Flugzeitenänderung: Ihre Rechte auf Entschädigung gemäß EU-Verordnung EG 261
Ein Albtraum für jeden Reisenden: Die Airline ändert die Flugzeiten – ob per E-Mail vorab oder, noch schlimmer, erst am Flughafen. Viele Passagiere wählen bewusst passende Flugzeiten und zahlen dafür oft mehr. Doch keine Sorge: Wenn Ihre Flugzeiten geändert werden, könnten Sie Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € haben. AirHelp klärt Sie über Ihre Rechte auf und hilft Ihnen, Ihren Anspruch geltend zu machen.
Ihre Rechte bei Flugzeitenänderungen auf einen Blick:
💶 Entschädigungsanspruch: Bei kurzfristigen Flugzeitenänderungen (weniger als 14 Tage vor Abflug) haben Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf Entschädigungen von bis zu 600 €.
🗓 Fristen: Informiert die Airline Sie 7–14 Tage vor Abflug und die Änderung führt zu einer Ankunftsverspätung von über 4 Stunden oder einem Abflug mehr als 2 Stunden früher, besteht ein Anspruch.
⛈ Ausnahmen: Bei außergewöhnlichen Umständen, wie extremen Wetterbedingungen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.
💡 Rückerstattung: Bei erheblichen Änderungen haben Sie das Recht, den Flug zu stornieren und eine Rückerstattung zu verlangen.
Wovon hängt mein Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung ab?
Zunächst sollten Sie wissen, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung auf der Rechtsgrundlage von der EU-Verordnung EG 261 beruht. Die Verordnung sichert Flugreisenden bestimmte Rechte zu und schützt sie bei Verspätungen, Annullierungen und anderen Flugstörungen.
Ob Sie bei einer Flugzeitenänderung von der Fluggesellschaft Entschädigung einfordern können, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie von der Airline über die Änderung informiert wurden. Auch die Anzahl der Stunden, um die der Flug nach vorne oder nach hinten verlegt wird, muss berücksichtigt werden. Außerdem spielt es eine Rolle, auf welche Art und Weise Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Flug verschoben wird.
Entschädigungsansprüche basierend auf der Benachrichtigungsfrist und der Flugzeitenänderung
Benachrichtigungsfrist | Abflugänderung | Ankunftsänderung | Entschädigungsanspruch |
---|---|---|---|
Weniger als 7 Tage | Mehr als 1 Stunde früher | Mehr als 2 Stunden später | Ja |
7–14 Tage | Mehr als 2 Stunden früher | Mehr als 4 Stunden später | Ja |
Mehr als 14 Tage | Beliebig | Beliebig | Nein |
Entscheidend ist der Zeitpunkt, an dem Sie über die Flugzeitenänderung informiert wurden
Ob du Anspruch auf eine Entschädigung hast, hängt davon ab, wann dich die Airline über die Flugzeitenänderung informiert hat und wie stark die Änderungen sind:
Hat die Fluggesellschaft die Flugzeitenänderung deutlich mitgeteilt?
Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen deutlich mitzuteilen, dass Ihr Flug verschoben wird. Das bedeutet, dass Sie entweder schriftlich per E-Mail oder SMS in Kenntnis gesetzt werden müssen oder die Fluggesellschaft Sie anrufen muss. Es reicht nicht, Ihnen zum Beispiel eine Benachrichtigung über eine App zu senden, die sofort wieder verschwindet.
Flugzeitenänderung oder Flugverspätung?
Sicher ist es ärgerlich, im Vorhinein per E-Mail zu erfahren, dass der eigene Flug verschoben wird. Aber noch viel nervenaufreibender ist es, wenn einem die Flugzeitenänderung erst am Flughafen auf dem Bildschirm angezeigt wird. Sie fragen sich vielleicht:
Flugzeitenänderung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen
Sind außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Ursache für die Flugzeitenänderung, haftet die Fluggesellschaft nicht. Denn in solch einem Fall liegen die Ursachen für die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie keine Flug verschoben Entschädigung fordern können.
Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, extrem widrige Wetterverhältnisse, politische Unruhen und Terroranschläge.
So hilft AirHelp Ihnen bei einer Flugzeitenänderung
Sie haben vielleicht den Eindruck, dass es kompliziert ist, für eine Änderung der Flugzeiten Entschädigung zu verlangen. Das ist es auch, wenn Sie versuchen, Ihre Entschädigung direkt bei der Airline einzufordern.
Denn die hat selbstverständlich kein großes Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen und so kann es vorkommen, dass Ihre Forderung abgelehnt oder einfach ignoriert wird. Mit AirHelp hingegen können Sie die Kommunikation mit der Airline einfach uns überlassen.
Nutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner, der Ihnen in wenigen Minuten sagt, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Falls ja, fordern wir Ihre Flug verschoben Entschädigung für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.