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Entschädigung bei Flugausfall

Person waiting at airport with luggage

When your flight is delayed or cancelled, you could be entitled to:

Up to €600 per passenger

Food, drink and accommodation

An alternative flight or refund

Entschädigung bei Flugausfall

Flugausfall Entschâdigung - ein Paar, das seinen Flug am Telefon überprüft

Hatten Sie in den letzten drei Jahren einen Flugausfall und fragen sich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht? In vielen Fällen haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261 ein Recht auf Schadenersatz bei Flugausfall! Ihren Flug prüfen Sie jetzt kostenlos mit AirHelp. AirHelp ermittelt dann, ob Sie Anspruch auf eine Kompensation haben. 

Prüfen Sie jetzt kostenlos mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall haben.

Flugausfall Entschädigung Jetzt Prüfen

Ihre Rechte und Ansprüche auf Entschädigung bei einem Flugausfall:

  • 💶 Entschädigung: Bis zu 600 € bei kurzfristigen Annullierungen, abhängig von der Flugdistanz.

  • 🛫 Ersatzflug oder Erstattung: Wahl zwischen alternativer Beförderung oder vollständiger Rückerstattung des Ticketpreises.

  • 🥯 Betreuungsleistungen: Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotelunterkunft während der Wartezeit.

  • 📅 Anspruchsfrist: Geltendmachung der Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.

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Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?

Bei einem Flugausfall, stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zahlreiche Rechte zu. Neben einer finanziellen Entschädigung haben Sie Anspruch darauf, dass die Airline Ihnen entweder eine Ersatzbeförderung anbietet oder den Ticketpreis erstattet. Außerdem muss die Fluggesellschaft Sie während der Wartezeit angemessen versorgen und gegebenenfalls eine Unterkunft organisieren.

Diese Rechte gelten für alle Flüge, die in der EU starten oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Flug kurzfristig, also weniger als 14 Tage vor Abflug, gestrichen wurde und keine außergewöhnlichen Umstände wie extremes Wetter oder politische Unruhen vorlagen. In diesen Fällen soll sichergestellt werden, dass Fluggäste möglichst wenig Nachteile erleiden und ihre Reise dennoch antreten oder ihr Geld zurückbekommen können.

Diese Betreuungsleistungen sind darauf ausgelegt, Ihre Wartezeit so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihnen Unterstützung zu bieten, bis Ihre Reise fortgesetzt werden kann.


Was steht mir laut EU-Verordnung EG 261 bei einem Flugausfall zu?

Die EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen innerhalb der Europäischen Union. Laut dieser Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn:

  • Der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird oder in der EU startet.

  • Der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde.

  • Die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden beträgt.

  • Kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt (z. B. extremes Wetter oder politische Unruhen).

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt in der Regel zwischen 250 € und 600 €. Diese Entschädigung soll die Fluggäste für die Unannehmlichkeiten entschädigen, die durch einen Flugausfall entstehen.


Was kann man bei einem annullierten Flug tun?

Wenn die Fluggesellschaft Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem Abflug über einen annullierten Flug informiert, können Ihnen bis zu 600€ Entschädigung für einen Flugausfall zustehen. Bei kurzfristigen Flugausfällen stehen Ihnen oft auch Verpflegungsleistungen und Betreuungsleistungen zu.

Wenn Sie gemäß der EU-Verordnung EG 261 eine Kompensation bei Flugausfall einfordern möchten, müssen Sie mit Widerstand seitens der Fluggesellschaft rechnen. Zwar ist das Recht auf Ihrer Seite, aber das bedeutet nicht, dass die Fluggesellschaft großes Interesse daran hat, Sie zu entschädigen. Deshalb sollten Sie Folgendes tun, wenn Ihr Flug ausfällt.

Die AirHelp Checkliste zum Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfällen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket und Ihre Buchungsbestätigung auf. Diese Dokumente sind als Nachweis Ihrer Buchung notwendig, um Ihre Entschädigung einzufordern.

  • Lassen Sie sich den Flugausfall schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen. Bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Bestätigung des Flugausfalls sowie die Angabe der Ursache. Mit dieser Bestätigung untermauern Sie Ihre Forderung.

  • Fordern Sie einen Ersatzflug zum Ziel oder eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises. Sie haben das Recht, zwischen einem Ersatzflug oder der Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit steht Ihnen gemäß der Verordnung EG 261 zu.

  • Notieren Sie die schlussendliche Ankunftszeit am Zielort. Die Ankunftszeit ist entscheidend für die Berechnung Ihrer Entschädigung. Notieren Sie daher genau, wann Sie tatsächlich am Zielort angekommen sind.

  • Prüfen Sie mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben: Nutzen Sie das Online-Tool von AirHelp, um schnell und unkompliziert zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Kompensation haben. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, übernimmt AirHelp den gesamten Prozess für Sie.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

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Abflug von

Ankunft in

1 Passagier(e)

250 €

bis zu 1.500 km

400 €

1.500–3.500 km

600 €

ab 3.500 km


Wann habe ich Anspruch auf Ticketkostenerstattung?

Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie die Reise nicht mehr antreten möchten, können Sie von der Airline die vollständige Erstattung Ihres Ticketpreises verlangen. Dieses Recht steht Ihnen unabhängig davon zu, ob die Fluggesellschaft Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten hat oder nicht. Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie den Flug nachholen oder Ihr Geld zurückhaben wollen.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Erstattung, wenn Ihnen der Flug zwar angeboten wurde, die neue Verbindung aber nicht zumutbar ist — zum Beispiel bei extrem langer Wartezeit oder zusätzlichen Zwischenstopps. In diesen Fällen muss die Fluggesellschaft den ursprünglichen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen. Wichtig: Akzeptieren Sie freiwillig einen Gutschein, sollten Sie darauf achten, dass dieser zeitlich unbegrenzt einlösbar ist und nicht verfällt.


Was die EU-Verordnung EG 261 für Passagiere bedeutet

Die EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen innerhalb der Europäischen Union. Laut dieser Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn:

  • Der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird oder in der EU startet.

  • Der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde.

  • Die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden beträgt.

  • Kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt (z. B. extremes Wetter oder politische Unruhen).

Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt in der Regel zwischen 250 € und 600 €. Diese Entschädigung soll die Fluggäste für die Unannehmlichkeiten entschädigen, die durch einen Flugausfall entstehen.


Wie Sie bei einem stornierten Flug vorgehen sollten

Bei einem Flugausfall sollten Sie sofort handeln und wichtige Maßnahmen ergreifen. Lassen Sie sich den Grund der Annullierung schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen. Sammeln Sie Belege, zum Beispiel für Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine. Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen und nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch zu bestimmen.


Schadensersatz bei Flugausfall: Welche Flugausfälle sind entschädigungsberechtigt?

Grundsätzlich haben Sie als Passagier Anspruch auf Schadenersatz bzw. eine Kompensation, wenn Ihr Flug ausfällt. Im Einzelfall müssen Sie Ihren Anspruch prüfen, zum Beispiel ganz einfach mit AirHelp. Einen speziellen Musterbrief benötigen Sie dazu nicht.

Ankündigung eines Flugausfalls Anforderungen an die Flugumleitung
14 Tage vorherKeine
7–13 Tage vorherDer Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 4 Stunden später an.
Weniger als 7 Tage vorherDer Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 2 Stunden später an.

Diese Regeln gelten auch, wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht annulliert, sondern eine Flugzeitenänderung vornimmt. Der zeitlich verlegte Flug wird in diesem Fall wie ein Ersatzflug betrachtet.

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Welche Rechte habe ich bei einer Flugzeitenänderung oder Vorverlegung?

Nicht nur Flugausfälle, sondern auch erhebliche Änderungen der Flugzeiten können Ihren Anspruch auf Entschädigung auslösen. Wenn die Airline Ihren Flug kurzfristig vorverlegt oder deutlich verspätet startet, wird dies ähnlich wie eine Annullierung behandelt. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder Erstattung sowie gegebenenfalls auf Entschädigungszahlungen nach EU-Verordnung 261/2004.

Besonders bei Vorverlegungen gilt: Wird der Abflug mehr als eine Stunde nach vorne verschoben, können Sie die Reise verweigern und Ihr Geld zurückfordern. Zusätzlich besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihnen diese Änderung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde und dadurch erhebliche Nachteile entstehen. Auch hier gilt: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und dokumentieren Sie sämtliche Änderungen, um Ihre Ansprüche leichter durchzusetzen.


Welche Entschädigung steht mir bei einem Flugausfall zu?

Die Höhe der Entschädigung bei Flugausfall bzw. Flugverspätung hängt von mehreren Faktoren ab:

Der Flugdistanz, der Dauer der Flugverspätung (im Falle einer Umbuchung auf einen Ersatzflug) sowie davon, ob der Flug innerhalb der EU startet bzw. ankommt. Das hört sich vielleicht etwas kompliziert an, deshalb haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt.

Weniger als 3 Stunden Flugverspätung3–4 Stunden FlugverspätungMehr als 4 Stunden FlugverspätungFlugausfall - Nie angekommen Entfernung
0 €250 €250 €250 €Alle Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0€300 €600 €600 €Flüge außerhalb der EU über 3.500 km

Beachten Sie: Sollten Sie einen Ersatzflug akzeptieren, reduziert sich Ihre Entschädigungssumme drastisch. Lehnen Sie eine Umbuchung ab, steht Ihnen der Betrag in der Spalte „Flugausfall - Nie angekommen“ zu und es werden der Ticketpreis zurückerstattet sowie ggf. die Kosten für einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort übernommen. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie eine Umbuchung akzeptieren möchten oder nicht.


Ich habe eine ausgefallene Flugverbindung mit Umsteigen – wird die gesamte Strecke entschädigt?

Wenn Sie eine Flugverbindung mit Umsteigen buchen und nur ein Teil dieser Verbindung ausfällt, stellt sich die Frage, ob die gesamte Strecke oder eben nur ein Teil davon entschädigt wird. Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen zusteht, hängt unter anderem von der Flugdistanz ab. Damit Ihre gesamte Flugreise bei einem Flugausfall berücksichtigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:

Flugausfall bei Flugverbindung mit Umsteigen

  • Die Flüge müssen zu derselben Buchung gehören. Das bedeutet, die Tickets dürfen nicht einzeln gekauft worden sein. Eine einheitliche Buchung stellt sicher, dass Ihre gesamte Flugstrecke als zusammenhängende Reise betrachtet wird.

  • Ihre Flugstörung muss grundsätzlich gemäß der EU-Verordnung EG 261 erstattungsberechtigt sein. Diese Verordnung schützt Fluggäste bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen innerhalb der Europäischen Union.

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Wann schließen außergewöhnliche Umstände den Entschädigungsanspruch aus?

Die Fluggesellschaft haftet nicht bei sogenannter Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände. Diese besonderen Umstände entziehen sich der Kontrolle der Fluggesellschaft und machen eine Entschädigung der betroffenen Fluggäste unwahrscheinlich. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem.

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Wie kann ich zukünftige Flüge absichern?

Mit AirHelp+ sind Sie optimal gegen unerwartete Flugprobleme geschützt, und das schon bevor es losgeht. Wenn sich Ihr Flug um mehr als 3 Stunden verspätet, annulliert oder umgeleitet wird, erhalten Sie 100 € (Smart-Plan) bzw. 200 € (Complete‑Plan) pro Vorfall.

Zusätzlich erhalten Sie 200 € bei verpassten Anschlussflügen und 200 € bei verspätetem oder verlorenem Gepäck, jeweils innerhalb weniger Tage direkt ausgezahlt. Noch komfortabler wird es bei Verspätungen ab einer Stunde oder bei Annullierungen: Dann genießen Sie Zugang zu über 1.300 Airport-Lounges weltweit, perfekt, um ruhig zu arbeiten oder zu entspannen. 

Zusätzlich erhalten Sie 24/7-Support durch unsere Expert:innen sowie Live‑Flight‑Status‑Updates, so sind Sie jederzeit informiert und können schnell reagieren. Last but not least: Ihre Fluggastrechte-Entschädigung wird weiterhin ohne Servicegebühr durch AirHelp eingefordert. Also behalten Sie das gesamte Geld, das Ihnen zusteht, da keine Erfolgsprovision anfällt. 

Damit ist AirHelp+ nicht nur ein Schutzschild für Ihre Reisen, sondern auch echtes „Rundum-Sorglos-Paket“. Insbesondere für Vielflieger und alle, die sicher und entspannt unterwegs sein wollen.


Wie Sie bei einem Flugausfall Entschädigung prüfen oder klagen

Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ein nervenaufreibender Akt sein kann, eine Entschädigung bei Flugausfall von der Fluggesellschaft einzufordern. Da haben Sie recht, denn die Fluggesellschaft hat keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.

AirHelp erledigt alles für Sie!

Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern. Sie müssen also selbst keinen Einspruch formulieren, Sie benötige keinen Flugausfall-Entschädigung Musterbrief der Verbraucherzentrale und keine andere Vorlage oder ähnliches.

  • AirHelp hat jahrelange Erfahrung im Umgang mit Fluggesellschaften und kennt die besten Strategien, um Ihre Entschädigung durchzusetzen.

  • Sie müssen keinen Flugausfall-Entschädigungs-Musterbrief formulieren oder sich selbst um die Kommunikation kümmern.

  • AirHelp arbeitet nach dem Prinzip „Keine Entschädigung, keine Gebühr“. Nur im Erfolgsfall wird eine Gebühr erhoben.

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Häufige Fragen zu Flugausfällen und Entschädigungen

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Weitere Fluggesellschaften, bei denen wir Ihnen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten:

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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