Shy Passenger Türkische Verordnung: Wichtige Infos

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten
Bis zu 600 € pro Person
Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr
Prüfen Sie Ihren Flug innerhalb von 2 Minuten

Die türkische Verordnung SHY PASSENGER regelt die Fluggastrechte in der Türkei und orientiert sich in vielen Punkten an der EU-Verordnung EG 261. Sie besagt:
Bis zu 600 € Entschädigung in Türkischer Lira möglich
Gilt bei Flugverspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung
Schutz für alle Passagiere, unabhängig von Nationalität oder Ticketpreis
Kaum etwas strapaziert die Nerven so sehr wie ein verspäteter oder annullierter Flug. Zum Glück gibt es die türkische Fluggastrechte-Verordnung SHY PASSENGER, die greift, wenn Ihre Reise aus dem Takt gerät. Sie schützt Passagiere bei Annullierungen, Verspätungen ab drei Stunden und verweigerter Beförderung, unabhängig von Ihrer Nationalität oder dem Ticketpreis.
Ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt unter anderem davon ab, ob Sie mit einer türkischen oder ausländischen Fluggesellschaft fliegen. Bei Verschulden der Fluggesellschaft haben Sie unter Umständen Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung. Ausgezahlt wird allerdings immer in Türkischer Lira.
AirHelp hat bereits für 3 Millionen Fluggäste weltweit Entschädigungen durchgesetzt.
Auf einen Blick
SHY PASSENGER: Ihre Fluggastrechte in der Türkei
Gilt für alle Abflüge von Flughäfen in der Türkei, unabhängig von der Fluggesellschaft.
Auch Ankünfte in der Türkei sind abgedeckt, wenn Sie mit einer türkischen Fluggesellschaft fliegen.
Entschädigung zwischen 100 € und 600 € pro Person, gesetzlich festgelegt und in Türkischer Lira ausgezahlt. Keine Abweichung erlaubt, Fluggesellschaften dürfen keinen geringeren Betrag anbieten.
Entschädigung bei Annullierungen, Verspätungen ab 3 Stunden oder verweigerter Beförderung, wenn die Fluggesellschaft verantwortlich ist.
Anspruch auf Betreuung: Mahlzeiten, Getränke, Hotel und Transfer bei längeren Verzögerungen oder Übernachtungen.
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Anspruch einreichen in nur 2 Minuten
Schnell, sicher und unkompliziert.
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Wir übernehmen den Rest
Kein Papierkram, keine stundenlangen Warteschleifen.
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Sie bekommen Ihre Entschädigung
Ihre Auszahlung erfolgt abzüglich unserer Erfolgsprovision. Für Sie besteht kein Risiko.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung nach türkischem Fluggastrecht?
Es gibt drei Hauptgründe, warum Sie zwischen 100 € und 600 € Entschädigung nach türkischem Fluggastrecht fordern können:
Lange Flugverspätungen: Kommt Ihr Flug mit mehr als 3 Stunden Verspätung am Ziel an, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, maßgeblich ist auch hier die Ankunftszeit.
Flugannullierungen: Wird Ihr Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen, steht Ihnen unter Umständen eine Entschädigung zu – zusätzlich zum Ersatzflug oder der Rückerstattung.
Verweigerte Beförderung: Wird Ihnen trotz gültigem Ticket und pünktlichem Erscheinen das Boarding verweigert (z. B. bei Überbuchung), können Sie ebenfalls eine Entschädigung verlangen.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
Entschädigungsrechner
Höhe Ihrer Entschädigung
250 €
bis zu 1.500 km
400 €
1.500–3.500 km
600 €
ab 3.500 km
Wie viel Entschädigung steht mir zu?
Die Höhe der Entschädigung nach türkischem Fluggastrecht hängt von der Flugstrecke ab. Gezahlt wird in Türkischer Lira, basierend auf einem Euro-Betrag, der gesetzlich festgelegt ist. Maßgeblich ist der Wechselkurs der Zentralbank der Republik Türkei am Tag des Ticketkaufs.
Sie haben Anspruch auf folgende Entschädigung:
| 100€ | 250€ | 400€ | 600€ |
|---|---|---|---|
| Inlandsflüge innerhalb der Türkei | Internationale Flüge bis 1.500 km | Internationale Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km | Internationale Flüge über 3.500 km |
Wichtig: Die Fluggesellschaft darf Ihnen keinen geringeren Betrag anbieten und Gutscheine oder Meilen nur dann, wenn Sie diesen ausdrücklich zustimmen.
Welche Flüge sind durch die türkischen Fluggastrechte abgedeckt?
Die türkische Verordnung SHY PASSENGER gilt für die meisten Flüge, die die Türkei betreffen – entscheidend sind Start- und Zielflughafen sowie die ausführende Fluggesellschaft.
Ihre Flüge sind abgedeckt, wenn:
Sie von einem Flughafen in der Türkei abfliegen, unabhängig von der Fluggesellschaft.
Sie in der Türkei ankommen und mit einer türkischen Fluggesellschaft fliegen.
| Türkische Fluggesellschaft | Andere Fluggesellschaft | |
|---|---|---|
| Abflug aus der Türkei | ✔️ Abgedeckt | ✔️ Abgedeckt |
| Ankunft in der Türkei | ✔️ Abgedeckt | ❌ Nicht abgedeckt |
Nicht relevant sind:
Ihre Staatsangehörigkeit
Der Ticketpreis
Ob der Flug Teil einer Pauschalreise ist
Ob Sie im Ausland gebucht haben
Wichtig ist nur, dass Sie eine gültige Buchung hatten und rechtzeitig am Flughafen eingecheckt haben, gemäß den Bedingungen der Fluggesellschaft.
Denken Sie daran
Flüge können zusätzlich auch unter andere Verordnungen fallen. Zum Beispiel sind Flüge von oder in die EU durch die EU-Fluggastrechte geschützt.
Am einfachsten prüfen Sie Ihren Anspruch mit dem AirHelp Entschädigungsrechner.
Weitere Rechte laut SHY PASSENGER-Verordnung
Neben der finanziellen Entschädigung garantiert das türkische Fluggastrecht Ihnen auch umfangreiche Zusatzrechte, insbesondere bei längeren Wartezeiten, Annullierungen oder verweigerter Beförderung.
So stellen Sie einen Antrag nach türkischem Fluggastrecht
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihre Entschädigung nach der türkischen Verordnung SHY PASSENGER zu beantragen: direkt bei der Fluggesellschaft oder mit einem unabhängigen Experten wie AirHelp.
| Eigene Einreichung | Mit AirHelp |
|---|---|
| ❌ Hoher Aufwand – Sie müssen alles selbst erledigen | ✔️ Geringer Aufwand – wir übernehmen den kompletten Ablauf |
| ❌ Erfolgschancen hängen davon ab, wie gut Sie die Regeln kennen | ✔️ Erprobt – wir wissen, wie man das Maximum rausholt |
| ❌ Keine rechtliche Unterstützung | ✔️ Zusammenarbeit mit Rechtsexperten |
| ❌ Kostenlos, aber geringere Erfolgschancen! | ✔️ Kein Erfolg, keine Gebühr |
Jetzt Anspruch mit AirHelp starten
Geben Sie Ihre Flugdaten ein – wir prüfen, ob Sie anspruchsberechtigt sind.
Reichen Sie Ihre Unterlagen ein – wir sagen Ihnen genau, was benötigt wird.
Lehnen Sie sich zurück und warten Sie auf Ihr Geld!
Wir übernehmen den gesamten Prozess für Sie, damit Sie Ihre Entschädigung nach türkischem Recht so einfach wie möglich erhalten – ohne Risiko.
Wie hilft AirHelp bei Flugentschädigung in der Türkei?
AirHelp verfügt über mehr als 400 Mitarbeiter, die sich auf Fluggastrechte, Gesetze und Verordnungen spezialisiert haben. Seit 2013 haben wir 3 Millionen Passagieren geholfen, ihre Entschädigung durchzusetzen.
Wir sind der weltweit führende Anbieter für Flugentschädigungen
253+ Millionen
Flüge im letzten Jahr geprüft
12+ Millionen
Reisende haben ihren Flug mit AirHelp+ abgesichert
3+ Millionen
Passagiere haben bereits erfolgreich ihre Entschädigung erhalten
60+
Partnerschaften mit führenden Marken der Reisebranche
AirHelp steht für bezahlbare Gerechtigkeit. Deshalb bieten wir eine Kein Erfolg, keine Gebühr-Regel an. Sie zahlen also nichts im Voraus, selbst wenn wir für Sie vor Gericht gehen müssen.
Wenn wir erfolgreich sind, beträgt unsere Standardgebühr 35 % Ihrer Entschädigung. Den Rest können Sie frei verwenden. Sollte Ihr Fall vor Gericht landen und wir gewinnen, berechnen wir zusätzlich nur 15 % für den gerichtlichen Aufwand.
Jede Fluggesellschaft verlangt unterschiedliche Nachweise. Damit es für Sie einfach bleibt, sagen wir Ihnen genau, was in Ihrem Fall benötigt wird, sobald Sie Ihren Anspruch bei uns starten.
Typische Dokumente:
Buchungsbestätigung
Bordkarte (digital oder Papier)
Optional: Screenshots, Fotos oder Mitteilungen der Fluggesellschaft
Checkliste für Ihren Entschädigungsantrag
Bewahren Sie ihre Bordkarte und alle Reisedokumente auf.
Sammeln Sie Beweise (z.B. Fotos von Abflugtafeln oder E-Mails der Airline)
Prüfen Sie ihren Anspruch mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner .
Reiche Sie ihren Antrag über AirHelp ein.
Fertig! Ab hier übernehmen wir für Sie.