Flugverspätungen nachträglich ermitteln und Entschädigung sichern
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Umfasst Routen weltweit und innerhalb der EU
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Eine Flugverspätung lässt sich auch nachträglich ermitteln, indem Sie auf Flugdatenbanken, Airline-Auskunft oder spezialisierte Services zurückgreifen, die die tatsächlichen Flugzeiten speichern.
Vielleicht kennen Sie diese Situation: Ihr Flug liegt schon einige Zeit zurück, und Sie wissen nicht mehr genau, wie lange die Verspätung war. Genau diese Information ist jedoch entscheidend, wenn Sie nachträglich prüfen möchten, ob Ihnen eine Entschädigung wegen dieser Flugverspätung zusteht.
Auch wenn die Reise bereits vergangen ist, können Sie die tatsächliche Ankunftszeit Ihres Fluges weiterhin nachvollziehen. Verschiedene Datenquellen ermöglichen es, Verspätungen im Nachhinein zuverlässig zu überprüfen und so die Grundlage für eine mögliche Ausgleichszahlung zu schaffen.
AirHelp unterstützt Sie dabei, Ihre Flugverspätung schnell und unkompliziert zu ermitteln und Ihre Entschädigung von bis zu 600 € geltend zu machen.
Was Sie wissen müssen wenn sie ihre Flugverspätung nachträglich ermittel wollen:
✈ Flight-tracking Seiten können helfen, die offiziellen Verspätungszeiten abzurufen.
💶 Sie können ihre Entschädigung bei einer Flugverspätung bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend machen.
⚖ Der Grund der Flugverspätung kann entscheidend sein um festzustellen ob Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Wie kann man den Grund für eine Flugverspätung nachträglich herausfinden?
Um den Grund für eine Flugverspätung nachträglich herauszufinden, können Sie die Airline direkt kontaktieren oder Online-Tools wie FlightAware oder Flightradar24 nutzen. Falls Sie trotzdem unsicher sind, lassen Sie uns Ihre Verspätung prüfen.
Warum sollten Sie eine Flugverspätung nachträglich ermitteln?
Eine Flugverspätung nachträglich zu ermitteln lohnt sich, weil Sie sich so auch im Nachhinein Entschädigungen sichern, fehlende Informationen ergänzen und Ihre Fluggastrechte wahren können.
Flugverspätungen sind nicht nur im Moment ärgerlich – oft wird erst später klar, dass Ihnen möglicherweise eine Ausgleichszahlung zusteht. Selbst wenn Ihr Flug schon länger zurückliegt, gibt es mehrere gute Gründe, die Verspätung im Nachhinein zu überprüfen:
Fristen nutzen: Entschädigungsansprüche verfallen nicht sofort. In vielen Fällen können Sie bis zu drei Jahre rückwirkend eine Entschädigung geltend machen. Eine nachträgliche Prüfung Ihrer Flugverspätung kann sich also auch lange nach der Reise noch auszahlen.
Fehlende Informationen nachholen: Nicht immer haben Sie während der Reise alle Unterlagen griffbereit. Wenn Sie Ihre Flugverspätung nachträglich ermitteln, können Sie gezielt Buchungsbestätigungen, E-Mails oder Bordkarten heraussuchen und Ihre Ansprüche besser belegen.
Höhere Entschädigung sichern: Je nach Flugstrecke und Verspätung sind bis zu 600 € pro Person möglich. Wer seine Flugverspätung im Nachhinein überprüft, stellt sicher, dass kein Anspruch ungenutzt bleibt.
Rechte als Fluggast wahrnehmen: Die EU-Fluggastrechteverordnung gibt Ihnen klare Ansprüche bei Verspätungen. Auch wenn Sie erst später davon erfahren, können Sie diese rückwirkend geltend machen – vorausgesetzt, Sie kennen die genaue Verspätung.
Ohne Risiko prüfen: Die nachträgliche Ermittlung einer Flugverspätung ist in der Regel kostenlos und schnell erledigt. Gerade bei Unsicherheit lohnt sich ein kurzer Check, da Sie ohne Risiko potenziell eine Entschädigung erhalten können.
Wie kann ich meine Flugverspätung nachträglich ermitteln?
Sie können Ihre Flugverspätung nachträglich ermitteln, indem Sie Airline-Mitteilungen prüfen oder Flugdaten auf Flight-Tracking-Websites abrufen, die die tatsächlichen Ankunftszeiten speichern.
Wenn Sie eine Entschädigung prüfen möchten, ist vor allem eines entscheidend: die tatsächliche Verspätung bei der Ankunft am Zielflughafen. Nach der EU-Verordnung EG 261 haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Ausgleichszahlung, wenn Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet angekommen ist.
Um Ihre Flugverspätung nachträglich zu ermitteln, stehen Ihnen mehrere Möglichkeiten zur Verfügung:
Prüfen Sie, ob Sie per E-Mail oder App über die Verspätung informiert wurden
Viele Fluggesellschaften informieren ihre Passagiere per E-Mail oder über ihre App über Verspätungen. Oft wird dort auch eine geschätzte Verspätungsdauer oder ein Grund angegeben.
Diese Angaben können ein erster Anhaltspunkt sein, sollten jedoch nicht ungeprüft übernommen werden. In einigen Fällen werden Ursachen wie schlechtes Wetter oder technischen Defekte angegeben, die als außergewöhnliche Umstände gelten können. Auch die tatsächliche Verspätung kann von den ursprünglichen Angaben abweichen.
Dennoch helfen Ihnen diese Informationen, die ungefähre Dauer der Verspätung einzuschätzen und zu prüfen, ob ein Anspruch auf Entschädigung bestehen könnte.
Flug auf Flight-Tracking-Websites suchen
Eine der zuverlässigsten Methoden ist die Nutzung von Flight-Tracking-Seiten wie Flightera. Dort können Sie Ihren Flug anhand der Flugnummer suchen und die geplanten sowie tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten einsehen.
So lässt sich genau feststellen, ob Ihr Flug mehr als drei Stunden verspätet war, und ob Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Mit diesen Daten können Sie anschließend den Entschädigungsrechner von AirHelp nutzen und innerhalb weniger Minuten kostenlos prüfen, ob Ihnen bis zu 600 € zustehen.
Unterlagen, die Sie zur nachträglichen Ermittlung brauchen
Um eine Flugverspätung nachträglich zu ermitteln und eine Entschädigung zu beantragen, benötigen Sie vor allem Ihre Flugdaten, Buchungsbestätigungen und, wenn vorhanden, Ihre Bordkarte.
Wenn Sie Ihre Flugverspätung im Nachhinein prüfen möchten, ist es wichtig, den Flug eindeutig nachweisen zu können. Je mehr relevante Unterlagen Sie zur Hand haben, desto einfacher lässt sich die Verspätung belegen und ein möglicher Anspruch durchsetzen.
Zu den wichtigsten Nachweisen gehören unter anderem Buchungsbestätigungen, E-Mails der Airline, Boardingpässe oder andere Reisedokumente. Diese helfen Ihnen nicht nur dabei, Ihren Flug auf Flight-Tracking-Seiten zu finden, sondern stärken auch Ihre Position, falls Sie eine Entschädigung geltend machen möchten.
Reisedaten: Flugnummer, Fluggesellschaft, Datum und Uhrzeit des Fluges
E-Mail- oder SMS-Kommunikation mit der Airline
Bordkarte bzw. E-Ticket oder Buchungsbestätigung
Reisedokumente (z. B. Reisepass oder Personalausweis-Kopie)
Flug-Tracking-Ergebnisse
Welche Fristen und Verjährung gelten bei nachträglichen Ansprüchen?
Sie können eine Entschädigung für eine Flugverspätung in der Regel bis zu drei Jahre rückwirkend geltend machen, maßgeblich ist dabei die gesetzliche Verjährungsfrist.
Auch wenn Ihr Flug bereits Monate oder Jahre zurückliegt, besteht häufig noch Anspruch auf eine Ausgleichszahlung. Entscheidend ist, wie lange Ihre Forderung rechtlich durchsetzbar bleibt.
Wie lange können Sie Entschädigung rückwirkend einfordern?
In Deutschland gilt nach § 195 BGB eine regelmäßige Verjährungsfrist von drei Jahren. Wichtig dabei: Die Frist beginnt nicht direkt am Flugdatum, sondern erst am Ende des jeweiligen Kalenderjahres.
Beispiel:
War Ihr Flug im Juni 2022 verspätet, endet die Frist am 31. Dezember 2025.
Das bedeutet: Selbst bei länger zurückliegenden Flügen lohnt es sich, die Flugverspätung nachträglich zu ermitteln und eine Entschädigung zu prüfen.
In anderen europäischen Ländern können abweichende Fristen gelten – meist zwischen zwei und sechs Jahren. Wenn Ihr Flug nicht von Deutschland aus ging oder dort endete, sollten Sie die jeweils gültigen Regelungen beachten.
Wann wird die Verjährung unterbrochen oder gehemmt?
In bestimmten Fällen kann sich die Verjährungsfrist verlängern oder pausieren. Das ist insbesondere dann relevant, wenn Sie bereits aktiv geworden sind.
Typische Situationen sind:
Verhandlungen mit der Airline: Wenn Sie nachweislich mit der Fluggesellschaft über Ihre Forderung im Austausch stehen, kann die Verjährung unterbrochen werden.
Einschaltung von Schlichtungsstellen oder Gerichten: Sobald Sie ein offizielles Verfahren einleiten, wird die Verjährung häufig gehemmt, also pausiert, bis eine Entscheidung getroffen wird.
In Deutschland können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung für einen verspäteten Flug bis zu drei Jahre rückwirkend einfordern.
Unter welchen Umständen habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Sie wissen bereits, dass Ihr Flug um mindestens drei Stunden verspätet sein muss, um eine Entschädigung zu fordern. Es gibt jedoch noch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihnen Entschädigung zusteht.
Auf einen Blick: Ihnen steht eine Entschädigung zu, wenn…
Sie an Ihrem Ziel mehr als 3 Stunden später als geplant ankommen.
Sie am Flughafen rechtzeitig eingecheckt haben (meistens schließt der Check-In etwa 45 Minuten vor Abflug).
Die Verspätung nicht länger als drei Jahre her ist.
Die Verantwortung für die Verspätung bei der Fluggesellschaft liegt (z.B. aufgrund einer erkrankten Crew oder einer technischen Störung).
Der Flug innerhalb der EU gestartet ist (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet ist (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).
Wie viel Entschädigung steht Ihnen für Ihre Flugverspätung zu?
Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen bei einer Verspätung zusteht, hängt von dem Ausmaß Ihrer Verspätung und der Flugdistanz ab. In der folgenden Tabelle sehen Sie auf einen Blick, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.
| Weniger als 3 Stunden Verspätung | 3–4 Stunden Verspätung | Mehr als 4 Stunden Verspätung | Nie angekommen | Entfernung |
|---|---|---|---|---|
| 0 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1.500 km |
| 0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1.500 km |
| 0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km |
| 0 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge äußerhalb der EU über 3.500 km |
Welche Rechtsgrundlage gilt für die nachträgliche Ermittlung von Flugverspätungen?
Die nachträgliche Ermittlung einer Flugverspätung basiert auf der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004, die Passagieren auch im Nachhinein einen Anspruch auf Entschädigung sichert.
Diese Verordnung gilt in der gesamten Europäischen Union und schützt Fluggäste bei Verspätungen, Annullierungen oder Nichtbeförderung. Sie legt fest, unter welchen Voraussetzungen Sie eine Entschädigung erhalten können – unabhängig davon, ob Sie Ihren Anspruch sofort oder erst später prüfen.
Was regelt die EU-Verordnung 261/2004?
Die Verordnung definiert:
ab wann eine Verspätung entschädigungspflichtig ist (in der Regel ab 3 Stunden am Endziel)
welche Entschädigungshöhen möglich sind, gestaffelt nach Flugdistanz (bis zu 600 €)
welche Unterstützungsleistungen (z. B. Mahlzeiten, Hotelübernachtungen) die Airline bieten muss
welche Ausnahmen gelten, etwa bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder politischer Instabilität
Warum ist die Verordnung für die nachträgliche Ermittlung wichtig?
Auch wenn Sie Ihre Flugverspätung erst Monate später ermitteln, bleibt Ihr Anspruch bestehen, solange die gesetzliche Verjährungsfrist noch nicht abgelaufen ist.
Die EU-Verordnung gilt dabei uneingeschränkt weiter und bildet die Grundlage dafür, dass Sie Ihre Ansprüche auch rückwirkend prüfen und durchsetzen können.
Wichtig zu wissen: Fluggesellschaften sind verpflichtet, Ihnen auf Anfrage Informationen zur Verspätung und deren Ursachen bereitzustellen. Diese Daten können Ihnen helfen, Ihre Flugverspätung nachträglich korrekt zu ermitteln und Ihre Entschädigung geltend zu machen.
Was tun, wenn die Airline Ihre Forderung ablehnt?
Leider kommt es immer wieder vor, dass Airlines Entschädigungsforderungen zunächst ablehnen, selbst wenn der Anspruch berechtigt ist. Das bedeutet aber nicht, dass Sie Ihre Rechte aufgeben müssen. Wenn Ihre Forderung zurückgewiesen wurde, können Sie folgende Schritte unternehmen:
So gehen Sie vor, wenn die Airline ablehnt:
Prüfen Sie die BegründungDie Airline muss Ihnen mitteilen, warum sie Ihre Forderung ablehnt. Kontrollieren Sie genau, ob die Begründung stichhaltig ist. Oft werden pauschale oder fehlerhafte Argumente vorgeschoben.
Rechtsanwalt oder Verbraucherzentrale kontaktierenFalls die Schlichtung scheitert oder Sie Unterstützung brauchen, können Sie einen Anwalt für Reiserecht oder Ihre lokale Verbraucherzentrale einschalten. Das kann allerdings teuer und aufwendig werden, daher…
AirHelp nutzen: AirHelp übernimmt für Sie die komplette Abwicklung. Sie reichen Ihre Forderung ein, prüfen alle rechtlichen Möglichkeiten und gehen nötigenfalls auch vor Gericht.
AirHelp hilft Ihnen, Ihre Entschädigung einzufordern
Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ziemlich anstrengend sein kann, eine Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern. Da haben Sie Recht, denn die Fluggesellschaft hat selbstverständlich keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder sogar ignoriert, obwohl Sie im Recht sind und sich auf die EU-Verordnung 261 berufen können.
Hier kommt AirHelp ins Spiel. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Airlines verwenden und wie Sie trotzdem Ihre rechtmäßige Entschädigung erhalten. Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern.
AirHelp ist das weltweit größte Unternehmen für Entschädigungen bei Flugproblemen.
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Erhebt nur Gebühren, wenn die Klage erfolgreich ist.
