Hatten Sie in den letzten drei Jahren einen Flugausfall und fragen sich, ob Ihnen eine Entschädigung zusteht? In vielen Fällen haben Sie gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung EG 261 ein Recht auf Schadenersatz bei Flugausfall! Ihren Flug prüfen Sie jetzt kostenlos mit AirHelp. AirHelp ermittelt dann, ob Sie Anspruch auf eine Kompensation haben.
Prüfen Sie jetzt kostenlos mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall haben.
Ihre Rechte und Ansprüche auf Entschädigung bei einem Flugausfall:
💶 Entschädigung: Bis zu 600 € bei kurzfristigen Annullierungen, abhängig von der Flugdistanz.
🛫 Ersatzflug oder Erstattung: Wahl zwischen alternativer Beförderung oder vollständiger Rückerstattung des Ticketpreises.
🥯 Betreuungsleistungen: Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und bei Bedarf Hotelunterkunft während der Wartezeit.
📅 Anspruchsfrist: Geltendmachung der Ansprüche bis zu drei Jahre rückwirkend möglich.
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Welche Rechte habe ich bei einem Flugausfall?
Bei einem Flugausfall, stehen Ihnen nach der EU-Fluggastrechteverordnung 261/2004 zahlreiche Rechte zu. Neben einer finanziellen Entschädigung haben Sie Anspruch darauf, dass die Airline Ihnen entweder eine Ersatzbeförderung anbietet oder den Ticketpreis erstattet. Außerdem muss die Fluggesellschaft Sie während der Wartezeit angemessen versorgen und gegebenenfalls eine Unterkunft organisieren.
Diese Rechte gelten für alle Flüge, die in der EU starten oder von einer EU-Airline durchgeführt werden. Voraussetzung ist, dass der Flug kurzfristig, also weniger als 14 Tage vor Abflug, gestrichen wurde und keine außergewöhnlichen Umstände wie extremes Wetter oder politische Unruhen vorlagen. In diesen Fällen soll sichergestellt werden, dass Fluggäste möglichst wenig Nachteile erleiden und ihre Reise dennoch antreten oder ihr Geld zurückbekommen können.
Unabhängig von einer Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EG 261 haben Sie bei einem Flugausfall Anspruch auf eine vollständige oder teilweise Rückerstattung Ihres Ticketpreises. Dies gilt, wenn der Flug annulliert wird und Sie keinen Alternativflug akzeptieren möchten. Die Rückerstattung sollte innerhalb von sieben Tagen erfolgen und umfasst den gesamten Ticketpreis einschließlich aller Zusatzkosten wie Steuern und Gebühren.
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie grundsätzlich das Recht auf eine alternative Beförderung zum ursprünglichen Zielort. Diese Ersatzbeförderung muss die Airline auf eigene Kosten organisieren und anbieten. Das kann zum Beispiel ein späterer Flug, eine Zugfahrt oder sogar ein Ersatztransport per Bus sein, wenn dadurch Ihr Ziel ähnlich schnell erreicht wird.
Lehnt die Airline eine Ersatzbeförderung ab oder bietet sie keine praktikable Lösung, können Sie den Ticketpreis zurückfordern und selbst eine neue Reise organisieren. Wichtig ist, dass Sie sich dazu die Ablehnung schriftlich bestätigen lassen, um später Ihren Anspruch durchsetzen zu können.
Wenn Sie aufgrund eines Flugausfalls längere Zeit am Flughafen warten müssen, ist die Airline verpflichtet, Sie mit kostenlosen Mahlzeiten und Getränken zu versorgen. Außerdem muss sie gegebenenfalls die Möglichkeit bieten, zwei kostenlose Telefonate zu führen oder E-Mails zu versenden, damit Sie Familie oder Geschäftspartner informieren können.
Die Art und der Umfang dieser Betreuung hängen von der Dauer der Verspätung und der Flugdistanz ab. Generell gilt: Je länger Sie warten müssen, desto umfassender sind die Betreuungsleistungen. Sollte die Airline diese Leistungen nicht freiwillig erbringen, sollten Sie die Belege für Ihre Ausgaben unbedingt aufbewahren, um später eine Kostenerstattung zu fordern..
Bei sehr langen Wartezeiten, insbesondere wenn eine Ersatzbeförderung erst am nächsten Tag möglich ist, muss die Fluggesellschaft Ihnen kostenlos eine Hotelübernachtung organisieren. Dazu gehören auch die Transfers zwischen Flughafen und Hotel. Die Airline muss Ihnen diese Unterkunft aktiv anbieten und auch die Kosten dafür übernehmen.
Falls Sie gezwungen sind, selbst ein Hotel zu buchen, sollten Sie vorher die Airline kontaktieren und die Zustimmung einholen oder sich die Nichterfüllung schriftlich bestätigen lassen. Auch hier gilt: Bewahren Sie alle Quittungen sorgfältig auf, um Ihre Ansprüche im Nachhinein nachweisen zu können.
Diese Betreuungsleistungen sind darauf ausgelegt, Ihre Wartezeit so angenehm wie möglich zu gestalten und Ihnen Unterstützung zu bieten, bis Ihre Reise fortgesetzt werden kann.
Was steht mir laut EU-Verordnung EG 261 bei einem Flugausfall zu?
Die EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen innerhalb der Europäischen Union. Laut dieser Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn:
Der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird oder in der EU startet.
Der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde.
Die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden beträgt.
Kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt (z. B. extremes Wetter oder politische Unruhen).
Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt in der Regel zwischen 250 € und 600 €. Diese Entschädigung soll die Fluggäste für die Unannehmlichkeiten entschädigen, die durch einen Flugausfall entstehen.
Was kann man bei einem annullierten Flug tun?
Wenn die Fluggesellschaft Sie nicht mindestens 14 Tage vor dem Abflug über einen annullierten Flug informiert, können Ihnen bis zu 600€ Entschädigung für einen Flugausfall zustehen. Bei kurzfristigen Flugausfällen stehen Ihnen oft auch Verpflegungsleistungen und Betreuungsleistungen zu.
Wenn Sie gemäß der EU-Verordnung EG 261 eine Kompensation bei Flugausfall einfordern möchten, müssen Sie mit Widerstand seitens der Fluggesellschaft rechnen. Zwar ist das Recht auf Ihrer Seite, aber das bedeutet nicht, dass die Fluggesellschaft großes Interesse daran hat, Sie zu entschädigen. Deshalb sollten Sie Folgendes tun, wenn Ihr Flug ausfällt.
Die AirHelp Checkliste zum Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfällen:
Bewahren Sie Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket und Ihre Buchungsbestätigung auf. Diese Dokumente sind als Nachweis Ihrer Buchung notwendig, um Ihre Entschädigung einzufordern.
Lassen Sie sich den Flugausfall schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen. Bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Bestätigung des Flugausfalls sowie die Angabe der Ursache. Mit dieser Bestätigung untermauern Sie Ihre Forderung.
Fordern Sie einen Ersatzflug zum Ziel oder eine Rückerstattung Ihres Ticketpreises. Sie haben das Recht, zwischen einem Ersatzflug oder der Rückerstattung des Ticketpreises zu wählen. Diese Wahlmöglichkeit steht Ihnen gemäß der Verordnung EG 261 zu.
Notieren Sie die schlussendliche Ankunftszeit am Zielort. Die Ankunftszeit ist entscheidend für die Berechnung Ihrer Entschädigung. Notieren Sie daher genau, wann Sie tatsächlich am Zielort angekommen sind.
Prüfen Sie mit AirHelp, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben: Nutzen Sie das Online-Tool von AirHelp, um schnell und unkompliziert zu überprüfen, ob Sie Anspruch auf eine Kompensation haben. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, übernimmt AirHelp den gesamten Prozess für Sie.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
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Abflug von
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1 Passagier(e)
250 €
bis zu 1.500 km
400 €
1.500–3.500 km
600 €
ab 3.500 km
Wann habe ich Anspruch auf Ticketkostenerstattung?
Wenn Ihr Flug annulliert wurde und Sie die Reise nicht mehr antreten möchten, können Sie von der Airline die vollständige Erstattung Ihres Ticketpreises verlangen. Dieses Recht steht Ihnen unabhängig davon zu, ob die Fluggesellschaft Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten hat oder nicht. Sie dürfen selbst entscheiden, ob Sie den Flug nachholen oder Ihr Geld zurückhaben wollen.
Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf Erstattung, wenn Ihnen der Flug zwar angeboten wurde, die neue Verbindung aber nicht zumutbar ist — zum Beispiel bei extrem langer Wartezeit oder zusätzlichen Zwischenstopps. In diesen Fällen muss die Fluggesellschaft den ursprünglichen Ticketpreis innerhalb von sieben Tagen zurückzahlen. Wichtig: Akzeptieren Sie freiwillig einen Gutschein, sollten Sie darauf achten, dass dieser zeitlich unbegrenzt einlösbar ist und nicht verfällt.
Was die EU-Verordnung EG 261 für Passagiere bedeutet
Die EU-Verordnung EG 261 regelt die Rechte von Fluggästen bei Flugausfällen, Verspätungen und Überbuchungen innerhalb der Europäischen Union. Laut dieser Verordnung haben Fluggäste Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung, wenn:
Der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird oder in der EU startet.
Der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug annulliert wurde.
Die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden beträgt.
Kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt, der außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt (z. B. extremes Wetter oder politische Unruhen).
Die Entschädigungshöhe richtet sich nach der Flugstrecke und beträgt in der Regel zwischen 250 € und 600 €. Diese Entschädigung soll die Fluggäste für die Unannehmlichkeiten entschädigen, die durch einen Flugausfall entstehen.
Wie Sie bei einem stornierten Flug vorgehen sollten
Bei einem Flugausfall sollten Sie sofort handeln und wichtige Maßnahmen ergreifen. Lassen Sie sich den Grund der Annullierung schriftlich von der Fluggesellschaft bestätigen. Sammeln Sie Belege, zum Beispiel für Mahlzeiten oder ausgegebene Gutscheine. Bestehen Sie auf Ihre Versorgungsleistungen am Flughafen und nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner, um Ihren Anspruch zu bestimmen.
Schadensersatz bei Flugausfall: Welche Flugausfälle sind entschädigungsberechtigt?
Grundsätzlich haben Sie als Passagier Anspruch auf Schadenersatz bzw. eine Kompensation, wenn Ihr Flug ausfällt. Im Einzelfall müssen Sie Ihren Anspruch prüfen, zum Beispiel ganz einfach mit AirHelp. Einen speziellen Musterbrief benötigen Sie dazu nicht.
Grundsätzlich haben Sie als Passagier Anspruch auf Schadensersatz bzw. eine Entschädigung bei einem Flugausfall. Im Einzelfall müssen Sie Ihren Anspruch prüfen, z.B. ganz einfach mit AirHelp. Einen Flugausfall-Entschädigung Musterbrief benötigen Sie dazu nicht.
Es gibt Ausnahmen, bei denen kein Anspruch auf Schadensersatz bei Flugausfall besteht. Einen Entschädigungsanspruch können Sie z.B. nicht geltend machen, wenn die Fluggesellschaft Ihnen den Flugausfall / Annullierung Ihres Fluges mindestens 14 Tage im Voraus mitteilt.
Oder wenn die Fluggesellschaft Ihnen anbietet, Sie auf einen alternativen Flug umzuleiten. In dem Fall kann sie eine Flugausfall Entschädigung vermeiden, wenn folgende Kriterien erfüllt sind:
Ankündigung eines Flugausfalls
Anforderungen an die Flugumleitung
14 Tage vorher
Keine
7–13 Tage vorher
Der Ersatzflug startet nicht mehr als 2 Stunden vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 4 Stunden später an.
Weniger als 7 Tage vorher
Der Ersatzflug startet nicht mehr als 1 Stunde vor dem ursprünglichen Flug und kommt weniger als 2 Stunden später an.
Diese Regeln gelten auch, wenn die Fluggesellschaft den Flug nicht annulliert, sondern eine Flugzeitenänderung vornimmt. Der zeitlich verlegte Flug wird in diesem Fall wie ein Ersatzflug betrachtet.
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Welche Rechte habe ich bei einer Flugzeitenänderung oder Vorverlegung?
Nicht nur Flugausfälle, sondern auch erhebliche Änderungen der Flugzeiten können Ihren Anspruch auf Entschädigung auslösen. Wenn die Airline Ihren Flug kurzfristig vorverlegt oder deutlich verspätet startet, wird dies ähnlich wie eine Annullierung behandelt. Das bedeutet: Sie haben Anspruch auf eine Ersatzbeförderung oder Erstattung sowie gegebenenfalls auf Entschädigungszahlungen nach EU-Verordnung 261/2004.
Besonders bei Vorverlegungen gilt: Wird der Abflug mehr als eine Stunde nach vorne verschoben, können Sie die Reise verweigern und Ihr Geld zurückfordern. Zusätzlich besteht Anspruch auf Entschädigung, wenn Ihnen diese Änderung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurde und dadurch erhebliche Nachteile entstehen. Auch hier gilt: Informieren Sie sich frühzeitig über Ihre Rechte und dokumentieren Sie sämtliche Änderungen, um Ihre Ansprüche leichter durchzusetzen.
Welche Entschädigung steht mir bei einem Flugausfall zu?
Die Höhe der Entschädigung bei Flugausfall bzw. Flugverspätung hängt von mehreren Faktoren ab:
Der Flugdistanz, der Dauer der Flugverspätung (im Falle einer Umbuchung auf einen Ersatzflug) sowie davon, ob der Flug innerhalb der EU startet bzw. ankommt. Das hört sich vielleicht etwas kompliziert an, deshalb haben wir eine Übersicht für Sie zusammengestellt.
Weniger als 3 Stunden Flugverspätung
3–4 Stunden Flugverspätung
Mehr als 4 Stunden Flugverspätung
Flugausfall - Nie angekommen
Entfernung
0 €
250 €
250 €
250 €
Alle Flüge bis 1.500 km
0 €
400 €
400 €
400 €
Flüge innerhalb der EU über 1.500 km
0 €
400 €
400 €
400 €
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km
0€
300 €
600 €
600 €
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km
Beachten Sie: Sollten Sie einen Ersatzflug akzeptieren, reduziert sich Ihre Entschädigungssumme drastisch. Lehnen Sie eine Umbuchung ab, steht Ihnen der Betrag in der Spalte „Flugausfall - Nie angekommen“ zu und es werden der Ticketpreis zurückerstattet sowie ggf. die Kosten für einen Rückflug zu Ihrem ursprünglichen Abflugort übernommen. Daher sollten Sie sich gut überlegen, ob Sie eine Umbuchung akzeptieren möchten oder nicht.
Ich habe eine ausgefallene Flugverbindung mit Umsteigen – wird die gesamte Strecke entschädigt?
Wenn Sie eine Flugverbindung mit Umsteigen buchen und nur ein Teil dieser Verbindung ausfällt, stellt sich die Frage, ob die gesamte Strecke oder eben nur ein Teil davon entschädigt wird. Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen zusteht, hängt unter anderem von der Flugdistanz ab. Damit Ihre gesamte Flugreise bei einem Flugausfall berücksichtigt wird, müssen folgende Bedingungen erfüllt sein:
Flugausfall bei Flugverbindung mit Umsteigen
Die Flüge müssen zu derselben Buchung gehören. Das bedeutet, die Tickets dürfen nicht einzeln gekauft worden sein. Eine einheitliche Buchung stellt sicher, dass Ihre gesamte Flugstrecke als zusammenhängende Reise betrachtet wird.
Ihre Flugstörung muss grundsätzlich gemäß der EU-Verordnung EG 261 erstattungsberechtigt sein. Diese Verordnung schützt Fluggäste bei Flugverspätungen, Flugausfällen und Überbuchungen innerhalb der Europäischen Union.
Grundsätzlich gilt: Ist eine Fluggesellschaft für einen Einzelflugausfall einer Verbindung mit Umsteigen verantwortlich, muss sie auch die Verantwortung für alle späteren Flüge übernehmen, selbst wenn diese Anschlussflüge von einer anderen Fluggesellschaft durchgeführt werden. Das bedeutet, dass die gesamte Reise, inklusive aller Umsteigeverbindungen, entschädigt werden kann.
Es kommt jedoch vor, dass einige Gerichte in der EU die Verordnung EG 261 unterschiedlich auslegen. Manche Gerichte berücksichtigen bei der Berechnung der entschädigungsberechtigten Distanz nur die Flugetappen nach einer Störung und nicht die gesamten geplanten Flüge vor der Störung. Diese unterschiedlichen Interpretationen können zu Verwirrung führen und Ihre Chancen auf eine vollständige Entschädigung beeinflussen.
Deshalb empfehlen wir, dass Sie einfach Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner eingeben, der Ihnen in wenigen Minuten mitteilt, wie viel Entschädigung bei Flugausfall Ihnen zusteht, auch bei Flügen mit Umsteigen.
Um sicherzustellen, dass Sie die maximale Entschädigung erhalten, empfehlen wir folgende Schritte:
Achten Sie darauf, dass alle Flüge unter derselben Buchung gebucht wurden. Bei getrennten Buchungen ist die Entschädigung für Anschlussflüge oft nicht möglich.
Nutzen Sie den Entschädigungsrechner von AirHelp. Geben Sie Ihre Flugdaten ein, um in wenigen Minuten herauszufinden, wie viel Entschädigung bei Flugausfall Ihnen zusteht, auch bei Flügen mit Umsteigen.
Bewahren Sie alle relevanten Dokumente, einschließlich Buchungsbestätigungen, Bordkarten und schriftlichen Bestätigungen des Flugausfalls, sorgfältig auf.
Wenn Sie unsicher sind, lassen Sie sich von den Experten von AirHelp unterstützen, um Ihre Rechte durchzusetzen und die maximale Entschädigung zu erhalten.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf Flugausfall Entschädigung
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Wann schließen außergewöhnliche Umstände den Entschädigungsanspruch aus?
Die Fluggesellschaft haftet nicht bei sogenannter Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände. Diese besonderen Umstände entziehen sich der Kontrolle der Fluggesellschaft und machen eine Entschädigung der betroffenen Fluggäste unwahrscheinlich. Zu den außergewöhnlichen Umständen zählen unter anderem.
Als Flugverspätung wegen schlechtem Wetter zählen Blitzeinschläge und extreme Wetterbedingungen wie heftige Stürme, starker Schneefall oder dichter Nebel. In solchen Fällen ist die Sicherheit der Passagiere und der Crew der entscheidende Faktor, Flugverspätungen oder -annullierungen müssen hingenommen werden, um die Sicherheit aller Beteiligten zu gewährleisten. Fluggesellschaften haben keinen Einfluss auf das Wetter und können daher nicht für solche Flugausfälle haftbar gemacht werden.
Medizinische Notfälle an Bord eines Fliegers oder am Flughafen sind ebenfalls außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft. Hierbei handelt es sich um unvorhersehbare Ereignisse, die eine sofortige Reaktion erfordern, um die Gesundheit und das Wohl der betroffenen Person sicherzustellen.
Sabotageakte und terroristische Bedrohungen sind extreme Fälle von außergewöhnlichen Umständen. Die Sicherheit der Passagiere und des Personals hat oberste Priorität, weshalb Fluggesellschaften in solchen Fällen nicht haftbar gemacht werden können.
Streiks von Mitarbeitern des Flughafens oder der Flugsicherung fallen ebenfalls unter den Bereich der außergewöhnlichen Umstände, einfach weil diese Personengruppen nicht bei der Fluggesellschaft angestellt sind. Die Fluggesellschaft hat keinen Einfluss auf Arbeitskämpfe und kann daher nicht für die daraus resultierenden Flugausfälle zur Rechenschaft gezogen werden.
Erfolgt jedoch ein Flugausfall aufgrund eines Personalstreiks der jeweiligen Fluggesellschaft, steht Passagieren eine Entschädigung bei Streik der Fluggesellschaft zu. Unternehmensinterne Streiks z.B. der Flugbegleiter oder Piloten werden meist als Druckmittel bei Tarifverhandlungen eingesetzt, somit hat die Fluggesellschaft Einfluss darauf.
Da die Fluggesellschaften in solchen Fällen die Möglichkeit haben, auf die Streiks einzuwirken, sind Passagiere bei Flugausfällen aufgrund solcher Streiks entschädigungsberechtigt. Ähnlich verhält es sich mit technischen Defekten. Eine Flugverspätung bei technischem Defekt zählt ebenfalls nicht zu den außergewöhnlichen Umständen, da auch die technische Wartung in den Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft fällt. Technische Probleme, die zu Flugausfällen oder Verspätungen führen, fallen somit nicht unter außergewöhnliche Umstände und können einen Entschädigungsanspruch begründen.
Sichern Sie sich Ihre Entschädigung bei Flugausfall
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Wie kann ich zukünftige Flüge absichern?
Mit AirHelp+ sind Sie optimal gegen unerwartete Flugprobleme geschützt, und das schon bevor es losgeht. Wenn sich Ihr Flug um mehr als 3 Stunden verspätet, annulliert oder umgeleitet wird, erhalten Sie 100 € (Smart-Plan) bzw. 200 € (Complete‑Plan) pro Vorfall.
Zusätzlich erhalten Sie 200 € bei verpassten Anschlussflügen und 200 € bei verspätetem oder verlorenem Gepäck, jeweils innerhalb weniger Tage direkt ausgezahlt. Noch komfortabler wird es bei Verspätungen ab einer Stunde oder bei Annullierungen: Dann genießen Sie Zugang zu über 1.300 Airport-Lounges weltweit, perfekt, um ruhig zu arbeiten oder zu entspannen.
Zusätzlich erhalten Sie 24/7-Support durch unsere Expert:innen sowie Live‑Flight‑Status‑Updates, so sind Sie jederzeit informiert und können schnell reagieren. Last but not least: Ihre Fluggastrechte-Entschädigung wird weiterhin ohne Servicegebühr durch AirHelp eingefordert. Also behalten Sie das gesamte Geld, das Ihnen zusteht, da keine Erfolgsprovision anfällt.
Damit ist AirHelp+ nicht nur ein Schutzschild für Ihre Reisen, sondern auch echtes „Rundum-Sorglos-Paket“. Insbesondere für Vielflieger und alle, die sicher und entspannt unterwegs sein wollen.
Wie Sie bei einem Flugausfall Entschädigung prüfen oder klagen
Vermutlich haben Sie inzwischen den Eindruck, dass es ein nervenaufreibender Akt sein kann, eine Entschädigung bei Flugausfall von der Fluggesellschaft einzufordern. Da haben Sie recht, denn die Fluggesellschaft hat keinerlei unternehmerisches Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Fluggesellschaft Ihre Forderung einfach ablehnt oder ignoriert, obwohl Sie im Recht sind.
Hier kommt Ihnen AirHelp zur Hilfe. Aufgrund unserer langjährigen Erfahrung in der Branche der Fluggastrechte wissen wir, welche Ausreden die Fluggesellschaften häufig verwenden und wie Sie trotzdem Ihre Entschädigung als Flugpassagier erhalten. AirHelp übernimmt den gesamten Prozess für Sie – von der Einreichung des Anspruchs bis hin zur Durchsetzung Ihrer Entschädigung. Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie erledigen.
Natürlich besteht auch die Möglichkeit, selbst Klage einzureichen. Dies erfordert jedoch ein erhebliches Maß an Aufwand und juristischer Kenntnis. Sie müssen alle notwendigen Dokumente sammeln, einen rechtlichen Anspruch formulieren und sich möglicherweise mit der Airline vor Gericht auseinandersetzen. Zudem besteht das Risiko, dass Ihre Klage abgelehnt wird oder sich über einen langen Zeitraum hinzieht.
AirHelp erledigt alles für Sie!
Lehnen Sie sich zurück, während wir den Papierkram und die Kommunikation mit der Airline für Sie übernehmen und Ihre Entschädigung einfordern. Sie müssen also selbst keinen Einspruch formulieren, Sie benötige keinen Flugausfall-Entschädigung Musterbrief der Verbraucherzentrale und keine andere Vorlage oder ähnliches.
AirHelp hat jahrelange Erfahrung im Umgang mit Fluggesellschaften und kennt die besten Strategien, um Ihre Entschädigung durchzusetzen.
Sie müssen keinen Flugausfall-Entschädigungs-Musterbrief formulieren oder sich selbst um die Kommunikation kümmern.
AirHelp arbeitet nach dem Prinzip „Keine Entschädigung, keine Gebühr“. Nur im Erfolgsfall wird eine Gebühr erhoben.
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Häufige Fragen zu Flugausfällen und Entschädigungen
Eine Annullierung bedeutet, dass Ihr ursprünglich geplanter Flug nicht durchgeführt wird. In diesem Fall haben Sie bestimmte Rechte, einschließlich einer möglichen Rückerstattung oder Ersatzbeförderung.
Bei einer Flugannullierung haben Sie Anspruch auf Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum informiert und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Wenn Ihr Flug gecancelt wurde, sollten Sie sich umgehend bei der Fluggesellschaft melden, um Ihre Ansprüche auf Ersatzbeförderung, Entschädigung, oder Rückerstattung geltend zu machen. Zudem können Sie Ihre Ansprüche über Dienste wie AirHelp prüfen lassen.
Ja, bei annullierten Flügen haben Sie unter bestimmten Bedingungen Anspruch auf Entschädigung, wenn die Annullierung nicht auf außergewöhnliche Umstände zurückzuführen ist und Sie nicht rechtzeitig informiert wurden.
Die Höhe der Entschädigung für einen annullierten Flug hängt von der Flugstrecke ab und kann zwischen 250 € und 600 € betragen, abhängig von der Entfernung und den Umständen der Annullierung.
Sie haben Anspruch auf eine Rückerstattung für Ihren stornierten Flug, wenn Sie die angebotene Ersatzbeförderung nicht akzeptieren möchten. Die Rückerstattung sollte innerhalb von sieben Tagen erfolgen und umfasst den gesamten Ticketpreis.
Eine Entschädigung für gestrichene Flüge bedeutet, dass Sie eine finanzielle Kompensation für die Unannehmlichkeiten erhalten, die durch den Flugausfall entstanden sind, vorausgesetzt, die Voraussetzungen der EU-Verordnung EG 261 sind erfüllt.
Eine Erstattung bei Flugverspätung können Sie erwarten, wenn die Verspätung am Zielort mehr als drei Stunden beträgt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt.
Wenn Ihr Flug storniert wurde und Sie Ihr Geld zurück möchten, sollten Sie die Fluggesellschaft kontaktieren und eine Rückerstattung beantragen. Alternativ können Sie Dienste wie AirHelp nutzen, um Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bei Flugausfällen haben Sie das Recht auf Betreuungsleistungen, eine Rückerstattung oder Ersatzbeförderung sowie möglicherweise auf eine Entschädigung, abhängig von den Umständen des Ausfalls und der EU-Verordnung EG 261.
Wenn die Fluggesellschaft Ihren Anspruch auf Entschädigung ablehnt, sollten Sie nicht sofort aufgeben. Zunächst können Sie die Gründe für die Ablehnung überprüfen und gegebenenfalls zusätzliche Beweise oder Informationen bereitstellen. Falls die Fluggesellschaft weiterhin ablehnt, können Sie rechtlichen Rat einholen oder Dienste wie AirHelp nutzen, die sich auf die Durchsetzung von Fluggastrechten spezialisiert haben.
Ja, gemäß der EU-Verordnung EG 261 haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihre Flugverspätung mehr als drei Stunden beträgt und kein außergewöhnlicher Umstand vorliegt. Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke und kann zwischen 250 € und 600 € betragen.
Sollte Ihr Ersatzflug ebenfalls verspätet sein oder ausfallen, haben Sie erneut Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EG 261. Die gleichen Regeln gelten wie bei der ursprünglichen Störung. Sie sollten alle relevanten Dokumente und Zeiten notieren und gegebenenfalls erneut Ihren Anspruch bei der Fluggesellschaft geltend machen.
In der Regel haben Sie bis zu drei Jahre Zeit, um eine Entschädigung für einen Flugausfall oder eine Verspätung zu beantragen. Diese Frist kann jedoch je nach Land variieren. Es ist ratsam, Ihren Anspruch so schnell wie möglich geltend zu machen, um alle notwendigen Beweise und Dokumente zur Hand zu haben.
Ja, wenn Ihr Flug aufgrund technischer Probleme ausgefallen ist, haben Sie in der Regel Anspruch auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung EG 261. Technische Probleme zählen nicht als außergewöhnliche Umstände, die die Fluggesellschaft von der Entschädigungspflicht befreien würden.
Ja, wenn Sie aufgrund einer Verspätung oder eines Flugausfalls einen Anschlussflug verpassen und die gesamte Reise als eine Buchung getätigt wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung. Der gesamte Verspätungszeitraum am Zielort ist entscheidend für die Berechnung der Entschädigung.
Wenn Ihr Flug kurzfristig umgeleitet wird und Sie dadurch eine erhebliche Verspätung am Zielort haben, haben Sie ebenfalls Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Verordnung EG 261 sieht vor, dass auch in solchen Fällen Entschädigungsansprüche geltend gemacht werden können, sofern keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.
Für einen erfolgreichen Entschädigungsanspruch sollten Sie folgende Beweise sammeln: Ihre Bordkarte oder E-Ticket, die Buchungsbestätigung, eine schriftliche Bestätigung des Flugausfalls oder der Verspätung von der Fluggesellschaft, sowie jegliche Korrespondenz mit der Fluggesellschaft. Diese Dokumente helfen dabei, Ihren Anspruch zu untermauern.
Ja, neben der Entschädigung für den Flugausfall oder die Verspätung können Sie auch die Erstattung zusätzlicher Kosten wie Hotelübernachtungen, Verpflegung und Transportkosten verlangen. Diese Kosten müssen im Zusammenhang mit der Flugstörung stehen und sollten angemessen sein. Bewahren Sie alle Quittungen und Belege auf, um diese Kosten geltend zu machen.
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