So erhalten Sie Ihre Entschädigung bei Flugannullierung

Diesen Moment möchte wohl niemand erleben: Man steht am Flughafen und die Abflugtafel zeigt an, der eigene Flug wurde annulliert. Selbst wenn die Annullierung bereits einige Tage zuvor mitgeteilt wird, wird die Urlaubsplanung davon über den Haufen geworfen. AirHelp erklärt Ihnen, welche Rechte Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 bei einer Flugannullierung haben und wie Sie bei einer Annullierung Ihres Flugs eine Entschädigung bei der Airline einfordern können.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Ihre Rechte bei einer Flugannullierung:

  • 💶 Entschädigungssummen: Je nach Flugdistanz stehen Ihnen zwischen 250 € und 600 € zu.

  • 📅 Mindestankündigungsfrist: Anspruch besteht, wenn die Annullierung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde.

  • Ausnahmen: Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.

  • 🛫 Ersatzflug oder Erstattung: Sie haben das Recht auf einen Ersatzflug oder die vollständige Erstattung des Ticketpreises.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Entschädigungsrechner

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Abflug von

Ankunft in

1 Passagier(e)

250 €

bis zu 1.500 km

400 €

1.500–3.500 km

600 €

ab 3.500 km

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Was Sie bei einer Flugannullierung tun sollten

Zunächst einmal sollten Sie wissen, dass Sie noch am Flughafen eine Menge tun können, um im Nachhinein reibungsloser eine Entschädigung zu erhalten. Deshalb haben wir für Sie eine Checkliste vorbereitet, sodass Sie bestens vorbereitet sind, wenn Ihr Flug annulliert wurde.

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und weitere Reiseunterlagen, wie z.B. ihre Buchungsbestätigung, auf.

  • Lassen Sie sich die Annullierung und die Ursache dafür schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen.

  • Machen Sie ein Foto der Abflugtafel und dokumentieren Sie so die Annullierung.

  • Bitten Sie die Airline, Ihnen Ihre Verpflegung während der Wartezeit zu zahlen.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf Entschädigung haben.


Haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei der Annullierung eines Fluges?

Wenn die Flugannullierung nicht mehr als drei Jahre zurückliegt, von der Airline verschuldet war und auf einer von der EU-Verordnung abgedeckten Strecke stattfand, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Es sei denn, die Airline hat Sie bereits mehr als 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert. Ist dies nicht geschehen, kann die Airline Ihnen einen Ersatzflug anbieten und Sie umleiten, um eine Entschädigungszahlung zu vermeiden. Allerdings muss diese Umleitung folgende Bedingungen erfüllen:

Ankündigung Anforderung an Flugumleitung
14 TageKeine
7 – 13 Tage Der Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 4 Stunden später an.
Weniger als 7 Tage Der Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 2 Stunden später an.

Wenn die Airline Ihren Flug nicht annulliert, sondern eine Änderung der Flugzeiten vornimmt, gelten dieselben Regeln. Der zeitlich verlegte Flug wird als Ersatzflug betrachtet.

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Warum wird ein Flug annulliert?

Flugannullierungen geschehen aus den verschiedensten Gründen. Mal ist die Airline dafür verantwortlich, mal sind es externe Faktoren. Hier sehen Sie einige der häufigsten Ursachen für Flugannullierungen.

Ursachen für Flugannullierungen
Technischer Defekt des Flugzeugs
Streik der Flughafenmitarbeiter
Streik des Fluglinienpersonals
Probleme bei der Flugsicherung, z.B. durch Engpässe bei Fluglotsen
Extreme Wetterbedingungen

Flugannullierung aufgrund von höherer Gewalt

Die Ursache für die Annullierung Ihres Fluges kann entscheidend sein, wenn es um Ihre Entschädigungsforderung geht. Denn wurde Ihr Flug aufgrund von höherer Gewalt bzw. sogenannten außergewöhnlichen Umständen annulliert, haftet die Fluggesellschaft nicht und somit steht Ihnen auch keine Entschädigung zu.

Dazu zählen zum Beispiel politische Unruhen, extreme Wetterverhältnisse, Streiks des Flughafenpersonals oder der Flugsicherung sowie medizinische Notfälle. Technische Defekte am Flugzeug sowie Streiks des Fluglinienpersonals zählen allerdings nicht dazu, da es Aufgabe der Airline ist, diese zu verhindern.


Ihr Flug wurde annulliert? Wie AirHelp Ihnen helfen kann

Zwar gesteht Ihnen die EU-Verordnung EG 261 bei einem annullierten Flug umfangreiche Rechte zu, jedoch bedeutet das nicht, dass die Fluggesellschaft sofort dazu bereit ist, Sie zu entschädigen. Im Gegenteil, oft versuchen Airlines alles Mögliche, um sich vor einer Entschädigung bei Flugannullierung zu drücken. Deshalb hat es AirHelp sich zur Aufgabe gemacht, Passagieren dabei zu helfen, Ihre Rechte durchzusetzen und angemessen entschädigt zu werden. Überlassen Sie die zeitaufwendige Kommunikation mit der Airline einfach uns und lehnen Sie sich zurück, während wir für Sie die juristischen Hürden nehmen. Sie haben dabei keinerlei finanzielles Risiko, da AirHelp nur im Erfolgsfall Gebühren erhebt.

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Häufig gestellte Fragen zum Thema annullierter Flug und Entschädigung

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Weitere Fluggesellschaften, bei denen wir Ihnen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten:

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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