Flug Erstattung: So bekommen Sie Ihr Geld zurück

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten
Bis zu 600 € pro Person
Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr
Prüfen Sie Ihren Flug innerhalb von 2 Minuten
Niemand wünscht sich eine Flugverspätung oder Flugannullierung, doch leider treten solche Störungen immer wieder auf. Das Gute ist: In vielen Fällen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Zusätzlich können Sie sich oft den Ticketpreis für den ausgefallenen Flug erstatten lassen.
Eine Flugerstattung ist zum Beispiel möglich, wenn Sie den Flug wegen einer Verspätung, Annullierung oder Nichtbeförderung nicht antreten konnten. Wann eine Flug Erstattung greift und wie Sie Ihren Flug erstatten lassen, erklären wir Ihnen im Detail.
Rückerstattung vom Flugticket:
💶 Erstattung: Sie erhalten den Ticketpreis zurück, wenn Sie den Flug aufgrund von Annullierung oder Verspätung (über 5 Stunden) nicht antreten möchten.
💰 Entschädigung: Zusätzlich zur Erstattung können Sie bei Flugverspätungen oder -ausfällen bis zu 600 € Entschädigung verlangen, abhängig von der Flugstrecke.
⚖ Grundlage: Erstattungen beziehen sich auf die Rückzahlung Ihrer Kosten, während Entschädigungen eine finanzielle Wiedergutmachung für Unannehmlichkeiten darstellen.
🕖 Zeitpunkt: Die Erstattung gilt bei Störungen am Reisetag, Entschädigungen auch bei länger zurückliegenden Vorfällen (bis zu 3 Jahre).
⛈ Ausnahmefälle: Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter gibt es keine Entschädigung, aber oft eine Erstattung des Ticketpreises.
Der Unterschied zwischen Flugticket Rückerstattung und Entschädigung
| Erstattung | Entschädigung | |
|---|---|---|
| Was wird ersetzt? | Ticketpreis | Finanzielle Wiedergutmachung |
| Voraussetzung | Flug annulliert oder >5 Stunden verspätet | Verspätung >3 Stunden oder Annullierung |
| Höhe des Betrags | Ticketpreis | Bis zu 600 € (abhängig von Flugstrecke) |
| Ausnahmen | Gilt auch bei außergewöhnlichen Umständen | Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen |
| Zeitrahmen | Direkt nach Flugstörung | Bis zu 3 Jahre nach Flugstörung |
Wann können Sie sich den Flug erstatten lassen?
Wurde Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert und Sie möchten keinen der angebotenen Ersatzflüge annehmen, haben Sie Anspruch auf eine Flugerstattung. Auch wenn Ihr Flug mehr als fünf Stunden verspätet ist und Sie sich entscheiden, nicht mehr zu fliegen, können Sie sich den Ticketpreis vollständig erstatten lassen. Eine so lange Flugverspätung kommt in der Praxis einer Flugannullierung sehr nahe. In beiden Fällen können Sie Ihren Flug erstatten lassen, unabhängig von einer möglichen Entschädigung.
In der folgenden Checkliste zeigen wir Ihnen auf einen Blick, wann Ihnen eine Rückerstattung Ihres Fluges zusteht.
Ihr Flug hat eine Verspätung von über 5 Stunden und Sie möchten diesen Flug nicht mehr nehmen.
Ihr Flug wurde weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert, und der Ersatzflug kommt für Sie nicht in Frage.
Ihnen wurde das Boarding verweigert, Sie möchten den angebotenen Ersatzflug aber nicht nehmen.
Entschädigung statt Flug Erstattung: Wann steht sie Ihnen zu?
Sie wissen bereits, in welchen Situationen Sie eine Rückerstattung Ihres Flugtickets fordern können. Unabhängig davon kann Ihnen bei einer Verzögerung Ihres Fluges eine Entschädigung zustehen.
Auf einen Blick: Ihnen steht eine finanzielle Entschädigung zu, wenn…
Sie an Ihrem Zielflughafen mehr als 3 Stunden verspätet ankommen oder Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde
Sie am Flughafen rechtzeitig eingecheckt haben (meistens schließt der Check-In etwa 45 Minuten vor Abflug).
Die Flugstörung nicht länger als drei Jahre her ist.
Die Verantwortung für die Verspätung bei der Fluggesellschaft liegt (z.B. aufgrund technischen Störung).
Der Flug innerhalb der EU gestartet ist (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet ist (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).
Rückerstattung bei Flugannullierung: Ihre Rechte
Wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem Abflug annulliert wurde, haben Sie gemäß der EU- Verordnung EG 261 Anspruch auf folgende Leistungen:
| Leistungen, auf die Sie Anspruch haben |
|---|
| ✔️ Eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres Ticketpreises |
| ✔️ Einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort (bei Bedarf) |
| ✔️ Frühestmögliche Ersatzbeförderung zu Ihrem Zielflughafen |
| ✔️ Ein neues Ticket zu Ihrem Ziel zu einem späteren Zeitpunkt |
Wenn Sie sich für eine Rückerstattung Ihres Fluges entscheiden, muss diese von der Fluggesellschaft innerhalb von 7 Tagen erfolgen. Die Fluggesellschaft kann Ihnen statt einer Erstattung des Flugpreises auch Gutscheine oder Ähnliches anbieten, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.
Wenn Sie noch nicht abgeflogen sind, wird Ihnen das Ticket in voller Höhe rückerstattet. Sollten Sie jedoch bereits geflogen sein, wird die Rückerstattung vom Flugticket ein wenig komplizierter.
Im Allgemeinen haben Sie Anrecht auf eine Erstattung des unbenutzten Teils des Flugtickets. Es kann jedoch sein, dass Sie bereits abgeflogen sind, der Ersatzflug jedoch aufgrund einer Stornierung nicht mehr Ihren ursprünglichen Reiseplänen entspricht.
Dies kann bei einem Anschlussflug zutreffen. Der erste Abschnitt eines Fluges wurde geflogen, nach der Landung teil man Ihnen aber mit, dass der zweite Abschnitt annulliert ist. Es kann nun sein, dass die Fluggesellschaft nicht in der Lage ist, Ihnen einen alternativen Flug anzubieten, der Sie in einem angemessenen Zeitrahmen zu Ihrem ursprünglichen Zielflughafen bringt. In diesem Fall können Sie eine volle Rückerstattung Ihres Flugtickets verlangen. Der verwendete Teil und der nicht verwendete Teil Ihres Tickets werden Ihnen rückerstattet.
Hilfe bei Flug Rückerstattung
Ist ein Flug mehrere Stunden verspätet, fühlt sich das meistens fast wie ein Flugausfall an. Tatsächlich können Sie bei einer Verspätung von über 3 Stunden den Flug stornieren und eine volle Rückerstattung verlangen, wenn Sie die Reise noch nicht begonnen haben.
Haben Sie bereits einen Teil der Strecke mit dem Flugzeug zurückgelegt, steht Ihnen noch eine teilweise Rückerstattung zu. Falls Sie nachweisen können, dass der Zweck der Reise aufgrund der Verspätung nicht mehr erfüllt werden kann (z. B. erreichen Sie ein Geschäftstreffen zu spät), können Sie eine volle Rückerstattung verlangen (auch für den Streckenabschnitt, den Sie bereits zurückgelegt haben). Bei Bedarf können Sie auch ein Ticket zurück zum ursprünglichen Abflugflughafen verlangen.
Genauso wie bei annullierten Flügen muss Ihre Rückerstattung innerhalb von 7 Tagen entweder durch Barauszahlung oder Banküberweisung erfolgen. Die Fluggesellschaft kann Ihnen statt einer Erstattung des Flugpreises auch Gutscheine oder Ähnliches anbieten, wenn Sie eine entsprechende Vereinbarung unterzeichnen.
AirHelp bietet schnelle und unkomplizierte Hilfe bei der Flug Rückerstattung. Egal ob Ihr Flug annulliert wurde, stark verspätet war oder Sie ihn nicht antreten konnten. Wir prüfen kostenlos Ihren Anspruch und setzen Ihre Rückerstattung gegenüber der Fluggesellschaft durch.
Kein Anspruch auf Erstatten des Flugtickets bei außergewöhnlichen Umständen
Es gibt einige Situationen, in denen Sie keinen Anspruch auf Entschädigung haben. Zunächst einmal besteht kein Entschädigungsanspruch, wenn die Fluggesellschaft sie mehr als 14 Tage vor Abflug über eine Flugzeitenänderung oder eine Annullierung Ihres Fluges informiert.
Auch wenn die Verspätung oder Annullierung von außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt verursacht wird, haftet die Fluggesellschaft nicht. Das besagt Artikel 5 Absatz III der EU-Verordnung EG 261. Denn in solch einem Fall liegen die Ursachen für die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft.
Es gibt viele verschiedene Situationen, die als außergewöhnliche Umstände gelten. In der folgenden Übersicht sehen Sie einige Beispiele.
| Mögliche außergewöhnliche Umstände |
|---|
| ❌ Streiks von Flughafenmitarbeitern oder der Flughafensicherung |
| ❌ Politische Unruhen oder Terroranschläge |
| ❌ Extreme Wetterverhältnisse |
| ❌ Medizinische Notfälle |
Zwar steht Ihnen bei außergewöhnlichen Umständen keine Entschädigung zu, aber trotzdem haben Sie Anspruch auf Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und die Erstattung Ihres Ticketpreises.
AirHelp bietet Hilfe bei Rückerstattung von Flugtickets und Entschädigung
Es kann mühsam und zeitraubend sein, eine Entschädigung oder Flug Erstattung bei der Airline durchzusetzen. Denn Fluggesellschaften haben kaum Interesse daran, Ihnen freiwillig den Ticketpreis zurückzuzahlen – selbst wenn Sie rechtlich Anspruch auf eine Rückerstattung Ihres Flugtickets haben. Häufig wird Ihre Forderung abgelehnt oder ignoriert, obwohl Sie den Flug nicht antreten konnten oder dieser annulliert wurde.
Hier kommt AirHelp ins Spiel. Mit jahrelanger Erfahrung im Bereich Flugerstattung wissen wir genau, wie Airlines versuchen, Erstattungen zu umgehen – und wie Sie trotzdem Ihr Geld zurückbekommen. Wir übernehmen die gesamte Abwicklung für Sie: von der Prüfung Ihres Anspruchs bis zur Kommunikation mit der Fluggesellschaft.
AirHelp sorgt dafür, dass Ihr Flugticket schnell erstattet wird, stressfrei und ohne Aufwand ihrerseits.
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