Flugverspätung Entschädigung: Kennen Sie Ihr Recht und fordern Sie Ihre Entschädigung

Flugverspätung Entschädigung - Fluggäste, die wegen einer Verspätung warten

Für Flugverspätung von mehr als drei Stunden können sie eine Entschädigung erhalten. War einer Ihrer Flüge in den letzten drei Jahren verspätet? Nicht nur einige Minuten, sondern mehr als drei Stunden? Dann kann Ihnen in dem Fall eine finanzielle Entschädigung wegen Flugverspätung von bis zu 600 € zustehen!

Jetzt Anspruch kostenlos prüfen

Flug verspätet? Das Wichtigste auf einen Blick:

  • 🕒 Anspruch ab 3 Stunden Verspätung: Bis zu 600 € Entschädigung gemäß EU-Recht.

  • 💶 Höhe der Entschädigung: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km), 600 € (über 3.500 km).

  • Pflicht der Airline: Entschädigung nur, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist.

  • 🥤 Kostenlose Versorgung: Ab 2 Stunden Verspätung Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke.

  • 3⃣ Rückwirkende Geltendmachung: Bis zu 3 Jahre nach der Verspätung möglich.

Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung

Erreichen Sie Ihr Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung, haben Sie nach EU-Verordnung (EG) 261/2004 grundsätzlich Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung. Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab:

  • Flüge bis zu 1.500 km: 250 €

  • Flüge über 1.500 km innerhalb der EU oder zwischen 1.500 km und 3.500 km außerhalb der EU: 400 €

  • Flüge über 3.500 km außerhalb der EU: 600 €

Die genaue Streckenlänge wird per Großkreisentfernung ermittelt. Bei Anschlussflügen zählt stets die gesamte Flugstrecke vom ersten Abflug bis zum Endziel.

AirHelp erklärt Ihnen Ihre Rechte bei Verspätung gemäß der EU-Verordnung EG 261 für Fluggastrechte bei Verspätungen, die Sie hier nachlesen können. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung aufgrund Flugverspätung zu prüfen. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern.

Flugverspätung Entschädigung erklärt

Wann steht mir bei einer Flugverspätung eine Entschädigung zu?

Ob nach den Rechten für Fluggäste bei Verspätung eine Entschädigung möglich ist, hängt von bestimmten Bedingungen ab. Sie wissen bereits, dass Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet sein muss, damit Sie eine Entschädigung fordern können.

Es gibt jedoch noch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, zum Beispiel muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Voraussetzungen zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob bei Ihnen die Fluggastrechte bei Verspätung greifen.

Übersicht Für Entschädigungen bei Flugverspätungen

BedingungRechte und Ansprüche
Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke bis 1.500 km)Kostenlose Getränke und Snacks
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke bis 3.500 km)Verpflichtende Versorgungsleistungen (Getränke, Snacks, Kommunikationsmöglichkeiten)
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung250–600 € Entschädigung pro Person gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke über 3.500 km)Kostenfreie Verpflegung (Getränke, Snacks) und Kommunikationsmöglichkeiten
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken)Recht auf Flugrücktritt mit Erstattung des Ticketpreises
Abflug am nächsten TagAnspruch auf Hotelunterbringung inkl. Transfer zum/vom Flughafen

Die Bedingungen für Entschädigungen im Überblick

Flugverspätung Entschädigung Bedingungen:

  • Sie haben Ihr Ziel erst mit mehr als drei Stunden Flugverspätung erreicht.

  • Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Flugverspätung ist nicht länger als drei Jahre her.

  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (z.B. aufgrund einer technischen Störung).

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).

Mit AirHelp Entschädigung bei Flugverspätung prüfen lassen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Höhe der Entschädigung bei einer Flugverspätung

Die Höhe der Summe für eine Entschädigung durch Flugverspätung hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem greifen die Flugdistanz und die Dauer der Verspätung von Flügen.

Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU geflogen sind. Um es Ihnen einfach zu machen, haben wir eine Flugentschädigung Tabelle erstellt, mit der Sie einfach herausfinden können, wie hoch die Erstattung bei Verspätung des Fliegers sein kann.

Weniger als 3 Stunden Flugverspätung3–4 Stunden FlugverspätungMehr als 4 Stunden FlugverspätungNie angekommenEntfernung
0 €250 €250 €250 €Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge über 1.500 km (innerhalb der EU)
0 €400 €400 €400 €Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (außerhalb der EU)
0 €300 €600 €600 €Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU)

Ihre Flugentschädigung berechnen

Um bei Ihrer Flugverspätung die Entschädigung zu berechnen, können Sie den AirHelp Flugverspätung Entschädigungsrechner nutzen. Dieser hilft Ihnen dabei, Ihre konkrete Flugverspätung zu prüfen und die Höhe der Flugentschädigung zu berechnen.


Wie lange greifen Fluggastrechte bei Verspätung?

In der EG 261 gibt es keine Angabe, nach der geregelt ist, wann Entschädigungszahlungen wegen Verspätung des Flugs entfallen. Dennoch greift die Regel von 3 Jahren, was an einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az.: 9 C 0270/12) liegt. Dieses zog das Bürgerliche Gesetzbuch für die Verjährungsfrist heran. Deshalb zählt in Deutschland die Frist von 3 Jahren.

Entscheidend dabei ist das Jahresende, was sich am folgenden Beispiel zeigt: Jemand hatte am 30. Juli 2021 eine 4 Stunden Flugverspätung. Bis zum 31. Dezember 2024 hat die Person die Möglichkeit, von der Airline eine Entschädigungszahlung einzufordern. Übrigens: In anderen europäischen Ländern greifen andere Fristen. So belaufen sich diese in Frankreich und Spanien sogar auf 5 Jahre. AirHelp kann auch diesbezüglich helfen.


Betreuungsleistungen bei Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung haben Passagiere neben einer Entschädigung von bis zu 600 € Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen:

  • Kostenlose Mahlzeiten und Erfrischungen ab einer Verspätung von 2 Stunden.

  • Kostenlose Hotelübernachtung, wenn der Flug erst am nächsten Tag startet.

Wichtig: Anspruch auf Betreuungsleistungen besteht auch, wenn die Fluggesellschaft keine Schuld an der Verspätung hat.


Anspruch auf Schadensersatz bei Flugverspätung

Bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden hat ein Fluggast die Wahl, ob er den Flug noch antreten möchte oder nicht. Die Fluggesellschaft muss dabei folgende Optionen anbieten:

  • Erstattung des gesamten Flugpreises sowie Rückflug zum Abflugflughafen, falls ein Teil des Fluges bereits absolviert wurde bzw. teilweise Flugverspätung-Erstattung.

  • Umbuchung des Fluges auf einen späteren Zeitpunkt mit vergleichbaren Bedingungen.

  • Beförderung zum Endziel mit anderen Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Taxi).

Zusätzlich zu diesen Optionen hat der Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € (abhängig von der Flugdistanz).


Um bei Flugverspätung eine Entschädigung zu erhalten, zählt jede Minute

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Flugverspätungen erst ab einer Dauer von drei Stunden entschädigt werden. Das bedeutet, dass Hunderte Euro an Entschädigungszahlung von einigen Minuten Verspätung mehr oder weniger abhängen können.

Wichtig zu wissen: Die Dauer der Verspätung wird an der Ankunftszeit bemessen, nicht an der Abflugzeit, da ein Teil der Verspätung während des Fluges aufgeholt werden könnte. Deshalb sollten Sie sich die exakte Ankunftszeit Ihres Flugzeugs am Zielflughafen notieren.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, welcher Zeitpunkt die exakte Ankunftszeit markiert. Es ist nicht der Moment, an dem das Flugzeug auf dem Boden aufsetzt. Die Ankunftszeit ist der Zeitpunkt, an dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird.

Falls Ihr verspäteter Flug schon eine Weile her ist und Sie die Verspätungsdauer nicht mehr im Kopf haben, erklärt AirHelp Ihnen, wie Sie Ihre Flugverspätung nachträglich ermitteln können.

Fordern Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung ein!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Diese Dokumente brauchen Sie für Ihre Forderung einer Flugentschädigung

Die folgenden notwendigen Dokumente benötigen Sie, um eine Entschädigung für eine Flugverspätung einzufordern:

  • Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket

  • Ihre Buchungsbestätigung

Außerdem sollten Sie Ihre Reisedaten bereithalten: Ihre Flugnummer, die ursprüngliche Abflugs- und Ankunftszeit sowie die tatsächliche Abflugs- und Ankunftszeit. Ihre Flugnummer ist eine sechsstellige Nummer, die die Airline ihrer Flugreservierung zugewiesen hat.

Grundsätzlich gilt, dass Sie höhere Erfolgschancen haben und wir Ihre Forderung zügiger bearbeiten können, je mehr Belege Sie haben. Deshalb haben wir einige Hinweise für Sie, was Sie bei einer Flugverspätung noch am Flughafen tun können, um im Nachhinein leichter Ihre Entschädigungszahlung zu erhalten.

Flugverspätung genau dokumentieren:

  • Lassen Sie sich die Ursache für die Flugverspätung schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen.

  • Protokollieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort.

  • Fotografieren Sie die Abflugtafel, die die Flugverspätung anzeigt.

  • Bewahren Sie E-Mails auf oder machen Sie einen Screenshot von App-Benachrichtigungen, die die Flugverspätung bestätigen.


Entschädigung bei Flugverspätung: Außergewöhnliche Umstände sind nicht abgedeckt

Bei einer Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände, steht Ihnen leider keine Entschädigung wegen der Verspätung zu, da die Fluggesellschaft in einem solchen Fall nicht haftet.

Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt?

Zum Beispiel zählen Flugverspätung wegen schlechtem Wetter, politischen Unruhen oder Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, die nicht zur Fluggesellschaft gehören, zur höheren Gewalt und sind nicht durch die Fluggesellschaften verschuldet.

Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen. Daher sollten Sie wissen, dass eine Flugverspätung wegen technischem Defekt oder auch Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft, wie z.B. des Kabinenpersonals oder der Piloten, nicht als höhere Gewalt zählen.

Denn es liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, technischen Defekten vorzubeugen und Flugverspätungen wegen Personalstreiks der Fluggesellschaft zu verhindern, beispielsweise indem Tarifverhandlungen konstruktiv geführt werden. In diesen Fällen können Sie Ihren Anspruch auf Flugverspätungs-Entschädigung von AirHelp prüfen lassen.


Sind alle Flüge von der Verordnung EG 261 abgedeckt?

Nein, nicht alle Flüge werden von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt. Allerdings ist jeder Flug der in der EU startet, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft, durch die EU Verordnung 261 abgedeckt.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung EG 261 nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur EU-Staatsbürger schützt. Das stimmt nicht, denn die Verordnung deckt zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ Europas ab. Außerdem schützt sie alle Flugreisende, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr Flug unter die Verordnung fällt.

ReiserouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU ✔️ Abgedeckt❌ Nicht abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU❌ Nicht abgedeckt❌ Nicht abgedeckt

Entschädigung bei Flugverspätungen von Dienst- und Pauschalreisen

Auch bei Dienstreisen und Pauschalreisen können Fluggäste Entschädigungen durch Flugverspätungen zustehen.


Nach angekündigter Verspätung: Was jetzt?

Besonders ärgerlich stellt sich der Fall dar, wenn die Airline zuerst eine Verspätung ankündigt und später offenbart, dass der Flug komplett gestrichen wird. In solch einer frustrierenden Situation ist es wichtig zu wissen, welche Rechte der Fluggast hat und wie er am besten vorgehen sollte.

Unser umfassender Ratgeber zu Flugausfällen und Annullierungen bietet wertvolle Informationen und Tipps für diese unangenehme Situation. In diesem steht nicht nur, unter welchen Umständen Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung haben, sondern auch, ob es ratsam ist, eigenständig einen Ersatzflug zu buchen.

Überdies klärt der Ratgeber darüber auf, wann die Möglichkeit besteht, vom Flug zurückzutreten, und welche Schritte hierfür notwendig sind. Mit diesen Tipps sind Fluggäste bestens gerüstet, um ihre Rechte als Fluggast wahrzunehmen und die bestmögliche Lösung für ihre individuelle Situation zu finden.

Entschädigung bei Flugverspätung - Jetzt Anspruch prüfen mit AirHelp

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Flugentschädigung bei Streik

Gelegentlich begründen sich Flugausfälle und Verspätungen in einem Streik. Nicht selten sind dann Hunderte von Flügen betroffen und tausende Passagiere reihen sich ratlos an den Terminals auf. Die Fragen, die ihnen durch den Kopf schießen, sind vielfältig: Habe ich Anspruch auf einen Ersatzflug? Kann ich stattdessen die Bahn nehmen? Bekomme ich mein Geld zurück? Und steht mir womöglich sogar eine Entschädigung zu?

In einer solchen Situation ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Denn auch wenn ein Streik für die Fluggesellschaft einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, haben Sie als Fluggast dennoch Ansprüche, die Sie geltend machen können. Unser umfassender Leitfaden beleuchtet, welche Rechte bei einem Streik Fluggästen zustehen und wie sich diese durchsetzen lassen.

Wir erklären, unter welchen Bedingungen es einen Anspruch auf einen Ersatzflug gibt, ob die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie der Bahn eine Option darstellt und in welchen Fällen eine Rückerstattung des Ticketpreises zu erwarten ist.

Entschädigung bei Flugverspätung prüfen mit AirHelp

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Ist bei Flugverspätung eine Rückerstattung möglich?

Wenn der Flug mit Verspätung abhebt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Dies gilt insbesondere, wenn die Verspätung so erheblich ist, dass der ursprüngliche Reisezweck nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Airline den Flug nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden durchführen kann.

In solchen Fällen wird die Rückerstattung aktiv bei der Fluggesellschaft beantragt. Beachten Sie jedoch, dass sich bei einer Rückerstattung der Beförderungsvertrag auflöst.

Jetzt sind Sie selbst für alternative Reisemöglichkeiten verantwortlich. Eine Rückerstattung ist unabhängig von einer möglichen Entschädigung, die dem Passagier zusätzlich zustehen kann, wenn die Airline die Verspätung zu verantworten hat.


Bei Flugverspätung Entschädigung einfordern: Wie teuer ist das für mich?

Um einen Schadensersatz bei Flugverspätung nach EU Verordnung 261 2004 einzufordern, sind unterschiedliche Wege möglich. Eine Option ist, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen. Dadurch entfällt eine etwaige Erfolgsprovision an AirHelp.

Allerdings erfordert dieser Weg viel Zeit, Mühe und Motivation. Die Erfahrung zeigt, dass bei einer Flugverspätung von 3 Stunden und mehr der Zeitaufwand für die Entschädigungsanfrage rund 2 Stunden beträgt. Immerhin ist es erforderlich, alle Dokumente zusammenzusuchen, die richtige Kontaktadresse auszumachen und das Schreiben für die Entschädigungsforderung zu formulieren.

Gelegentlich reicht dieses Vorgehen nicht aus und der Passagier benötigt einen Anwalt, um seinen Anspruch durchzusetzen. Dies erhöht den Zeitaufwand und die Kosten enorm. Damit geht ein finanzielles Risiko einher, denn die Anwaltskosten fallen auch an, wenn der Fluggast nicht erfolgreich ist. Die Kosten für den Rechtsanwalt und das finanzielle Risiko entfallen, wenn Sie sich sofort an AirHelp wenden.

Wir überprüfen, ob eine Entschädigung prinzipiell möglich ist, weil der Flug über 3 Stunden Verspätung aufweist. Dafür fallen keine Kosten an. Steht Ihnen eine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung zu, nehmen wir alle weiteren Schritte vor, um das Fluggastrecht durchzusetzen. Nur, wenn die Airline zahlt, erheben wir eine Gebühr.


Flugverspätung, Geld zurück - AirHelp hilft Ihnen, Ihre Entschädigung zu prüfen

Zwar ist die EU-Verordnung auf Ihrer Seite, allerdings versuchen die Fluggesellschaften mit allen Mitteln, Entschädigungszahlungen für verspätete Flüge zu vermeiden. Vor allem, da die Höhe der Entschädigung aufgrund einer Verspätung meist den Ticketpreis um einiges übersteigt. 

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Airline und setzen Ihr Recht auf eine Entschädigung bei Verspätung des Flugs durch, im Zweifel auch vor Gericht. Für Sie besteht keinerlei finanzielles Risiko, da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie sich bei Ihrer Forderung von AirHelp unterstützen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner für Flugverspätungen, um Ihre Flugverspätung zu prüfen und die Höhe der Flugentschädigung vorab zu berechnen.

Flug verspätet - Entschädigung bei der Fluggesellschaft einfordern

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


FAQs zu Entschädigungen aufgrund von verspäteten Flügen

Flugverspätung - Jetzt Entschädigung einfordern mit AirHelp

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr

Weitere Fluggesellschaften, bei denen wir Ihnen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten:

Lufthansa

AirHelp ist bekannt aus:

Bild logoFrankfurter Allgemeine Zeitung logoFocus Online logoWirtschaftsWoche logo

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

Scannen, um unsere kostenlose App zu erhalten

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter

Erhalten Sie die aktuellsten Tipps und Ratschläge direkt in Ihren Posteingang

COPYRIGHT © 2025 AIRHELP

Jetzt Anspruch prüfen

Alle Fluggesellschaften