Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug wegen Verspätung? Das sind Ihre Rechte

Prüfen Sie, wieviel Geld Ihnen die Fluggesellschaft schuldet! Es ist kostenlos und dauert nur 2 Minuten.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte

  • Flüge der letzten 3 Jahre

  • Umfasst Routen weltweit und innerhalb der EU

  • Wir kümmern uns um die Verhandlungen

Wenn Sie einen Anschlussflug verpasst haben, haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Besonders bei Verspätungen des ersten Fluges greift die EU-Fluggastrechteverordnung.

Besteht Ihre Reise aus einem oder mehreren Anschlussflügen, verläuft meist alles reibungslos. Doch schon eine kleine Verspätung kann dazu führen, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen – mit erheblichen Folgen für Ihre Weiterreise.

Die Fluggastrechteverordnung EU 261 schützt Sie in solchen Fällen: Wenn Ihr erster Flug verspätet ist und Sie dadurch Ihren Anschlussflug verpassen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung sowie alternative Beförderung oder Betreuung.

Mit Unterstützung von AirHelp können Sie Ihre Ansprüche schnell prüfen und unkompliziert gegenüber der Airline durchsetzen.

Jetzt Entschädigung für verpassten Anschlussflug berechnen

oder

Verwenden Sie Ihre Bordkarte

Die schnellste Art, herauszufinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind

HochladenScannen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr

Ihre Rechte bei verpasstem Anschlussflug auf einen Blick:

  • 💶 Entschädigungsanspruch: Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel aufgrund eines verpassten Anschlussfluges haben Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.

  • Voraussetzungen: Die Flüge müssen unter einer Buchungsnummer gebucht sein, und die Verspätung darf nicht auf außergewöhnliche Umstände wie extreme Wetterbedingungen zurückzuführen sein.

  • 🥯 Betreuung: Bei längeren Wartezeiten haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung.

  • Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum Endziel anzubieten.


Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug: Wann haben Sie Anspruch?

Bei einem verpassten Anschlussflug haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Voraussetzung ist, dass beide Flüge Teil einer einheitlichen Buchung waren, Sie Ihr Endziel mindestens drei Stunden verspätet erreichen und die Verspätung nicht auf außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Sicherheitsrisiken zurückzuführen ist.

Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt von folgenden Voraussetzungen ab:

  • Der Anschlussflug war Teil einer einzigen Buchung.

  • Der erste Flug war verspätet oder wurde annulliert.

  • Sie erreichen Ihr Endziel mindestens drei Stunden später als ursprünglich geplant.

  • Die Ursache der Verspätung lag im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt je nach Entfernung 250 €, 400 € oder bis zu 600 € pro Person.

Beispiel: Sie fliegen von Frankfurt über Paris nach New York. Der erste Flug verspätet sich, sodass Sie Ihren Anschlussflug verpassen und New York erst fünf Stunden später erreichen. Waren beide Flüge Teil derselben Buchung und liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, haben Sie in vielen Fällen Anspruch auf eine Entschädigung.

Wichtig: Haben Sie die Flüge getrennt gebucht, gelten sie rechtlich in der Regel als unabhängige Reisen. Verpassen Sie deshalb Ihren Anschlussflug, besteht meist kein Anspruch auf eine Entschädigung für den verpassten Weiterflug.


Wie können Sie vermeiden, Ihren Anschlussflug zu verpassen?

Um zu vermeiden, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen, sollten Sie ausreichend Umsteigezeit einplanen, zuverlässige Flüge wählen und möglichst eine einheitliche Buchung nutzen.

Damit es gar nicht erst zu Stress oder zusätzlichen Kosten kommt, können Sie mit ein paar einfachen Maßnahmen das Risiko deutlich reduzieren:

1. Genügend Umsteigezeit einplanen
Planen Sie immer ausreichend Puffer ein – besonders bei internationalen Reisen. Idealerweise liegt Ihre Umsteigezeit mindestens 30–60 Minuten über der offiziellen Minimum Connecting Time (MCT) des Flughafens. So haben Sie Spielraum bei Verspätungen, Sicherheitskontrollen oder Gate-Wechseln.

2. Pünktlichkeit der Airline prüfen
Informieren Sie sich vor der Buchung über die Zuverlässigkeit Ihrer Airline. Tools wie FlightAware zeigen, ob Ihr Zubringerflug häufig verspätet ist. Wenn Sie ein Muster erkennen, wählen Sie besser eine frühere Verbindung oder eine Airline mit besserer Pünktlichkeitsbilanz.

3. Keine getrennten Tickets buchen
Vermeiden Sie separate Buchungen für Anschlussflüge. Bei einer einzigen Buchung trägt die Airline die Verantwortung, Sie bei Verspätungen umzubuchen oder zu betreuen.
Bei getrennten Tickets hingegen endet die Verantwortung der Airline am jeweiligen Zielort – und Sie haben keinen Anspruch auf Unterstützung oder Entschädigung.

Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 greift in der Regel nur bei durchgehenden Buchungen. Wenn Sie also Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen und getrennte Tickets haben, gehen Sie meist leer aus.


Welche Rechte haben Sie, wenn Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben?

Wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen und mit mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel ankommen, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € sowie Betreuungsleistungen am Flughafen.

Verpassen Sie Ihren Anschlussflug aufgrund eines verspäteten Zubringerfluges, greift die EU-Verordnung EG 261/2004. Diese schützt Passagiere bei Flugverspätungen, Annullierungen, Überbuchungen und verpassten Anschlussflügen.

Neben der finanziellen Entschädigung haben Sie auch Anspruch auf Betreuung am Flughafen, z. B. Mahlzeiten, Getränke oder, falls notwendig, eine Hotelunterbringung.

Wann gilt die EU-Fluggastrechteverordnung bei Anschlussflügen?

Die EU-Fluggastrechteverordnung gilt, wenn Ihr Flug in der EU startet oder von einer EU-Airline durchgeführt wird und in der EU landet.

Konkret ist die Verordnung anwendbar auf:

  • Flüge, die in einem EU-Mitgliedsstaat starten

  • Flüge aus einem Drittstaat in die EU, wenn die Airline ihren Sitz in der EU hat

Wie hoch ist die Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug?

Haben Sie wegen einer Flugverspätung einen Anschlussflug verpasst, können daraus Ansprüche auf eine Rückerstattung des Ticketpreises und auf Ausgleichsleistungen erwachsen. Diese sind abhängig von der Flugdistanz und betragen bis zu 600 €. Allerdings darf die Fluggesellschaft die Leistungen zum Ausgleich der entstandenen Unannehmlichkeiten um 50 % kürzen, wenn sie Ihnen einen anderen Flug zur Weiterbeförderung anbietet, der das ursprüngliche Reiseziel erreicht und diese Bedingungen erfüllt:

  • Bei Flügen über eine Entfernung von 1.500 km oder weniger: Ankunft nicht mehr als 2 Stunden verspätet

  • Bei Flügen innerhalb der EU über eine Entfernung von mehr als 1500 km, bei sonstigen Flügen über eine Entfernung zwischen 1.500 und 3.500 km: Ankunft nicht mehr als 3 Stunden später

  • Bei allen anderen Flügen: nicht mehr als 4 Stunden Verzögerung

Zu beachten ist, dass ein Anspruch auf Entschädigung nur dann gegeben ist, wenn der letzte Flug am endgültigen Reiseziel mit einer Verspätung von mindestens drei Stunden eintrifft.

Wann darf die Airline die Entschädigung um 50 % kürzen?

Die Airline darf die Entschädigung um 50 % reduzieren, wenn sie Ihnen einen alternativen Flug anbietet, der nur mit geringer Verspätung am Ziel ankommt.

Das gilt, wenn die neue Ankunftszeit folgende Grenzen nicht überschreitet:

  • Bis 1.500 km: maximal 2 Stunden Verspätung

  • 1.500 – 3.500 km: maximal 3 Stunden Verspätung

  • Über 3.500 km: maximal 4 Stunden Verspätung

Ihre Rechte bei Flugverspätungen und verpassten Anschlussflügen

Verspätungsdauer

Ihre Rechte

Zusätzliche Leistungen

Bis zu 2 Stunden
Keine Entschädigung
-
2–3 Stunden
Betreuung (Getränke, Mahlzeiten)
-
Über 3 Stunden
Entschädigung (250–600 € je nach Distanz)
Ersatzflug oder Erstattung möglich
Übernachtung erforderlich
Hotelkosten und Transfer
Entschädigung wie oben

Flug verspätet, Anschlussflug verpasst? Was tun

Falls Sie Ihren Anschlussflug verpasst haben, ist die Sicherung von Beweisen oft der Schlüssel bei der Durchsetzung von Fluggastrechten gegenüber der Airline. Denn nur wenn Sie nachvollziehbar darlegen, dass Ihnen durch ein Verschulden der Fluggesellschaft ein Schaden entstanden ist, kommen Sie in Streitfällen zu Ihrem Recht.

Ist der erste Schreck über den verpassten Flug überwunden, handeln Sie daher besser rasch. Unternehmen Sie folgende Schritte, um Beweise für die Verspätung, die dazu führte, dass Sie den nächsten Flug verpasst haben, zu sichern:

  • Lassen Sie sich die Störung schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigeb.

  • Fotografieren Sie die Abflugtafel, um die Verspätung zu dokumentieren.

  • Heben Sie Ihre Flugtickets und die Belege Ihrer Ausgaben auf.

  • Fordern Sie Versorgungsleistungen wie Verpflegung und Kommunikationsmittel.

AirHelp nutzt diese Beweismittel dazu, von der Fluggesellschaft die Leistungen einzufordern, die Ihnen zustehen.


Was passiert, wenn mehrere Anschlussflüge verpasst werden?

Wenn Sie mehrere Anschlussflüge wegen einer Verspätung verpassen, zählt für Ihren Entschädigungsanspruch die gesamte Reise bis zum Endziel und nicht die einzelnen Teilflüge.

Haben Sie eine Flugverbindung mit mehreren Zwischenstopps gebucht und verpassen aufgrund eines verspäteten ersten Fluges auch alle weiteren Anschlussflüge, wird Ihre Reise als eine zusammenhängende Beförderung betrachtet. Vorausgesetzt, alle Flüge wurden unter einer Buchung gebucht.

Das bedeutet: Entscheidend ist, mit welcher Verspätung Sie Ihr endgültiges Reiseziel erreichen. Liegt diese bei mindestens 3 Stunden, haben Sie in der Regel Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004.

Auch bei komplexeren Reiserouten gilt:

  • Die Airline muss Sie zum Endziel weiterbefördern

  • Sie haben Anspruch auf Betreuungsleistungen während der Wartezeit

  • Die Verspätung am Endziel ist ausschlaggebend für die Entschädigung

Wichtig ist jedoch, dass alle Flüge Teil einer einheitlichen Buchung sind. Bei getrennten Tickets wird jede Teilstrecke einzeln betrachtet, und Ansprüche können entfallen.

Mit Unterstützung der Experten von AirHelp können Sie auch bei komplexen Fällen mit mehreren verpassten Anschlussflügen Ihre Ansprüche prüfen und durchsetzen.


Anschlussflug wegen zu kurzer Umsteigezeit verpasst: Welche Rechte haben Sie?

Haben Sie Ihren Anschlussflug wegen einer zu kurzen Umsteigezeit verpasst, muss die Fluggesellschaft Sie in der Regel kostenlos auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen, vorausgesetzt, alle Flüge wurden gemeinsam gebucht. Erreichen Sie Ihr Endziel dadurch mindestens drei Stunden später, kann Ihnen zusätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 € zustehen.

Entscheidend ist, ob es sich um eine einheitliche Buchung handelt. In diesem Fall ist die Fluggesellschaft dafür verantwortlich, eine realistische Umsteigezeit einzuplanen. Reicht die vorgesehene Umsteigezeit nicht aus und verpassen Sie deshalb Ihren Anschlussflug, muss die Airline Ihnen in der Regel eine Ersatzbeförderung zum Endziel anbieten.

Haben Sie die Flüge hingegen getrennt gebucht, gelten sie rechtlich als unabhängige Reisen. Verpassen Sie den zweiten Flug aufgrund einer zu kurzen Umsteigezeit, besteht gegenüber der ersten Fluggesellschaft in der Regel kein Anspruch auf eine kostenlose Umbuchung oder Entschädigung.

Warum sind kurze Umsteigezeiten bei Anschlussflügen problematisch?

Eine kurze Umsteigezeit erhöht das Risiko, Ihren Anschlussflug zu verpassen. Schon geringe Verspätungen, lange Wege zwischen den Gates oder zusätzliche Sicherheitskontrollen können dazu führen, dass Sie den Weiterflug nicht rechtzeitig erreichen.

Ob eine Umsteigezeit ausreicht, hängt vom jeweiligen Flughafen, dem Terminalwechsel und möglichen Pass- oder Sicherheitskontrollen ab. Fluggesellschaften berücksichtigen bei einer einheitlichen Buchung die sogenannte Mindestumsteigezeit (Minimum Connection Time, MCT). Wird diese eingehalten, sollte der Anschlussflug unter normalen Bedingungen erreichbar sein.

Kommt es dennoch zu einer Verspätung des ersten Fluges und Sie verpassen Ihren Anschlussflug, muss die Fluggesellschaft Sie bei einer einheitlichen Buchung in der Regel kostenlos auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen. Erreichen Sie Ihr Endziel dadurch mindestens drei Stunden später und liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, kann außerdem ein Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € bestehen.

Um das Risiko zu verringern, sollten Sie bei getrennt gebuchten Flügen ausreichend Zeit zwischen den Verbindungen einplanen, da Sie in diesem Fall das Risiko eines verpassten Anschlussflugs grundsätzlich selbst tragen.

Haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei zu kurzer Umsteigezeit?

Nicht allein wegen einer kurzen Umsteigezeit. Ein Anspruch auf Entschädigung besteht nur, wenn Sie Ihren Anschlussflug aufgrund eines Problems im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft verpassen und Ihr Endziel mindestens drei Stunden später erreichen.

Entscheidend ist, ob alle Flüge Teil einer einheitlichen Buchung waren. In diesem Fall muss die Fluggesellschaft eine ausreichende Umsteigezeit einplanen und Sie bei einem verpassten Anschlussflug in der Regel kostenlos auf den nächsten verfügbaren Flug umbuchen.

Eine Entschädigung von bis zu 600 € kann zusätzlich möglich sein, wenn:

  • beide Flüge Teil derselben Buchung waren,

  • der erste Flug verspätet war oder die Umsteigezeit von der Airline zu knapp geplant wurde,

  • Sie Ihr Endziel mindestens drei Stunden später erreichen und

  • keine außergewöhnlichen Umstände wie Unwetter oder Sicherheitsrisiken vorlagen.

Das bedeutet konkret:

  • Kein Anspruch, wenn Ihr erster Flug pünktlich war und die Umsteigezeit zu knapp geplant wurde

  • Möglicher Anspruch, wenn eine Verspätung des ersten Fluges dazu führt, dass Sie Ihren Anschlussflug verpassen

In diesem Fall greift die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, sofern Sie Ihr Endziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichen.

Unser Tipp:

Wählen Sie nach Möglichkeit keine Flugverbindung mit einem sehr kurzen Zwischenaufenthalt! Nehmen Sie lieber eine Wartezeit in Kauf, die Sie am Flughafen mit einer Rast in einem Café oder einem Spaziergang durch die Hallen verbringen. Viele Flughäfen sind schön gestaltet und es gibt Skulpturen, kunstvolle Wandbilder oder sogar Museen zu entdecken. Eine Verweildauer am Flughafen birgt weniger Stresspotenzial als ein verpasster weiterführender Flug!


Wann erhalten Sie eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug?

Sie erhalten eine Entschädigung für einen verpassten Anschlussflug, wenn Ihr erster Flug verspätet ist und Sie dadurch Ihr Endziel mit mindestens 3 Stunden Verspätung erreichen.

Ist Ihr Flug zu spät am Flughafen angekommen und Sie haben deshalb Ihren Anschlussflug verpasst, kann Ihnen eine finanzielle Entschädigung zustehen. Entscheidend ist dabei nicht die Verspätung einzelner Flüge, sondern die gesamte Verspätung am Endziel.

Damit Sie eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug erhalten, müssen folgende Voraussetzungen erfüllt sein:

  • Verspätung des Zubringerfluges: Ihr erster Flug hatte Verspätung und Sie haben dadurch den Anschluss verpasst

  • Mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel

  • Einheitliche Buchung: Alle Flüge wurden unter einer Buchungsnummer gebucht

  • Keine außergewöhnlichen Umstände: Die Verspätung wurde nicht durch Faktoren wie Unwetter oder Sicherheitsrisiken verursacht

  • Anwendbarkeit der EU-Regelung: Ihr Flug fällt unter die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004

Sind diese Bedingungen erfüllt, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € sowie ggf. zusätzliche Betreuungsleistungen.

Die wichtigsten Punkte zusammengefasst:

Unser Tipp:

Billigfluganbieter locken oft mit besonders günstigen Schnäppchen. Dabei erfolgen jedoch nicht selten separate Buchungen der einzelnen Flugstrecken vom Ausgangsort bis ans Ziel. Beim Transfer müssen Sie das Gepäck abholen und wieder neu aufgegeben. Wählen Sie lieber zusammen gebuchte Flüge.

Das vereinfacht den Reiseablauf erheblich und stärkt Ihre Position, sofern Ihnen eine Entschädigung bei verpasstem Anschlussflug zusteht. Zudem ist dann auch klar, dass die Fluggesellschaft, die den Flug durchführt, sowohl für den Ausgleich des Schadens als auch für die Beschaffung eines Ersatztransports verantwortlich ist.


Anschlussflug verpasst wegen einer Verspätung? Wie hoch ist die Entschädigung

Wenn Sie Ihren Anschlussflug wegen einer Verspätung verpassen, beträgt die Entschädigung je nach Flugdistanz bis zu 600 €, entscheidend ist die Verspätung am Endziel.

Gerichtliche Entscheidungen haben die Rechte von Fluggästen in den letzten Jahren deutlich gestärkt. Sowohl der Europäischer Gerichtshof als auch der Bundesgerichtshof haben bestätigt, dass Passagiere bei mehrteiligen Flugverbindungen Anspruch auf Entschädigung haben können.

Wichtig dabei: Maßgeblich ist nicht die Verspätung eines einzelnen Teilfluges, sondern die Gesamtverspätung am endgültigen Reiseziel.

Im Urteil des Bundesgerichtshof (Az. X ZR 127/11) wurde klargestellt, dass auch bei verpassten Anschlussflügen eine Entschädigung möglich ist, wenn die Ankunft am Zielort erheblich verspätet erfolgt.

Die Grundlage hierfür bildet die EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004, die Entschädigungen in folgender Höhe vorsieht:

  • Bis 1.500 km: bis zu 250 €

  • 1.500 – 3.500 km: bis zu 400 €

  • Über 3.500 km: bis zu 600 €

  • Bei Kurzstrecken bis 1.500 Kilometer erhalten Sie bis zu 250 € Entschädigung. Beispiel: Berlin – Frankfurt

  • Bei einer Flugstrecke von bis zu 3.500 Kilometern, stehen Ihnen bis zu 400 € zu. Beispiel: Berlin – Athen

  • Auf Langstrecken über 3.500 Kilometer beträgt die Entschädigung bis zu 600 € betragen. Beispiel: Berlin – New York City

Anspruch auf Entschädigung besteht bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden am Zielort.


Anschlussflug verpasst? Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen

Vielfach berufen sich Airlines auf "außergewöhnliche Umstände", um der Verpflichtung zur Zahlung einer Entschädigung zu entgehen, wenn Sie den Anschlussflug verpasst haben. Doch was genau fällt wirklich unter höhere Gewalt, die Fluggesellschaften nicht zu verantworten haben?

Diese Liste gibt einen, nicht abschließenden, beispielhaften Überblick:

  • Widrige Wetterverhältnisse, die einen rechtzeitigen Start des Flugzeugs unmöglich machen

  • Eintritt eines akuten medizinischen Notfalls an Bord, der ärztlicher Versorgung von außen bedarf

  • Streik der Fluglotsen oder des Bodenpersonals

Nicht unter außergewöhnliche Umstände fallen hingegen ein Streik des Personals der eigenen Airline und technische Defekte am Flugzeug. Diese hat die Fluggesellschaft sehr wohl zu vertreten.

AirHelp prüft für Sie , ob und in welchem Umfang Sie eine Entschädigung geltend machen können, wenn Sie wegen einer Verspätung den Anschlussflug verpasst haben.


Ansprüche und Ausnahmen: Gründe für verpasste Anschlussflüge im Überblick

Grund für Verspätung

Anspruch auf Entschädigung?

Kommentar

Technische Probleme der Airline
Ja
Airline ist verantwortlich
Wetterbedingungen
Nein
Gilt als außergewöhnlicher Umstand
Streik der Flughafenmitarbeiter
Ja, falls es sich um Airline-Mitarbeiter handelt
Streik der Fluglotsen
Nein
Gilt als außergewöhnlicher Umstand

Was passiert, wenn Sie Ihren Anschlusszug wegen einer Flugverspätung verpassen?

Wenn Sie Ihren Anschlusszug wegen einer Flugverspätung verpassen, haben Sie in der Regel keinen Anspruch auf Entschädigung durch die Airline.

Haben Sie für Ihre Weiterreise nach dem Flug bereits ein separates Zugticket gebucht, kann dieses bei einer Verspätung schnell verfallen. Viele Reisende gehen davon aus, dass die Fluggesellschaft für diesen Schaden aufkommen muss – das ist jedoch meist nicht der Fall.

Muss die Airline für den verpassten Anschlusszug zahlen?

Nein, die Airline haftet in der Regel nicht für verpasste Anschlusszüge, wenn diese nicht Teil der Flugbuchung sind.

Die vertraglichen Pflichten der Fluggesellschaft beschränken sich auf die Beförderung bis zum gebuchten Zielflughafen. Eine darüber hinausgehende Weiterreise – etwa mit der Bahn – fällt nicht in ihren Verantwortungsbereich.

Gibt es Ausnahmen oder alternative Ansprüche?

Ein Anspruch besteht nur, wenn Flug und Bahnreise Teil einer gemeinsamen Buchung sind.

Das kann z. B. der Fall sein bei:

  • Kombinierten Flug-Bahn-Tickets (z. B. Rail & Fly Angebote)

  • Durchgehenden Buchungen mit integrierter Weiterreise

In solchen Fällen können Ihnen unter Umständen Ersatzleistungen oder Umbuchungen zustehen.

Unabhängig davon können Sie bei Flugverspätungen weiterhin Ansprüche nach der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 geltend machen – diese beziehen sich jedoch ausschließlich auf den Flug selbst, nicht auf den verpassten Zug.


Wie hilft AirHelp bei Entschädigung für verpassten Anschlussflug?

Sie haben wegen einer Flugverspätung den Anschlussflug verpasst und möchten dafür eine Entschädigung von der Airline erhalten. Oft ist es für Verbraucher nicht so einfach zu durchschauen, welche Ansprüche sie haben und wie sie diese am besten durchsetzen.

So funktioniert’s:

  • Online-Formular ausfüllen

  • AirHelp prüft Ihren Anspruch kostenlos

  • Nur im Erfolgsfall - Servicegebühr von ca. 35 % der Entschädigung

Eine detaillierte Dokumentation zur Verspätung – wie z. B. Fotos von Anzeigetafeln, E-Mails der Airline oder Bordkarten – erhöht Ihre Erfolgschancen erheblich und erleichtert die Durchsetzung Ihrer Entschädigungsansprüche.


FAQs zu verpassten Anschlussflügen