
Fundsachen am Flughafen und im Flugzeug: So bekommen Sie Verlorenes zurück
Wenn Sie am Flughafen oder im Flugzeug etwas verloren haben, wird die Fundsache je nach Ort des Verlusts entweder vom Fundbüro des Flughafens oder vom Lost & Found-Service der Airline bearbeitet. Damit Sie Ihre Gegenstände schnell wiederbekommen, ist entscheidend zu wissen, wer zuständig ist, wie die Meldung funktioniert und welche Fristen gelten.
Viele Reisende verlieren täglich Handys, Laptops oder Dokumente – doch nur ein Teil findet den Weg zurück zum Eigentümer. Die gute Nachricht: Mit dem richtigen Vorgehen stehen Ihre Chancen hervorragend. In diesem Artikel erfahren Sie Schritt für Schritt, wie Sie verlorene Dinge am Flughafen oder im Flugzeug melden, welche Rechte Sie haben und wie Sie den Prozess beschleunigen können.
Was sind Fundsachen und wie funktioniert Lost & Found am Flughafen?
Fundsachen am Flughafen sind Gegenstände, die Reisende verloren und andere Personen gefunden haben, und die anschließend beim Fundbüro des Flughafens abgegeben werden. Dieses sogenannte Lost & Found dient als zentrale Stelle, um verlorene Objekte zu registrieren, aufzubewahren und ihren Eigentümern zurückzugeben.
Jeder größere Flughafen betreibt ein eigenes Fundbüro, meist in Zusammenarbeit mit externen Dienstleistern oder der Flughafenpolizei. Dort werden alle Gegenstände mit Funddatum, Fundort und Beschreibung erfasst. Besitzer können anschließend über Online-Formulare, E-Mail oder persönlich nach ihrem verlorenen Eigentum suchen.
Wichtig ist zu wissen, dass der Flughafen nur für Fundsachen auf seinem Gelände zuständig ist – also in Terminals, Sicherheitskontrollen oder Lounges. Wenn Sie etwas im Flugzeug verloren haben, ist hingegen die Airline selbst verantwortlich (mehr dazu im nächsten Abschnitt).
Rechtlich gelten Fundsachen am Flughafen als „Fundsachen im öffentlichen Raum“ nach §§ 965 ff. BGB. Das bedeutet: Der Finder muss die Sache abgeben, und der Eigentümer hat sechs Monate Zeit, sie abzuholen. Danach geht der Gegenstand – je nach Wert – in das Eigentum des Finders oder des Flughafens über. Viele Flughäfen versteigern nicht abgeholte Fundsachen regelmäßig.
Was tun, wenn Sie etwas am Flughafen verloren haben?
Wenn Sie am Flughafen etwas verloren haben, sollten Sie sofort das Fundbüro des Flughafens kontaktieren, denn nur dort werden alle gefundenen Gegenstände zentral gesammelt und registriert. Je schneller Sie handeln, desto größer ist die Chance, dass Ihre Fundsache wieder auftaucht.
Schritt-für-Schritt-Anleitung zur Fundsachenmeldung am Flughafen
Ort und Zeitpunkt notieren: Schreiben Sie auf, wann und wo Sie den Gegenstand zuletzt gesehen haben – z. B. an der Sicherheitskontrolle, im Duty-Free-Shop oder am Gate.
Fundbüro kontaktieren: Besuchen Sie das Fundbüro direkt vor Ort oder suchen Sie die offizielle Lost & Found-Website des Flughafens (oft unter „Services“ oder „Passagierservice“).
Online-Formular ausfüllen: Viele Flughäfen wie Frankfurt, München oder Berlin bieten digitale Suchmasken. Sie geben dort eine Beschreibung (Farbe, Marke, Besonderheiten), Datum, Uhrzeit und Kontaktmethode an.
Nachweis der Eigentümerschaft: Wenn Ihre Fundsache gefunden wurde, müssen Sie sie genau beschreiben oder – bei höherwertigen Objekten – Belege (z. B. Kaufnachweis oder Foto) vorlegen.
Abholung oder Versand: Sie können die Fundsache persönlich abholen oder gegen Gebühr per Post zuschicken lassen. Die Versandkosten trägt in der Regel der Eigentümer.
Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt?
Fundsachen am Flughafen werden meist zwischen drei und sechs Monaten aufbewahrt – abhängig vom Flughafen und vom Wert der Gegenstände. Kleinere Flughäfen lagern oft nur drei Monate, während große Airports wie Frankfurt oder München wertvolle Gegenstände bis zu sechs Monate aufbewahren. Danach werden sie entweder versteigert oder entsorgt.
Rechtliche Grundlagen bei Fundsachen am Flughafen
Die gesetzliche Basis bildet das deutsche Fundrecht (§§ 965 ff. BGB). Danach gilt: Wer eine Sache findet, muss sie dem Eigentümer oder einer zuständigen Behörde übergeben – am Flughafen also dem Fundbüro. Erfolgt keine Abholung innerhalb der gesetzlichen Frist, kann der Finder Eigentum erwerben, sofern der Gegenstand nicht von der Flughafenverwaltung beansprucht wird.
Was tun, wenn Sie etwas im Flugzeug vergessen haben?
Wenn Sie etwas im Flugzeug vergessen haben, ist die Fluggesellschaft selbst – nicht der Flughafen – für die Fundsachen zuständig. Alle Gegenstände, die an Bord gefunden werden, gehen direkt an den Lost-&-Found-Service der Airline oder an den Bodenabfertiger, der diese verwaltet.
So gehen Sie vor, wenn Sie im Flugzeug etwas verloren haben
Sofort nach der Landung handeln: Melden Sie sich direkt beim Ankunftsschalter der Airline oder bei deren Service-Desk im Terminal.
Flugnummer und Sitzplatz bereithalten: Diese Angaben sind wichtig, da Fundstücke nach Flugnummern sortiert erfasst werden.
Online-Formular nutzen: Die meisten Airlines bieten eigene Lost-&-Found-Portale. Dort können Sie Ihr verlorenes Objekt beschreiben und ein Kontaktformular absenden.
Abholung oder Versand: Wenn Ihre Fundsache gefunden wird, können Sie sie entweder persönlich abholen oder gegen Versandkosten zugeschickt bekommen.
Beispiel: Wie Airlines mit Fundsachen umgehen
Lufthansa: Betreibt ein zentrales Lost & Found-System für alle Flüge. Fundstücke werden meist 3 bis 6 Monate aufbewahrt.
Eurowings & Condor: Verweisen nach 24 Stunden an externe Dienstleister (z. B. „MissingX“ oder „Aviation Handling Services“).
Ryanair & EasyJet: Nutzen eigene Portale, bei denen Reisende per Formular Suchanfragen einreichen können.
Je nach Airline kann die Bearbeitungszeit zwischen 3 Tagen und 2 Wochen betragen, da die Gegenstände zunächst geprüft, katalogisiert und anschließend dem Fundservice zugeordnet werden.
Typische Fälle: Handy, Laptop oder Reisepass im Flugzeug vergessen
Handy verloren im Flugzeug: Melden Sie sich direkt nach der Landung beim Kabinenpersonal oder beim Lost & Found der Airline. In vielen Fällen wird das Gerät am nächsten Flughafen hinterlegt.
Laptop oder Tablet: Diese Gegenstände müssen meist persönlich abgeholt oder per versichertem Versand angefordert werden.
Reisepass oder Ausweis: Diese Dokumente werden in der Regel an die Flughafenpolizei übergeben, dort müssen Sie persönlich erscheinen.
Fundsachen bei Lufthansa & anderen Airlines (mit Kontakten)
Fundsachen, die Sie an Bord einer Lufthansa- oder Partner-Airline verloren haben, werden direkt über den Lost-&-Found-Service der jeweiligen Fluggesellschaft bearbeitet. Jede Airline hat ihr eigenes System zur Erfassung und Rückgabe verlorener Gegenstände – häufig mit Online-Suchfunktion und Formularen für detaillierte Angaben.
Lufthansa Lost & Found
Die Lufthansa betreibt ein zentrales Online-Fundsystem, in dem alle an Bord gefundenen Gegenstände registriert werden.
Website: Lufthansa Lost & Found
Bearbeitungszeit: in der Regel 5–10 Werktage
Aufbewahrungsfrist: bis zu 6 Monate
Tipp: Geben Sie Flugnummer, Reisedatum und eine präzise Beschreibung an (z. B. Marke, Farbe, Seriennummer).
Verlorene Ausweise, Reisepässe oder Geldbörsen werden meist an die Flughafenpolizei übergeben. Elektronische Geräte verbleiben beim Lufthansa-Fundbüro in Frankfurt oder München.
Eurowings Lost & Found
Eurowings arbeitet mit einem externen Dienstleister für Fundsachen (z. B. Aviation Handling Services) zusammen.
Website: Eurowings Fundsachen
Frist: ca. 3 Monate Aufbewahrung
Hinweis: Fundmeldungen werden über ein Formular mit E-Mail-Bestätigung erfasst.
Condor, Ryanair und EasyJet
Auch andere Airlines bieten eigene Portale:
Condor: condor.com/fundsachen – externe Plattform „MissingX“
Ryanair: ryanair.com/lost-property – Suchformular nach Flugnummer
EasyJet: easyjet.com/lostproperty – digitale Fundmeldung über Chatbot oder Formular
Je nach Airline können Bearbeitungszeiten und Gebühren variieren. Für wertvolle oder persönliche Gegenstände empfiehlt sich immer der direkte Kontakt mit dem Customer Service der Airline.
Fundsachen an großen deutschen Flughäfen (Übersicht & Kontakt)
Fundsachen, die auf dem Flughafengelände verloren wurden, werden vom jeweiligen Fundbüro des Flughafens verwaltet – unabhängig von der Airline. Jeder große Airport in Deutschland betreibt ein eigenes Lost-&-Found-System mit Kontaktmöglichkeiten, Online-Suchportalen und individuellen Aufbewahrungsfristen.
Hier finden Sie eine Übersicht der wichtigsten Fundbüros an deutschen Flughäfen:
| Flughafen | Fundbüro / Lost & Found | Aufbewahrungsfrist |
|---|---|---|
| Frankfurt (FRA) | Airport Lost & Found (Fraport AG) | bis zu 6 Monate |
| München (MUC) | Service Center Flughafen München GmbH | ca. 3–6 Monate |
| Berlin-Brandenburg (BER) | Flughafen Berlin Brandenburg GmbH | ca. 3 Monate |
| Hamburg (HAM) | Airport Hamburg Lost & Found | ca. 3 Monate |
| Düsseldorf (DUS) | Fundbüro Flughafen Düsseldorf GmbH | ca. 3 Monate |
Tipp: Nutzen Sie nach Möglichkeit das Online-Suchformular des jeweiligen Flughafens. Dort können Sie den Verlust direkt melden, ein Foto des Gegenstands hochladen und eine automatische Benachrichtigung erhalten, wenn ein Treffer gefunden wird.
Was passiert mit nicht abgeholten Fundsachen?
Wenn nach Ablauf der Aufbewahrungsfrist keine Abholung erfolgt, werden viele Gegenstände versteigert oder zur Wiederverwertung gespendet. Besonders Frankfurt und München führen mehrmals im Jahr öffentliche Fundsachenversteigerungen durch: von Sonnenbrillen über Tablets bis zu Koffern voller Überraschungen.
Wie lange werden Fundsachen aufbewahrt und was passiert danach?
Fundsachen werden am Flughafen in der Regel zwischen drei und sechs Monaten aufbewahrt, bevor sie, je nach Wert und Art, versteigert, gespendet oder entsorgt werden. Die genaue Aufbewahrungsfrist hängt vom jeweiligen Flughafen oder der Airline ab.
Unterschiedliche Aufbewahrungsfristen nach Flughafen und Airline
Große Flughäfen wie Frankfurt und München bewahren wertvolle Gegenstände bis zu sechs Monate auf, bevor sie an das Fundbüro der Stadt oder eine Versteigerungsstelle übergeben werden.
Regionale Flughäfen oder Airlines mit externem Lost-&-Found-Service behalten Fundsachen oft nur drei Monate.
Airlines wie Lufthansa oder Eurowings richten sich meist nach denselben Zeiträumen, wobei wertvolle Objekte länger gelagert werden als Kleidung oder Alltagsgegenstände.
Was kostet die Rückgabe einer Fundsache?
Die Rückgabe einer Fundsache am Flughafen oder bei der Airline ist in der Regel kostenpflichtig, da sowohl Bearbeitungs- als auch Versandgebühren anfallen. Die genauen Kosten hängen davon ab, wo der Gegenstand gefunden wurde, wie wertvoll er ist und wie er zurückgegeben wird.
Bearbeitungsgebühren des Fundbüros
Viele Flughäfen verlangen eine Bearbeitungsgebühr zwischen 5 und 20 Euro, um die Verwaltung und Lagerung der Fundsache zu decken. Beispiele:
Frankfurt Flughafen: ca. 10 Euro Bearbeitungsgebühr, zusätzlich Versandkosten.
München Flughafen: 5–15 Euro je nach Aufwand.
Hamburg & Düsseldorf: ähnliche Gebührenstruktur, oft gestaffelt nach Wert oder Größe.
Diese Kosten fallen nur an, wenn die Fundsache tatsächlich zurückgegeben wird – die Anfrage oder Registrierung ist in der Regel kostenlos.
Versandkosten und Zustellung
Wenn Sie Ihre Fundsache nicht persönlich abholen können, bieten die meisten Fundbüros den versicherten Versand per Post oder Kurierdienst an.
Inland: meist zwischen 10 und 25 Euro
Ausland: abhängig von Zielland und Versandart, häufig 20–40 Euro
Sperrige Gegenstände: zusätzliche Verpackungsgebühren
Der Versand erfolgt erst nach Zahlung der Kosten per Kreditkarte oder Banküberweisung, um Missbrauch zu vermeiden.
Airline-spezifische Gebühren bei Fundsachen
Bei Airlines wie Lufthansa oder Eurowings können zusätzlich Servicegebühren von 15–30 Euro anfallen, insbesondere bei internationalen Rücksendungen. Einige Anbieter übergeben die Abwicklung an externe Lost-&-Found-Partner (z. B. Aviation Handling Services), die eigene Gebührenstrukturen haben.
Wer haftet bei verlorenen Gegenständen im Flugzeug oder Flughafen?
Bei verlorenen Gegenständen am Flughafen oder im Flugzeug haftet in der Regel weder die Airline noch der Flughafen, es sei denn, der Verlust wurde durch deren Verschulden verursacht. Die Verantwortung liegt grundsätzlich beim Eigentümer – nur in Ausnahmefällen greifen Haftungs- oder Versicherungsansprüche.
Haftung am Flughafen
Wenn der Verlust auf dem Flughafengelände passiert (z. B. im Terminal, an der Sicherheitskontrolle oder im Duty-Free-Shop), ist der Flughafen nicht automatisch haftbar. Er haftet nur, wenn ein Mitarbeiter nachweislich fahrlässig gehandelt hat, etwa wenn eine Fundsache unsachgemäß behandelt oder nicht korrekt registriert wurde. In allen anderen Fällen gilt das Fundrecht nach §§ 965 ff. BGB: Der Finder ist verpflichtet, die Sache abzugeben, aber nicht haftbar für mögliche Schäden oder Verzögerungen.
Haftung im Flugzeug
Im Flugzeug liegt die Zuständigkeit bei der Airline, allerdings nur, wenn der Verlust durch den Flugbetrieb selbst verursacht wurde – zum Beispiel, wenn das Kabinenpersonal einen Gegenstand verloren oder beschädigt hat. Haben Sie etwas selbst vergessen, greift keine Haftung der Fluggesellschaft. Die Airline übernimmt dann lediglich die Aufbewahrungspflicht, nicht aber die Verantwortung für Verlust oder Beschädigung.