Ausgezeichnet

218.001

Bewertungen über

Trustpilot

Fluggastrechte erklärt: Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung

Person waiting at airport with luggage

When your flight is delayed or cancelled, you could be entitled to:

Up to €600 per passenger

Food, drink and accommodation

An alternative flight or refund

Fluggastrechte erklärt: Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung

Flugverspätung Entschädigung - Fluggäste, die wegen einer Verspätung warten

Für Flugverspätung von mehr als drei Stunden können sie eine Entschädigung erhalten. War einer Ihrer Flüge in den letzten drei Jahren verspätet? Nicht nur einige Minuten, sondern mehr als drei Stunden? Dann kann Ihnen in dem Fall eine finanzielle Entschädigung wegen Flugverspätung von bis zu 600 € zustehen!

Jetzt Entschädigung prüfen

Ihre EU-Fluggastrechte bei Flugverspätung im Überblick:

  • 🕒 Anspruch ab 3 Stunden Verspätung: Bis zu 600 € Entschädigung gemäß EU-Recht.

  • 💶 Höhe der Entschädigung: 250 € (bis 1.500 km), 400 € (1.500–3.500 km), 600 € (über 3.500 km).

  • Pflicht der Airline: Entschädigung nur, wenn die Airline für die Verspätung verantwortlich ist.

  • 🥤 Kostenlose Versorgung: Ab 2 Stunden Verspätung Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke.

  • 3⃣ Rückwirkende Geltendmachung: Bis zu 3 Jahre nach der Verspätung möglich.

Entschädigung ab 3 Stunden Ankunftsverspätung

Erreichen Sie Ihr Endziel mit mindestens drei Stunden Verspätung, haben Sie nach EU-Verordnung (EG) 261/2004 grundsätzlich Anspruch auf eine finanzielle Ausgleichszahlung. Die Höhe hängt von der Flugdistanz ab:

  • Flüge bis zu 1.500 km: 250 €

  • Flüge über 1.500 km innerhalb der EU oder zwischen 1.500 km und 3.500 km außerhalb der EU: 400 €

  • Flüge über 3.500 km außerhalb der EU: 600 €

Die genaue Streckenlänge wird per Großkreisentfernung ermittelt. Bei Anschlussflügen zählt stets die gesamte Flugstrecke vom ersten Abflug bis zum Endziel.

AirHelp erklärt Ihnen Ihre Rechte bei Verspätung gemäß der EU-Verordnung EG 261 für Fluggastrechte bei Verspätungen, die Sie hier nachlesen können. Wir helfen Ihnen, Ihren Anspruch auf Entschädigung aufgrund Flugverspätung zu prüfen. Falls Sie anspruchsberechtigt sind, unterstützen wir Sie dabei, Ihre Entschädigung bei der Fluggesellschaft einzufordern.

Flugverspätung Entschädigung erklärt

Fluggastrechte-Verordnungen weltweit

Seit 2004 schützt die Verordnung (EG) Nr. 261/2004 Passagiere in der EU vor Nachteilen bei Annullierungen, Verspätungen oder Überbuchungen. Flugreisende haben dabei Anspruch auf Entschädigung von bis zu 600 Euro, abhängig von Flugdistanz und Verspätungsdauer.

Bei Annullierungen, Verspätungen ab drei Stunden, Überbuchungen oder verpassten Anschlussflügen können Passagiere eine Ersatzbeförderung oder die Rückerstattung des Ticketpreises verlangen. Die Verordnung gilt für alle Flüge, die in der EU starten oder mit einer EU-Airline in die EU fliegen.

Wichtig ist, Nachweise wie Boardingpässe und Buchungsbestätigungen aufzubewahren, um die Ansprüche bei der Airline oder notfalls über Schlichtungsstellen durchzusetzen.

Auch außerhalb Europas gibt es ähnliche Vorschriften, zum Beispiel in Kanada, den USA oder Brasilien. Diese bieten jedoch meist weniger umfassende Rechte als die EU-Verordnung, die weltweit als besonders verbraucherfreundlich gilt.


Überblick zur EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004

Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen und Überbuchungen. Sie garantiert Entschädigungen zwischen 250 und 600 Euro bei Verspätungen ab drei Stunden. Zusätzlich haben Passagiere Anspruch auf Betreuung und Versorgung schon ab einer zweistündigen Wartezeit.

Wer ist geschützt?

Die Verordnung gilt für alle Passagiere mit bestätigter Buchung, die sich rechtzeitig am Check-in einfinden. Reisen zu Spezialtarifen oder auf Freiflügen sind ausgeschlossen, wenn diese nicht öffentlich verfügbar sind.

Anwendungsbereich

  • Flüge aus der EU: Immer durch die Verordnung abgedeckt, unabhängig von der Airline.

  • Flüge in die EU: Nur abgedeckt, wenn eine europäische Fluggesellschaft den Flug durchführt.

  • Start oder Landung in EU mit EU-Airline: Anspruch auf Entschädigung bis zu 600 Euro.

  • Start in EU mit Nicht-EU-Airline: ebenfalls Anspruch bis 600 Euro.

  • Landung in EU mit Nicht-EU-Airline: kein Anspruch nach EU-Recht.

Die Verordnung gilt auch für Flüge ab Norwegen, Island und der Schweiz.

Die EU-Fluggastrechte-Verordnung gilt nicht für

  • Freiflüge oder Spezialtarife, die der Öffentlichkeit nicht zugänglich sind

  • Fluggäste, die nicht rechtzeitig zum Check-in erscheinen

Sind auch Sie von einer Flugverspätung oder einem Flugausfall betroffen?

AirHelp unterstützt Sie dabei, Ihre Entschädigung einfach und bequem geltend zu machen. Mit dem AirHelp-Rechner können Sie unverbindlich prüfen, ob Ihnen eine Ausgleichszahlung zusteht, und AirHelp mit der Durchsetzung Ihres Anspruchs beauftragen.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Entschädigungsrechner

Berechne die Höhe deiner Entschädigung

Abflug von

Ankunft in

1 Passagier(e)

250 €

bis zu 1.500 km

400 €

1.500–3.500 km

600 €

ab 3.500 km


Entschädigungsleistung, Betreuungsleistung und Ticketerstattung – die wichtigsten Begriffe der EU-Fluggastrechte erklärt

1. Entschädigungsleistung

Bei einer Flugannullierung, Überbuchung oder erheblichen Verspätung steht Passagieren eine finanzielle Ausgleichszahlung zu. Diese Entschädigung hängt von der Flugstrecke ab und beträgt:

  • 250 € bei Flügen bis 1.500 km (z. B. Berlin – München)

  • 400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km (z. B. Berlin – Lissabon)

  • 600 € bei Flügen über 3.500 km (z. B. Berlin – Abu Dhabi)

Wichtig: Die Entschädigung gilt unabhängig vom bezahlten Ticketpreis und greift in der Regel ab einer Verspätung von mehr als drei Stunden.

2. Betreuungsleistung

Während längerer Wartezeiten sind Fluggesellschaften verpflichtet, ihre Passagiere zu unterstützen. Dazu gehören:

  • Snacks, Mahlzeiten und Erfrischungen

  • 2 kostenlose Telefonate, Faxe oder E-Mails

  • Hotelunterkunft und Transfer, falls eine Übernachtung notwendig wird

Wenn die Airline diese Leistungen nicht anbietet, können Reisende selbst für Verpflegung und Unterkunft sorgen und die Kosten später gegen Vorlage der Belege zurückfordern.

3. Ticketerstattung

Wird ein Flug annulliert oder verweigert ein Passagier freiwillig die Beförderung bei einer Überbuchung, hat er Anspruch auf vollständige Erstattung des Ticketpreises.

Alternativ können Fluggäste eine Ersatzbeförderung verlangen, also die Umbuchung auf einen anderen Flug.


Wann steht mir bei einer Flugverspätung eine Entschädigung zu?

Ob nach den Rechten für Fluggäste bei Verspätung eine Entschädigung möglich ist, hängt von bestimmten Bedingungen ab. Sie wissen bereits, dass Ihr Flug mindestens 3 Stunden verspätet sein muss, damit Sie eine Entschädigung fordern können.

Es gibt jedoch noch einige weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, zum Beispiel muss die Fluggesellschaft für die Verspätung verantwortlich sein. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Voraussetzungen zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob bei Ihnen die Fluggastrechte bei Verspätung greifen.

Übersicht Für Entschädigungen bei Flugverspätungen

BedingungRechte und Ansprüche
Ab 2 Stunden Abflugverspätung (Kurzstrecke bis 1.500 km)Kostenlose Getränke und Snacks
Ab 3 Stunden Abflugverspätung (Mittelstrecke bis 3.500 km)Verpflichtende Versorgungsleistungen (Getränke, Snacks, Kommunikationsmöglichkeiten)
Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung250–600 € Entschädigung pro Person gemäß EU-Verordnung (EG) Nr. 261/2004
Ab 4 Stunden Abflugverspätung (Langstrecke über 3.500 km)Kostenfreie Verpflegung (Getränke, Snacks) und Kommunikationsmöglichkeiten
Ab 5 Stunden Abflugverspätung (alle Strecken)Recht auf Flugrücktritt mit Erstattung des Ticketpreises
Abflug am nächsten TagAnspruch auf Hotelunterbringung inkl. Transfer zum/vom Flughafen

Die Bedingungen für Entschädigungen im Überblick

Flugverspätung Entschädigung Bedingungen:

  • Sie haben Ihr Ziel erst mit mehr als drei Stunden Flugverspätung erreicht.

  • Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.

  • Die Flugverspätung ist nicht länger als drei Jahre her.

  • Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (z.B. aufgrund einer technischen Störung).

  • Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).

Mit AirHelp Entschädigung bei Flugverspätung prüfen lassen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Ihre Rechte bei Flugverspätungen erklärt

Wenn Ihr Flug verspätet ist, können Sie sich auf die EU-Fluggastrechteverordnung stützen. Diese gewährt Ihnen bereits ab einer Wartezeit von zwei Stunden verschiedene Betreuungsleistungen, wie:

  • kostenlose Mahlzeiten und Getränke

  • zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten (z. B. Telefonate oder E-Mails)

  • falls eine Übernachtung nötig wird: Hotelunterkunft und Transfer

Kommt Ihr Flug mit einer Verspätung von mehr als drei Stunden an, haben Sie zusätzlich Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung:

  • 250 € bei Flugstrecken bis 1.500 km

  • 400 € bei Flugstrecken zwischen 1.500 km und 3.500 km

  • 600 € bei Flugstrecken über 3.500 km

Wichtig: Die Airline muss nicht zahlen, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen, wie z. B. extreme Wetterlagen oder Sicherheitsrisiken.

Ihre Rechte und Ansprüche bei längeren Verspätungen

  • Ab 2 Stunden Verspätung: Anspruch auf Betreuung (Snacks, Getränke, Kommunikation)

  • Ab 3 Stunden Verspätung: Anspruch auf finanzielle Entschädigung (250–600 € je nach Flugstrecke)

  • Ab 5 Stunden Verspätung: Recht, von der Reise zurückzutreten und die vollständige Rückerstattung des Ticketpreises zu verlangen

  • Bei Pauschalreisen ab 4 Stunden Verspätung: zusätzlich Anspruch auf Minderung des Reisepreises gegenüber dem Veranstalter

So stellt die EU-Fluggastrechteverordnung sicher, dass Sie bei erheblichen Verspätungen nicht allein gelassen werden und faire Ansprüche durchsetzen können.


Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugverspätung?

Die Höhe der Summe für eine Entschädigung durch Flugverspätung hängt von mehreren Faktoren ab. Unter anderem greifen die Flugdistanz und die Dauer der Verspätung von Flügen.

Außerdem spielt es eine Rolle, ob Sie innerhalb oder außerhalb der EU geflogen sind. Um es Ihnen einfach zu machen, haben wir eine Flugentschädigung Tabelle erstellt, mit der Sie einfach herausfinden können, wie hoch die Erstattung bei Verspätung des Fliegers sein kann.

Weniger als 3 Stunden Flugverspätung3–4 Stunden FlugverspätungMehr als 4 Stunden FlugverspätungNie angekommenEntfernung
0 €250 €250 €250 €Flüge bis 1.500 km
0 €400 €400 €400 €Flüge über 1.500 km (innerhalb der EU)
0 €400 €400 €400 €Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km (außerhalb der EU)
0 €300 €600 €600 €Flüge über 3.500 km (außerhalb der EU)

Wie lange greifen Fluggastrechte bei Verspätung?

In der EG 261 gibt es keine Angabe, nach der geregelt ist, wann Entschädigungszahlungen wegen Verspätung des Flugs entfallen. Dennoch greift die Regel von 3 Jahren, was an einem Urteil des Amtsgerichts Bremen (Az.: 9 C 0270/12) liegt. Dieses zog das Bürgerliche Gesetzbuch für die Verjährungsfrist heran. Deshalb zählt in Deutschland die Frist von 3 Jahren.

Entscheidend dabei ist das Jahresende, was sich am folgenden Beispiel zeigt: Jemand hatte am 30. Juli 2021 eine 4 Stunden Flugverspätung. Bis zum 31. Dezember 2024 hat die Person die Möglichkeit, von der Airline eine Entschädigungszahlung einzufordern. Übrigens: In anderen europäischen Ländern greifen andere Fristen. So belaufen sich diese in Frankreich und Spanien sogar auf 5 Jahre. AirHelp kann auch diesbezüglich helfen.


Habe ich Anspruch auf Schadensersatz bei einer Flugverspätung?

Bei einer Flugverspätung von mehr als 5 Stunden hat ein Fluggast die Wahl, ob er den Flug noch antreten möchte oder nicht. Die Fluggesellschaft muss dabei folgende Optionen anbieten:

  • Erstattung des gesamten Flugpreises sowie Rückflug zum Abflugflughafen, falls ein Teil des Fluges bereits absolviert wurde bzw. teilweise Flugverspätung-Erstattung.

  • Umbuchung des Fluges auf einen späteren Zeitpunkt mit vergleichbaren Bedingungen.

  • Beförderung zum Endziel mit anderen Transportmittel (z.B. Zug, Bus, Taxi).

Zusätzlich zu diesen Optionen hat der Fluggast Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 € (abhängig von der Flugdistanz).


Was tun bei einer Flugverspätung?

Die EU-Verordnung 261/2004 schreibt vor, dass Flugverspätungen erst ab einer Dauer von drei Stunden entschädigt werden. Das bedeutet, dass Hunderte Euro an Entschädigungszahlung von einigen Minuten Verspätung mehr oder weniger abhängen können.

Wichtig zu wissen: Die Dauer der Verspätung wird an der Ankunftszeit bemessen, nicht an der Abflugzeit, da ein Teil der Verspätung während des Fluges aufgeholt werden könnte. Deshalb sollten Sie sich die exakte Ankunftszeit Ihres Flugzeugs am Zielflughafen notieren.

Vielleicht fragen Sie sich jetzt, welcher Zeitpunkt die exakte Ankunftszeit markiert. Es ist nicht der Moment, an dem das Flugzeug auf dem Boden aufsetzt. Die Ankunftszeit ist der Zeitpunkt, an dem die erste Flugzeugtür geöffnet wird.

Falls Ihr verspäteter Flug schon eine Weile her ist und Sie die Verspätungsdauer nicht mehr im Kopf haben, erklärt AirHelp Ihnen, wie Sie Ihre Flugverspätung nachträglich ermitteln können.

Unser umfassender Ratgeber zu Flugausfällen und Annullierungen bietet wertvolle Informationen und Tipps für diese unangenehme Situation. In diesem steht nicht nur, unter welchen Umständen Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung haben, sondern auch, ob es ratsam ist, eigenständig einen Ersatzflug zu buchen.

Checkliste für die Schadensmeldung:

  • Bordkarten inklusive Flugnummer

  • Buchungsbestätigung

  • Belege für alternative Beförderung

  • Gutscheine

  • Nachweise über entstandene Zusatzkosten

  • Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit

  • Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Fordern Sie Ihre Entschädigung bei Flugverspätung ein!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Diese Dokumente brauchen Sie für Ihre Forderung einer Flugentschädigung

Die folgenden notwendigen Dokumente benötigen Sie, um eine Entschädigung für eine Flugverspätung einzufordern:

  • Ihre Bordkarte bzw. E-Ticket

  • Ihre Buchungsbestätigung

Außerdem sollten Sie Ihre Reisedaten bereithalten: Ihre Flugnummer, die ursprüngliche Abflugs- und Ankunftszeit sowie die tatsächliche Abflugs- und Ankunftszeit. Ihre Flugnummer ist eine sechsstellige Nummer, die die Airline ihrer Flugreservierung zugewiesen hat.

Grundsätzlich gilt, dass Sie höhere Erfolgschancen haben und wir Ihre Forderung zügiger bearbeiten können, je mehr Belege Sie haben. Deshalb haben wir einige Hinweise für Sie, was Sie bei einer Flugverspätung noch am Flughafen tun können, um im Nachhinein leichter Ihre Entschädigungszahlung zu erhalten.

Flugverspätung genau dokumentieren:

  • Lassen Sie sich die Ursache für die Flugverspätung schriftlich vom Bodenpersonal der Airline bestätigen.

  • Protokollieren Sie die tatsächliche Ankunftszeit am Zielort.

  • Fotografieren Sie die Abflugtafel, die die Flugverspätung anzeigt.

  • Bewahren Sie E-Mails auf oder machen Sie einen Screenshot von App-Benachrichtigungen, die die Flugverspätung bestätigen.


Entschädigung bei Flugverspätung: Außergewöhnliche Umstände sind nicht abgedeckt

Bei einer Flugverspätung wegen außergewöhnlicher Umstände, steht Ihnen leider keine Entschädigung wegen der Verspätung zu, da die Fluggesellschaft in einem solchen Fall nicht haftet.

Was versteht man unter außergewöhnlichen Umständen oder höherer Gewalt?

Zum Beispiel zählen Flugverspätung wegen schlechtem Wetter, politischen Unruhen oder Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, die nicht zur Fluggesellschaft gehören, zur höheren Gewalt und sind nicht durch die Fluggesellschaften verschuldet.

Es kann vorkommen, dass Fluggesellschaften sich auf außergewöhnliche Umstände berufen, um einer Entschädigungszahlung zu entgehen. Daher sollten Sie wissen, dass eine Flugverspätung wegen technischem Defekt oder auch Streiks des eigenen Personals der Fluggesellschaft, wie z.B. des Kabinenpersonals oder der Piloten, nicht als höhere Gewalt zählen.

Denn es liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft, technischen Defekten vorzubeugen und Flugverspätungen wegen Personalstreiks der Fluggesellschaft zu verhindern, beispielsweise indem Tarifverhandlungen konstruktiv geführt werden. In diesen Fällen können Sie Ihren Anspruch auf Flugverspätungs-Entschädigung von AirHelp prüfen lassen.


Sind alle Flüge von der Verordnung EG 261 abgedeckt?

Nein, nicht alle Flüge werden von der EU-Verordnung EG 261 abgedeckt. Allerdings ist jeder Flug der in der EU startet, unabhängig vom Sitz der Fluggesellschaft, durch die EU Verordnung 261 abgedeckt.

Ein häufiges Missverständnis ist, dass die EU-Verordnung EG 261 nur den Luftraum der Europäischen Union abdeckt oder nur EU-Staatsbürger schützt. Das stimmt nicht, denn die Verordnung deckt zusätzlich Island, Norwegen, die Schweiz und die sogenannten „äußersten Randregionen“ Europas ab. Außerdem schützt sie alle Flugreisende, unabhängig von deren Staatsangehörigkeit. In unserer Tabelle sehen Sie auf einen Blick, ob Ihr Flug unter die Verordnung fällt.

ReiserouteEU-FluggesellschaftNicht-EU-Fluggesellschaft
Start innerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start innerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU✔️ Abgedeckt✔️ Abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel innerhalb der EU ✔️ Abgedeckt❌ Nicht abgedeckt
Start außerhalb der EU, Ziel außerhalb der EU❌ Nicht abgedeckt❌ Nicht abgedeckt

Entschädigung bei Flugverspätungen von Dienst- und Pauschalreisen

Auch bei Dienstreisen und Pauschalreisen können Fluggäste Entschädigungen durch Flugverspätungen zustehen.

Entschädigung bei Flugverspätung - Jetzt Anspruch prüfen mit AirHelp

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Gibt es eine Flugentschädigung bei Streik?

Gelegentlich begründen sich Flugausfälle und Verspätungen in einem Streik. Nicht selten sind dann Hunderte von Flügen betroffen und tausende Passagiere reihen sich ratlos an den Terminals auf. Die Fragen, die ihnen durch den Kopf schießen, sind vielfältig: Habe ich Anspruch auf einen Ersatzflug? Kann ich stattdessen die Bahn nehmen? Bekomme ich mein Geld zurück? Und steht mir womöglich sogar eine Entschädigung zu?

In einer solchen Situation ist es wichtig, die eigenen Rechte zu kennen. Denn auch wenn ein Streik für die Fluggesellschaft einen außergewöhnlichen Umstand darstellt, haben Sie als Fluggast dennoch Ansprüche, die Sie geltend machen können. Unser umfassender Leitfaden beleuchtet, welche Rechte bei einem Streik Fluggästen zustehen und wie sich diese durchsetzen lassen.

Wir erklären, unter welchen Bedingungen es einen Anspruch auf einen Ersatzflug gibt, ob die Nutzung alternativer Verkehrsmittel wie der Bahn eine Option darstellt und in welchen Fällen eine Rückerstattung des Ticketpreises zu erwarten ist.

Entschädigung bei Flugverspätung prüfen mit AirHelp

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Ist bei Flugverspätung eine Rückerstattung möglich?

Wenn der Flug mit Verspätung abhebt, besteht unter bestimmten Voraussetzungen ein Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises. Dies gilt insbesondere, wenn die Verspätung so erheblich ist, dass der ursprüngliche Reisezweck nicht mehr erfüllt ist oder wenn die Airline den Flug nicht innerhalb der nächsten 24 Stunden durchführen kann.

In solchen Fällen wird die Rückerstattung aktiv bei der Fluggesellschaft beantragt. Beachten Sie jedoch, dass sich bei einer Rückerstattung der Beförderungsvertrag auflöst.

Jetzt sind Sie selbst für alternative Reisemöglichkeiten verantwortlich. Eine Rückerstattung ist unabhängig von einer möglichen Entschädigung, die dem Passagier zusätzlich zustehen kann, wenn die Airline die Verspätung zu verantworten hat.


Wie teuer ist es, eine Entschädigung bei Flugverspätung zu verlangen?

Um einen Schadensersatz bei Flugverspätung nach EU Verordnung 261 2004 einzufordern, sind unterschiedliche Wege möglich. Eine Option ist, die Angelegenheit selbst in die Hand zu nehmen. Dadurch entfällt eine etwaige Erfolgsprovision an AirHelp.

Allerdings erfordert dieser Weg viel Zeit, Mühe und Motivation. Die Erfahrung zeigt, dass bei einer Flugverspätung von 3 Stunden und mehr der Zeitaufwand für die Entschädigungsanfrage rund 2 Stunden beträgt. Immerhin ist es erforderlich, alle Dokumente zusammenzusuchen, die richtige Kontaktadresse auszumachen und das Schreiben für die Entschädigungsforderung zu formulieren.

Gelegentlich reicht dieses Vorgehen nicht aus und der Passagier benötigt einen Anwalt, um seinen Anspruch durchzusetzen. Dies erhöht den Zeitaufwand und die Kosten enorm. Damit geht ein finanzielles Risiko einher, denn die Anwaltskosten fallen auch an, wenn der Fluggast nicht erfolgreich ist. Die Kosten für den Rechtsanwalt und das finanzielle Risiko entfallen, wenn Sie sich sofort an AirHelp wenden.

Wir überprüfen, ob eine Entschädigung prinzipiell möglich ist, weil der Flug über 3 Stunden Verspätung aufweist. Dafür fallen keine Kosten an. Steht Ihnen eine Ausgleichszahlung bei Flugverspätung zu, nehmen wir alle weiteren Schritte vor, um das Fluggastrecht durchzusetzen. Nur, wenn die Airline zahlt, erheben wir eine Gebühr.


Flugverspätung, Geld zurück: AirHelp hilft Ihnen, Ihre Entschädigung zu prüfen

Zwar ist die EU-Verordnung auf Ihrer Seite, allerdings versuchen die Fluggesellschaften mit allen Mitteln, Entschädigungszahlungen für verspätete Flüge zu vermeiden. Vor allem, da die Höhe der Entschädigung aufgrund einer Verspätung meist den Ticketpreis um einiges übersteigt. 

Hier kommt AirHelp ins Spiel. Wir übernehmen die Kommunikation mit der Airline und setzen Ihr Recht auf eine Entschädigung bei Verspätung des Flugs durch, im Zweifel auch vor Gericht. Für Sie besteht keinerlei finanzielles Risiko, da wir nur im Erfolgsfall Gebühren erheben. Sparen Sie sich Zeit und Nerven und lassen Sie sich bei Ihrer Forderung von AirHelp unterstützen.

Nutzen Sie unseren kostenlosen Entschädigungsrechner für Flugverspätungen, um Ihre Flugverspätung zu prüfen und die Höhe der Flugentschädigung vorab zu berechnen.

Flug verspätet - Entschädigung bei der Fluggesellschaft einfordern

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


FAQs zu Entschädigungen aufgrund von verspäteten Flügen

Flugverspätung - Jetzt Entschädigung einfordern mit AirHelp

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr

Weitere Passagierrechte entdecken:

Fluggastrechte

Weitere Fluggesellschaften, bei denen wir Ihnen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten:

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

AirHelp ist bekannt aus:

Bild logo
Frankfurter Allgemeine Zeitung logo
Focus Online logo
WirtschaftsWoche logo

Erhalten Sie unsere kostenlose App


Allgemeinen GeschäftsbedingungenDatenschutzerklärungCookiesImpressumBarrierefreiheit

Copyright © 2025 AirHelp

Jetzt Anspruch prüfen