Anschlussflug wegen Verspätung verpasst? Das sind Ihre Rechte

When your flight is delayed or cancelled, you could be entitled to:
Up to €600 per passenger
Food, drink and accommodation
An alternative flight or refund
Anschlussflug wegen Verspätung verpasst? Das sind Ihre Rechte
Besteht Ihre Reise aus einem Flug mit einem oder mehreren Anschlussflügen, läuft meist alles glatt. Doch nur eine Verspätung kann reichen und sie haben ihren Anschlussflug verpasst.
Die Fluggastrechteverordnung EU 261 räumt Ihnen unter bestimmten Voraussetzungen zumindest eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug wegen Verspätungen ein. Mit der Unterstützung von AirHelp klären Sie Ihre Ansprüche und setzen sie gegenüber der Fluggesellschaft durch.
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Ihre Rechte bei verpassten Anschlussflügen auf einen Blick:
💶 Entschädigungsanspruch: Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel aufgrund eines verpassten Anschlussfluges haben Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
⚖ Voraussetzungen: Die Flüge müssen unter einer Buchungsnummer gebucht sein, und die Verspätung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen zurückzuführen sein.
🥯 Betreuung: Bei längeren Wartezeiten haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung.
✈ Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum Endziel anzubieten.
Tipps, um das Verpassen des Anschlussflugs zu vermeiden
Anschlussflug verpasst, was tun? Damit es gar nicht so weit kommt, planen Sie stets genügend Puffer ein. Wählen Sie bei internationalen Reisen eine Umsteigezeit, die mindestens 30 Minuten über der offiziellen MCT liegt.
Checken Sie vor Abflug die Pünktlichkeitsstatistik Ihrer Airline. Apps wie FlightAware zeigen, ob Ihr Zubringer häufig verspätet ist. Wenn Sie entsprechendes Muster erkennen, buchen Sie eine frühere Verbindung oder wählen Sie eine Airline mit besserer Zuverlässigkeit.
Vermeiden Sie getrennte Tickets. Bei einer einzigen Buchung trägt die Airline das Risiko und muss sich um Sie kümmern. Bei separaten Tickets endet ihre Verantwortung am Ziel des jeweiligen Segments. Dann greift die EU-Verordnung nicht und sie bekommen keine Entschädigung wenn sie ihren Anschlussflug wegen einer Flugverspätung verpassen.
Rechte bei verpasstem Anschlussflug
Wenn Passagiere ihren Anschlussflug wegen eines verspäteten Zubringerfluges verpassen und dadurch 3 oder mehr Stunden verspätet am Endziel ankommen, haben sie nach EU-Recht Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 €. Zudem erhalten sie Verpflegungsleistungen am Flughafen.
Ihre Fluggastrechte bei verpasstem Anschlussflug wird von der EU-Verordnung EG 261/2004 geschützt. Gemäß der Verordnung steht Passagieren eine finanzielle Entschädigung zu, wenn sich ihr Flug um mehr als drei Stunden verspätet, wenn der Flug annulliert wird, wenn er überbucht ist oder ein Anschlussflug wegen Flugverspätung verpasst wird. Diese Verordnung ist anwendbar auf:
Flüge, die aus einem Mitgliedsstaat der EU abfliegen
Flüge aus einem Drittstaat in die EU mit einer Fluggesellschaft, die ihren Sitz in einem EU-Land hat
Entschädigung und Erstattung bei verpasstem Anschlussflug
Haben Sie wegen einer Flugverspätung einen Anschlussflug verpasst, können daraus Ansprüche auf eine Rückerstattung des Ticketpreises und auf Ausgleichsleistungen erwachsen. Diese sind abhängig von der Flugdistanz und betragen bis zu 600 €. Allerdings darf die Fluggesellschaft die Leistungen zum Ausgleich der entstandenen Unannehmlichkeiten um 50 % kürzen, wenn sie Ihnen einen anderen Flug zur Weiterbeförderung anbietet, der das ursprüngliche Reiseziel erreicht und diese Bedingungen erfüllt:
Bei Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger: Ankunft nicht mehr als 2 Stunden verspätet
Bei Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1500 km, bei sonstigen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km: Ankunft nicht mehr als 3 Stunden später
Bei allen anderen Flügen: nicht mehr als 4 Stunden Verzögerung
Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Entschädigung nur dann gegeben ist, wenn der letzte Flug am endgültigen Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden eintrifft.
Ihre Rechte bei Flugverspätungen und verpassten Anschlussflügen
Verspätungsdauer | Ihre Rechte | Zusätzliche Leistungen |
---|---|---|
Bis zu 2 Stunden | Keine Entschädigung | - |
2–3 Stunden | Betreuung (Getränke, Mahlzeiten) | - |
Über 3 Stunden | Entschädigung (250–600 € je nach Distanz) | Ersatzflug oder Erstattung möglich |
Übernachtung erforderlich | Hotelkosten und Transfer | Entschädigung wie oben |
Flug verspätet, Anschlussflug verpasst? Was tun
Falls Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, ist die Sicherung von Beweisen oft der Schlüssel bei der Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber der Airline. Denn nur wenn Sie nachvollziehbar darlegen, dass Ihnen durch ein Verschulden der Fluggesellschaft ein Schaden entstanden ist, kommen Sie in Streitfällen zu Ihrem Recht.
Ist der erste Schreck über den verpassten Flug überwunden, handeln Sie daher besser rasch. Unternehmen Sie folgende Schritte, um Beweise für die Verspätung, die dazu führte, dass Sie den nächsten Flug verpasst haben, zu sichern:
Lassen Sie sich die Störung schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigeb.
Fotografieren Sie die Abflugtafel, um die Verspätung zu dokumentieren.
Heben Sie Ihre Flugtickets und die Belege Ihrer Ausgaben auf.
Fordern Sie Versorgungsleistungen wie Verpflegung und Kommunikationsmittel.
AirHelp nutzt diese Beweismittel dazu, von der Fluggesellschaft die Leistungen einzufordern, die Ihnen zustehen.
Was passiert, wenn mehrere Anschlussflüge verpasst werden?
Schwierig ist die Frage zu klären, welche Ansprüche sich ergeben, wenn Sie eine Flugverbindung mit mehr als einem Zwischenstopp gebucht haben und Sie den ersten und auch nachfolgende Anschlussflüge wegen der Verspätung des ersten Fluges nicht erreichen.
Auch in dieser diffizilen Konstellation stehen Ihnen die Experten von AirHelp zur Seite. Sie ermitteln Ihre Ansprüche und helfen Ihnen bei der Durchsetzung gegenüber der Fluggesellschaft.
Anschlussflug verpasst durch zu kurze Umsteigezeit
Verpassen Sie Ihren Anschlussflug wegen einer zu kurzen Umsteigezeit, ist das besonders ärgerlich – vor allem an großen Flughäfen mit langen Wegen im Transitbereich.
Typische Probleme bei kurzen Umsteigezeiten:
Nur wenig Zeit zwischen den Flügen (z. B. 1 Stunde)
Weite Wege im Terminal
Boarding trotz pünktlicher Landung nicht rechtzeitig erreicht
Wichtig zu wissen:
Keine Entschädigung, wenn Ihr erster Flug pünktlich war und Sie den Anschlussflug dennoch nicht erreichen.
Mögliche Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug, wenn eine Verspätung des ersten Flugs die Umsteigezeit verkürzt hat.
In solchen Fällen hätte die Fluggesellschaft Maßnahmen ergreifen müssen – etwa durch den Einsatz eines Shuttles –, um Ihnen den rechtzeitigen Umstieg zu ermöglichen.
Unser Tipp:
Wählen Sie nach Möglichkeit keine Flugverbindung mit einem sehr kurzen Zwischenaufenthalt! Nehmen Sie lieber eine Wartezeit in Kauf, die Sie am Flughafen mit einer Rast in einem Café oder einem Spaziergang durch die Hallen verbringen. Viele Flughäfen sind schön gestaltet und es gibt Skulpturen, kunstvolle Wandbilder oder sogar Museen zu entdecken. Eine Verweildauer am Flughafen birgt weniger Stresspotenzial als ein verpasster weiterführender Flug!
Wann erhalten Sie eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug?
Ihr Flug ist zu spät am Flughafen eingetroffen, weshalb Sie Ihren Anschlussflug nicht erreicht haben. Wegen der entstandenen Unannehmlichkeiten möchten Sie eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug erhalten. Bei Flugverbindungen mit einem oder mehreren Zwischenstopps müssen einige grundlegende Voraussetzungen zutreffen, damit Sie eine Entschädigung einfordern können:
Unser Tipp:
Billigfluganbieter locken oft mit besonders günstigen Schnäppchen. Dabei erfolgen jedoch nicht selten separate Buchungen der einzelnen Flugstrecken vom Ausgangsort bis ans Ziel. Beim Transfer müssen Sie das Gepäck abholen und wieder neu aufgegeben. Wählen Sie lieber zusammen gebuchte Flüge.
Das vereinfacht den Reiseablauf erheblich und stärkt Ihre Position, sofern Ihnen eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug zusteht. Zudem ist dann auch klar, dass die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, sowohl für den Ausgleich des Schadens als auch für die Beschaffung eines Ersatztransports verantwortlich ist.
Anschlussflug verpasst wegen einer Verspätung? Wie hoch ist die Entschädigung
Gerichtliche Entscheidungen haben die Verbraucherrechte gestärkt. Der Europäische Gerichtshof (EuGH) und der Bundesgerichtshof (BGH) urteilten, dass Reisende bei großen Verspätungen von mehrteiligen Flügen eine Entschädigung erhalten können. Entscheidend ist die Verspätung am Endziel, nicht die eines Teilfluges (Az. X ZR 127/11).
Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer erhalten Sie bis zu 250 € Entschädigung. Beispiel: Berlin – Frankfurt
Bei einer Flugstrecke von bis zu 3.500 Kilometern, stehen Ihnen bis zu 400 € zu. Beispiel: Berlin – Athen
Auf Langstrecken über 3.500 Kilometer beträgt die Entschädigung bis zu 600 € betragen. Beispiel: Berlin – New York City
Anspruch auf Entschädigung besteht bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden am Zielort.
Anschlussflug verpasst? Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen
Vielfach berufen sich Airlines auf "außergewöhnliche Umstände", um der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung zu entgehen, wenn Sie den Anschlussflug verpasst haben. Doch was genau fällt wirklich unter höhere Gewalt, die Fluggesellschaften nicht zu verantworten haben?
Diese Liste gibt einen, nicht abschließenden, beispielhaften Überblick:
Widrige Wetterverhältnisse, die einen rechtzeitigen Start des Flugzeugs unmöglich machen
Eintritt eines akuten medizinischen Notfalls an Bord, der ärztlicher Versorgung von außen bedarf
Streik der Fluglotsen oder des Bodenpersonals
Nicht unter außergewöhnliche Umstände fallen hingegen ein Streik des Personals der eigenen Airline und technische Defekte am Flugzeug. Diese hat die Fluggesellschaft sehr wohl zu vertreten.
AirHelp prüft für Sie , ob und in welchem Umfang Sie eine Entschädigung geltend machen können, wenn Sie wegen einer Verspätung den Anschlussflug verpasst haben.
Ansprüche und Ausnahmen: Gründe für verpasste Anschlussflüge im Überblick
Grund für Verspätung | Anspruch auf Entschädigung? | Kommentar |
---|---|---|
Technische Probleme der Airline | Ja | Airline ist verantwortlich |
Wetterbedingungen | Nein | Gilt als außergewöhnlicher Umstand |
Streik der Flughafenmitarbeiter | Ja, falls es sich um Airline-Mitarbeiter handelt | |
Streik der Fluglotsen | Nein | Gilt als außergewöhnlicher Umstand |
Anschlusszug wegen Flugverspätung nicht erreicht
Haben Sie am Zielflughafen zur Weiterreise bereits eine Zugfahrkarte gekauft, wird diese nutzlos, wenn Sie den Anschlusszug nicht erreichen. Sie fragen sich berechtigterweise, ob die Fluggesellschaft auch für den Schaden aufkommen muss, der Ihnen entsteht, sofern Sie das Zugticket nicht kostenfrei umtauschen können. Allerdings ist hier die Airline nicht in der Pflicht, Ihnen einen Ersatz zu leisten. Ihre vertraglichen Leistungen beschränken sich auf die gebuchte Beförderung zum Zielflughafen.
Wie hilft AirHelp bei Entschädigung für verpassten Anschlussflug?
Sie haben wegen einer Flugverspätung den Anschlussflug verpasst und möchten dafür eine Entschädigung von der Airline erhalten. Oft ist es für Verbraucher nicht so einfach zu durchschauen, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese am besten durchsetzen.
So funktioniert’s:
Online-Formular ausfüllen
AirHelp prüft Ihren Anspruch kostenlos
Nur im Erfolgsfall - Servicegebühr von ca. 35 % der Entschädigung
Eine detaillierte Dokumentation zur Verspätung – wie z. B. Fotos von Anzeigetafeln, E-Mails der Airline oder Bordkarten – erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich und erleichtert die Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.