Flugentschädigung bei Verspätung und Annullierung
Die wenigsten Flugreisenden wissen, dass sie bei einer Verspätung von mehr als drei Stunden oder einem Flugausfall umfangreiche Rechte haben und eine Flugentschädigung von bis zu 600 € von der Airline fordern können. AirHelp erklärt Ihnen alles, was Sie wissen müssen, um eine Flug Entschädigung zu erhalten.
Flugentschädigungen einfach erklärt:
💶 Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung: Gilt bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden oder Annullierungen.
🇪🇺 Rechtliche Grundlage: Die EU-Verordnung EG 261 schützt Fluggastrechte und definiert klare Regeln.
📅 Anspruchsbedingungen: Verspätung in den letzten 3 Jahren, rechtzeitiges Einchecken, EU-Start oder -Ziel.
⛈ Ausnahmen: Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder politischen Unruhen.
Ab wann besteht Anspruch auf eine Flugentschädigung?
Kriterium | Details |
---|---|
Verspätungsdauer | Mehr als 3 Stunden bei Ankunft. |
Annullierung | Flug wurde weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen. |
Verantwortung der Airline | Airline haftet (z. B. technische Defekte, Personalstreik der Airline). |
EU-Flugverbindung | Abflug in der EU oder Ankunft in der EU mit einer europäischen Airline. |
Zeitraum | Anspruch gilt bis zu 3 Jahre rückwirkend. |
Unter diesen Umständen haben Sie Anspruch auf eine Flugentschädigung bei Verspätung
Hat Ihr Flug mehr als drei Stunden Verspätung oder annulliert die Fluggesellschaft Ihren Flug mehr als 14 Tage vor Abflug, steht Ihnen eine Flugentschädigung zu. Das besagt die EU-Verordnung EG 261, welche die Rechte von Flugreisenden schützt. Ihren Anspruch auf Flug Entschädigung können Sie bis zu drei Jahre rückwirkend durchsetzen, so die Verjährungsfrist. Wir haben Ihnen eine Übersicht der Voraussetzungen für eine Flugentschädigung zusammengestellt, sodass Sie auf einen Blick sehen, ob sie anspruchsberechtigt sind.
Die Flugstörung ist nicht mehr als drei Jahre her.
Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.
Sie haben Ihr Ziel mehr als drei Stunden verspätet erreicht.
Die Airline ist für die Flugstörung verantwortlich.
Der Flug sollte von der EU aus starten oder mit einer europäischen Airline in der EU ankommen.
Sie sollten wissen, dass die Airline nicht haftet, wenn Ihr Flug aufgrund von sogenannten außergewöhnlichen Umständen beeinträchtigt wurde. In dem Fall besteht kein Anspruch auf eine Flug Entschädigung. Dazu zählen unter anderem extreme Wetterverhältnisse, politische Unruhen oder Streiks der Flughafenmitarbeiter.
Weitere Rechte bei Flugstörungen nach EU-Verordnung EG 261
Wie AirHelp Ihnen hilft, Ihre Flugentschädigung zu erhalten
Es kann ziemlich nervenaufreibend sein, eine Entschädigung von der Airline einzufordern. Zwar ist die EU-Verordnung EG 261/2004 auf Ihrer Seite, doch die Airlines sind meist alles andere als erfreut, Ihnen eine hohe Entschädigungssumme zu zahlen, die meist den Ticketpreis übersteigt. Daher kommt es vor, dass die Airline Ihre Forderung einfach ignoriert oder ablehnt, obwohl Sie im Recht sind. Daher hat AirHelp es sich zur Aufgabe gemacht, Ihre Fluggastrechte durchzusetzen und Ihnen zu Ihrer rechtmäßigen Flug Entschädigung zu verhelfen. Wir nehmen Ihnen gerne die Bürokratie und die juristischen Feinheiten ab.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
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Berechne die Höhe deiner Entschädigung
250 €
bis zu 1.500 km
400 €
1.500–3.500 km
600 €
ab 3.500 km
Häufige Fragen zum Thema Flugentschädigung
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