
Parfüm im Handgepäck: Was ist erlaubt und wie transportieren Sie Ihren Duft sicher im Flugzeug?
Kurz gesagt: Ja, Sie dürfen Parfüm im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen, solange jede Flasche maximal 100 ml fasst und alle Düfte gemeinsam in einem durchsichtigen 1-Liter-Beutel verstaut sind. Alles, was darüber liegt, wird an der Sicherheitskontrolle mit hoher Wahrscheinlichkeit aussortiert – ganz egal, wie teuer oder geliebt der Duft ist.
Wenn Sie nach „Parfüm im Handgepäck“ suchen, wollen Sie meistens nur eins wissen: „Darf ich meinen Lieblingsduft mitnehmen – und wenn ja, wie viel, wie verpackt und worauf muss ich achten?“ Genau diese Fragen beantworten wir in diesem Guide Schritt für Schritt.
In diesem Artikel erfahren Sie deshalb ganz konkret,
wie viel ml Parfüm im Handgepäck erlaubt sind,
wie Sie Parfüm richtig verpacken, damit es die Sicherheitskontrolle problemlos passiert,
wann Parfüm besser ins Aufgabegepäck gehört und
was bei Duty-Free-Einkäufen, Umstiegen und verschiedenen Airlines zu beachten ist.
Darf ich Parfüm im Handgepäck mit ins Flugzeug nehmen?
Ja, Sie dürfen Parfüm im Handgepäck mitnehmen, allerdings nur unter der 100-ml-Regel und in einem transparenten 1-Liter-Beutel. Parfüm zählt bei der Sicherheitskontrolle vollständig als Flüssigkeit, unabhängig davon, ob es ein Spray, ein Rollerball oder ein klassischer Glasflakon ist.
Damit Sie sicher durch die Kontrolle kommen, sollten Sie folgende Grundregeln kennen:
Parfüm gilt als Flüssigkeit und unterliegt den EU-Sicherheitsbestimmungen
Parfüm zählt wie Deo, Cremes, Gel, Make-up oder Mundwasser zu den klassischen Flüssigkeiten im Handgepäck. Deshalb dürfen Sie es nur dann mitnehmen, wenn:
der Behälter maximal 100 ml Volumen besitzt,
alle Flüssigkeiten gemeinsam in einem 1-Liter-Beutel transportiert werden,
pro Person nur ein Beutel erlaubt ist.
Wichtig: Selbst wenn in Ihrem 100-ml-Flakon nur noch 20 ml übrig sind, entscheidet immer die Flaschengröße, nicht der Füllstand.
Größere Parfümflaschen sind im Handgepäck nicht erlaubt
Alles über 100 ml – auch eine fast leere 150-ml-Flasche oder ein 200-ml-Designerflakon – muss ins Aufgabegepäck. An der Kontrolle gibt es keine Ausnahmen, und solche Flaschen werden in der Regel entsorgt.
Einzige Ausnahme: Duty-Free-Parfüms
Wenn Sie Parfüm nach der Sicherheitskontrolle im Duty-Free-Shop kaufen, dürfen Sie auch große Flaschen (z. B. 150 ml oder 200 ml) im Handgepäck transportieren. Diese müssen jedoch im versiegelten STEB-Beutel bleiben und die Kaufquittung sichtbar enthalten.
Wie viel ml Parfüm sind im Handgepäck erlaubt?
Sie dürfen Parfüm im Handgepäck nur dann mitnehmen, wenn jede einzelne Flasche maximal 100 ml fasst. Entscheidend ist immer die Größe des Behälters – nicht, wie voll oder leer er ist. Eine 150-ml-Flasche mit nur noch 10 ml Inhalt wird genauso aussortiert wie ein komplett voller Flakon.
Damit Sie genau wissen, wie viel Sie wirklich mitnehmen dürfen, hier die wichtigsten Punkte:
Zählt beim Parfüm der Inhalt oder die Flakon-Größe?
Für die Sicherheitskontrolle zählt ausschließlich das angegebene Fassungsvermögen der Verpackung. Das heißt:
30 ml, 50 ml oder 100 ml → erlaubt
125 ml, 150 ml, 200 ml → nicht erlaubt, auch wenn sie fast leer sind
Wie viele Parfüms passen in den 1-Liter-Beutel?
Der 1-Liter-Beutel darf maximal 1.000 ml Gesamtvolumen enthalten. Da Sie auch andere Flüssigkeiten wie Deo, Creme oder Make-up dabei haben, empfiehlt sich realistisch:
1 × 100 ml Flakon oder
2–3 kleinere Fläschchen (z. B. 30–50 ml)
plus die restlichen Flüssigkeiten Ihrer Reise
Tipp: Wenn Sie mehrere Düfte mitnehmen möchten, sind Parfüm-Minis oder Samples ideal – sie sparen Platz im Beutel und sind problemlos erlaubt.
Was passiert mit Parfümflakons ohne ml-Angabe?
Wenn die ml-Zahl nicht erkennbar ist, kann die Sicherheitskontrolle den Flakon nicht zuordnen. Meist wird in solchen Fällen:
nach der ml-Zahl gefragt oder
der Behälter aussortiert, wenn keine Information vorhanden ist
Es lohnt sich also, solche Flakons zu vermeiden oder sie vorab zu kennzeichnen.
Wie muss ich Parfüm im Handgepäck verpacken, damit es sicher durch die Kontrolle kommt?
Parfüm kommt im Handgepäck nur dann problemlos durch die Sicherheitskontrolle, wenn es korrekt im vorgeschriebenen 1-Liter-Flüssigkeitsbeutel verpackt ist. Dieser Beutel muss durchsichtig, wiederverschließbar und vollständig befüllbar sein – nur so erfüllt er die Anforderungen der EU-Sicherheitsbestimmungen. Ihr Parfüm darf dabei nicht lose im Rucksack oder in einer normalen Kosmetiktasche liegen, sondern muss eindeutig sichtbar und schnell überprüfbar sein.
Damit Sie auf der sicheren Seite sind, sollten Sie Ihr Parfüm zuerst in ein kleines Schutzsäckchen oder eine dünne Polsterhülle wickeln, um Glasflakons vor Druck und Stößen zu schützen. Anschließend kommt der Flakon in den transparenten Beutel, zusammen mit allen anderen Flüssigkeiten wie Deo, Creme und Make-up. Achten Sie darauf, den Beutel nicht zu überfüllen – ideal ist etwas Luft, damit der Druck nicht auf die Verschlüsse drückt und der Beutel beim Einpacken nicht reißt.
Wichtig ist außerdem, dass Sie den Flüssigkeitsbeutel an der Sicherheitskontrolle separat aus dem Handgepäck nehmen. Wenn Parfüm im Koffer versteckt bleibt, erhöht das das Risiko einer zusätzlichen Kontrolle oder sogar einer Konfiszierung. Durch sichtbare Verpackung, ordentliche Platzierung im Beutel und etwas Polsterung stellen Sie sicher, dass Ihr Duft sicher, sauber und ohne Verzögerungen mit Ihnen reist.
Ist Parfüm in Glasflaschen im Handgepäck erlaubt?
Ja, Parfüm in Glasflaschen ist im Handgepäck erlaubt, solange der Flakon maximal 100 ml fasst und im vorgeschriebenen Flüssigkeitsbeutel transportiert wird. Glas wird an der Sicherheitskontrolle nicht als gefährlicher Gegenstand eingestuft, entscheidend sind allein das Fassungsvermögen und die transparente Verpackung. Wenn diese beiden Bedingungen erfüllt sind, können Sie Ihren Duft problemlos mit ins Flugzeug nehmen.
Trotzdem stellt sich die Frage, ob es sinnvoll ist, einen empfindlichen Glasflakon im Handgepäck mitzunehmen. Gerade hochwertige Parfüms werden in schweren, kunstvoll gestalteten Flaschen verkauft, die zwar schön aussehen, aber für das Reisen nicht ideal sind. Turbulenzen, Gedränge beim Boarding oder ein abrupter Stoß können ausreichen, um einen Glasflakon zu beschädigen oder sogar zum Platzen zu bringen. Ein ausgelaufener Duft im Handgepäck bedeutet nicht nur zerstörte Kleidung – der intensive Geruch lässt sich später nur sehr schwer entfernen.
Wenn Sie dennoch auf Ihren Originalflakon nicht verzichten möchten, sollten Sie ihn im Flüssigkeitsbeutel zusätzlich schützen. Ein dünnes Samtsäckchen oder ein Stück Luftpolsterfolie reicht oft schon aus, um den Flakon zu stabilisieren, ohne den Beutel zu überladen. Achten Sie außerdem darauf, den Glasflakon so zu platzieren, dass er nicht direkt an harte Gegenstände wie Rasierer, Mascara oder Deoflaschen stößt.
Noch praktischer, und für Vielreisende fast immer die bessere Lösung, sind Alternativen wie Travel-Zerstäuber oder Parfüm-Minis. Sie sparen Platz, reduzieren das Risiko von Beschädigungen und lassen sich mühelos im Flüssigkeitsbeutel verstauen. So behalten Sie Ihren Lieblingsduft immer dabei, ohne das Bruchrisiko eines schweren Glasbehälters einzugehen.
Parfüm im Aufgabegepäck: Wann gehört der Duft lieber in den Koffer statt ins Handgepäck?
Parfüm gehört dann ins Aufgabegepäck, wenn der Flakon größer als 100 ml ist oder wenn Sie mehrere Düfte mitnehmen möchten, die zusammen nicht mehr in den 1-Liter-Beutel passen. Für alle größeren Parfümflaschen gilt im Handgepäck ein klares Verbot – unabhängig davon, wie viel Inhalt tatsächlich noch vorhanden ist. Der Koffer bietet hier deutlich mehr Flexibilität und erspart Ihnen Diskussionen oder unnötige Verluste an der Sicherheitskontrolle.
Der Transport im Aufgabegepäck hat aber auch ganz praktische Vorteile: Während im Handgepäck oft Gedränge herrscht und Taschen stark gequetscht werden, liegt ein Parfümflakon im Koffer meist besser gepolstert und geschützter. Trotzdem sollten Sie Ihren Duft nicht einfach lose hineinwerfen. Ideal ist es, den Flakon in weiche Kleidung einzuwickeln oder in einer stabilen, kleinen Box zu verstauen, damit weder Stöße noch Druckbelastungen die Glasflasche beschädigen können. Ein auslaufendes Parfüm im Koffer wäre nicht nur ärgerlich, sondern würde auch stark riechende Schäden an Kleidung und Gepäck verursachen.
Wichtig ist außerdem der Wert des Parfüms: Teure oder seltene Düfte sollten Sie nur dann im Aufgabegepäck transportieren, wenn Sie ihn wirklich gut geschützt haben. Koffer werden auf Flughäfen teilweise unsanft behandelt, und der Verlust oder Schaden eines hochwertigen Flakons ist kaum wieder gutzumachen. Bei wertvollen Parfüms ist es oft sinnvoller, eine kleine Reisegröße im Handgepäck mitzuführen und den Originalflakon zuhause zu lassen oder sicher zu verpacken.
Parfüm aus dem Duty-Free-Shop: Was gilt bei großen Flaschen, Umsteigen und Rückflügen?
Parfüm aus dem Duty-Free-Shop dürfen Sie im Handgepäck auch dann mitnehmen, wenn die Flasche größer als 100 ml ist: vorausgesetzt, es wurde nach der Sicherheitskontrolle gekauft und befindet sich im versiegelten STEB-Beutel mit gültiger Quittung. Dieser Beutel gilt als offizieller Sicherheitsnachweis und ermöglicht den Transport großer Parfümflaschen, selbst wenn Sie normal im Handgepäck verboten wären.
Besonders wichtig ist, dass der Beutel bis zur Ankunft am endgültigen Ziel nicht geöffnet wird. Ein geöffneter oder beschädigter STEB-Beutel verliert seine Gültigkeit und die Flasche kann bei einer erneuten Sicherheitskontrolle konfisziert werden. Das betrifft vor allem Reisende, die umsteigen oder den Flughafen wechseln müssen. Beim Umsteigen in der EU wird der ungeöffnete Duty-Free-Beutel problemlos akzeptiert, solange die Quittung sichtbar bleibt. Für internationale Umstiege – etwa über die USA, Türkei oder den Nahen Osten – gelten ebenfalls weitgehend dieselben Regeln, jedoch sind Kontrollen oft strenger, weshalb ein ungeöffneter Beutel besonders wichtig ist.
Auch auf dem Rückflug ist entscheidend, wo Sie Ihr Parfüm kaufen. Kaufen Sie beispielsweise im Ausland ein Duty-Free-Parfüm vor dem ersten Flugsegment, muss der STEB-Beutel den ganzen Weg bis nach Hause ungeöffnet bleiben, wenn zwischendurch weitere Sicherheitskontrollen stattfinden. Wird der Beutel geöffnet, verliert er den Duty-Free-Status und das Parfüm zählt wieder als normale Flüssigkeit – und unterliegt sofort der 100-ml-Regel.
Reisegrößen, Proben & feste Düfte: Welche Parfüm-Alternativen sind ideal fürs Handgepäck?
Reisegrößen, Proben und feste Düfte sind die besten Alternativen, wenn Sie Ihren Lieblingsduft im Handgepäck mitnehmen möchten, ohne Platz im 1-Liter-Beutel zu verschwenden. Sie sind sicher, leicht und erfüllen alle Sicherheitsvorgaben – ideal für Kurztrips, Wochenendreisen oder Flüge mit strengem Handgepäcklimit.
Reisegrößen wie 5–15-ml-Sprays passen problemlos in den Flüssigkeitsbeutel und bieten genug Duft für mehrere Tage. Parfümproben sind ebenfalls praktisch, da sie kaum Raum einnehmen und oft sogar mehrere verschiedene Düfte ermöglichen, ohne die Beutelkapazität zu überlasten. Besonders beliebt bei Vielreisenden sind nachfüllbare Travel-Zerstäuber, weil sie stabil sind, nicht auslaufen und sich mit wenigen Pumpstößen aus dem Originalflakon befüllen lassen.
Eine noch einfachere Lösung sind feste Düfte oder Parfümsticks: Da sie nicht als Flüssigkeit gelten, müssen sie nicht in den 1-Liter-Beutel und unterliegen keiner Mengenbeschränkung. Sie sind bruchsicher, unempfindlich gegen Druck und hervorragend für Reisen geeignet.
Darf ich mein Parfüm umfüllen, um es im Handgepäck mitnehmen zu können?
Ja, natürlch. Sie dürfen Parfüm für das Handgepäck in kleinere, maximal 100 ml große Behälter umfüllen, solange diese klar gekennzeichnet und dicht verschlossen sind. Das Umfüllen ist eine gängige und völlig akzeptierte Methode, um größere Parfümflaschen reisefreundlich zu machen oder mehrere Düfte in kleinen Mengen mitzunehmen.
Wichtig ist, dass der neue Behälter das zulässige Fassungsvermögen klar erkennen lässt. Kleine Reisebehälter oder spezielle Parfüm-Atomizer sind dafür ideal, weil sie bruchsicher sind, nicht auslaufen und meist zwischen 5 und 15 ml fassen. Achten Sie beim Umfüllen darauf, sauber zu arbeiten und den Behälter nicht zu überfüllen – einige Pumpstößen aus dem Originalflakon reichen meistens schon aus.
Sobald das Parfüm im kleineren Gefäß ist, muss es wie jede andere Flüssigkeit im 1-Liter-Beutel transportiert werden. Umgefüllte Düfte sind besonders praktisch für Kurzreisen, weil sie kaum Platz benötigen, bruchsicher sind und im Fall eines Verlusts oder Schadens nicht den Wert eines ganzen Designerflakons darstellen.