Entschädigung bei wetterbedingter Flugverspätung
Bei schlechtem Wetter wie starkem Sturm, Schnee, dichtem Nebel oder einer Aschewolke gibt es oft keine Entschädigung für Flugreisende. Diese Wetterbedingungen gelten laut Artikel 5 der EU-Fluggastrechte-Verordnung (EG) 261/2004 als außergewöhnliche Umstände. Fluggesellschaften können diese nicht kontrollieren oder verhindern, selbst wenn sie alle möglichen Maßnahmen ergriffen hat, um Verspätungen oder Flug-Annullierungen zu vermeiden.
Wichtige Fakten zu Entschädigungen bei wetterbedingten Flugverspätungen:
⛈ Außergewöhnliche Umstände: Schlechtes Wetter zählt als außergewöhnlicher Umstand; daher besteht meist kein Anspruch auf Entschädigung.
🥯 Betreuungsleistungen: Unabhängig von der Ursache der Verspätung muss die Airline ab bestimmten Wartezeiten für Verpflegung und gegebenenfalls Unterkunft sorgen.
⚖ Prüfung des Anspruchs: In einigen Fällen wird schlechtes Wetter als Vorwand genutzt; eine genaue Prüfung kann Aufschluss über mögliche Ansprüche geben.
Allerdings wird in manchen Fällen schlechtes Wetter als Vorwand genutzt, um keine Fluggastentschädigung zu zahlen. Geht es um das Thema Entschädigung bei Flugverspätung wegen schlechtem Wetter, kann AirHelp Sie unterstützen und prüfen, wo das tatsächliche Problem eines verspäteten oder gestrichenen Fluges war.
Denn basierend auf der EU-Verordnung 261/2004 stehen Fluggästen bei Flugverspätungen gegebenenfalls bis zu 600 € Entschädigung zu. Dieser Anspruch ist jedoch an bestimmte Bedingungen geknüpft. Im Detail lauten diese wie folgt:
Die Verspätungszeit liegt bei mindestens 3 Stunden.
Der Startflughafen befindet sich in einem EU-Land.
Der Startflughafen befindet sich außerhalb der EU, Zielflughafen und Hauptsitz der Fluggesellschaft jedoch innerhalb der EU.
Seit dem Vorfall (Flugverspätung) sind nicht mehr als 3 Jahre vergangen. (Diese Frist bezieht sich auf Deutschland und kann in anderen Ländern variieren.)
Die Flugstörung ist der Airline zuzuschreiben.
Ihre Ansprüche bei Flugverspätungen wegen schlechtem Wetter: Betreuungsleistungen im Überblick
Wartezeit | Leistung |
---|---|
Ab 2 Stunden | Kostenlose Getränke und Snacks |
Ab 3 Stunden | Verpflichtende Versorgungsleistungen (Getränke, Snacks, Kommunikationsmöglichkeiten) |
Ab 5 Stunden | Angebot einer alternativen Beförderung oder Rückerstattung des Ticketpreises |
Übernachtung notwendig | Hotelunterkunft und Transfer zwischen Flughafen und Hotel |
Fluggastentschädigung einfordern: AirHelp als kompetenter Ansprechpartner
Bei dem Versuch, die verschiedenen Gesetze, Konditionen und Ausnahmefälle auf ihren persönlichen Fall zu übertragen, sind Laien oftmals überfordert. Als Experte in Sachen Fluggastrechte und Entschädigung steht Ihnen AirHelp gerne bei der Einforderung Ihrer Rechte zur Seite. Ihren Anspruch können Sie via Erstprüfung kostenlos und unverbindlich testen lassen. Ist dieser gegeben, so haben Sie die Möglichkeit, AirHelp mit der Durchsetzung Ihrer Fahrgastrechte zu beauftragen.
Fluggastentschädigung in Zahlen
Die Höhe der Entschädigungssumme, die unter Erfüllung der geforderten Konditionen ab einer Verspätung von 3 Stunden gezahlt werden kann, hängt von mehreren Faktoren ab.
Im Folgenden einige Standardzahlen, die jedoch im Einzelfall variieren können:
Bei einer Distanz von bis zu 1.500 km kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu 250 € zustehen.
Bei EU-Flügen über 1.500 km sowie Flügen außerhalb der EU mit einer Entfernung von 1.500 bis 3.500 km beträgt die Entschädigungssumme bis zu 450 €.
Bei Flügen außerhalb der EU mit einer Distanz von über 3.500 km können Höchstbeträge von bis zu 600 € ausgezahlt werden.
Flugverspätung bei schlechtem Wetter: außergewöhnliche Umstände?
Um sich ihrer Entschädigungspflicht zu entziehen, berufen sich Fluggesellschaften oftmals auf außergewöhnliche Umstände. Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, widrige Wetterverhältnisse, Einschränkungen bei der Flugsicherung, politische Unruhen und Terroranschläge.
Auf den Punkt gebracht handelt es sich dabei um Szenarien, auf die die Airline keinen Einfluss hat. Beispiele sind Streiks der Flughafenlotsen und Flughafenmitarbeiter, politische Unruhen und Terroranschläge. Auch extreme Wetterverhältnisse, allen voran dichter Nebel, Schneetreiben, Stürme und Gewitter, können einen Flug unmöglich machen. Laut EU-Fluggastrechteverordnung EG 261 2004 (Artikel 5) handelt es sich hier um von der Fluggesellschaft unbeeinflussbare Umstände, die sie von ihrer Verantwortung einer Entschädigungsleistung befreien.
In der Praxis ist eine Berufung auf diese Klausel jedoch mit Vorsicht zu genießen. Denn oftmals haben Fluggesellschaften nicht, wie im EG 261 vorgeschrieben, alle „zumutbaren Maßnahmen ergriffen (…), um die Flugverspätungen oder Annullierungen zu verhindern.“ Hier ist also eine genaue Prüfung erforderlich, um festzustellen, ob Artikel 5 tatsächlich greift.
Bei diesen Wetterbedingungen erhalten Sie keine Entschädigung
Grundsätzlich muss eine Airline alles tun, um Flugverspätungen oder Annullierungen wegen schlechten Wetters zu vermeiden. Wenn die Fluggesellschaft dies versäumt, könnte dir trotzdem eine Entschädigung zustehen.
Wetter als außergewöhnlicher Umstand:
Extreme Wetterbedingungen gelten oft als außergewöhnliche Umstände. Allerdings sind die Anforderungen dafür inzwischen sehr streng.Vergleich mit anderen Airlines:
Entscheidend ist häufig, ob alle Airlines am betroffenen Flughafen beeinträchtigt waren oder nur einzelne. Können andere Airlines trotz Wetter pünktlich starten, wird erwartet, dass auch deine Airline angemessene Maßnahmen trifft.Beispiele aus der Praxis:
Schneefall: Wenn eine Airline nicht rechtzeitig ausreichend Enteisungsmittel besorgt, obwohl andere vorgesorgt haben, liegt das in ihrer Verantwortung.
Gewitter: Entscheidend ist, ob das Gewitter direkt auf der Flugroute lag oder problemlos umflogen hätte werden können.
Letztlich ist jeder Fall individuell. Nachfolgend findest du die Wetterbedingungen, die am häufigsten als außergewöhnliche Umstände gelten.
Wetterbedingungen die als außergewöhnliche Umstände gelten
Wetterbedingungen, die als außergewöhnliche Umstände gelten |
---|
❌ Vulkanausbruch |
❌ Dichter Nebel |
❌ Starker Schneefall |
❌ Gewitter |
❌ Blitzschlag |
❌ Sturmböen |
❌ Starkregen |
❌ Hagel |
Ab wann bekommt man Entschädigung bei Flugverspätung?
Auf die Rahmenbedingungen für eine Entschädigungsleistung bei verspäteten Flügen wurde bereits eingegangen. Als Richtwert gilt eine Verspätung von mehr als 3 Stunden. Ausschlaggebend ist hier die Ankunftszeit am Zielflughafen.
Eine Flugkostenerstattung bei Verspätung ist generell möglich, wenn diese 5 Stunden überschreitet.
Darüber hinaus müssen die erwähnten Vorgaben, darunter EU-Startflughafen bzw. EU-Sitz der Airline, erfüllt sein. Der AirHelp Entschädigungsrechner berücksichtigt alle denkbaren Konditionen, sodass Sie nach einer Nutzung genau wissen, was Ihnen zusteht.
Schlechtes Wetter als Ausrede der Fluggesellschaft
Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften schlechtes Wetter als Ausrede verwenden, um sich auf die außergewöhnlichen Umstände berufen zu können und so keine Entschädigung zahlen zu müssen. Zum Beispiel, indem ein Gewitter als Verspätungsursache angegeben wird, dass außerhalb der Einflugschneise des Flugzeugs lag. Oder wenn das Flugzeug vereist ist und die Enteisung die Verspätung verursacht hat, auf die sich die Fluggesellschaft nicht vorbereitet hatte. Allgemein gilt, dass Fluggesellschaften sich auf vorhersehbare Witterungsbedingungen einstellen müssen, wie zum Beispiel auf Gewitter in der Sommerzeit oder Schneefall und Vereisung des Flugzeugs in den Wintermonaten.
Außerdem hat ein deutsches Gericht kürzlich entschieden, dass schlechtes Wetter am Vortag nicht als Ursache für deutliche Verspätungen am folgenden Tag angegeben werden kann. Mehr dazu erfahren Sie in diesem Artikel. In so einem Fall steht den Flugreisenden Flugverspätung Entschädigung Wetter zu. Wie Sie sehen, ist es nicht so einfach festzustellen, ob es sich bei einer Flugverspätung aufgrund von schlechtem Wetter um höhere Gewalt handelt oder ob Sie einen Anspruch auf Entschädigung haben. Aber keine Sorge, AirHelp hilft Ihnen.
Steht mir eine Fluggastentschädigung bei Unwetter zu?
Ob ein Flugzeug während eines Gewitters abhebt, hängt in erster Linie von dem Ausmaß der Naturgewalten ab. Vergleichbares gilt für die Maßnahmen, die bei schlechter Wetterlage in der Luft ergriffen werden. Ist ein Weiterflug zu riskant, so kann es zu einer Umleitung kommen. Sowohl ein verzögerter Abflug als auch eine Umleitung führt zu Verspätungen.
Da allein die Vorstellung der Kombination Flugzeug und Gewitter bei vielen Passagieren Panik auslöst, akzeptieren sie diese als Begründung für eine Flugstörung oftmals ein wenig vorschnell. Die Airlines sind sich dieser Reaktion bewusst und nutzen entsprechend häufig höhere Gewalt als Ausrede für unpünktliche oder annullierte Flüge.
Verantwortlichkeit der Airlines bei Unwetter im Test
Starten andere Flugzeuge während eines Gewitters, so ist dies ein gutes Indiz dafür, dass sich die Airline mit dem Verweis auf schlechtes Wetter der Verantwortung entziehen will. Eindeutige Nachweise zu erbringen, erweist sich in der konkreten Situation jedoch oftmals als schwieriges und komplexes Unterfangen.
Mit unserem Know-how, Erfahrungsschatz und fortschrittlicher Technologie können wir Sie optimal dabei unterstützen, Ihre Fluggastrechte geltend zu machen. Finden Sie mithilfe des AirHelp Entschädigungsrechners innerhalb von wenigen Minuten heraus, ob die Angabe außergewöhnlicher Umstände als Grund für die Flugstörung tatsächlich berechtigt ist.
AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug aufgrund von schlechtem Wetter verspätet war
Vielleicht denken Sie sich jetzt: Woher soll ich wissen, ob ich für meine Flugverspätung aufgrund von schlechtem Wetter Entschädigung fordern kann oder nicht?
Machen Sie sich keine Sorgen, hier kommt AirHelp als Experten für Fluggastrecht ins Spiel. Wir brauchen nur einige Minuten, um zu prüfen, ob Sie Anspruch auf Flugverspätung Entschädigung schlechtes Wetter haben oder nicht. Dafür haben wir einen Entschädigungsrechner entwickelt, in den Sie einfach ihre Flugdaten eingeben können. Er analysiert Hunderttausende Flugbewegungen und Wetterdaten und prüft, ob Ihre Verspätung tatsächlich von außergewöhnlichen Umständen verursacht wurde oder nicht. So stellt AirHelp Ihnen eine kostenlose Ersteinschätzung zur Verfügung.
Wenn Sie anspruchsberechtigt sind, fordern wir Ihre Flugverspätung Entschädigung Wetter für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.
FAQs zur Flugentschädigung bei Unwetter
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