Fluggastrechte bei Verspätung und EU-Fluggastrechteverordnung

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten
Bis zu 600 € pro Person
Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr
Prüfen Sie Ihren Flug innerhalb von 2 Minuten
Die Fluggastrechte können je nach Land und Region unterschiedlich sein. Bitte wählen Sie zunächst aus, von wo aus Sie geflogen sind, damit Sie die für Ihren Fall geltenden EU Fluggastrechte oder internationale Regelungen prüfen können.
Unsicher? Wir finden die passende Fluggastrechte-Regelung für Ihren Anspruch.
Was sind Fluggastrechte?
Fluggastrechte können je nach Land unterschiedlich geregelt sein. Im Kern handelt es sich jedoch immer um Vorschriften, die Fluggäste schützen sollen.
Sie stellen sicher, dass Sie im Falle von Flugverspätungen, Annullierungen oder verlorenem bzw. beschädigtem Gepäck angemessen betreut und entschädigt werden.
Als Fluggast haben Sie Rechte, egal, wo auf der Welt Sie zuhause sind.
Leider zeigt unsere Recherche, dass bis zu 79 % aller Fluggäste ihre Fluggastrechte gar nicht kennen. Das bedeutet, dass viele Reisende auf ihnen zustehende Entschädigungen verzichten oder sich mit weniger zufrieden geben, als ihnen laut EU Fluggastrechte-Verordnung zusteht.
Alles Wichtige in Kürze
Ihre Rechte auf einen Blick
Nach verschiedenen Regelungen können Sie Entschädigung fordern bei Flugannullierungen, Flugverspätungen über 3 Stunden oder Nichtbeförderung ohne eigenes Verschulden.
Wird Ihr Flug gestrichen oder überbucht, muss die Fluggesellschaft Ihnen einen Alternativflug oder eine vollständige Rückerstattung anbieten.
Bei Verspätungen von mehreren Stunden muss die Fluggesellschaft in der Regel Essen und Getränke bereitstellen.
Viele Gesetze verpflichten Fluggesellschaften, bei einer Verspätung über Nacht die Unterkunft zu bezahlen.
Auch bei beschädigtem, verspätetem oder verlorenem Gepäck können Sie Ansprüche geltend machen.
Ihre Fluggastrechte im Einzelnen
Hier erfahren Sie alles über Flugprobleme und wie Ihre Fluggastrechte Ihnen dabei helfen, Entschädigungen und Leistungen zu erhalten.
Ihr Recht auf Entschädigung
Starke Fluggastrechte ermöglichen es Reisenden, eine Entschädigung für die Unannehmlichkeiten und den Stress durch Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen zu verlangen.
Entschädigungen bei Flugunregelmäßigkeiten erfüllen verschiedene Zwecke.
Für Sie bedeuten sie eine Anerkennung der Unannehmlichkeiten und sollen den entstandenen Schaden ausgleichen.
Gleichzeitig sorgen Entschädigungen aber auch dafür, dass Fluggesellschaften zur Verantwortung gezogen werden und Anreize haben, unnötige Störungen zu vermeiden.
| Flugproblem | Entschädigung möglich? | Zusätzliche Leistungen |
|---|---|---|
| Verspätung | Ja, ab 3 Stunden | Verpflegung, Unterkunft, Transfer |
| Annullierung | Ja, wenn kurzfristig (<14 Tage) | Ersatzflug oder Erstattung |
| Überbuchung | Ja | Sofortige Ersatzbeförderung |
| Außergewöhnliche Umstände | Nein | Betreuung je nach Wartezeit |
In welchen Ländern gelten Fluggastrechte?

Es gibt verschiedene regionale oder internationale Gesetze, die Fluggästen wertvolle Rechte sichern. Dazu gehören unter anderem die EU-Verordnung EG 261, diverse US-Vorschriften, die brasilianische ANAC 400 sowie das Montrealer Übereinkommen.
Manche Regelungen gelten weiter oder bieten mehr Vorteile als andere. Bedenken Sie jedoch, dass sich die Umstände bei Flugunregelmäßigkeiten stark unterscheiden können – deshalb ist es hilfreich zu wissen, auf welche Rechte Sie sich in Ihrer individuellen Situation verlassen können.
Wichtige Fluggastrechte und Bestimmungen sind unter anderem:
die EU-Verordnung EG261
US-amerikanische Verordnungen
das Montrealer Übereinkommen
Einige Gesetzesbestimmungen sind weitreichender oder zweckmäßiger als andere. Es ist immer zu berücksichtigen, dass auch Störungen im Flugablauf sehr unterschiedliche Ursachen haben können. Aus diesem Grund ist es hilfreich zu wissen, auf welche Rechte Sie sich während Ihrer Reise berufen können.
Wichtig: Auf welche Gesetze und Bestimmungen können Sie sich berufen? Für Flüge, die von einem US-Flughafen starten oder dort landen, gelten die der Vereinigten Staaten. Für alle Flüge, die von einem Flughafen innerhalb der EU starten, gilt automatisch die EU-Verordnung EG 261. Hat die durchführende Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU, greift die Verordnung auch bei Flugverbindungen zu einem Ziel innerhalb der Europäischen Union. Wo der Startflughafen liegt, ist in diesem Fall unerheblich.
US-Gesetze
Bedauerlicherweise sind die Rechte der Vereinigten Staaten von Amerika nicht so umfassend wie internationale, insbesondere die EU-Rechte. Für verspätete Inlandsflüge innerhalb der USA besteht beispielsweise in der Regel kein Anspruch auf Entschädigung. Dafür unterstützen die US-Gesetze Reisende insbesondere bei Nichtbeförderung oder Problemen mit der Beförderung des Gepäcks.
Europäische EG 261
EG 261/2004 ist eine im EU-Recht verankerte Verordnung zugunsten von Passagieren. Sie zieht Fluggesellschaften finanziell zur Verantwortung, wenn es bei der Beförderung zu unerwarteten Störungen kommt, die sie verschuldet haben. Im Vergleich zu anderen Bestimmungen, die Fluggastrechte betreffen, ist die Verordnung EG 261 eine der umfassendsten. Das spielt eine wichtige Rolle, wenn es darum geht, die Rechte von Flugreisenden und Passagieren durchzusetzen.
Warum Sie die EG261 kennen sollten
Oft wissen Reisende nicht, dass in vielen Fällen die Fluggesellschaften nach geltendem Recht für Störungen im Flugablauf finanziell haften müssen, etwa bei Verspätungen von EU-Flügen. Flugreisende sind in dem Fall von speziellen Fluggastrechten im Falle einer Verspätung geschützt. Eine Entschädigung kommt in diesem Fall allerdings nur in Betracht, wenn der Flug:
Von einem europäischen Flughafen gestartet ist
Auf einem europäischen Flughafen gelandet ist und von einer europäischen Fluggesellschaft durchgeführt wurde
Am endgültigen Ziel mehr als drei Stunden Verspätung hat
Einen Anspruch auf Entschädigung haben Sie nach den EU-Fluggastrechten auch dann, wenn Sie aufgrund eines verspäteten Fluges einen Anschlussflug verpassen. Das gilt auch, wenn der erste Flug weniger als 3 Stunden zu spät landet. Grund dafür: Der Anspruch auf Entschädigung begründet sich gemäß den Rechten auf der Verspätung am endgültigen Ziel.
Je nach Flug, Umständen und endgültiger Destination können Ihnen bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung zustehen, wenn Sie Ihre Rechte durchsetzen. AirHelp hat ein Team von rechtlichen Experten, welche die feinen Details und die juristische Fachsprache für jeden verständlich machen. Machen Sie Forderungen gegenüber einer Fluggesellschaft geltend, berechnet AirHelp dafür keinerlei Kosten.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
Entschädigungsrechner
Höhe Ihrer Entschädigung
250 €
bis zu 1.500 km
400 €
1.500–3.500 km
600 €
ab 3.500 km
Außergewöhnliche Umstände: Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung?
Nicht alle Störungen im Flugbetrieb sind von den Klauseln abgedeckt. Liegen außergewöhnliche Umstände vor, besteht kein Anspruch auf Entschädigung. Als außergewöhnliche Umstände gelten Situationen, die auch dann nicht hätten vermieden werden können, wenn im Vorfeld alle notwendigen Vorkehrungen getroffen worden wären.
Welche Situationen bleiben von den Gesetzen unberührt?
Fluggastrechte greifen nicht bei "außergewöhnlichen Umständen"
Streiks der Flughafenmitarbeiter oder der Flugsicherung
Politische Unruhen
Unwetter
Sicherheitsrisiken
Medizinische Notfälle
Übrigens: Streiks des Personals der Fluggesellschaft zählen nicht zu den außergewöhnlichen Umständen. Streikt das Airline-Personal, haben Sie weiterhin Anspruch auf Ihre Fluggastrechte!
Übereinkommen von Montreal - Fluggastrechte bei internationalen Flügen
Das Übereinkommen von Montreal sichert Passagiere mit Fluggastrechten auf internationalen Flügen ab. In den beteiligten Ländern werden Passagieren Rechte gewährt, auf deren Grundlage sich gegebenenfalls Ansprüche auf Kompensation bei Störungen im Flugbetrieb ergeben.
Warum Sie das Montrealer Übereinkommen kennen sollten
120 Nationen halten sich an die Bestimmungen, einschließlich der USA und der EU. Zudem ist das Übereinkommen von Montreal in Bezug auf Gepäckprobleme sehr großzügig.
Wichtig: Steht Ihnen eine Entschädigung nach internationalem Fluggastrecht zu? Prüfen Sie Ihren Anspruch kostenfrei und unverbindlich über unser Webformular. Nach nur 3 Minuten erhalten Sie eine Rückmeldung.
AirHelps Beitrag zum Schutz der Fluggastrechte
AirHelps Mission ist es, Fluggäste bestmöglich zu unterstützen.
Seit 2013 setzen wir uns dafür ein, die Reise-Community und Fluggäste umfassend zu informieren. Mit aktuellen, leicht verständlichen Informationen rund um das Thema Fluggastrechte, sind wir das führende Fluggastrechte Portal weltweit.
Egal, ob Sie nur gelegentlich fliegen oder ein erfahrener Vielflieger sind: Wir helfen Ihnen, die oft komplexen Gesetze zu verstehen, die auf Ihrer Seite stehen.
Damit Sie Ihre Rechte immer im Blick haben, stellen wir Ihnen einen leicht verständlichen Ratgeber zu Fluggastrechten zur Verfügung, den Sie jederzeit herunterladen und nutzen können.
Darüber hinaus finden Sie auf unseren Seiten viele weitere ausführliche Informationen, und unsere Experten teilen regelmäßig ihr Wissen und ihre Einschätzungen im Blog oder in den Medien.
Wir machen es Ihnen einfacher, Ihre Entschädigung zu bekommen
Unser Fluggastrechte Portal hilft Fluggästen dabei, die Entschädigung durchzusetzen, die ihnen bei Flugverspätungen, Annullierungen, Nichtbeförderung, Gepäckproblemen oder verpassten Anschlussflügen zusteht.
Bis heute haben wir Entschädigungen für 3 Millionen Passagiere erfolgreich erstritten. Die Nutzung von AirHelp ist dabei immer risikofrei: Unsere Gebühr fällt nur an, wenn wir auch tatsächlich Geld für Sie durchsetzen.
Möchten Sie unseren kompletten Entschädigungsservice nicht nutzen? Kein Problem. Sie können auch unsere kostenlosen Tools in unserem Portal verwenden, um Ihren Anspruch selbst geltend zu machen. Zum Beispiel können Sie mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner für Flugverspätungen prüfen, wie viel die Fluggesellschaft Ihnen für Ihre Unannehmlichkeiten schuldet.
Seit unserem Start 2013 hat AirHelp die Rechtslandschaft im Luftverkehr nachhaltig verändert, indem wir Fluggesellschaften zur Verantwortung ziehen und Fluggästen mit einem Justice-as-a-Service-Ansatz helfen.
Juristische Erfolge
Seit 2013 setzt sich das Rechtsteam von AirHelp erfolgreich für die Interessen von Fluggästen ein und hat zahlreiche Fluggesellschaft herausgefordert.
Dank der von uns gewonnenen Verfahren sind die Gesetze heute klarer. Zum Beispiel haben wir vor dem Europäischen Gerichtshof erreicht, dass Passagiere auch bei Streiks des Airline-Personals Anspruch auf Entschädigung haben.
Hier ein Überblick über einige der vielen Wege, wie wir die Fluggastrechte verteidigen:
Fluggäste kennen oft ihre Rechte nicht
Laut einer aktuellen AirHelp-Studie sind 85 % der EU-Passagiere und 92 % der US-Passagiere nicht über ihre Fluggastrechte informiert.