Montrealer Abkommen bei Flugverspätung und Gepäckproblemen im Überblick
Das Montrealer Abkommen wurde im Jahr 1999 unterzeichnet und stellt ein internationales Abkommen dar, welches die Rechte von Passagieren im internationalen Luftverkehr schützt. Es ist inzwischen von über 130 Staaten akzeptiert worden und ersetzt das Warschauer Abkommen von 1929. Das Montrealer Übereinkommen modernisiert auch die Regelungen zum Luftverkehrsrecht, insbesondere im Bereich der Haftung von Fluggesellschaften.
Hier sind die wichtigsten Bestimmungen des Montrealer Übereinkommens:
🛬 Flugverspätungen: Gemäß dem Montrealer Abkommen gibt es bei Flugverspätungen Haftungsbeschränkungen. Die Fluggesellschaft haftet nicht, wenn sie nachweisen kann, dass sie und ihre Mitarbeiter alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen haben, um den Schaden zu verhindern oder dass es unmöglich war, solche Maßnahmen zu ergreifen.
🧳 Gepäckverlust, -verspätung und -beschädigung: Im Falle von Gepäckschäden oder -verlust ist die Fluggesellschaft haftbar, es sei denn, sie kann nachweisen, dass alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden, um den Schaden zu vermeiden.
❌ Flugannullierungen: Die Rechte der Passagiere bei Flugannullierungen sind ähnlich wie bei Verspätungen. Passagiere haben Anspruch auf Unterstützung und gegebenenfalls auf finanzielle Entschädigung.
👥 Personenschäden: Das Abkommen legt fest, dass die Fluggesellschaft für Schäden an Passagieren haftbar ist, die durch Tod oder Körperverletzung während des internationalen Flugbetriebs entstehen.
🌎 Geltungsbereich: Das Übereinkommen von Montreal gilt allgemein für jede internationale Beförderung von Passagieren, Reisegepäck und Gütern, die gegen Bezahlung oder ohne Bezahlung durchgeführt wird.
💶 Festgelegte Obergrenzen: Das Abkommen legt bestimmte Haftungsobergrenzen für Fluggesellschaften fest. Diese können sich je nach Art des Schadens unterscheiden.
Das Montrealer Abkommen kurz dargestellt
Das Übereinkommen von Montreal ist ein internationales Abkommen, das die Haftung von Fluggesellschaften bei der Beförderung von Gütern und Personen per Luftfracht regelt. Es trat 2004 in Kraft und ersetzt das Warschauer Abkommen von 1929 und das Warschauer Abkommen von 1955 in Bezug auf die Haftung im internationalen Luftfrachtverkehr.
Es zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für die Haftung von Luftfrachtgesellschaften zu schaffen und die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu klären. Es trägt dazu bei, Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bezug auf Schadensersatzansprüche im internationalen Luftfrachtverkehr zu minimieren.
Die wichtigsten Regelungen des Montrealer Abkommens auf einen Blick
Aspekt | Regelung | Haftungsgrenze |
---|---|---|
Flugverspätung | Haftung nur bei nachweisbarem Schaden | Abhängig vom Schaden |
Gepäckverlust | Haftung bei vollständigem Verlust | Bis zu 1.675 € |
Gepäckbeschädigung | Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden | Bis zu 1.675 € |
Personenschäden | Haftung für Tod oder Verletzung während des Fluges | Unbegrenzte Haftung |
Flüge ohne Abkommen | Es gilt das Warschauer Abkommen | Geringere Haftungsgrenze |
Geltungsbereich des Montrealer Abkommens
Das Montrealer Übereinkommen von 1999 gilt für die internationale Beförderung von Personen, Gepäck und Gütern auf dem Luftweg. Es hat damit für alle Flüge Gültigkeit, die zwischen Vertragsstaaten durchgeführt werden. Der Geltungsbereich umfasst:
Die Beförderung von Personen und damit die Haftung von Luftfahrtunternehmen für Schäden, die während der internationalen Beförderung von Passagieren auftreten
Die Haftung für Schäden an oder den Verlust von Gepäck während der internationalen Beförderung
Ansprüche aus dem internationalen Transport von Gütern per Luftfracht
Die Anwendung des Übereinkommens setzt voraus, dass sowohl das Land, in dem die Beförderung beginnt als auch der Bestimmungsstaat das Land, in das die Beförderung erfolgt, Vertragsstaaten sind.
Länder ohne Montrealer Übereinkommen
Einige Länder haben das Montrealer Abkommen nicht unterzeichnet, weswegen für sie in der Regel noch das Warschauer Abkommen von 1929 greift. Zu diesen Länder gehören beliebte Urlaubsdestinationen wie die Türkei, Bahamas, Mauritius, Thailand, Costa Rica und einige mehr.
Montrealer Abkommen bei Flugverspätung
Es ist wichtig zu beachten, dass das Montrealer Übereinkommen in erster Linie auf Personenschäden, Gepäckschäden und Frachtanliegen ausgerichtet ist. In Bezug auf Flugverspätungen sind die Regelungen nicht so ausführlich wie bei anderen Arten von Schäden.
Um für eine Entschädigung in Frage zu kommen, ist es erforderlich, dass ein klar definierbarer Schaden aufgrund der Flugverspätung entstanden ist. Dies bedeutet, dass der Schaden präzise beziffert werden muss. Dies ist besonders dann möglich, wenn vereinbarte Anschlusstermine nicht einzuhalten waren. Beispiele hierfür sind verpasste Anschlussflüge. Auch Überstunden für Mitarbeiter, die aufgrund der Verspätung angefallen sind, lassen sich konkret beziffern und als Schadenersatz geltend machen.
Es ist wichtig, dass der entstandene Schaden nachvollziehbar und quantifizierbar ist, um Ansprüche erfolgreich anzumelden. Trägt die Fluggesellschaft keine Verantwortung für die Verspätung, haftet sie auch nicht. Lässt sich ihr jedoch Vorsatz oder Fahrlässigkeit nachweisen, sind Schadensersatzansprüche über der Höchstgrenze möglich.
Ihre Ansprüche bei Gepäckverspätung, Gepäckbeschädigung und Gepäckverlust
In allen drei Fällen ist eine zeitnahe Benachrichtigung und Einhaltung der festgelegten Verfahren von entscheidender Bedeutung, um Ansprüche gemäß dem Montrealer Übereinkommen geltend zu machen. Derzeit liegt die Höchstgrenze für Haftungsansprüche bei rund 1.675 € pro Person. Befinden sich in Ihrem Gepäck teurere Dinge, ist es sinnvoll, diese gesondert zu versichern.
Übereinkommen von Montreal: Wie gehe ich bei Gepäckschaden vor?
Fällt der Gepäckschäden während einer Flugreise aus, empfiehlt sich folgende Vorgehensweise:
Sollten Ihre Ansprüche nicht zufriedenstellend bearbeitet werden, besteht die Möglichkeit, sich an die nationale Luftfahrtbehörde Ihres Landes zu wenden.
Wie hilft mir AirHelp weiter?
AirHelp ist die größte Organisation weltweit, die sich auf Fluggastrechte spezialisiert hat und Passagiere unterstützt, eine Entschädigung bei beschädigtem Gepäck sowie Personenschäden und verspäteten, stornierten oder überbuchten Flüge zu erhalten.
Der Prozess für die Geltendmachung von Forderungen ist unkompliziert. Experten widmen sich Ihrem Anliegen und stehen Ihnen kompetent zur Seite, um Ihr Recht durchzusetzen. Dabei ist zu beachten, dass AirHelp ausschließlich im Erfolgsfall eine Gebühr erhebt.
Falls der Anspruch nicht erfolgreich durchzusetzten ist, entstehen für den Kunden keine Kosten. Auf diese Weise können Sie Ihre Entschädigungsansprüche risikofrei überprüfen lassen.
FAQ zum Montrealer Übereinkommen
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