Entschädigung bei Flugausfall

Flugausfall Entschâdigung - ein Paar, das seinen Flug am Telefon überprüft

Hatten Sie in den letzten drei Jahren einen Flugausfall und fragen sich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht? In vielen Fällen haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261 ein Recht auf Schadenersatz bei Flugausfall! Ihren Flug prüfen Sie jetzt kostenlos mit AirHelp. AirHelp ermittelt dann, ob Sie Anspruch auf eine Kompensation haben. 

Prüfen Sie jetzt kostenlos mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall haben.

Flugausfall Entschädigung - Anspruch Jetzt Prüfen

Ihre Rechte bei Flugausfällen im Überblick:

  • 💶 Entschädigung: Bis zu 600 € bei kurzfristigen Annullierungen, abhängig von der Flugdistanz.

  • 🛫 Ersatzflug oder Erstattung: Wahl zwischen alternativer Beförderung oder vollständiger Rückerstattung des Ticketpreises.

  • 🥯 Betreuungsleistungen: Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotelunterkunft während der Wartezeit.

  • 📅 Anspruchsfrist: Geltendmachung der Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

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Entschädigung bei Flugausfall – Was muss ich tun?

Wenn die Fluggesellschaft Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem Abflug über einen annullierten Flug informiert, können Ihnen bis zu 600€ Entschädigung für einen Flugausfall zustehen. Bei kurzfristigen Flugausfällen stehen Ihnen oft auch Verpflegungsleistungen und Betreuungsleistungen zu.

Wenn Sie gemäß der EU-Verordnung EG 261 eine Kompensation bei Flugausfall einfordern möchten, müssen Sie mit Widerstand seitens der Fluggesellschaft rechnen. Zwar ist das Recht auf Ihrer Seite, aber das bedeutet nicht, dass die Fluggesellschaft großes Interesse daran hat, Sie zu entschädigen. Deshalb sollten Sie Folgendes tun, wenn Ihr Flug ausfällt.

Flugausfall Entschädigung – Die AirHelp Checkliste:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket und Ihre Buchungsbestätigung auf. Diese Dokumente sind als Nachweis Ihrer Buchung notwendig, um Ihre Entschädigung einzufordern.

  • Lassen Sie sich den Flugausfall schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen. Bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Bestätigung des Flugausfalls sowie die Angabe der Ursache. Mit dieser Bestätigung untermauern Sie Ihre Forderung.

  • Fordern Sie einen Ersatzflug zum Ziel oder eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises. Sie haben das Recht, zwischen einem Ersatzflug oder der Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit steht Ihnen gemäß der Verordnung EG 261 zu.

  • Notieren Sie die schlussendliche Ankunftszeit am Zielort. Die Ankunftszeit ist entscheidend für die Berechnung Ihrer Entschädigung. Notieren Sie daher genau, wann Sie tatsächlich am Zielort angekommen sind.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben: Nutzen Sie das Online-Tool von AirHelp, um schnell und unkompliziert zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Kompensation haben. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, übernimmt AirHelp den gesamten Prozess für Sie.


Meine Rechte bei einem Flugausfall in der Übersicht

Wenn Ihre Airline Ihren Flug weniger als 14 Tage vor Abflug storniert, haben Sie Anspruch auf Entschädigung.

  • Sie können eine Rückerstattung des Tickets oder einen Ersatzflug verlangen.

  • Die Entschädigung beträgt unabhängig vom Ticketpreis zwischen 250 € und 600 €.

  • Bei einer Wartezeit von mehr als 2 Stunden muss die Airline Ihnen Getränke und Snacks zur Verfügung stellen.


Was die EU-Verordnung EG 261 für Passagiere bedeutet

Die EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen innerhalb der Europäischen Union. Laut dieser Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn:

  • Der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird oder in der EU startet.

  • Der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde.

  • Die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden beträgt.

  • Kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt (z. B. extremes Wetter oder politische Unruhen).

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt in der Regel zwischen 250 € und 600 €. Diese Entschädigung soll die Fluggäste für die Unannehmlichkeiten entschädigen, die durch einen Flugausfall entstehen.


Wie Sie bei einem stornierten Flug vorgehen sollten

Bei einem Flugausfall sollten Sie sofort handeln und wichtige Maßnahmen ergreifen. Lassen Sie sich den Grund der Annullierung schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen. Sammeln Sie Belege, zum Beispiel für Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine. Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen und nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch zu bestimmen.


Schadensersatz bei Flugausfall: Welche Flugausfälle sind entschädigungsberechtigt?

Grundsätzlich haben Sie als Passagier Anspruch auf Schadenersatz bzw. eine Kompensation, wenn Ihr Flug ausfällt. Im Einzelfall müssen Sie Ihren Anspruch prüfen, zum Beispiel ganz einfach mit AirHelp. Einen speziellen Musterbrief benötigen Sie dazu nicht.

Ankündigung eines Flugausfalls Anforderungen an die Flugumleitung
14 Tage vorherKeine
7–13 Tage vorherDer Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 4 Stunden später an.
Weniger als 7 Tage vorherDer Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 2 Stunden später an.

Diese Regeln gelten auch, wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht annulliert, sondern eine Flugzeitenänderung vornimmt. Der zeitlich verlegte Flug wird in diesem Fall wie ein Ersatzflug betrachtet.

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Welche Entschädigung Ihnen bei einem Flugausfall zusteht

Die Höhe der Entschädigung bei Flugausfall bzw. Flugverspätung hängt von mehreren Faktoren ab:

Der Flugdistanz, der Dauer der Flugverspätung (im Falle einer Umbuchung auf einen Ersatzflug) sowie davon, ob der Flug innerhalb der EU startet bzw. ankommt. Das hört sich vielleicht etwas kompliziert an, deshalb haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

Weniger als 3 Stunden Flugverspätung3–4 Stunden FlugverspätungMehr als 4 Stunden FlugverspätungFlugausfall - Nie angekommen Entfernung
0 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0€300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3.500 km

Beachten Sie: Sollten Sie einen Ersatzflug akzeptieren, reduziert sich Ihre Entschädigungssumme drastisch. Lehnen Sie eine Umbuchung ab, steht Ihnen der Betrag in der Spalte „Flugausfall - Nie angekommen“ zu und es werden der Ticketpreis zurückerstattet sowie ggf. die Kosten für einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort übernommen. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie eine Umbuchung akzeptieren möchten oder nicht.


Ich habe eine ausgefallene Flugverbindung mit Umsteigen – wird die gesamte Strecke entschädigt?

Wenn Sie eine Flugverbindung mit Umsteigen buchen und nur ein Teil dieser Verbindung ausfällt, stellt sich die Frage, ob die gesamte Strecke oder eben nur ein Teil davon entschädigt wird. Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen zusteht, hängt unter anderem von der Flugdistanz ab. Damit Ihre gesamte Flugreise bei einem Flugausfall berücksichtigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Flugausfall bei Flugverbindung mit Umsteigen

  • Die Flüge müssen zu derselben Buchung gehören. Das bedeutet, die Tickets dürfen nicht einzeln gekauft worden sein. Eine einheitliche Buchung stellt sicher, dass Ihre gesamte Flugstrecke als zusammenhängende Reise betrachtet wird.

  • Ihre Flugstörung muss grundsätzlich gemäß der EU-Verordnung EG 261 erstattungsberechtigt sein. Diese Verordnung schützt Fluggäste bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen innerhalb der Europäischen Union.

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Wann außergewöhnliche Umstände den Entschädigungsanspruch ausschließen

Die Fluggesellschaft haftet nicht bei sogenannter Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände. Diese besonderen Umstände entziehen sich der Kontrolle der Fluggesellschaft und machen eine Entschädigung der betroffenen Fluggäste unwahrscheinlich. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem.


Weitere Flugpassagierrechte bei Flugausfall gemäß EU-Verordnung 261

Diese Betreuungsleistungen sind darauf ausgelegt, Ihre Wartezeit so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihnen Unterstützung zu bieten, bis Ihre Reise fortgesetzt werden kann.

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Wie Sie bei einem Flugausfall Entschädigung prüfen oder klagen

Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ein nervenaufreibender Akt sein kann, eine Entschädigung bei Flugausfall von der Fluggesellschaft einzufordern. Da haben Sie recht, denn die Fluggesellschaft hat keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.

AirHelp erledigt alles für Sie!

Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern. Sie müssen also selbst keinen Einspruch formulieren, Sie benötige keinen Flugausfall-Entschädigung Musterbrief der Verbraucherzentrale und keine andere Vorlage oder ähnliches.

  • AirHelp hat jahrelange Erfahrung im Umgang mit Fluggesellschaften und kennt die besten Strategien, um Ihre Entschädigung durchzusetzen.

  • Sie müssen keinen Flugausfall-Entschädigungs-Musterbrief formulieren oder sich selbst um die Kommunikation kümmern.

  • AirHelp arbeitet nach dem Prinzip „Keine Entschädigung, keine Gebühr“. Nur im Erfolgsfall wird eine Gebühr erhoben.

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Häufige Fragen zu Flugausfällen und Entschädigungen

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Weitere Fluggesellschaften, bei denen wir Ihnen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten:

Lufthansa

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AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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