Entschädigung bei Flugverspätung: bis zu 600 € pro Person sichern

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  • Flüge der letzten 3 Jahre

  • Umfasst Routen weltweit und innerhalb der EU

  • Wir kümmern uns um die Verhandlungen

Flugverspätung Entschädigung - Fluggäste, die wegen einer Verspätung warten

Bei mindestens 3 Stunden Verspätung am Endziel können Ihnen 250 bis 600 € Entschädigung pro Person zustehen. Voraussetzung ist, dass die EU-Fluggastrechteverordnung gilt und die Airline sich nicht durch außergewöhnliche Umstände entlasten kann. Die Höhe richtet sich nach der Flugstrecke, nicht nach dem Ticketpreis.

Sie können die Entschädigung selbst bei der Airline beantragen oder AirHelp mit der Durchsetzung beauftragen.

Die Prüfung ist kostenlos. Nach einer Beauftragung fallen bei erfolgreicher Durchsetzung 35 % Servicegebühr an; bei erforderlichen rechtlichen Schritten zusätzlich 15 % Rechtsweggebühr, jeweils inklusive MwSt. Zur Gebührenübersicht.


Wie viel Entschädigung gibt es bei Flugverspätung? Höhe und Tabelle

Bei mindestens 3 Stunden Ankunftsverspätung können Ihnen je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € Entschädigung pro Person zustehen, sofern die Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind. Der Ticketpreis spielt dabei keine Rolle.

Die folgende Tabelle zeigt die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätung nach Entfernung und Verspätungsdauer. Wichtig bei Flügen über 3.500 km mit Start oder Ziel außerhalb der EU: Bei mindestens 3, aber weniger als 4 Stunden Ankunftsverspätung kann die Airline den Betrag von 600 € auf 300 € kürzen.

Flugstrecke

Verspätung am Endziel

Entschädigung pro Person

Bis einschließlich 1.500 km
Mindestens 3 Stunden
250 €
Innerhalb der EU, über 1.500 km
Mindestens 3 Stunden
400 €
Zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land, über 1.500 bis einschließlich 3.500 km
Mindestens 3 Stunden
400 €
Zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land, über 3.500 km
3 bis unter 4 Stunden
600 €, Kürzung auf 300 € möglich
Zwischen der EU und einem Nicht-EU-Land, über 3.500 km
Mindestens 4 Stunden
600 €

Die Tabelle gilt für Flüge, die unter die EU-Fluggastrechte fallen. Bei Flügen aus einem Nicht-EU-Land in die EU muss die ausführende Airline grundsätzlich eine EU-Fluggesellschaft sein. Bei außergewöhnlichen Umständen kann der Anspruch entfallen.

Das sollten Sie zur Höhe Ihrer Entschädigung wissen:

  • Die Entschädigung gilt pro Person. Sind alle vier Mitreisenden anspruchsberechtigt, können ihnen zusammen bis zu 2.400 € zustehen.

  • Der Ticketpreis spielt keine Rolle. Auch bei einem Flugticket für 39 € richtet sich die Entschädigung nach Flugstrecke und Ankunftsverspätung, nicht nach dem gezahlten Preis.

  • Bei bestimmten Langstreckenflügen ist eine Kürzung möglich. Bei Flügen über 3.500 km mit Start oder Ziel außerhalb der EU kann die Airline die Entschädigung bei mindestens 3, aber weniger als 4 Stunden Ankunftsverspätung auf 300 € halbieren.

  • Bei Anschlussflügen zählt die direkte Entfernung zum Endziel. Sind die Teilflüge Teil einer einheitlichen Buchung, wird die Luftlinie zwischen dem ersten Abflughafen und dem Endziel zugrunde gelegt. Die einzelnen Flugstrecken werden nicht addiert.

Flugverspätung Entschädigung erklärt

Ab wann gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung?

Für die pauschale Entschädigung zählt die Ankunftsverspätung am Endziel, nicht die Verspätung beim Start. Die Schwelle liegt bei mindestens 3 Stunden, also auch bei genau 3 Stunden.

Als tatsächliche Ankunft gilt der Zeitpunkt, zu dem mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und die Passagiere aussteigen dürfen. Die Landung allein ist nicht entscheidend. Das hat der Europäische Gerichtshof im Urteil C-452/13 klargestellt.

Zählt die Verspätung beim Abflug oder bei der Ankunft?

Für die Entschädigung bei Flugverspätung zählt die Verspätung am Endziel. Entscheidend ist, wann mindestens eine Flugzeugtür geöffnet wird und Sie aussteigen dürfen. Die Abflugverspätung bestimmt dagegen, ab wann Ihnen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke oder bei einem Reiseabbruch eine Ticketerstattung zustehen können.

Beispiel 1: Der Flug holt Zeit auf. Ihr Flug von Düsseldorf nach Antalya startet 3 Stunden und 30 Minuten verspätet, holt unterwegs aber 40 Minuten auf. Öffnet sich die Tür am Endziel 2 Stunden und 50 Minuten nach der geplanten Ankunftszeit, besteht kein Anspruch auf die pauschale Flugverspätungsentschädigung.

Beispiel 2: Die Wartezeit nach der Landung zählt mit. Ihr Flug landet 2 Stunden verspätet. Bis eine Tür geöffnet wird und Sie aussteigen dürfen, vergehen weitere 75 Minuten. Ihre Ankunftsverspätung beträgt damit 3 Stunden und 15 Minuten. Sind die übrigen Anspruchsvoraussetzungen erfüllt, steht Ihnen eine Entschädigung zu.

Die Abflugverspätung ist dagegen dafür wichtig, ab wann Ihnen Verpflegung und gegebenenfalls eine Ticketerstattung zustehen.


Welche Rechte haben Sie bei 1 bis 5 Stunden Flugverspätung?

Welche Rechte Sie bei einer Flugverspätung haben, hängt von der Wartezeit und der Flugstrecke ab. Mahlzeiten und Getränke stehen Ihnen je nach Entfernung ab 2, 3 oder 4 Stunden Abflugverspätung zu. Erreichen Sie Ihr Endziel mindestens 3 Stunden verspätet, können Sie bei erfüllten Voraussetzungen bis zu 600 € Entschädigung pro Person erhalten.

Ab 5 Stunden Abflugverspätung können Sie auf den Flug verzichten und die Erstattung der Ticketkosten nach den gesetzlichen Vorgaben verlangen. Eine Verspätung von nur 1 Stunde begründet allein noch keinen Anspruch auf pauschale Entschädigung oder Verpflegung nach der EU-Fluggastrechteverordnung.

Verspätung

Ihre Rechte im Überblick

1 Stunde
Allein dadurch entsteht grundsätzlich noch kein Anspruch auf pauschale Entschädigung oder Verpflegung.
Ab 2 Stunden beim Abflug
Bei Flügen bis einschließlich 1.500 km: angemessene Mahlzeiten und Getränke sowie zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails.
Ab 3 Stunden beim Abflug
Dieselbe Betreuung bei EU-Binnenflügen über 1.500 km und anderen Flügen über 1.500 bis einschließlich 3.500 km.
Ab 3 Stunden bei der Ankunft
Pauschale Entschädigung möglich; Betrag und Voraussetzungen siehe oben.
Ab 4 Stunden beim Abflug
Betreuung auch bei den übrigen Flügen über 3.500 km.
Ab 4 Stunden bei der Ankunft
Bei anspruchsberechtigten Langstreckenflügen über 3.500 km außerhalb der EU-Binnenflugkategorie grundsätzlich die vollen 600 €.
Ab 5 Stunden beim Abflug
Sie können auf die Reise verzichten und die Erstattung nach den gesetzlichen Vorgaben verlangen.
Abflug voraussichtlich erst am nächsten Tag
Bei erfüllten Betreuungsvoraussetzungen: notwendige Unterkunft und Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft.

Sie waren auf einer Pauschalreise? Unabhängig von der Flugstrecke können Sie beim Reiseveranstalter zusätzlich eine Reisepreisminderung verlangen, in der Regel ab etwa 4 Stunden Verspätung bei der Ankunft am Urlaubsort. Zahlungen der Airline werden dabei angerechnet. Siehe Flugverspätung bei Pauschalreisen

Was bekommen Sie bei 1 Stunde Flugverspätung?

Eine Stunde Verspätung allein begründet keinen Anspruch auf eine pauschale Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung. Auch Mahlzeiten und Getränke muss die Airline zu diesem Zeitpunkt grundsätzlich noch nicht bereitstellen.

Was bekommen Sie bei 2 Stunden Flugverspätung?

Bei Flügen bis 1.500 km stehen Ihnen ab 2 Stunden Abflugverspätung angemessene Mahlzeiten und Getränke sowie zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails zu. Eine Entschädigung kommt grundsätzlich erst ab mindestens 3 Stunden Ankunftsverspätung infrage, sofern die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind.

Wie viel Entschädigung gibt es bei 3 Stunden Flugverspätung?

Erreichen Sie Ihr Endziel mindestens 3 Stunden verspätet, können Ihnen je nach Flugstrecke 250 €, 400 € oder 600 € pro Person zustehen. Voraussetzung ist, dass die EU-Fluggastrechteverordnung gilt und sich die Airline nicht durch außergewöhnliche Umstände entlasten kann. Bei Flügen über 3.500 km mit Start oder Ziel außerhalb der EU kann der Betrag bei weniger als 4 Stunden Ankunftsverspätung auf 300 € gekürzt werden.

Was gilt bei 4 Stunden Flugverspätung?

Bei mindestens 4 Stunden Ankunftsverspätung stehen Ihnen auf anspruchsberechtigten Flügen über 3.500 km mit Start oder Ziel außerhalb der EU grundsätzlich die vollen 600 € zu. Auf kürzeren Strecken beziehungsweise bei Flügen innerhalb der EU bleibt es je nach Entfernung bei 250 € oder 400 €. Bei Pauschalreisen kann außerdem eine Reisepreisminderung infrage kommen, häufig bei mindestens 4 Stunden Verspätung; Zahlungen für dieselbe Beeinträchtigung werden angerechnet.

Ab wann bekommen Sie bei Flugverspätung den Ticketpreis zurück?

Ab mindestens 5 Stunden Abflugverspätung können Sie auf die Reise verzichten und die Erstattung der nicht genutzten Flugabschnitte innerhalb von 7 Tagen verlangen. Bereits zurückgelegte Abschnitte sind ebenfalls zu erstatten, wenn die Reise ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllt; gegebenenfalls steht Ihnen zusätzlich ein Rückflug zum ersten Abflugort zu.

Treten Sie den verspäteten Flug dennoch an, besteht allein wegen der Verspätung kein Anspruch auf Ticketerstattung. Bei mindestens 3 Stunden Ankunftsverspätung können Sie jedoch unter den übrigen Voraussetzungen eine Entschädigung erhalten.

Wichtig: Eine Verspätung von 5 Stunden allein begründet nach den derzeit geltenden EU-Regeln keinen allgemeinen Anspruch auf Ersatzbeförderung. Wird Ihr Flug annulliert, können Sie dagegen grundsätzlich zwischen Ticketerstattung und anderweitiger Beförderung wählen.


Für welche Flüge gilt die EU-Fluggastrechteverordnung?

Flugverbindung

EU-Airline führt den Flug durch

Nicht-EU-Airline führt den Flug durch

Innerhalb der EU
Ja
Ja
Aus der EU in einen Drittstaat
Ja
Ja
Aus einem Drittstaat in die EU
Grundsätzlich ja
Grundsätzlich nein
Vollständig außerhalb der EU
Grundsätzlich ja
Grundsätzlich nein

Die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gilt grundsätzlich für Flüge, die in der EU starten, unabhängig vom Sitz der Airline. Bei Flügen aus einem Drittstaat in die EU greift sie grundsätzlich nur, wenn eine EU-Fluggesellschaft den Flug durchführt.

Der Schutz gilt auch in Island und Norwegen sowie aufgrund eines gesonderten Abkommens in der Schweiz. Dort können jedoch Besonderheiten bei der Anwendung der EuGH-Rechtsprechung bestehen. Zum EU-Gebiet gehören außerdem beispielsweise die Kanaren, Madeira und Réunion.

Für Flüge ab dem Vereinigten Königreich gelten die vergleichbaren britischen Fluggastrechte nach UK261. Je nach Flugverbindung können sich beide Regelungen überschneiden. Weitere Informationen finden Sie in unserer Übersicht zu den weltweiten Fluggastrechten. AirHelp unterstützt Sie bei der Durchsetzung berechtigter Ansprüche im jeweiligen Geltungsbereich seines Services.

Welche Tickets sind geschützt? Öffentlich buchbare Tickets fallen grundsätzlich unter die Verordnung, auch vergünstigte Tickets und Buchungen über Vielflieger- oder andere Kundenbindungsprogramme. Ausgenommen sind kostenlos beförderte Fluggäste sowie Reisende mit vergünstigten Tarifen, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind, etwa bestimmte Mitarbeitertickets.


Entschädigung, Erstattung oder Schadensersatz: Was ist der Unterschied?

Bei einer Flugverspätung können unterschiedliche Ansprüche entstehen. Entscheidend ist, wofür Sie eine Zahlung verlangen:

  • Entschädigung: Die gesetzliche Ausgleichszahlung gleicht den Zeitverlust aus. Bei mindestens 3 Stunden Ankunftsverspätung können Ihnen unter den geltenden Voraussetzungen bis zu 600 € pro Person zustehen, unabhängig vom Ticketpreis.

  • Ticketerstattung: Ab mindestens 5 Stunden Abflugverspätung können Sie auf die Reise verzichten und die Kosten der nicht genutzten Flugabschnitte zurückfordern. Bereits geflogene Abschnitte sind ebenfalls zu erstatten, wenn die Reise ihren ursprünglichen Zweck nicht mehr erfüllt.

  • Schadensersatz: Für nachweisbare finanzielle Schäden durch die Verspätung können unter zusätzlichen Voraussetzungen weitere Ansprüche bestehen. Anders als bei der pauschalen Entschädigung müssen Sie den konkreten Schaden und seinen Zusammenhang mit der Verspätung belegen.

Wichtig: Notwendige Hotelübernachtungen während der Wartezeit gehören grundsätzlich zu den Betreuungsleistungen. Übernehmen Sie diese Kosten, weil die Airline keine Unterkunft bereitstellt, geht es regelmäßig um die Erstattung notwendiger, angemessener Auslagen.

Entschädigung

Erstattung

Schadensersatz

Wofür?
Ihre verlorene Zeit
ein Ticket, das Sie nicht nutzen
konkrete Zusatzkosten
Ab wann?
ab 3 Std. zu spät bei der Ankunft
ab 5 Std. zu spät beim Abflug
sobald Ihnen Kosten entstehen
Wie viel?
250, 400 oder 600 €
voller Ticketpreis
so viel, wie Sie belegen können
Rechtsgrundlage
EG 261/2004, Art. 7
EG 261/2004, Art. 8
BGB / Montrealer Übereinkommen

Muss die Airline Zusatzkosten bezahlen?

Oft ja, aber nicht automatisch. Kosten, die Ihnen durch die Verspätung entstanden sind, können Sie als Schadensersatz zurückfordern. Typische Beispiele sind eine bereits bezahlte Hotelnacht am Zielort, ein verfallener Mietwagen oder ein verpasster Termin mit Kosten. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben notwendig und angemessen waren und Sie sie belegen können.

Einen selbst gebuchten Ersatzflug muss die Airline bei einer Verspätung nicht automatisch bezahlen. Anders als bei einer Annullierung haben Sie hier keinen allgemeinen Anspruch auf eine andere Verbindung. Die Kosten können aber als Schadensersatz erstattungsfähig sein, etwa wenn ein Ersatzflug nötig war, um einen wichtigen Termin noch zu erreichen. Die pauschale Entschädigung kann die Airline in diesem Fall anrechnen.

Schadensersatz nach dem Montrealer Übereinkommen

Bei internationalen Flügen, die unter das Montrealer Übereinkommen fallen, kann die Airline zusätzlich für konkret nachgewiesene Verspätungsschäden haften. Die Haftung ist auf 6.303 Sonderziehungsrechte (SZR) pro Person begrenzt, derzeit rund 7.608 €. Für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck gilt eine Höchstgrenze von 1.519 SZR pro Person, derzeit rund 1.833 € (Stand: Oktober 2026).

Diese Beträge sind keine pauschalen Entschädigungen. Erstattet werden ausschließlich tatsächlich entstandene und belegbare Schäden. Die Airline haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass sie alle zumutbaren Maßnahmen zur Schadensvermeidung getroffen hat oder solche Maßnahmen unmöglich waren.

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Fluggäste
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Schätzung gemäß EG 261

Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.


Betreuungsleistungen bei Flugverspätung: Essen, Hotel und Transfer

Je nach Flugstrecke stehen Ihnen ab 2, 3 oder 4 Stunden Abflugverspätung Betreuungsleistungen zu. Diese muss die Airline auch bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder einem Fluglotsenstreik bereitstellen:

  • Mahlzeiten und Getränke in einem angemessenen Verhältnis zur Wartezeit.

  • Zwei kostenlose Telefonate oder E-Mails.

  • Eine notwendige Hotelübernachtung sowie den Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft, wenn sich Ihr Abflug voraussichtlich auf mindestens den nächsten Tag verschiebt.

Bitten Sie die Airline zunächst um Unterstützung. Stellt sie die geschuldeten Leistungen nicht bereit, können Sie notwendige und angemessene Ausgaben selbst übernehmen und anschließend zurückfordern. Bewahren Sie sämtliche Belege auf und dokumentieren Sie möglichst auch Ihre Anfrage bei der Airline.


Wann entfällt die Entschädigung wegen außergewöhnlicher Umstände?

Eine Entschädigung bei Flugverspätung kann entfallen, wenn außergewöhnliche Umstände die Verspätung verursacht haben und die Airline sie auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht hätte vermeiden können. Beides muss die Airline nachweisen. Der bloße Hinweis auf „höhere Gewalt“ reicht nicht aus.

Ursache

Einordnung

Unwetter, das einen sicheren Flugbetrieb verhindert
Kann ein außergewöhnlicher Umstand sein
Streik von Fluglotsen oder externem Flughafenpersonal
Kann ein außergewöhnlicher Umstand sein
Sicherheitsrisiken oder politische Unruhen
Können außergewöhnliche Umstände sein
Vogelschlag
Kann ein außergewöhnlicher Umstand sein
Gewöhnlicher technischer Defekt
Grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand
Streik des eigenen Airline-Personals um Gehalt oder Arbeitsbedingungen
Grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand

Als außergewöhnliche Umstände kommen beispielsweise infrage:

  • Unwetter, das die sichere Durchführung des Fluges beeinträchtigt.

  • Streiks der Fluglotsen oder des Flughafenpersonals.

  • Politische Unruhen und Sicherheitsrisiken, die den Flug betreffen.

  • Vogelschlag, der Schäden oder notwendige Sicherheitskontrollen verursacht.

Gewöhnliche technische Defekte und Streiks des eigenen Airline-Personals zählen grundsätzlich nicht dazu. Ausnahmen können etwa versteckte Fabrikationsfehler sein, die die Flugsicherheit beeinträchtigen. 

Auch bei außergewöhnlichen Umständen bleiben Ihre Ansprüche auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung und eine notwendige Hotelübernachtung bestehen, sofern die jeweiligen Voraussetzungen erfüllt sind.

Gibt es eine Entschädigung bei Flugverspätung wegen Streik?

Bei einem Streik des eigenen Airline-Personals, etwa von Piloten oder Flugbegleitern, kann Ihnen ab mindestens 3 Stunden Ankunftsverspätung eine Entschädigung zustehen, sofern die weiteren Anspruchsvoraussetzungen erfüllt sind.

Streiken dagegen Fluglotsen, Sicherheitskräfte oder Flughafenpersonal, können außergewöhnliche Umstände vorliegen. Die Airline muss nachweisen, dass der Streik die Verspätung verursacht hat und diese auch mit allen zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbar war.

Betreuungsleistungen bleiben in beiden Fällen bestehen: Je nach Wartezeit und Flugstrecke stehen Ihnen Mahlzeiten, Getränke und gegebenenfalls eine notwendige Hotelübernachtung samt Transfer zu.


Was tun bei Flugverspätung? So gehen Sie Schritt für Schritt vor

Dokumentieren Sie die Verspätung, fordern Sie Unterstützung ein und prüfen Sie anschließend Ihren Entschädigungsanspruch.

  1. Grund erfragen: Lassen Sie sich die Ursache möglichst schriftlich von der Airline bestätigen.

  2. Betreuung verlangen: Fragen Sie nach zustehender Verpflegung und gegebenenfalls Hotel samt Transfer. Bewahren Sie Belege für notwendige eigene Ausgaben auf.

  3. Beweise sichern: Fotografieren Sie die Anzeigetafel und behalten Sie Bordkarte sowie Buchungsbestätigung.

  4. Ankunftszeit notieren: Entscheidend ist, wann eine Flugzeugtür geöffnet wird und Sie aussteigen dürfen.

  5. Keinen Anspruchsverzicht erklären: Prüfen Sie Dokumente vor der Unterschrift. Verpflegungsgutscheine können Sie grundsätzlich annehmen.

  6. Entschädigung prüfen: Nutzen Sie den kostenlosen AirHelp-Entschädigungsrechner. Auf Wunsch beauftragen Sie uns anschließend mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs.

Checkliste für die Schadensmeldung:

  • Bordkarten inklusive Flugnummer

  • Buchungsbestätigung

  • Belege für alternative Beförderung

  • Gutscheine

  • Nachweise über entstandene Zusatzkosten

  • Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit

  • Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung


Welche Unterlagen brauchen Sie für Ihre Entschädigung bei Flugverspätung?

Für die Prüfung Ihres Anspruchs benötigen Sie vor allem Ihre Buchungsbestätigung und Flugdaten. Weitere Nachweise helfen, die Verspätung und mögliche Zusatzkosten zu belegen:

  • Buchungsbestätigung oder E-Ticket mit Buchungsnummer.

  • Bordkarten, auch für Anschlussflüge, soweit vorhanden.

  • Nachweise zur Verspätung, etwa Airline-Mitteilungen, Fotos oder eine dokumentierte Ankunftszeit.

  • Schriftverkehr mit der Airline, falls vorhanden.

  • Quittungen für Zusatzkosten, wenn Sie deren Erstattung verlangen.

  • Identitätsnachweis, sofern dieser für die Bearbeitung erforderlich ist.

Bordkarte verloren? Sie können Ihren Anspruch trotzdem prüfen lassen. Die Buchungsbestätigung ist ein wichtiger Nachweis; gegebenenfalls sind weitere Belege erforderlich.


Wie beantragen Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung?

1. Flugdaten und Nachweise sammeln

Halten Sie Flugnummer, Flugdatum, Strecke, Buchungsnummer sowie geplante und tatsächliche Ankunftszeit bereit. Fragen Sie die Airline möglichst nach einer schriftlichen Erklärung zur Ursache.

Hilfreich sind:

  • Buchungsbestätigung oder E-Ticket.

  • Bordkarten, auch für Anschlussflüge, soweit vorhanden.

  • Airline-Mitteilungen und weitere Nachweise zur Verspätung.

  • Bisheriger Schriftverkehr mit der Airline.

  • Belege für Ausgaben, deren Erstattung Sie zusätzlich verlangen.

Eine verlorene Bordkarte schließt die Prüfung nicht automatisch aus. Andere Unterlagen können die Buchung und Beförderung belegen.

2. Entschädigung bei der Airline beantragen oder AirHelp beauftragen

Wenden Sie sich an die Airline, die den Flug durchgeführt hat. Nutzen Sie ihr Antragsformular oder stellen Sie Ihre Forderung schriftlich. Nennen Sie den Betrag, Ihre Flugdaten und die Ankunftsverspätung. Bewahren Sie eine Kopie und den Versandnachweis auf.

Alternativ können Sie Ihren Anspruch bei AirHelp kostenlos prüfen und uns anschließend mit der Durchsetzung beauftragen.

Kurzes Muster für Ihre Forderung

Betreff: Ausgleichszahlung wegen Flugverspätung – Flug [Flugnummer] am [Datum]

Sehr geehrte Damen und Herren,

ich war für den Flug [Flugnummer] am [Datum] von [Abflugort] nach [Zielort] gebucht. Meine Buchungsnummer lautet [Buchungsnummer].

Die geplante Ankunft am Endziel war am [Datum] um [Uhrzeit]. Tatsächlich konnte ich das Flugzeug am [Datum] um [Uhrzeit] verlassen. Die Ankunftsverspätung betrug damit [Stunden und Minuten].

Hiermit fordere ich eine Ausgleichszahlung von [Betrag] € gemäß der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 in Verbindung mit der Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs zu großen Verspätungen.

Bitte überweisen Sie den Betrag bis zum [Datum, beispielsweise 14 Tage nach Zugang] auf mein Konto [Kontoinhaber und IBAN].

Sollten Sie den Anspruch ablehnen, bitte ich um eine konkrete Begründung und die entsprechenden Nachweise.

Die Buchungsbestätigung und vorhandene Nachweise sind beigefügt.

Mit freundlichen Grüßen

[Name]

Die vorgeschlagenen 14 Tage sind eine selbst gesetzte Zahlungsfrist, keine allgemeine gesetzliche Auszahlungsfrist für Verspätungsentschädigungen. Das Muster muss zu Ihrem konkreten Flug passen.

3. Antwort prüfen und gegebenenfalls weitere Schritte einleiten

Kontrollieren Sie, ob die Airline den richtigen Betrag anbietet und ihre Entscheidung nachvollziehbar begründet. Bei Ablehnung oder ausbleibender Antwort kommen Schlichtung, gerichtliche Durchsetzung oder Unterstützung durch AirHelp infrage.

Selbst einfordern oder AirHelp nutzen?

Direkt bei der Airline

Mit AirHelp

Keine Vermittlungsgebühr
Gebühren nur bei erfolgreicher Durchsetzung gemäß den vereinbarten Bedingungen
Sie übernehmen den kompletten Antrag und rechtlichen Schriftverkehr
AirHelp übernimmt nach Beauftragung die Bearbeitung und Durchsetzung
Bei Zahlung erhalten Sie den vollen Anspruchsbetrag
Auszahlung nach Abzug der vereinbarten Gebühren
Kostenrisiko bie eigener Klage
Falls erforderlich, rechtliche Schritte nach Prüfung über Partneranwälte

Was tun, wenn die Airline die Entschädigung ablehnt oder nicht zahlt?

Eine Ablehnung bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht. Prüfen Sie zunächst den genannten Grund:

  • „Außergewöhnliche Umstände“: Fordern Sie eine konkrete Erklärung und Nachweise an.

  • „Weniger als 3 Stunden Verspätung“: Prüfen Sie, ob die Airline die tatsächliche Ankunft am Endziel zugrunde legt.

  • „Nur ein Gutschein möglich“: Eine geschuldete Entschädigung darf nach den derzeit anwendbaren Regeln nur mit Ihrer schriftlichen Zustimmung durch einen Gutschein ersetzt werden.

  • Keine Antwort: Bewahren Sie den Nachweis Ihrer Forderung auf und prüfen Sie weitere Schritte.

Für Verbraucher kommt nach einer Ablehnung grundsätzlich eine Schlichtung infrage. Hat die Airline weder zugestimmt noch abgelehnt, müssen seit der Geltendmachung grundsätzlich mehr als zwei Monate vergangen sein. Je nach Airline ist die Schlichtungsstelle Reise & Verkehr oder die Schlichtungsstelle Luftverkehr beim Bundesamt für Justiz zuständig. Die Schlichtung ist für Reisende grundsätzlich kostenlos. Informationen des Bundesjustizministeriums.

Alternativ können Sie Ihren Anspruch gerichtlich verfolgen oder AirHelp mit der Prüfung und Durchsetzung beauftragen.

Eine Beschwerde beim Luftfahrt-Bundesamt kann einen möglichen Verstoß gegen Fluggastrechte melden. Sie ersetzt jedoch nicht die Durchsetzung Ihres individuellen Zahlungsanspruchs.


Wie lange können Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung fordern?

Bei Anwendung deutschen Rechts beträgt die regelmäßige Verjährungsfrist grundsätzlich 3 Jahre. Sie beginnt regelmäßig am Ende des Jahres, in dem der Anspruch entstanden ist und Sie die maßgeblichen Umstände sowie den Anspruchsgegner kennen oder kennen müssten. Bei Flugverspätungen ist das üblicherweise das Flugjahr. § 195 BGB, § 199 BGB.

Flugjahr

Regelmäßiges Fristende nach deutschem Recht

2023
31. Dezember 2026
2024
31. Dezember 2027
2025
31. Dezember 2028
2026
31. Dezember 2029

Die Tabelle setzt den üblichen Fristbeginn voraus. Eine Hemmung oder ein Neubeginn kann das Ergebnis verändern.

Eine Zahlungsaufforderung an die Airline oder die Einreichung bei einem Fluggastrechteportal stoppt die Verjährung nicht automatisch. Lassen Sie deshalb ausreichend Zeit für gegebenenfalls notwendige weitere Schritte. In anderen Ländern können andere Fristen gelten.

Neue EU-Regeln ab 23. Oktober 2027

Die Verordnung (EU) 2026/2202 ist bereits in Kraft, wird aber erst ab 23. Oktober 2027 angewendet. Sie sieht unter anderem vor, dass Entschädigungsanträge innerhalb von neun Monaten nach dem auf dem Ticket angegebenen Abflugdatum eingereicht werden müssen.

Diese Einreichungsfrist ist von nationalen Verjährungsfristen zu unterscheiden. Sie ist keine bereits heute geltende Neunmonatsfrist für Ihren bisherigen Flug. Maßgeblich sind die für den konkreten Fall anwendbaren Vorschriften. Verordnung (EU) 2026/2202, neuer Artikel 7 Absatz 9 und Artikel 3.


Sonderfälle Anschlussflug, Pauschalreise oder Dienstreise: Was ist zu beachten?

Anschlussflug verpasst oder mehrere Airlines beteiligt?

Bei einer einheitlich gebuchten Flugverbindung ist die Verspätung am Endziel entscheidend, auch wenn verschiedene Airlines die Teilstrecken durchführen. Welche Airline für eine Entschädigung aufkommen muss, hängt vom Reiseverlauf und der Ursache der Störung ab.

Bei separat gebuchten Flügen wird jeder Flug grundsätzlich einzeln beurteilt. Mehr erfahren Sie in unserem Ratgeber zu verpassten Anschlussflügen.

Flugverspätung bei einer Pauschalreise

Neben der Entschädigung durch die Airline kann eine Reisepreisminderung beim Veranstalter infrage kommen. Zahlungen für dieselbe Beeinträchtigung werden jedoch angerechnet. Melden Sie die Verspätung deshalb auch unverzüglich dem Veranstalter oder der Reiseleitung. Einzelheiten erläutert unser Ratgeber zur Flugverspätung bei Pauschalreisen.

Wem steht die Entschädigung auf einer Dienstreise zu?

Die Entschädigung steht grundsätzlich Ihnen als Fluggast zu, auch wenn Ihr Arbeitgeber das Ticket bezahlt hat. Abweichendes kann gelten, wenn eine wirksame Vereinbarung zur Abtretung oder Weitergabe der Entschädigung besteht.


So hilft AirHelp bei Ihrer Flugentschädigung

  1. Anspruch prüfen: Geben Sie Ihre Flugdaten ein und erhalten Sie eine kostenlose erste Einschätzung.

  2. AirHelp beauftragen: Wenn Sie uns beauftragen, übernehmen wir die Bearbeitung und den Schriftverkehr. Falls erforderlich, prüfen wir rechtliche Schritte mit unseren Partneranwälten.

  3. Entschädigung erhalten: Nach erfolgreicher Durchsetzung wird der Betrag abzüglich der vereinbarten Gebühren ausgezahlt.

Die Standard-Servicegebühr beträgt 35 %, bei erforderlichen rechtlichen Schritten kommen 15 % Rechtsweggebühr hinzu. Beide enthalten die MwSt. Ohne erfolgreiche Durchsetzung fällt gemäß den vereinbarten Bedingungen keine Erfolgsgebühr an. Die vollständigen Konditionen finden Sie in unserer Gebührenübersicht.

Dokumentierte AirHelp-Erfahrung vor dem Europäischen Gerichtshof

Im Verfahren Airhelp gegen SAS, C-28/20, ging es um einen wegen eines Pilotenstreiks annullierten Flug. AirHelp machte den abgetretenen Entschädigungsanspruch eines Passagiers geltend.

Der Europäische Gerichtshof entschied am 23. März 2021, dass ein gewerkschaftlich organisierter Streik des eigenen Personals um Gehalt und Arbeitsbedingungen grundsätzlich kein außergewöhnlicher Umstand ist. Diese Einordnung ist auch für viele weitere Flugverspätungen relevant. Offizielle EuGH-Mitteilung zum Verfahren.

Der Fall dokumentiert AirHelps Beteiligung an der Klärung von Fluggastrechten. Er ist keine Zusage für den Ausgang eines anderen Anspruchs.

Wenn eine Airline Ihre Entschädigung ablehnt, ist es oft schwer einzuschätzen, ob ihre Begründung stimmt. Unsere Experten kennen die Rechtslage und prüfen, ob es sich lohnt, Ihren Anspruch weiterzuverfolgen.

So war es auch bei einem Passagier, dessen SAS-Flug wegen eines Pilotenstreiks ausfiel. Im Verfahren Airhelp gegen SAS, C-28/20 wollte die Airline keine Entschädigung zahlen. AirHelp verfolgte den Anspruch weiter. Der Fall gelangte bis vor den Europäischen Gerichtshof. Dieser entschied: Ein Streik des eigenen Personals um Gehalt und Arbeitsbedingungen befreit die Airline grundsätzlich nicht von ihrer Entschädigungspflicht. Zum Urteil C-28/20.

Diese Erfahrung hilft uns auch bei der Prüfung Ihres Falls. Sie müssen sich nicht selbst durch Urteile und Vorschriften arbeiten oder mit der Airline diskutieren. Nach Ihrer Beauftragung übernehmen wir das für Sie und ziehen bei Bedarf unsere Partneranwälte hinzu.


Künftige Flüge mit AirHelp+ absichern

Mit der kostenpflichtigen AirHelp+-Mitgliedschaft erhalten Sie zusätzlichen Schutz für kommende Reisen. Berechtigte Entschädigungsansprüche setzen wir im Rahmen Ihrer Mitgliedschaft ohne Abzug von Service- oder Rechtsweggebühren durch.

Je nach Tarif profitieren Sie außerdem von:

  • 100 € Versicherungsauszahlung bei mindestens3 Stunden Flugverspätung, kurzfristiger Annullierung oder Flugumleitung.

  • Lounge-Zugang bei mindestens 1 Stunde Verspätung oder kurzfristiger Annullierung.

  • Unterstützung rund um die Uhr bei Fragen und Flugproblemen.

Es gelten die jeweiligen Tarif- und Versicherungsbedingungen. Registrieren Sie Ihre Flüge mindestens 48 Stunden vor Abflug, um die Versicherungs- und Lounge-Leistungen nutzen zu können.


Häufige Fragen zur Entschädigung bei Flugverspätung