8 Rechte, die Sie beim Fliegen mit Kindern kennen müssen

Ausgezeichnet

226.364

Bewertungen über

Trustpilot

8 Rechte, die Sie beim Fliegen mit Kindern kennen müssen

Von Magdalena Pelka・Letzte Aktualisierung: 19. Juli 2025

Ein Flug mit Kindern kann schnell zur Geduldsprobe werden, sei es mit einem Baby, das nicht aufhört zu weinen, oder einem übermüdeten Kleinkind mit Bewegungsdrang. Allein der Gedanke an überfüllte Flughäfen, Sicherheitskontrollen, Verspätungen oder verloren gegangenes Gepäck sorgt bei vielen Eltern für Stress. Doch das muss nicht sein.

Denn beim Fliegen mit Kindern stehen ihnen einige besondere Rechte zu: von bevorzugtem Boarding über Babynahrung im Handgepäck bis hin zur Entschädigung bei Flugausfällen. In diesem Artikel zeigen wir ihnen, welche 8 wichtigen Rechte Sie kennen sollten, wenn Sie mit Baby oder Kleinkind fliegen. Egal ob Sie gerade den ersten Familienurlaub planen oder schon öfter geflogen sind.

Hier sind einige Dinge, die Sie beachten sollten:

1. Ab wann darf ein Baby fliegen?

Babys dürfen je nach Airline ab dem 2. bis 15. Lebenstag fliegen. Die genauen Zahlen hängen allerdings immer von der Airline ab. 

  • Die meisten Fluggesellschaften erlauben Flüge ab einem Alter von 7 bis 14 Tagen.

  • Lufthansa und Eurowings haben offiziell kein festes Mindestalter, empfehlen aber zu warten, bis das Baby mindestens eine Woche alt ist.

  • Ryanair erlaubt Flüge ab dem 7. Lebenstag.

  • easyJet lässt Babys erst ab dem 15. Tag an Bord.

  • Iberia akzeptiert Neugeborene bereits ab dem 2. Tag.

Unabhängig vom Alter gilt in der EU: Jedes Kind braucht ein eigenes Reisedokument mit Foto. Auch Neugeborene benötigen also einen Kinderreisepass oder Personalausweis. Planen Sie genug Zeit für die Beantragung ein, besonders vor internationalen Reisen.

2. Darf ich während des Flugs neben meinem Kind sitzen?

In Europa gibt es kein gesetzliches Recht auf gemeinsames Sitzen, aber viele Airlines sorgen freiwillig dafür, dass Familien zusammen platziert werden.

Sitzplatzregelung für Familien: Was Eltern wissen müssen

Viele Eltern gehen davon aus, dass sie bei einem Flug automatisch neben ihrem Kind sitzen können. Doch das ist leider kein gesetzlich verankertes Recht – zumindest nicht in der EU. Es gibt keine europaweite Vorschrift, die garantiert, dass Sie mit ihrem Baby oder Kleinkind zusammensitzen dürfen.

Trotzdem versuchen die meisten Airlines, Familien mit kleinen Kindern möglichst nah beieinander zu platzieren, insbesondere bei Kindern unter 12 Jahren.

Vor allem auf Flügen ohne Sitzplatzreservierung (z. B. bei Billigairlines) ist es jedoch ihre Verantwortung, rechtzeitig Maßnahmen zu treffen, damit Sie neben ihrem Kind sitzen. Wer spät eincheckt oder keinen Sitzplatz reserviert, riskiert, getrennt zu sitzen – auch wenn das Kind erst 3 Jahre alt ist.

Wie regeln es die Airlines konkret?

Viele Fluggesellschaften handhaben das familienfreundlich, aber unterschiedlich:

  • Ryanair: Ein Erwachsener muss einen Sitzplatz reservieren, die Plätze für bis zu 4 Kinder unter 12 werden dann kostenlos daneben zugewiesen.

  • EasyJet: Empfiehlt ausdrücklich, Sitzplätze im Voraus zu buchen, bietet aber keine kostenlose automatische Familienplatzierung.

  • Lufthansa & Eurowings: Platzieren Familien laut eigener Aussage zusammen, wenn möglich. Trotzdem ist auch hier eine frühzeitige Buchung oder Reservierung ratsam.

Wenn Sie mit einem Kleinkind (z. B. 3 Jahre alt) fliegen, lohnt es sich also immer, frühzeitig online einzuchecken oder einen Sitzplatz zu buchen, um sicherzugehen, dass Sie zusammensitzen.

In Fällen von geringfügig älteren Kindern, zumindest im Vereinigten Königreich, schlägt die Zivilluftfahrtbehörde (Civil Aviation Authority, CAA) vor, dass Kinder nicht mehr als eine Sitzreihe vom begleitenden Erwachsenen entfernt sein sollten. Bitte erkundigen Sie sich zuerst bei der Fluggesellschaft nach den Sitzplatzbestimmungen für Kinder.

In den USA gibt es Gesetze, die Familien das Recht einräumen, ohne zusätzliche Gebühren zusammenzusitzen. Laut FAA Reauthorization Bill von 2016 müssen alle Kinder unter 13 Jahren neben ihren Eltern oder ihrem begleitenden Erwachsenen sitzen.

3. Darf ich Babynahrung und Milch mit ins Flugzeug nehmen?

Ja, Babynahrung, Milch, Wasser und Saft für Babys und Kleinkinder sind im Handgepäck erlaubt. Auch über die sonst üblichen Flüssigkeitsgrenzen hinaus.

Babynahrung im Flugzeug: Was erlaubt ist

Eltern dürfen beim Fliegen mit Baby oder Kleinkind mehr Flüssigkeiten mitführen als normalerweise erlaubt. Die strengen 100-ml-Regeln gelten nicht für Babynahrung und Flüssigkeiten, die für das Kind während der Reise nötig sind. Dazu zählen:

  • Muttermilch, Pulvermilch oder Premilch

  • Gläschen mit Brei

  • Babywasser oder abgekochtes Wasser

  • Fruchtsaft oder Tee für Kleinkinder

Sie dürfen so viel davon mitnehmen, wie Sie für die Dauer der Flugreise realistisch benötigen. Eine genaue Mengenbegrenzung gibt es nicht. Wichtig ist nur: Die Sicherheitskontrolle muss alles einzeln überprüfen können.

Was erwartet Sie bei der Sicherheitskontrolle?

Die Sicherheitsbeamten werden die Babynahrung und Getränke gesondert kontrollieren. Dabei kommen oft spezielle Tests zum Einsatz, bei denen Flüssigkeiten auf Sprengstoffspuren geprüft werden. Sie müssen die Behälter nicht öffnen oder ihr Baby trinken lassen. Aber Sie sollten sie leicht erreichbar im Handgepäck transportieren.

💡 Tipp: Verpacken Sie die Babynahrung in einem durchsichtigen Beutel und informieren Sie das Sicherheitspersonal proaktiv beim Check, dass Sie Babyprodukte dabei haben.

4. Darf ich Kinderwagen und Kindersitz ins Flugzeug mitnehmen?

Ja, die meisten Airlines erlauben ihnen, einen Kinderwagen und/oder Kindersitz kostenlos mitzunehmen, meist sogar bis zum Gate.

Kinderwagen im Flugzeug: Das sollten Sie wissen

Wenn Sie mit Kind fliegen, dürfen Sie bei fast allen Fluggesellschaften einen faltbaren Kinderwagen oder Buggy kostenfrei aufgeben. In vielen Fällen dürfen Sie ihn bis zum Gate mitnehmen, wo er ihnen dann beim Aussteigen wieder zurückgegeben wird.

Das ist besonders praktisch, wenn Sie sich am Flughafen nicht mit einem Baby auf dem Arm und viel Gepäck gleichzeitig durch Menschenmengen kämpfen wollen. Achten Sie darauf, dass der Kinderwagen kompakt zusammenklappbar ist und erkundigen Sie sich vorher bei deiner Airline, ob ein Gate-Check möglich ist.

Beispiel:

  • Lufthansa erlaubt Kinderwagen bis zum Flugsteig, ebenso wie Eurowings (aber nur ein kostenloses Kinderreisegepäckstück – Sie müssen zwischen Kinderwagen, Trolley oder Kindersitz wählen).

  • Bei Ryanair und easyJet können Sie zwei Babyartikel kostenfrei einchecken – z. B. Kinderwagen + Autositz oder Buggy + Reisetasche.

  • Eurowings zum Beispiel lässt Sie zwischen Kinderwagen, Kinderbett, Trolley und Kindersitz wählen. Sie dürfen nur eines dieser Gegenstände kostenlos als Gepäck aufgeben. Kinderwagen und Buggys sind an Bord des Flugzeugs nicht erlaubt.

Kindersitze an Bord: Erlaubt, aber mit Bedingungen

Wenn ihr Baby oder Kleinkind nicht auf deinem Schoß fliegen soll, können Sie einen eigenen Kindersitz (Autokindersitz) mit an Bord nehmen. Dafür gelten aber zwei wichtige Bedingungen:

  1. Sie müssen einen eigenen Sitzplatz für ihr Kind buchen – auch bei unter 2-Jährigen.

  2. Der Kindersitz muss flugzeugtauglich und zugelassen sein (meist mit FAA- oder TÜV-Siegel).

Kindersitze bieten mehr Sicherheit und Komfort als der sogenannte „Loop Belt“ auf dem Schoß. Viele Airlines empfehlen sie besonders auf längeren Flügen. Sie müssen den Sitz beim Check-in anmelden und in der Regel am Fensterplatz befestigen.

5. Ihre Rechte, wenn etwas schief geht

Wenn Sie jemals mit einem unglücklichen Kind im Schlepptau auf einem Flughafen stranden sollten, behalten Sie im Hinterkopf, dass es Gesetze gibt, die Sie und die Rechte Ihres Kindes beim Fliegen schützen.

Hier sind genau die Informationen, die Sie über die Passagierrechte Ihrer Familie wissen müssen, wenn etwas schief geht:

Wenn Sie mit Kindern eine Verspätung oder einen Flugausfall erleben, haben diese auch Anspruch auf Entschädigung.

Eines der wichtigsten Dinge, die Sie beim Fliegen mit einem kleinen Kind beachten sollten, ist, dass Ihr Kind Anspruch auf Entschädigung bei Flugausfall oder Verspätung hat.

Der Fall ist für Kinder ab 2 Jahren ziemlich einfach. Haben Sie für den Sitzplatz des Kindes bezahlt, steht Ihnen auch eine Entschädigung zu, wenn etwas schief geht.

Aber wie sieht es aus, wenn Sie mit einem Kind auf dem Schoß fliegen? Babys fliegen oft zu einem ermäßigten Preis, wenn diese auf dem Schoß ihrer Eltern sitzen – seht ihnen trotzdem eine Entschädigung zu? Wenn Sie mit einem Kleinkind unter 2 Jahren fliegen, berechnen die meisten Fluggesellschaften eine Gebühr zwischen 10% und 15% des Flugpreises für Erwachsene, zuzüglich Steuern und einer zusätzlichen Gebühr für einen Sicherheitsgurt für Kleinkinder.

Seit Jahren weigern sich Fluggesellschaften, Kleinkinder zu entschädigen, und argumentieren, dass keine Entschädigung zu zahlen sei, da sie keinen Sitzplatz bezahlt haben.

Dies änderte sich jedoch 2017, als AirHelp eine Klage gegen Thomas Cook Airlines gewann und so einen neuen Präzedenzfall in der EU schuf. Mehr dazu können Sie hier lesen.

Wenn Sie nun eine Gebühr, ohne Sitzplatz, für den Flug Ihres Kindes zahlen und Ihr Flug stark verspätet oder annulliert wurde, hat Ihr Baby laut Gesetz Anspruch auf eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft. Hier erfahren Sie mehr über Fluggastrechte.

6. Hat mein Kind oder Baby Anspruch auf eine Entschädigung?

Ja, auch Babys und Kleinkinder können Anspruch auf Entschädigung haben. Vorausgesetzt, Sie haben für ihren Flug eine Gebühr bezahlt, selbst wenn sie keinen eigenen Sitzplatz hatten.

Entschädigung auch ohne eigenen Sitzplatz möglich?

Viele Eltern glauben, dass Kleinkinder, die kostenlos oder vergünstigt auf dem Schoß der Eltern reisen, keine Fluggastrechte haben. Doch das stimmt nicht pauschal. Zwar gibt es bei Kindern unter 2 Jahren keinen Sitzplatzanspruch, wenn sie als „Lap Infant“ gebucht wurden – also ohne eigenen Platz. Trotzdem zahlen Sie in den meisten Fällen eine Gebühr von 10–15 % des regulären Ticketpreises, zusätzlich zu Steuern und Gebühren.

Und genau hier liegt der rechtliche Anker: Wenn Sie irgendeinen Betrag für das Ticket ihres Babys gezahlt haben, zählt es als „zahlender Fluggast“ – und ist damit grundsätzlich entschädigungsberechtigt, wenn ihr Flug stark verspätet war, annulliert wurde oder überbucht war.

Hier erfahren Sie mehr über die Berechnung der Entschädigung.

Was sagt das EU-Recht dazu?

Gemäß der EU-Fluggastrechteverordnung (EG Nr. 261/2004) hat jeder zahlende Fluggast Anspruch auf Entschädigung – egal ob Baby, Kleinkind oder Erwachsener. Lange Zeit argumentierten Fluggesellschaften, dass Kleinkinder ohne Sitzplatz keinen Anspruch hätten, da sie kein „vollwertiges Ticket“ besitzen.

Doch das änderte sich 2017: In einem Fall, den AirHelp vor Gericht brachte, entschied ein EU-Gericht zugunsten einer Familie, deren Baby auf dem Schoß mitflog. Der Richterspruch: Auch ein anteilig bezahltes Ticket berechtigt zur Entschädigung.

7. Bekommt meine ganze Familie Essen und Getränke bei Flugverspätung?

Ja, sobald bestimmte Wartezeiten überschritten sind, hat ihre ganze Familie Anspruch auf kostenlose Mahlzeiten und Getränke – unabhängig vom Alter der Kinder.

Versorgungspflicht der Airline bei Verspätung

Wenn ihr Flug sich deutlich verspätet, muss die Airline mehr tun, als Sie einfach warten zu lassen. Laut EU-Verordnung 261/2004 sind Fluggesellschaften verpflichtet, Betreuungsleistungen bereitzustellen, darunter auch kostenloses Essen und Trinken für alle Passagiere, also auch für Babys und Kinder.

Die Regel greift je nach geplanter Flugdistanz nach folgenden Wartezeiten:

FlugstreckeVerspätung ab
Kurzstrecke (< 1500 km)2 Stunden
Mittelstrecke (bis 3500 km)3 Stunden
Langstrecke (> 3500 km)4 Stunden

Sobald diese Grenze erreicht ist, steht ihnen als Familie eine angemessene Versorgung mit Snacks, warmen oder kalten Getränken sowie Babynahrung zu. Oft geschieht das durch Essensgutscheine, manchmal auch durch direkte Ausgabe am Gate. Sie können hier mehr darüber lesen.

8. Übernimmt die Airline die Hotelkosten für meine Familie bei Flugausfall oder Verspätung?

Ja, wenn eine Übernachtung wegen Flugverspätung oder -ausfall notwendig wird, muss die Airline eine kostenlose Unterkunft und den Transfer zum Hotel für die gesamte Familie bereitstellen.

Recht auf Unterkunft bei Flugverspätung oder Annullierung

Kommt es zu einer Flugverspätung über Nacht oder zu einem kurzfristigen Flugausfall, bei dem Sie nicht noch am selben Tag weiterreisen können, muss die Fluggesellschaft Sie kostenlos unterbringen. Das gilt ausdrücklich auch für Familien mit Kindern, unabhängig davon, ob ihr Kind einen eigenen Sitzplatz hatte oder als Baby auf dem Schoß mitgereist ist.

Die Airline ist verpflichtet, ihnen:

  • eine Unterkunft für die Nacht zu stellen (z. B. Hotel oder Gästehaus)

  • den Transport vom Flughafen zur Unterkunft und zurück zu organisieren (z. B. Shuttlebus, Taxi oder Hoteltransfer)

Sie müssen also nicht auf eigene Kosten nach einer Bleibe suchen, vor allem mit Baby oder müden Kindern eine große Erleichterung.

Die EU-Verordnung schreibt nicht nur vor, dass eine Unterkunft bereitgestellt werden muss. Die Unterkunft muss auch angemessen sein. Das bedeutet konkret: Ein Einzelzimmer mit nur einem Bett für zwei Erwachsene und zwei Kinder reicht nicht aus. Die Airline muss darauf achten, dass Sie ausreichend Platz haben, um sich mit Kindern komfortabel auszuruhen.

Wenn ihr Baby z. B. ein Reisebett braucht, sollten Sie das ansprechen. Viele Hotels haben Babybetten oder stellen zumindest eine bequeme Lösung bereit.

FAQ: Häufige Fragen zum Fliegen mit Kindern

Kennen Sie Ihre Rechte!

Mit kleinen Kindern zu fliegen ist nicht einfach — aber wenn Sie Ihre Rechte kennen und sich mit ihnen vertraut machen, können Sie das Flugerlebnis stressfreier gestalten. Denken Sie immer daran, dass Ihre Kinder auch Fluggäste sind und alle Rechte haben, die ein erwachsener Passagier haben würde. Und AirHelp ist immer da, um diese Rechte für Sie verständlicher zu machen, damit Sie sie durchsetzen können!

Flugverspätungen passieren, aber das bedeutet nicht, dass Sie diese hinnehmen müssen. Ihnen könnten bis zu 600€ (abzgl. Erfolgsprovision) Entschädigung zustehen, wenn Ihr Flug in den letzten drei Jahren Verspätung hatte, annulliert wurde oder überbucht war.

79 % der Fluggäste kennen ihre Rechte nicht. Gehören Sie nicht dazu.

Registrieren Sie sich für unseren Newsletter und erhalten Sie die neuesten Ratschläge und Tipps direkt in Ihren Posteingang.

Teilen Sie es mit Ihren Freunden.