Flug gestrichen oder annulliert: Hotelkosten und Entschädigung nach EU-Verordnung

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Wird Ihr Flug annulliert und Sie müssen deshalb am Abflugort oder auf der Reise übernachten, muss die Fluggesellschaft die angemessenen Hotelkosten in der Regel übernehmen. Zusätzlich haben Sie häufig Anspruch auf den Transfer zwischen Flughafen und Hotel sowie auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten und Getränke.

Auf dieser Seite erfahren Sie, wann die Airline Ihre Hotelkosten bei einer Flugannullierung zahlen muss, welche Voraussetzungen gelten und wie Sie Ihre Ausgaben erstattet bekommen. Außerdem erklären wir, was Sie tun können, wenn die Fluggesellschaft kein Hotel organisiert oder die Kosten nicht übernehmen möchte.

Deine Rechte bei Flugannullierungen auf einen Blick:

  • Recht auf kostenlose Hotelübernachtung: Bei selbstverschuldeter Annullierung muss die Airline Hotelkosten übernehmen.

  • Zusätzliche Entschädigung: Je nach Flugdistanz stehen Ihnen 250 bis 600 € zu.

  • Ausnahmen: Keine Entschädigung bei Annullierungen, die mindestens 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wurden, oder bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter.


Wer übernimmt die Hotelkosten bei einem annullierten Flug?

Wenn Ihr Flug annulliert wird und dadurch eine Übernachtung erforderlich ist, muss die Fluggesellschaft in der Regel die angemessenen Hotelkosten übernehmen. Das gilt unabhängig davon, ob der Flug wegen eines technischen Defekts, einer organisatorischen Ursache oder außergewöhnlicher Umstände annulliert wurde. Der Anspruch auf Hotel und Betreuung besteht auch dann, wenn keine Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung gezahlt werden muss.

Zusätzlich zur Hotelübernachtung muss die Fluggesellschaft in der Regel auch folgende Kosten übernehmen:

  • Transfer zwischen Flughafen und Hotel

  • Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit

  • Kommunikationsmöglichkeiten, beispielsweise Telefonate oder E-Mails, sofern erforderlich

Idealerweise organisiert die Fluggesellschaft das Hotel selbst. Ist dies nicht möglich, dürfen Sie häufig selbst eine angemessene Unterkunft buchen. Bewahren Sie in diesem Fall alle Rechnungen und Belege auf, damit Sie die Hotelkosten anschließend bei der Fluggesellschaft einreichen können.

Wichtig: Übernommen werden grundsätzlich nur angemessene und notwendige Hotelkosten. Luxushotels oder unnötig hohe Ausgaben muss die Fluggesellschaft in der Regel nicht erstatten.


Wann haben Sie Anspruch auf ein Hotel bei einer Flugannullierung?

Sie haben Anspruch auf ein Hotel, wenn Ihr annullierter Flug dazu führt, dass Sie bis zum Ersatzflug übernachten müssen. Die Fluggesellschaft ist dann verpflichtet, eine Unterkunft bereitzustellen oder Ihnen die angemessenen Hotelkosten zu erstatten. Dieser Anspruch besteht unabhängig davon, ob Ihnen zusätzlich eine Entschädigung zusteht.

Ein Anspruch auf Hotelkosten besteht in der Regel, wenn:

  • Ihr Ersatzflug erst am nächsten Tag oder später startet.

  • Eine Weiterreise am selben Tag nicht mehr möglich ist.

  • Die Wartezeit eine Übernachtung erforderlich macht.

  • Sie sich bereits auf Ihrer Reise befinden und nicht nach Hause zurückkehren können.

Der Anspruch auf eine Hotelübernachtung gehört zu den Betreuungsleistungen der EU-Fluggastrechteverordnung. Deshalb muss die Fluggesellschaft auch dann für Ihre Unterkunft sorgen, wenn die Flugannullierung auf außergewöhnliche Umstände wie Unwetter oder Einschränkungen der Flugsicherung zurückzuführen ist. Zwar entfällt in solchen Fällen häufig der Anspruch auf eine Entschädigung, nicht jedoch der Anspruch auf Betreuung, einschließlich Hotel, Transfer sowie Mahlzeiten und Getränke.

Gibt es Entschädigung auch bei Pauschalreisen?

Ja, unabhängig davon, dass Ihre Reise pauschal gebucht wurde, haben Sie bei einem kurzfristigen Flugausfall Anspruch auf Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004. Pauschalreiserecht kann zusätzlich zu EU261 Ansprüche bieten.

Wichtige Hinweise:

  • EU261 greift zusätzlich zum Pauschalreisegesetz.

  • Sie können die Entschädigung von der Fluggesellschaft verlangen und bei Bedarf zusätzlich Pauschalreisepreise mindern.

  • Dokumentieren Sie alle Kosten, um spätere Rückforderungen zu erleichtern.


Was tun, wenn die Fluggesellschaft bei einem stornierten Flug kein Hotel bereitstellt?

Stellt die Fluggesellschaft trotz einer notwendigen Übernachtung kein Hotel zur Verfügung, können Sie in vielen Fällen selbst eine angemessene Unterkunft buchen und die Kosten anschließend zurückfordern. Voraussetzung ist, dass die Ausgaben erforderlich und angemessen sind.

Gehen Sie dabei möglichst wie folgt vor:

  • Versuchen Sie zunächst, die Fluggesellschaft zu kontaktieren und nach einer Hotelunterbringung zu fragen.

  • Ist niemand erreichbar oder wird kein Hotel angeboten, buchen Sie eine angemessene Unterkunft in der Nähe des Flughafens oder Ihres Aufenthaltsorts.

  • Bewahren Sie alle Rechnungen und Zahlungsnachweise auf.

  • Dokumentieren Sie möglichst auch, dass Ihnen keine Unterkunft angeboten wurde, beispielsweise durch E-Mails, Chatverläufe oder Fotos von Informationsanzeigen am Flughafen.

Reichen Sie die Hotelrechnung anschließend zusammen mit Ihren Belegen bei der Fluggesellschaft ein und beantragen Sie die Erstattung der Hotelkosten. Mussten Sie zusätzlich Kosten für den Transfer zwischen Flughafen und Hotel oder für Verpflegung tragen, können Sie diese ebenfalls geltend machen, sofern sie angemessen waren.


Gilt der Anspruch auf Hotelkosten bei annullierten Flügen auch bei außergewöhnlichen Umständen?

Ja. Auch bei außergewöhnlichen Umständen muss die Fluggesellschaft in der Regel die Hotelkosten übernehmen, wenn wegen der Flugannullierung eine Übernachtung notwendig wird. Der Anspruch auf Hotel, Verpflegung und Transfer gehört zu den Betreuungsleistungen der EU-Fluggastrechteverordnung und besteht unabhängig davon, warum der Flug annulliert wurde.

Außergewöhnliche Umstände können beispielsweise sein:

  • Extremes Wetter wie Sturm oder starker Schneefall

  • Einschränkungen der Flugsicherung

  • Politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken

  • Naturkatastrophen

  • Streiks von Flughafenpersonal oder der Flugsicherung

Auch wenn in diesen Fällen kein Anspruch auf eine Entschädigung besteht, muss die Fluggesellschaft betroffene Passagiere während der Wartezeit betreuen. Ist eine Übernachtung erforderlich, umfasst dies in der Regel:

  • Eine angemessene Hotelunterkunft

  • Den Transfer zwischen Flughafen und Hotel

  • Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit


Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:


Wie hoch ist die Entschädigung?

Flugentfernung

Entschädigung

Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km
bis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km
bis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km
Up to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km
bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.

  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.

  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.

  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.


Wann haben Sie Anspruch auf ein Hotel bei einer Flugannullierung?

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Fluggesellschaft Sie mindestens 14 Tage vor dem Abflug über die Annullierung informiert hat oder wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen. In beiden Fällen gelten abgeschwächte Leistungen nach EU-Verordnung.

Zusätzlich gilt:

  • Wurde Ihnen ein Ersatzflug rechtzeitig angeboten und ist dieser zeitlich praktisch gleichwertig, entfällt in der Regel die Ausgleichszahlung.

  • Hotelkosten müssen in aller Regel nur erstattet oder gestellt werden, wenn keine angemessene Alternative am selben Tag möglich ist.


Häufig gestellte Fragen (FAQ)

Wann habe ich Anspruch auf Hotelkostenübernahme bei Flugannullierung?

Sie haben Anspruch, wenn die Fluggesellschaft die Annullierung selbst verschuldet hat, z. B. durch technische Probleme oder Personalausfälle.

Was sind außergewöhnliche Umstände, die die Airline von der Zahlungspflicht befreien?

Dazu zählen Unwetter, politische Unruhen oder Sicherheitsrisiken, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.

Was sollte ich tun, wenn mein Flug annulliert wurde?

Bewahren Sie alle Buchungsunterlagen auf, fordern Sie eine schriftliche Begründung der Annullierung von der Airline an und prüfen Sie Ihren Entschädigungsanspruch.

Darf ich mir ein anderes Hotel suchen?

Wenn die Airline keine Unterbringung stellt oder nur weit entfernte Hotels anbietet, kannst du selbst buchen, aber innerhalb einer angemessenen Preisklasse.


Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Datum

Flugnummer

Fluggesellschaft

Route

Status

30.06.2026

01:17

NK573

Spirit Airlines

Fort Lauderdale (FLL)

Philadelphia (PHL)

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30.06.2026

21:50

AA488

American Airlines

Charlotte (CLT)

Miami (MIA)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

30.06.2026

20:10

QQ3811

Alliance Airlines

White Mountain (WMO)

Perth (PER)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

30.06.2026

16:15

BY2238

Tui Airways

Manchester (MAN)

Larnaca (LCA)

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30.06.2026

16:00

AI2642

Air India

Bangalore (BLR)

Mumbai (BOM)

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30.06.2026

13:55

IX741

Air India Express

Kannur (CNN)

Sharjah (SHJ)

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30.06.2026

13:20

TK2832

Anadolujet

Istanbul (IST)

Trabzon (TZX)

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30.06.2026

10:25

MH1276

Malaysia Airlines

Kuala Lumpur (KUL)

Kuantan (KUA)

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30.06.2026

10:20

WF105

Wideroe's Flyveselskap

Floro (FRO)

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