Was steht Ihnen bei einer Flugumleitung an Entschädigung zu?
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Bei einer Flugumleitung haben Sie unter bestimmten Voraussetzungen Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, insbesondere wenn Sie Ihr Ziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreichen oder an einem anderen Flughafen landen als geplant.
Eine Flugumleitung kann für Reisende stressig sein – vor allem, wenn sich die Ankunft erheblich verzögert oder Sie unerwartet an einem anderen Flughafen ankommen. Viele Passagiere wissen jedoch nicht, dass ihnen in solchen Fällen eine finanzielle Entschädigung zustehen kann.
AirHelp erklärt Ihnen, wann Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugumleitung haben, wie hoch diese ausfallen kann und wie Sie Ihre Rechte einfach durchsetzen.
Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugumleitungen auf einen Blick:
💶 Entschädigungsanspruch: Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel aufgrund einer Flugumleitung haben Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
🛫 Voraussetzungen: Die Flugumleitung muss von der Fluggesellschaft zu vertreten sein; außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter schließen einen Anspruch aus.
🥯 Betreuung: Bei längeren Wartezeiten haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung.
🚊 Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum Endziel anzubieten.
Was ist eine Flugumleitung?
Eine Flugumleitung liegt vor, wenn ein Flug nicht am ursprünglich geplanten Zielflughafen landet, sondern stattdessen zu einem anderen Flughafen umgeleitet wird.
Gründe für eine Flugumleitung sind häufig schlechtes Wetter, technische Probleme, Sicherheitsrisiken oder kurzfristige Sperrungen des Zielflughafens. In solchen Situationen entscheidet die Airline, den Flug umzuleiten, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten oder operative Probleme zu vermeiden.
Für Reisende bedeutet eine Flugumleitung oft zusätzliche Unannehmlichkeiten, da sie ihr eigentliches Ziel nicht direkt erreichen und alternative Transportmöglichkeiten organisieren müssen. Wichtig zu wissen: Bei einer Flugumleitung haben Passagiere ähnliche Rechte wie bei einer Flugverspätung oder Flugannullierung. Dazu zählen Anspruch auf Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen (z. B. Verpflegung oder Hotel) sowie unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von bis zu 600 €.
Checkliste für die Schadensmeldung:
Bordkarten inklusive Flugnummer
Buchungsbestätigung
Belege für alternative Beförderung (z.B. Bahntickets, Mietwagenrechnung)
Gutscheine
Nachweise über entstandene Zusatzkosten
Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit
Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Steht mir eine Entschädigung bei Flugumleitung zu?
Ja, bei einer Flugumleitung haben Sie Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Sie Ihr Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreichen und die Airline verantwortlich ist.
Ihre Fluggastrechte sind in der EU-Verordnung EG 261/ 2004 geregelt. Wird Ihr Flug umgeleitet und kommen Sie dadurch deutlich später am ursprünglichen Zielort an, gilt dies rechtlich häufig als Flugverspätung oder sogar als Flugausfall. In diesen Fällen steht Ihnen in vielen Situationen eine finanzielle Entschädigung zu.
Wichtig ist jedoch: Der Anspruch auf Entschädigung bei Flugumleitung besteht nur, wenn keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen (z. B. extremes Wetter oder Sicherheitsrisiken) und die Airline die Verantwortung trägt. Neben der Verspätung spielen auch weitere Faktoren wie Flugstrecke und Abflugort eine Rolle.
Weshalb kommt es zu Flugumleitungen?
Flugumleitungen entstehen meist durch äußere Umstände wie schlechtes Wetter, technische Probleme, medizinische Notfälle oder Einschränkungen am Zielflughafen, die eine sichere Landung unmöglich machen.
Zu den häufigsten Gründen zählen Flughafensperrungen, Unwetter, Sicherheitsrisiken oder Notarzteinsätze an Bord. Auch operative Faktoren wie überlastete Flughäfen oder kurzfristige Änderungen im Flugverkehr können eine Umleitung erforderlich machen. Besonders häufig tritt eine Flugumleitung jedoch aufgrund eines Nachtflugverbots auf: Wird die zulässige Landezeit überschritten, darf der geplante Zielflughafen nicht mehr angeflogen werden.
Für Passagiere ist wichtig zu wissen, dass der Grund der Flugumleitung entscheidend dafür ist, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht. Liegen sogenannte außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder medizinische Notfälle vor, entfällt in der Regel der Anspruch auf eine Entschädigung.
Sie haben Ihr Ziel aufgrund der Umleitung mehr als 3 Stunden verspätet erreicht.
Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.
Die Verspätung aufgrund der Umleitung ist nicht länger als drei Jahre her.
Die Verantwortung für die Umleitung des Fluges liegt bei der Fluggesellschaft.
Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).
Muss ich eine Flugumleitung akzeptieren?
Ja, eine Flugumleitung müssen Sie in der Regel akzeptieren, wenn sie aus Sicherheitsgründen oder zwingenden betrieblichen Gründen erfolgt und keine zumutbare Alternative besteht.
Airlines dürfen Flüge umleiten, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten oder auf unvorhersehbare Ereignisse zu reagieren. In solchen Fällen können Sie die Umleitung nicht einfach ablehnen. Wichtig ist jedoch: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie so schnell wie möglich an Ihr ursprünglich gebuchtes Endziel zu bringen, etwa durch einen kostenfreien Transfer vom Ausweichflughafen oder eine alternative Beförderung.
Entstehen Ihnen durch die Flugumleitung erhebliche Nachteile, zum Beispiel verpasste Anschlussflüge oder ein weit entfernter Ankunftsort, haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Erstattung oder alternative Lösungen. Entscheidend ist, ob die angebotene Weiterreise für Sie zumutbar ist.
Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Rechte eingehalten wurden, lohnt es sich, den Fall prüfen zu lassen und Ihre Ansprüche geltend zu machen.
Bekomme ich Entschädigung, wenn mein Flug umgeleitet wurde?
Ja, bei einer Flugumleitung haben Sie Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 €, wenn Sie Ihr Endziel mit mehr als 3 Stunden Verspätung erreichen und die Airline verantwortlich ist.
Eine Flugumleitung wird rechtlich häufig wie eine Flugverspätung oder Annullierung behandelt. Entscheidend ist, wie stark sich Ihre tatsächliche Ankunftszeit vom ursprünglichen Flugplan unterscheidet und ob die Ursache im Verantwortungsbereich der Airline liegt. Kein Anspruch besteht in der Regel bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter oder Sicherheitsrisiken.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugumleitung?
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und beträgt:
250 € bei Kurzstrecken bis 1.500 km
400 € bei Mittelstrecken bis 3.500 km
600 € bei Langstrecken über 3.500 km
Diese Pauschalen gelten pro Person und werden unabhängig vom Ticketpreis gezahlt. Sie sollen den Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten durch die Flugumleitung ausgleichen.
Bekomme ich zusätzlich den Ticketpreis zurück?
Nein, in den meisten Fällen erhalten Sie keinen Ticketpreis zurück, wenn Sie trotz Flugumleitung an Ihr gebuchtes Endziel befördert werden.
Ein Anspruch auf Rückerstattung besteht jedoch, wenn Sie Ihre Reise aufgrund der Umleitung nicht antreten oder fortsetzen möchten, etwa weil das Endziel nicht mehr erreichbar ist oder die Weiterreise unzumutbar wird. In diesem Fall können Sie den Preis für den nicht genutzten Teil des Tickets zurückfordern.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugumleitung?
Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen bei einer Flugumleitung zusteht, hängt von Ihrem Ausmaß Ihrer Verspätung am ursprünglichen Zielflughafen ab sowie von der Flugdistanz Ihrer ursprünglich gebuchten Verbindung. In der folgenden Übersicht sehen Sie auf einen Blick, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.
| Weniger als 3 Stunden Verspätung | 3–4 Stunden Verspätung | Mehr als 4 Stunden Verspätung | Nie angekommen | Entfernung |
|---|---|---|---|---|
| 0 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1.500 km |
| 0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1.500 km |
| 0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km |
| 0 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3.500 km |
Alle Ihre Rechte bei Flugumleitungen im Überblick
| Rechte bei Flugumleitung | Beschreibung |
|---|---|
| Betreuung | Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterkunft |
| Ersatzbeförderung | Kostenloser Transport zum ursprünglichen Endziel |
| Entschädigung | Bis zu 600 €, abhängig von Flugdistanz und Verspätung |
Entschädigungsrechner
Prüfen Sie, wieviel Entschädigung Sie für einen verspäteten oder annullierten Flug erhalten könnten.
Gilt für Verspätungen von über 3 Stunden und kurzfristigen Annullierungen.
Was kann ich tun, wenn mein Flug wegen Nachtflugverbot umgeleitet wird?
Wenn Ihr Flug aufgrund eines Nachtflugverbots umgeleitet wird, müssen Sie dies in der Regel akzeptieren, haben aber Anspruch auf eine kostenfreie Weiterbeförderung zu Ihrem ursprünglichen Reiseziel.
Da Nachtflugverbote gesetzliche Vorschriften sind und nicht im Einflussbereich der Airline liegen, gelten sie als außergewöhnlicher Umstand. Das bedeutet: Eine Entschädigung ist in diesen Fällen meist ausgeschlossen. Dennoch ist die Fluggesellschaft verpflichtet, Sie schnellstmöglich an Ihr gebuchtes Endziel zu bringen – zum Beispiel per Bustransfer oder Ersatzflug am nächsten Tag.
Zusätzlich stehen Ihnen Betreuungsleistungen zu, wenn sich Ihre Weiterreise verzögert. Dazu gehören:
Verpflegung und Getränke während der Wartezeit
Hotelübernachtung bei notwendigem Aufenthalt über Nacht
Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft
Wichtig: Prüfen Sie die Angebote der Airline sorgfältig und bewahren Sie alle Belege auf. In Einzelfällen kann dennoch ein Anspruch entstehen, etwa wenn organisatorische Fehler der Airline zur zusätzlichen Verspätung führen.
Kann der ursprüngliche Zielflughafen nicht mehr vor Beginn des Nachtflugverbots erreicht werden, muss der Flieger deshalb umgeleitet werden und auf einen anderen Flughafen ausweichen.
Wann gilt eine Flugumleitung als außergewöhnlicher Umstand?
Eine Flugumleitung wird dann als außergewöhnlicher Umstand gewertet, wenn die Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. Dazu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, medizinische Notfälle an Bord, politische Unruhen oder Sperrungen des Zielflughafens aus Sicherheitsgründen. In solchen Fällen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden und ist von der Entschädigungspflicht befreit, solange sie alles Zumutbare unternommen hat, um die Folgen für die Passagiere zu minimieren.
Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen, wie:
Flughafensperrungen
Streiks der Flugsicherung
Politische Unruhen oder Terroranschläge
Entschädigung bis zu 600 € möglich, wenn:
Technische Probleme vorliegen
Fehler der Airline zur Umleitung geführt haben
Mit AirHelp kannst du einfach und ohne Risiko prüfen, ob dir eine Entschädigung zusteht.
Wird Ihr Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen umgeleitet, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Habe ich Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen?
Ja, wenn Ihr Flug umgeleitet wird und Sie dadurch Ihr Ziel nicht wie ursprünglich gebucht erreichen, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Ersatzbeförderung, sowie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Die Airline muss Ihnen also eine alternative Beförderung zum Endziel anbieten, ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Eventuell muss Ihnen die Fluggesellschaft auch ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen, wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Nachtflugverbots auf einen Flug am nächsten Morgen warten müssen.
Welche Betreuungsleistungen stehen mir bei einer Flugumleitung zu?
Wenn Ihr Flug umgeleitet wird und Sie deshalb länger warten müssen oder Ihr Reiseziel verspätet erreichen, haben Sie Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit, zwei kostenlose Telefonate oder die Möglichkeit, E-Mails zu versenden, um Angehörige oder Geschäftspartner zu informieren.
Sollte sich durch die Umleitung ein längerer Aufenthalt ergeben, etwa weil der Weiterflug erst am nächsten Tag möglich ist, muss die Airline auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft organisieren. Diese Leistungen gelten unabhängig davon, ob Ihnen später zusätzlich eine Entschädigung zusteht, und sollen sicherstellen, dass Ihre Grundversorgung während der Reise gewährleistet bleibt.
Ihre Betreuungsleistungen bei einer Flugumleitung im Überblick:
kostenfreie Mahlzeiten und Getränke
zwei Telefonate oder E-Mails
Hotelübernachtung bei längeren Verzögerungen
Transfer zwischen Hotel und Flughafen
AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug umgeleitet wurde
Sie haben inzwischen vielleicht den Eindruck, dass es ziemlich kompliziert sein kann, eine Entschädigung bei einer Flugumleitung einzufordern. Das ist es auch, wenn Sie es alleine mit der Fluggesellschaft aufnehmen, die naturgemäß kein finanzielles Interesse hat, Sie zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Airline Ihre Entschädigungsforderung einfach ignoriert oder ablehnt, auch wenn Sie im Recht sind. Mit AirHelp hingegen können Sie den Papierkram und die Auseinandersetzung mit der Airline einfach unseren Rechtsexperten überlassen. Lehnen Sie sich zurück, während wir Ihre rechtmäßige Entschädigung für Sie einfordern. Zudem besteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie, da AirHelp nur im Erfolgsfall eine Provision erhebt.
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AirHelp ist das weltweit größte Unternehmen für Entschädigungen bei Flugproblemen.
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