Fluggastrechte bei Verspätung und EU-Fluggastrechteverordnung

Fluggastrechte bei Verspätung: Haben Sie in den letzten drei Jahren eine Flugverspätung oder eine Flugannullierung erlebt? In der EU regelt die EU-Fluggastrechteverordnung die Entschädigungen, die den Flugpassagieren bei Flugverspätungen oder Annullierungen zustehen. Die wenigsten Flugreisenden wissen, dass es diese speziellen EU-Fluggastrechte gibt, die sie auf ihren Flugreisen absichern. Erfahren Sie, welche Flugrechte und Bestimmungen Sie kennen sollten und welchen Einfluss die Bemühungen von AirHelp bereits auf die nationale und internationale Rechtsprechung für Fluggastrechte hatten.
Wichtige Informationen zu Ihren Fluggastrechten:
💶 Entschädigung bei Flugproblemen: Anspruch auf bis zu 600 € bei Verspätungen über 3 Stunden, Annullierungen oder Überbuchungen.
🥤 Betreuungsleistungen: Recht auf Verpflegung, Unterkunft und Transport bei längeren Wartezeiten.
🇪🇺 Geltungsbereich: EU-Verordnung EG 261/2004 gilt für Flüge innerhalb der EU sowie für Flüge, die in der EU starten oder landen.
📅 Anspruchsfrist: Entschädigungsansprüche können bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
Entschädigungsrechner
Berechne die Höhe deiner Entschädigung
250 €
bis zu 1.500 km
400 €
1.500–3.500 km
600 €
ab 3.500 km
Über Die EU-Fluggastrechte-Verordnung
Die EU-Fluggastrechteverordnung (EG 261/2004) wurde im Jahr 2004 eingeführt und bietet europäischen Fluggästen besonderen Schutz. Diese Verordnung legt fest, dass Fluggesellschaften Passagiere bei Nichtbeförderung, Annullierung oder großer Verspätung von Flügen für die entstandenen Unannehmlichkeiten mit bis zu 600 Euro entschädigen müssen.
Passagiere haben bei Annullierung, Verspätung, Überbuchung und verpassten Anschlussflügen nach dieser EU-Verordnung Anspruch auf Entschädigung oder Ticketerstattung.
Die wichtigsten Punkte der EU-Fluggastrechte-Verordnung zusammengefasst
Fluggäste haben Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen von mehr als drei Stunden.
Die Höhe der Entschädigung bei Flugverspätungen richtet sich nach der Flugstrecke.
Passagiere haben Anspruch auf Verpflegung und, falls erforderlich, auf Unterkunft und Transport zum Hotel.
Bei langen Verspätungen oder Annullierungen können Passagiere eine Umbuchung oder Rückerstattung des Ticketpreises verlangen.
Entschädigungsansprüche können bis zu drei Jahre nach dem Flug geltend gemacht werden.
Bei Problemen wird die Unterstützung durch Flightright empfohlen.
Ihre Rechte bei Verspätung, Annullierung und Überbuchung
Flugproblem | Entschädigung möglich? | Zusätzliche Leistungen |
---|---|---|
Verspätung | Ja, ab 3 Stunden | Verpflegung, Unterkunft, Transfer |
Annullierung | Ja, wenn kurzfristig (<14 Tage) | Ersatzflug oder Erstattung |
Überbuchung | Ja | Sofortige Ersatzbeförderung |
Außergewöhnliche Umstände | Nein | Betreuung je nach Wartezeit |
Fluggastrechte allgemein: Welche Rechte habe ich als Fluggast?
Fluggastrechte sichern Flugreisende ab und sprechen ihnen eine Flugentschädigung zu, wenn die Fluggesellschaft eine Reiseunterbrechung verschuldet.
Ihr Recht als Fluggast ist in den Fluggastrechteverordnungen festgeschrieben. Der Rahmen dieser Verordnungen variiert zwar von Land zu Land, dennoch sind sie im nationalen und internationalen Recht (in den USA, Europa und darüber hinaus) fest verankert. Das bedeutet: Reisen Sie per Flugzeug, haben Sie bestimmte Rechte. Bei einem annullierten Flug, wenn Ihr Flug zu spät war oder bei einem überbuchten Flug steht Ihnen eine Fluggastrechte-Entschädigung zu.
Ein großes Problem ist jedoch, dass viele Menschen gar nicht wissen, dass die Rechtsprechung auf ihrer Seite ist.
Fluggäste kennen oft ihre Rechte nicht
Laut einer aktuellen AirHelp-Studie sind 85 % der EU-Passagiere und 92 % der US-Passagiere nicht über ihre Fluggastrechte informiert.
Fluggastrechte bei Flugverspätungen: AirHelp hilft!
Wir von AirHelp haben es uns zur Aufgabe gemacht, Fluggäste über ihre Rechte aufzuklären und sie über wichtige und aktuelle Änderungen bezüglich der EU-Fluggastrechte zu informieren. Unsere Mission ist es, Wenigfliegern wie auch Vielfliegern gleichermaßen dabei zu helfen, entscheidende rechtliche Details zu verstehen und ihre Rechte als Fluggast einzufordern falls ihr Flug Verspätung hat oder annulliert wurde.
Dabei bemühen wir uns, relevante EU-Fluggastregelungen vereinfacht und verständlich darzustellen. So sind Sie immer gut darüber informiert, welche Regelungen die Flugrecht-Verordnungen beinhalten, und können diese Informationen effektiv dazu nutzen, um auf Ihr Recht als Fluggast zu bestehen. So sind Sie als Betroffene von Störungen im Flugbetrieb gut gerüstet, um Ihnen eventuell zustehende Entschädigungen erfolgreich einzufordern.
Lassen Sie AirHelp die Arbeit übernehmen: Wir beraten Sie eingehend über Ihre Rechte als Fluggast und übernehmen die zeitintensive Kommunikation mit der Fluggesellschaft.
In folgenden Fällen helfen wir Ihnen, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen:
Fluggastrechte bei Verspätung und weitere Fälle:
Flugverspätung: Sitzen Sie aufgrund einer Verspätung ihres Fluges am Flughafen fest?
Flugausfall: Durchkreuzt ein annullierter Flug Ihre Reisepläne?
Nichtbeförderung: Werden Sie von der Passagierliste gestrichen oder nicht an Bord gelassen?
Gepäckprobleme: Ist Ihr Gepäck verloren gegangen oder wurde es beschädigt?
Verpasste Anschlussflüge: Verpassen Sie aufgrund einer Flugverspätung Ihren Anschluss?
Bereits Millionen von Reisenden konnten wir helfen, gewiss auch Ihnen. Dafür stellen wir Ihnen auch entsprechende technische Instrumente zur Verfügung, die Sie dabei unterstützen, eine Fluggastkompensation zu erhalten. So konnte AirHelp die Anwendung der Verordnungen fundamental verändern, indem Fluggesellschaften konsequent in die Verantwortung genommen wurden. Unser Angebot für Sie: „Gerechtigkeit als Service“.
Fluggastrechte und Bestimmungen, die Sie kennen sollten
Wichtige Fluggastrechte und Bestimmungen sind unter anderem:
die EU-Verordnung EG261
US-amerikanische Verordnungen
das Montrealer Übereinkommen
Weitere Gesetzliche Bestimmungen
Einige Gesetzesbestimmungen sind weitreichender oder zweckmäßiger als andere. Es ist immer zu berücksichtigen, dass auch Störungen im Flugablauf sehr unterschiedliche Ursachen haben können. Aus diesem Grund ist es hilfreich zu wissen, auf welche Rechte Sie sich während Ihrer Reise berufen können.
Wichtig: Auf welche Gesetze und Bestimmungen können Sie sich berufen? Für Flüge, die von einem US-Flughafen starten oder dort landen, gelten die der Vereinigten Staaten. Für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, gilt automatisch die EU-Verordnung EG 261. Hat die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, greift die Verordnung auch bei Flugverbindungen zu einem Ziel innerhalb der Europäischen Union. Wo der Startflughafen liegt, ist in diesem Fall unerheblich.
US-Gesetze
Bedauerlicherweise sind die Rechte der Vereinigten Staaten von Amerika nicht so umfassend wie internationale, insbesondere die EU-Rechte. Für verspätete Inlandsflüge innerhalb der USA besteht beispielsweise in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung. Dafür unterstützen die US-Gesetze Reisende insbesondere bei Nichtbeförderung oder Problemen mit der Beförderung des Gepäcks.
Europäische EG 261
EG 261/2004 ist eine im EU-Recht verankerte Verordnung zugunsten von Passagieren. Sie zieht Fluggesellschaften finanziell zur Verantwortung, wenn es bei der Beförderung zu unerwarteten Störungen kommt, die sie verschuldet haben. Im Vergleich zu anderen Bestimmungen, die Fluggastrechte betreffen, ist die Verordnung EG 261 eine der umfassendsten. Das spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Rechte von Flugreisenden und Passagieren durchzusetzen.
Warum Sie die EG261 kennen sollten
Oft wissen Reisende nicht, dass in vielen Fällen die Fluggesellschaften nach geltendem Recht für Störungen im Flugablauf finanziell haften müssen, etwa bei Verspätungen von EU-Flügen. Flugreisende sind in dem Fall von speziellen Fluggastrechten im Falle einer Verspätung geschützt. Eine Entschädigung kommt in diesem Fall allerdings nur in Betracht, wenn der Flug:
Von einem europäischen Flughafen gestartet ist
Auf einem europäischen Flughafen gelandet ist und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde
Am endgültigen Ziel mehr als drei Stunden Verspätung hat
Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie nach den EU-Fluggastrechten auch dann, wenn Sie aufgrund eines verspäteten Fluges einen Anschlussflug verpassen. Das gilt auch, wenn der erste Flug weniger als 3 Stunden zu spät landet. Grund dafür: Der Anspruch auf Entschädigung begründet sich gemäß den Rechten auf der Verspätung am endgültigen Ziel.
Je nach Flug, Umständen und endgültiger Destination können Ihnen bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung zustehen, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen. AirHelp hat ein Team von rechtlichen Experten, welche die feinen Details und die juristische Fachsprache für jeden verständlich machen. Machen Sie Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft geltend, berechnet AirHelp dafür keinerlei Kosten.
Übereinkommen von Montreal - Fluggastrechte bei internationalen Flügen
Das Übereinkommen von Montreal sichert Passagiere mit Fluggastrechten auf internationalen Flügen ab. In den beteiligten Ländern werden Passagieren Rechte gewährt, auf deren Grundlage sich gegebenenfalls Ansprüche auf Kompensation bei Störungen im Flugbetrieb ergeben.
Warum Sie das Montrealer Übereinkommen kennen sollten
120 Nationen halten sich an die Bestimmungen, einschließlich der USA und der EU. Zudem ist das Übereinkommen von Montreal in Bezug auf Gepäckprobleme sehr großzügig.
Wichtig: Steht Ihnen eine Entschädigung nach internationalem Fluggastrecht zu? Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenfrei und unverbindlich über unser Webformular. Nach nur 3 Minuten erhalten Sie eine Rückmeldung.
Außergewöhnliche Umstände: Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Nicht alle Störungen im Flugbetrieb sind von den Klauseln abgedeckt. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Als außergewöhnliche Umstände gelten Situationen, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn im Vorfeld alle notwendigen Vorkehrungen getroffen worden wären.
Welche Situationen bleiben von den Gesetzen unberührt?
Fluggastrechte greifen nicht bei "außergewöhnlichen Umständen"
Streiks der Flughafenmitarbeiter oder der Flugsicherung
Politische Unruhen
Unwetter
Sicherheitsrisiken
Medizinische Notfälle
Übrigens: Streiks des Personals der Fluggesellschaft zählen nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Streikt das Airline-Personal, haben Sie weiterhin Anspruch auf Ihre Fluggastrechte!
Neue Hoffnung: Auswirkungen der Fluggastrechte
Reisende zu ihren Rechten als Fluggast zu schulen, Passagiere zu beraten, die von Flugunterbrechungen betroffen waren, und Fluggesellschaften immer wieder an die bereits geltenden Gesetze und Fluggastrechte zu erinnern – all dies trägt zu einem reibungsloseren Reiseverkehr bei und stärkt die Rechte in der EU und darüber hinaus.
Unsere Erfolge für Ihre EU-Fluggastrechte bei Verspätungen
AirHelps Bemühungen beeinflussen die Gesetzeslage
Einige der Fälle, die AirHelp gewonnen hat, haben weltweit zu Gesetzesänderungen bei Fluggastrechten geführt. Dazu gehören auch diese bemerkenswerten Szenarien:
Fluggastrechte bei diversen Flugszenarien
Wir haben uns aktuellen, relevanten und nützlichen Informationen verschrieben. Bei AirHelp beschäftigen wir uns ständig mit den folgenden Flugszenarien und den entsprechenden Fluggastrechten für die EU, Fluggastrechten für die USA und Rechte für internationale Sammelflüge:
Annullierte Flüge
Verspätete Flüge
Nichtbeförderung
Gepäckprobleme
Verpasste Anschlussflüge
Häufig gestellte Fragen zu Fluggastrechten bei Verspätungen (FAQ)
AirHelp ist bekannt aus: