinreisenden Kindern unter 18 Jahren verlangen die meisten Airlines eine schriftliche Einverständniserklärung der Erziehungsberechtigten.

Diese Erklärung dient dem Schutz des Kindes und der rechtlichen Absicherung der Fluggesellschaft. Je nach Alter, Zielort und Airline kann sie verpflichtend oder empfohlen sein. Besonders bei internationalen Flügen oder wenn der UM-Service nicht genutzt wird.

Typischer Inhalt einer Einverständniserklärung:

  • Name und Geburtsdatum des Kindes

  • Reisedaten (Flugnummer, Datum, Zielort)

  • Name, Anschrift und Telefonnummer der Eltern

  • Name der abholenden Person am Zielflughafen

  • Kopie des Ausweises der Eltern

Viele Airlines stellen ein eigenes Formular zur Verfügung, häufig in der Buchungsbestätigung enthalten oder auf der Website zum Download verfügbar.

Welche Reisedokumente sind für alleinreisende Kinder erforderlich?

Alleinreisende Kinder benötigen in der Regel einen gültigen Reisepass oder Personalausweis, die Einverständniserklärung der Eltern sowie ggf. ein Visum oder Gesundheitsdokumente.

Welche Unterlagen genau erforderlich sind, hängt vom Reiseziel, Alter des Kindes und der Airline ab. Grundsätzlich sollten Sie folgende Dokumente bereithalten:

Pflichtdokumente für Inlandsflüge (innerhalb Deutschlands):

  • Gültiger Personalausweis oder Kinderreisepass

  • Einverständniserklärung der Eltern

  • Buchungsbestätigung und Kontaktdaten der abholenden Person

  • Gegebenenfalls Nachweis über Buchung des UM-Services

Pflichtdokumente für Auslandsflüge:

  • Reisepass oder Kinderreisepass mit ausreichender Gültigkeit

  • Einverständniserklärung der Eltern – idealerweise auf Deutsch und Englisch

  • Visum (sofern erforderlich, z. B. für USA)

  • Nachweis über Rückflug oder Aufenthaltsdauer (bei Einreise in Nicht-EU-Länder)

  • Vollmacht für Betreuungspersonen bei Abholung im Ausland

  • Impf- oder Gesundheitsnachweise, je nach Zielland (z. B. Gelbfieber, COVID-19)

Wichtig: Für Reisen innerhalb der EU reicht meist der Kinderreisepass oder Personalausweis. Bei Drittstaaten gelten eigene Einreisebestimmungen – diese sollten Sie unbedingt vorab über das Auswärtige Amt oder die jeweilige Botschaft prüfen.

Was ist der Unaccompanied-Minor-Service (UM-Service)?

Der Unaccompanied-Minor-Service ist ein spezieller Betreuungsservice für alleinreisende Kinder, der von Fluggesellschaften für Kinder im Alter von meist 5 bis 11 Jahren verpflichtend angeboten wird.

Mit diesem Service übernimmt die Airline die Verantwortung für das Kind vom Check-in bis zur Übergabe an die abholende Person am Zielflughafen. Der UM-Service ist in vielen Fällen auch für ältere Kinder bis 15 oder 17 Jahre optional buchbar – je nach Airline und Wunsch der Eltern.

So funktioniert der Betreuungsservice Schritt für Schritt:

  1. Check-in mit den Eltern: Das Kind wird gemeinsam mit einem Elternteil oder Erziehungsberechtigten eingecheckt. Hier wird auch die Einverständniserklärung abgegeben.

  2. Begleitung zum Gate: Ein Airline-Mitarbeiter begleitet das Kind durch die Sicherheitskontrolle bis zum Flugzeug.

  3. Betreuung an Bord: Die Crew ist über das alleinreisende Kind informiert und kümmert sich während des Fluges besonders.

  4. Übergabe am Zielort: Nach der Landung wird das Kind von einem Mitarbeitenden der Fluggesellschaft zur angegebenen Abholperson gebracht – nur gegen Vorlage eines Ausweises.

Diese Leistungen sind im UM-Service enthalten:

  • Persönliche Betreuung während der gesamten Reise

  • Vorrang beim Boarding und Ausstieg

  • Hilfe beim Umsteigen (wenn erlaubt)

  • Notfallbetreuung bei Verspätung oder Flugausfall

  • Permanente Erreichbarkeit für Eltern

Wie hoch sind die Kosten für den Betreuungsservice bei verschiedenen Airlines?

Die Kosten für den Unaccompanied-Minor-Service (UM-Service) liegen je nach Airline meist zwischen 50 € und 100 € pro Strecke.

Der Preis hängt von der Fluggesellschaft, der Strecke (Kurz-, Mittel- oder Langstrecke) und teilweise vom Buchungszeitpunkt ab. In einigen Fällen muss der UM-Service telefonisch oder über ein spezielles Formular gebucht werden, vor allem bei internationalen Flügen oder Umstiegen.

Dürfen Kinder alleine ins Ausland fliegen?

Ja, Kinder dürfen grundsätzlich alleine ins Ausland fliegen. Allerdings gelten je nach Zielland besondere Einreisevorschriften, zusätzliche Dokumentenpflichten und Altersgrenzen.

Innerhalb der EU ist das Alleinreisen meist unkomplizierter, solange die Airline es erlaubt und eine gültige Einverständniserklärung sowie alle Reisedokumente vorliegen. Bei Nicht-EU-Ländern sind oft weitere Nachweise oder Visa erforderlich.

Besonderheiten bei beliebten Reiseländern:

🇪🇸 Spanien

  • Einverständniserklärung auf Spanisch empfohlen

  • Elternvollmacht sollte notariell oder offiziell beglaubigt sein

  • UM-Service wird bei jüngeren Kindern stark empfohlen

🇮🇹 Italien

  • Kinder unter 14 benötigen zusätzlich zur Einverständniserklärung einen offiziellen Vordruck („Dichiarazione di accompagnamento“)

  • Muss vor der Reise bei der italienischen Botschaft beantragt werden

🇫🇷 Frankreich

  • Kinder unter 18 benötigen eine „autorisation de sortie du territoire“ (AST) – schriftliche Erlaubnis der Eltern

  • Muss vom Kind mitgeführt werden, auch bei Flügen innerhalb der EU

🇹🇷 Türkei

  • Einverständniserklärung der Eltern auf Türkisch oder Englisch empfohlen

  • Bei Reisen mit Zwischenstopp sollte der Betreuungsservice verpflichtend gebucht werden

🇺🇸 USA

  • ESTA oder Visum notwendig

  • Einverständniserklärung auf Englisch mit Kontaktdaten der Eltern und Abholperson wird empfohlen

  • Zoll- und Grenzbeamte können zusätzliche Fragen stellen

Können Kinder alleine fliegen, wenn ein Umstieg nötig ist?

Ein Umstieg ist bei alleinreisenden Kindern nur dann erlaubt, wenn die Airline dies ausdrücklich anbietet und der Betreuungsservice lückenlos gebucht wurde.

Nicht alle Fluggesellschaften lassen alleinreisende Kinder mit Anschlussflug reisen – besonders bei Flügen mit mehreren Airlines oder bei internationalen Verbindungen sind Umstiege oft ausgeschlossen oder stark eingeschränkt.

Welche Airlines erlauben Umsteigen mit Betreuung?

  • Lufthansa & Swiss: erlauben Umsteigen mit UM-Service – aber nur auf durchgehenden Buchungen (kein Wechsel zwischen Airlines)

  • KLM & Air France: erlauben betreutes Umsteigen an großen Drehkreuzen wie Amsterdam oder Paris

  • Emirates: erlaubt Umstieg mit Betreuung in Dubai, Mindestalter: 8 Jahre

  • Eurowings, Ryanair, easyJet: erlauben keine Umstiege für alleinreisende Kinder

Wichtig: Bei Flügen mit Codeshare-Partnern (z. B. Lufthansa + United) muss der UM-Service für alle Segmente verfügbar und gebucht sein – sonst wird das Kind nicht transportiert.

Was passiert bei verpassten Anschlussflügen?

Wenn ein betreutes Kind den Anschlussflug verpasst (z. B. wegen Verspätung), übernimmt die Airline die Betreuung:

  • Unterbringung im Hotel (falls nötig)

  • Mahlzeiten und Getränke

  • Kontaktaufnahme mit den Eltern

  • Umbuchung auf den nächsten verfügbaren Flug

Was passiert, wenn ein Flug verspätet ist oder ausfällt?

Bei Flugverspätungen oder -ausfällen wird ein alleinreisendes Kind vom Betreuungsservice der Airline durchgehend betreut. Die Eltern werden umgehend informiert und gegebenenfalls steht dem Kind eine Entschädigung zu.

Betreuung bei Verspätungen und Ausfällen

Wenn der gebuchte Flug sich stark verspätet oder ausfällt, übernimmt die Fluggesellschaft:

  • Die durchgehende Aufsicht und Betreuung des Kindes

  • Die Bereitstellung von Getränken, Mahlzeiten und ggf. Hotelübernachtungen

  • Die Kommunikation mit den Eltern oder Erziehungsberechtigten

  • Die Umbuchung auf einen Ersatzflug

Wichtig: Kinder dürfen den Flughafen in der Regel nicht verlassen, auch nicht mit Bekannten oder Verwandten, außer mit vorheriger Genehmigung der Eltern und Airline.

Wer hat Anspruch auf Entschädigung?

Nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt:

  • Bei Verspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen oder Nichtbeförderung kann eine pauschale Entschädigung zwischen 250 € und 600 € fällig werden.

  • Die Entschädigung steht rechtlich dem Kind zu, da es als Passagier betroffen ist – die Auszahlung erfolgt in der Praxis aber meist an die Eltern.

Darf mein Kind alleine den Rückflug antreten?

Ja, Kinder dürfen auch alleine den Rückflug antreten. Vorausgesetzt, die Airline erlaubt Alleinreisen auf der Rückstrecke und alle erforderlichen Unterlagen und Betreuungsservices sind korrekt gebucht.

Oft wird bei der Buchung eines Hin- und Rückflugs automatisch festgelegt, dass beide Flüge mit oder ohne Betreuungsservice erfolgen müssen, je nach Alter des Kindes und interner Airline-Vorgaben.

Wichtige Voraussetzungen für einen Rückflug ohne Begleitung:

  • Einverständniserklärung der Eltern muss ausdrücklich beide Strecken abdecken

  • Betreuungsservice (UM-Service) muss auch für den Rückflug gebucht sein, wenn das Alter es erfordert

  • Die abholende Person am Rückflughafen muss schriftlich benannt sein und sich mit Ausweis legitimieren

  • Die Airline muss eine durchgehende Verantwortung übernehmen können (besonders bei Umstiegen)

Besondere Herausforderungen beim Rückflug:

  • In manchen Ländern (z. B. USA, Kanada) können zusätzliche Ein- oder Ausreiseformalitäten beim Rückflug verlangt werden

  • Bei internationalen Rückflügen mit anderen Airlines (z. B. bei Codeshare-Flügen) kann es zu Problemen kommen, wenn der UM-Service nicht überall gilt

  • Airlines verlangen teils, dass die Buchung zentral über deren Servicecenter erfolgt – nicht online

Tipp: Klären Sie beim Hinflug unbedingt alle Details für den Rückflug, buchen Sie idealerweise beide Strecken gemeinsam und lassen Sie sich alle Regelungen schriftlich bestätigen.

Wie bereite ich mein Kind optimal auf einen Flug alleine vor?

Eine gute Vorbereitung hilft, Ängste zu reduzieren und das Kind auf die Situation beim Alleinreisen vorzubereiten, sowohl emotional als auch organisatorisch.

Allein zu fliegen ist für viele Kinder ein aufregendes, manchmal auch beängstigendes Erlebnis. Eine durchdachte Vorbereitung gibt Sicherheit, dem Kind ebenso wie den Eltern.

Tipps für Eltern zur mentalen Vorbereitung:

  • Sprechen Sie frühzeitig mit Ihrem Kind über den Ablauf der Reise, vom Check-in bis zur Ankunft am Ziel

  • Erklären Sie den Zweck des Betreuungsservices und dass das Personal jederzeit ansprechbar ist

  • Machen Sie ggf. einen Probeausflug zum Flughafen, um Abläufe zu veranschaulichen

  • Lassen Sie das Kind bei Entscheidungen mitreden (z. B. Sitzplatzwahl, Lieblingssnack), um das Gefühl von Kontrolle zu stärken

  • Besprechen Sie, was bei Unsicherheiten oder Notfällen zu tun ist – etwa das Ansprechen der Crew

Was sollte ins Handgepäck?

Eine gut gepackte Tasche sorgt für mehr Komfort unterwegs. Empfohlen sind:

  • Reisepass/Personalausweis und Kopie der Einverständniserklärung

  • Notfallkarte mit Namen, Telefonnummern und Buchungsnummer

  • Snacks und Wasserflasche (leer für die Sicherheitskontrolle)

  • Kopfhörer, Buch oder kleines Spielzeug

  • Jacke, Taschentücher, ggf. Reiseübelkeitstabletten

  • Eine kleine persönliche Erinnerung von zu Hause (z. B. Foto, Glücksbringer)

Was sollten Jugendliche über das Alleinreisen wissen?

Ab 12 Jahren dürfen viele Jugendliche ohne Eltern fliegen, ab 16 sogar meist ohne Einschränkungen. Trotzdem gelten bestimmte Regeln, die Sie kennen sollten.

Viele Jugendliche möchten Freunde oder Familie besuchen, alleine in den Urlaub fliegen oder an einem Schüleraustausch teilnehmen. Auch wenn das rechtlich meist erlaubt ist, sollten bestimmte Voraussetzungen erfüllt sein.

Welche Regeln gelten ab 12, 14, 15 oder 16 Jahren?

  • Ab 12 Jahren: Die meisten Airlines erlauben Flüge ohne Eltern, aber nur mit schriftlicher Einverständniserklärung. Manche verlangen weiterhin einen optionalen Betreuungsservice.

  • Ab 14 Jahren: Die Mehrheit der Fluggesellschaften erlaubt Flüge ohne Betreuung und mit weniger Einschränkungen. Oft reicht eine unterschriebene Einwilligung der Eltern.

  • Ab 16 Jahren: Du kannst bei fast allen Airlines wie ein Erwachsener fliegen, ohne Einverständniserklärung, Betreuung oder Sonderregelungen.

  • Unter 12 Jahren: Ein Flug ist nur mit Betreuungsservice und vorheriger Anmeldung über die Eltern möglich.

Was darf ich alleine entscheiden und buchen?

  • Eigene Flüge buchen? Ja – technisch möglich, aber oft nur mit Zustimmung oder Bezahlung durch Erwachsene.

  • Ausland alleine bereisen? Ja – mit gültigem Reisepass und ggf. Visum sowie schriftlicher Genehmigung der Eltern.

  • Anschlussflüge/Umstieg? Nur bei Airlines, die dies für Minderjährige erlauben – sonst nicht möglich.

Welche Alternativen gibt es zum Alleinflug für Kinder?

Wenn ein Kind noch nicht alleine fliegen darf oder sich dabei unwohl fühlt, kommen je nach Reiseziel verschiedene Alternativen infrage, von betreuten Bahnreisen bis zu Reisebegleitdiensten.

Nicht jedes Kind ist reif genug, um alleine zu fliegen – und nicht jede Flugverbindung erlaubt es. In diesen Fällen gibt es sinnvolle Alternativen, die sowohl sicher als auch praktisch sind.

Mögliche Alternativen im Überblick:

👤 Mitflug durch Begleitperson

  • Eltern oder Verwandte buchen denselben Flug

  • Besonders bei komplexen Verbindungen (z. B. mit Umstieg) empfehlenswert

  • Kostet mehr, gibt aber maximale Sicherheit

🚄 Bahnreisen mit Betreuung

  • Die Deutsche Bahn bietet einen betreuten Kinderreise-Service (Kids on Tour) auf ausgewählten Strecken an

  • Geeignet für Kinder zwischen 6 und 14 Jahren

  • Betreuer kümmern sich um die Kinder während der gesamten Zugfahrt

✈️ Externe Flugbegleitung buchen

  • Spezialisierte Agenturen bieten Reisebegleitdienste für Kinder an

  • Ein:e geschulte:r Betreuer:in fliegt mit dem Kind mit, oft auch bei internationalen Reisen

  • Ideal für jüngere Kinder oder Langstreckenflüge

🎓 Begleitete Gruppenreisen

  • Sprachreisen, Ferienlager oder Jugendreisen mit fester Betreuung

  • Organisation kümmert sich um An- und Abreise sowie die Betreuung vor Ort

  • Gut geeignet für erste Auslandsreisen

Häufige Fragen zum Thema „Ab wann darf man alleine fliegen“

79 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Gehören Sie nicht dazu.

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter und erhalten Sie die neuesten Ratschläge und Tipps direkt in Ihren Posteingang.

Teilen Sie es mit Ihren Freunden.