
Darf man eine Powerbank mit ins Flugzeug nehmen?
Ja, Sie dürfen eine Powerbank mit ins Flugzeug nehmen, sofern sie sich im Handgepäck befindet und die zulässige Kapazitätsgrenze nicht überschreitet. Die Mitnahme von Powerbanks unterliegt weltweit strengen Sicherheitsvorgaben, da es sich um lithiumbasierte Energiespeicher handelt, die ein potenzielles Brandrisiko darstellen.
Fluggesellschaften und Flughäfen regeln genau, wo Sie Ihre Powerbank transportieren dürfen, welche Leistung zulässig ist und wie viele Geräte erlaubt sind. In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie wissen müssen, um bei der Sicherheitskontrolle keine Probleme zu bekommen, inklusive praktischer Tipps, häufig gestellter Fragen und aktueller Regelungen einzelner Airlines.
Ob Sie auf Geschäftsreise gehen oder mit dem Rucksack durch Asien fliegen: Mit dem richtigen Wissen reisen Sie sicher und regelkonform mit Ihrer Powerbank.
Darf ich meine Powerbank im Flugzeug im Handgepäck mitnehmen?
Ja, Sie dürfen Ihre Powerbank im Flugzeug im Handgepäck mitnehmen, solange sie bestimmte Sicherheitsregeln erfüllt. Powerbanks sind im aufgegebenen Gepäck grundsätzlich verboten, da Lithium-Ionen-Akkus bei Beschädigung überhitzen können.
Im Handgepäck dagegen sind sie erlaubt, weil die Crew im Notfall schnell reagieren kann. Wichtig ist, dass die Kapazität deutlich in Wattstunden (Wh) angegeben ist: Bis 100 Wh ist der Transport unproblematisch, zwischen 100 Wh und 160 Wh nur mit Zustimmung der Fluggesellschaft erlaubt.
Wählen Sie am besten eine Powerbank mit etwa 20.000 mAh. Das reicht für mehrere Handy-Ladungen und bleibt weit unter der zulässigen Grenze. Verstauen Sie die Powerbank griffbereit im Handgepäck, etwa im Laptop- oder Technikfach, und halten Sie sie während des Fluges ausgeschaltet. So sind Sie mit Ihrer Powerbank im Handgepäck im Flugzeug sicher und regelkonform unterwegs.
Noch sicherer ist es, wenn Sie Ihre Powerbank vor dem Flugzeug etwas entladen, um die Akkuzellen zu schonen und Sicherheitsvorgaben optimal einzuhalten.
Was muss ich generell zur Powerbank im Flugzeug wissen?
Powerbanks dürfen im Flugzeug grundsätzlich nur im Handgepäck transportiert werden, und es gelten dabei strikte Vorgaben zur Kapazität und Stückzahl. Diese Regeln sollen verhindern, dass Lithium-Ionen-Akkus während des Fluges überhitzen oder sich entzünden.
Powerbanks gelten als sogenannte „tragbare elektronische Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus“ und unterliegen damit den weltweiten Sicherheitsrichtlinien der International Air Transport Association (IATA). Die wichtigsten Punkte im Überblick:
Transport nur im Handgepäck: Powerbanks sind im aufgegebenen Gepäck (Koffer) strengstens verboten. Das liegt daran, dass ein Brand im Frachtraum schwerer zu kontrollieren wäre.
Kapazitätsgrenze: Powerbanks bis zu 100 Wattstunden (Wh) dürfen ohne Genehmigung mitgeführt werden. Geräte zwischen 100 Wh und 160 Wh benötigen eine Genehmigung der Fluggesellschaft. Alles über 160 Wh ist grundsätzlich verboten.
Kennzeichnungspflicht: Die Powerbank sollte mit Angabe der Kapazität (mAh oder Wh) beschriftet sein. Falls keine Angabe vorhanden ist, kann die Mitnahme verweigert werden.
Maximale Stückzahl: In der Regel sind bis zu zwei Powerbanks pro Person erlaubt – genaue Vorgaben können je nach Airline variieren.
Besonders relevant: Auch Powerbanks mit integrierten Kabeln, Solarzellen oder Schnellladefunktionen unterliegen diesen Vorschriften. Falls Sie sich unsicher sind, ob Ihr Gerät zugelassen ist, lohnt sich ein kurzer Blick in die Transportbedingungen Ihrer Fluggesellschaft.
Tipp: Entladen Sie Ihre Powerbank vor dem Flug leicht, um Sicherheitsrisiken zu vermeiden. Vollständig geladene Akkus können sich bei Temperaturschwankungen schneller erwärmen.
Muss ich meine Powerbank bei der Sicherheitskontrolle zeigen?
Ja, bei der Sicherheitskontrolle müssen Sie Ihre Powerbank separat aus dem Handgepäck nehmen und sichtbar in eine der vorgesehenen Wannen legen. So kann das Sicherheitspersonal das Gerät eindeutig identifizieren und prüfen, ob es den Vorschriften entspricht.
Powerbanks enthalten Lithium-Ionen-Akkus, die als potenziell gefährlich eingestuft werden. Deshalb werden sie – ähnlich wie Laptops, Tablets oder Kameras – beim Durchleuchten besonders genau kontrolliert. Um Verzögerungen zu vermeiden, sollten Sie Folgendes beachten:
Legen Sie die Powerbank separat in die Sicherheitswanne.
Achten Sie darauf, dass die Kapazitätsangabe (mAh oder Wh) gut lesbar ist.
Vermeiden Sie Geräte ohne erkennbare Kennzeichnung oder No-Name-Produkte.
Laden Sie Ihre Powerbank nicht vollständig auf – ideal sind 30–70 %, um thermische Risiken zu minimieren.
Viele Airlines empfehlen außerdem, die Powerbank im Flugzeug leicht zu entladen, um die Wärmeentwicklung während des Fluges zu reduzieren.
In einigen Ländern – beispielsweise den USA, China oder Südkorea – wird das Vorzeigen von Powerbanks besonders streng gehandhabt. Dort kann es sogar vorkommen, dass Geräte mit unbekannter Herkunft oder fehlender Kennzeichnung einbehalten werden. Auch europäische Flughäfen wie Frankfurt, München oder Amsterdam empfehlen, die Powerbank proaktiv vorzuzeigen.
Tipp: Verwenden Sie eine Powerbank mit CE-Kennzeichnung und aufgedruckter Wh-Angabe – das vermeidet Rückfragen und sorgt für einen reibungslosen Ablauf bei der Kontrolle.
Darf ich meine Powerbank im Koffer transportieren?
Nein, Powerbanks dürfen grundsätzlich nicht im Aufgabegepäck (Koffer) transportiert werden, da sie dort im Brandfall schwer zugänglich wären und ein erhebliches Sicherheitsrisiko darstellen. Die Mitnahme ist ausschließlich im Handgepäck erlaubt.
Der Grund liegt in der Beschaffenheit von Powerbanks: Sie enthalten Lithium-Ionen-Zellen, die bei mechanischer Beschädigung, Hitze oder Kurzschluss thermisch durchgehen können – ein Zustand, bei dem sich der Akku selbst entzündet. Im Frachtraum eines Flugzeugs wäre ein solcher Vorfall nur schwer kontrollierbar.
Die IATA sowie nationale Luftfahrtbehörden (z. B. EASA, FAA) schreiben daher vor:
Powerbanks gehören ins Handgepäck, niemals in den Koffer.
Im Zweifelsfall wird ein Gepäckstück geöffnet oder zurückgewiesen.
Versteckte Powerbanks im Aufgabegepäck können beschlagnahmt werden.
Sollten Sie versehentlich eine Powerbank im Koffer transportieren, drohen:
Verzögerungen beim Check-in,
mögliche Entfernung der Powerbank durch das Sicherheitspersonal,
im schlimmsten Fall sogar ein Ausschluss vom Flug.
Gehört die Powerbank ins Handgepäck – oder wohin sonst?
Ja, Powerbanks gehören immer ins Handgepäck und dürfen auf keinen Fall im aufgegebenen Koffer transportiert werden. Nur im Handgepäck kann die Crew im Notfall schnell reagieren, falls eine Powerbank überhitzt oder beschädigt wird.
Die internationalen Vorschriften – insbesondere die IATA-Richtlinien – schreiben klar vor, dass alle Geräte mit Lithium-Ionen-Akkus nur im Handgepäck transportiert werden dürfen, sofern sie nicht fest in ein Gerät eingebaut sind (z. B. im Laptop). Powerbanks gelten als „lose Akkus“ bzw. „tragbare Ladegeräte“ und müssen daher jederzeit zugänglich sein.
Was sollten Sie beim Verstauen im Handgepäck beachten?
Vermeiden Sie direkten Kontakt mit anderen Metallgegenständen, z. B. Schlüsseln oder Münzen – das kann Kurzschlüsse verursachen.
Verstauen Sie die Powerbank so, dass sie während des Flugs nicht gedrückt oder beschädigt werden kann (z. B. in einer gepolsterten Tasche).
Legen Sie sie griffbereit oben ins Handgepäck, um sie bei der Sicherheitskontrolle schnell entnehmen zu können.
Bei manchen Airlines dürfen Powerbanks auch in persönlichen Gegenständen wie einer Laptoptasche transportiert werden – solange diese als Handgepäck zählt. Entscheidend ist immer: nicht im Frachtraum und jederzeit erreichbar.
Welche Kapazität darf eine Powerbank im Flugzeug haben?
Powerbanks mit einer Kapazität von bis zu 100 Wattstunden (Wh) dürfen ohne Genehmigung in das Flugzeug mitgenommen werden – darüber hinaus gelten strengere Regeln oder ein vollständiges Verbot. Entscheidend ist nicht die mAh-Angabe, sondern die Wattstunden.
Die internationale Luftfahrtorganisation IATA hat folgende Grenzwerte festgelegt:
| Kapazität der Powerbank | Mitnahme erlaubt? | Genehmigung erforderlich? |
|---|---|---|
| Bis 100 Wh | ✅ Ja | ❌ Nein |
| 100–160 Wh | ⚠️ Möglich | ✅ Ja, mit Genehmigung der Airline |
| Über 160 Wh | ❌ Verboten | ❌ Nicht erlaubt |
Da viele Powerbanks nur in mAh gekennzeichnet sind, hilft folgende Faustformel zur Umrechnung: Wh = (mAh × Volt) ÷ 1.000 → Bei einer Standardspannung von 3,7 V ergibt das z. B.: 20.000 mAh × 3,7 V = 74 Wh → also problemlos erlaubt.
Wichtig:
Die Wh-Angabe sollte deutlich sichtbar auf dem Gerät stehen.
Wenn keine Kapazität angegeben ist, kann die Powerbank an der Kontrolle abgewiesen werden.
Pro Person sind meist maximal zwei Powerbanks zwischen 100 und 160 Wh erlaubt, aber nicht bei jeder Airline – prüfen Sie dazu immer die Transportbedingungen der Fluggesellschaft.
Mit einer Powerbank unter 100 Wh (z. B. 10.000–20.000 mAh) sind Sie auf der sicheren Seite und benötigen keine weitere Genehmigung.
Welche Powerbank eignet sich am besten fürs Flugzeug?
Die beste Powerbank fürs Flugzeug ist ein Modell mit klarer Wh-Kennzeichnung, CE-Zertifizierung und einer Kapazität von unter 100 Wh – idealerweise zwischen 10.000 und 20.000 mAh. Damit bleiben Sie unter den internationalen Grenzwerten und vermeiden Probleme bei der Sicherheitskontrolle.
Worauf sollten Sie beim Kauf einer flugtauglichen Powerbank achten?
✅ Wh-Angabe auf dem Gerät: Diese ist verpflichtend, um die Sicherheitsfreigabe zu erhalten. Falls nur mAh angegeben ist, kann das zu Problemen führen.
✅ CE-Kennzeichnung: Belegt, dass das Gerät nach europäischen Sicherheitsstandards geprüft wurde.
✅ Hochwertige Verarbeitung: Robuste Gehäuse und geprüfte Akkuzellen minimieren das Risiko von Überhitzung.
✅ Max. 100 Wh / ca. 27.000 mAh: Ideal für Reisen – keine Genehmigung erforderlich, ausreichend Leistung für Smartphones, Tablets und sogar kleinere Laptops.
Darf ich mein Handy oder Laptop mit der Powerbank im Flugzeug laden?
Ja, Sie dürfen Ihr Handy, Tablet oder sogar einen Laptop während des Flugs mit einer Powerbank laden – sofern das Gerät den Sicherheitsbestimmungen entspricht und sachgemäß verwendet wird. Das Laden ist sowohl am Gate als auch an Bord erlaubt.
Was sollten Sie beim Laden mit der Powerbank im Flugzeug beachten?
✅ Powerbank im Handgepäck verstauen und griffbereit halten
✅ Nur Geräte bis 100 Wh ohne Genehmigung nutzen
✅ Kabel ordentlich verlegen, um Stolperfallen oder Beschädigungen zu vermeiden
❌ Powerbank nicht unbeaufsichtigt in Betrieb lassen, vor allem während des Schlafens
❌ Keine beschädigten oder überhitzten Geräte anschließen
Viele Airlines erlauben die Nutzung von Powerbanks explizit während des Fluges – insbesondere auf Langstrecken, wo Passagiere ihre mobilen Geräte durchgehend nutzen. Wichtig ist, dass Sie:
Ihre Powerbank nicht auf dem Sitz oder Kissen liegen lassen
das Gerät bei ungewöhnlicher Hitzeentwicklung sofort abstecken
ggf. das Bordpersonal informieren, wenn Probleme auftreten
Gab es Zwischenfälle mit Powerbanks im Flugzeug?
Ja, es gab in der Vergangenheit mehrere Zwischenfälle mit Powerbanks an Bord von Flugzeugen – insbesondere durch Überhitzung oder technische Defekte, die zu Rauchentwicklung oder kleinen Bränden führten. Solche Vorfälle haben weltweit zu strengeren Sicherheitsregeln geführt.
Beispiel: Brand an Bord wegen Powerbank
Ein bekanntes Beispiel stammt aus dem Jahr 2023, als auf einem Flug der südkoreanischen Airline Jeju Air eine Powerbank im Handgepäck Feuer fing. Der Vorfall konnte zwar durch das schnelle Eingreifen der Crew unter Kontrolle gebracht werden, führte jedoch zur landesweiten Verschärfung der Transportvorgaben für tragbare Akkus.
Reaktionen asiatischer Airlines
✈️ Südkoreanische Airlines wie Korean Air oder Asiana Airlines verlangen mittlerweile, dass Powerbanks maximal 100 Wh haben und klar gekennzeichnet sind.
✈️ Andere asiatische Fluggesellschaften (z. B. aus China, Japan, Vietnam) haben ähnliche Regelungen übernommen oder verschärft.
✈️ Die Kontrollen an den Flughäfen in Seoul, Tokio oder Peking gelten mittlerweile als besonders streng.
Wie ist die Lage in Europa?
Europäische Airlines wie Lufthansa, Ryanair oder easyJet halten sich an die IATA-Vorgaben, haben aber bislang keine eigenen Zusatzregeln erlassen. Dennoch empfiehlt auch die EASA (Europäische Agentur für Flugsicherheit), nur geprüfte Powerbanks mitzuführen und diese während des Fluges möglichst nicht unbeaufsichtigt zu betreiben.
Diese Fälle zeigen: Auch wenn Powerbanks im Flugzeug erlaubt sind, bleibt der sichere Umgang entscheidend. Die beste Vorbeugung ist eine qualitativ hochwertige Powerbank mit CE-Kennzeichnung und transparenter Leistungsangabe.
Was passiert, wenn meine Powerbank nicht den Vorgaben entspricht?
Wenn Ihre Powerbank nicht den geltenden Sicherheitsvorgaben entspricht, kann sie bei der Sicherheitskontrolle beschlagnahmt, entsorgt oder sogar zur Verweigerung der Mitnahme führen. In Einzelfällen kann es auch zu Verzögerungen beim Boarding oder zur Nachkontrolle Ihres Gepäcks kommen.
In welchen Fällen wird eine Powerbank abgewiesen?
❌ Keine Kapazitätsangabe auf dem Gerät vorhanden (weder Wh noch mAh)
❌ Kapazität über 100 Wh ohne Genehmigung der Fluggesellschaft
❌ Beschädigtes oder aufgeblähtes Gehäuse
❌ Keine CE-Kennzeichnung oder verdächtiges No-Name-Produkt
❌ Powerbank im Aufgabegepäck entdeckt
In diesen Fällen behalten sich Sicherheitsbehörden das Recht vor, die Powerbank:
direkt am Sicherheits-Checkpoint zu entsorgen
Ihnen zur Aufbewahrung oder Rücksendung zu übergeben (was in der Praxis selten möglich ist)
in extremen Fällen als Gefahrengut zu melden, was eine zusätzliche Überprüfung zur Folge haben kann
Gibt es Konsequenzen für Passagiere?
In der Regel entstehen keine Strafen oder Bußgelder, wenn der Verstoß unbeabsichtigt geschieht – es sei denn, Sie weigern sich, Anweisungen des Sicherheitspersonals zu befolgen. Wer bewusst gegen die Vorschriften verstößt oder versucht, eine Powerbank zu verstecken, riskiert:
Verzögerungen beim Flug,
die Verweigerung der Mitnahme,
in seltenen Fällen sogar polizeiliche Maßnahmen (z. B. bei mutmaßlich gefährlichen Geräten).
Tipp: Wenn Sie unsicher sind, ob Ihre Powerbank erlaubt ist, lassen Sie sich vom Flughafen- oder Airline-Personal beraten – so vermeiden Sie Überraschungen am Gate.
Wie transportiere ich andere Akkus und Batterien im Flugzeug?
Andere Akkus und Batterien dürfen im Flugzeug ebenfalls mitgenommen werden, allerdings gelten je nach Batterietyp und Leistung unterschiedliche Transportvorschriften. Generell gilt: Kleinere Mengen handelsüblicher Batterien dürfen ins Handgepäck, während leistungsstarke Akkus besondere Beachtung erfordern.
Welche Batterien dürfen mit an Bord?
✅ AA-, AAA-, C-, D-Batterien (Alkali, Zink-Kohle, NiMH): Erlaubt im Handgepäck – idealerweise in Originalverpackung oder isoliert (z. B. mit Klebeband).
✅ Knopfzellen (z. B. für Uhren, Hörgeräte): Problemlos erlaubt – auch in Reserve.
✅ Lithium-Ionen-Akkus für Laptops, Kameras, Drohnen: Bis 100 Wh ohne Genehmigung erlaubt. Ersatzakkus müssen ebenfalls im Handgepäck transportiert und gegen Kurzschluss geschützt werden.
⚠️ Akkus zwischen 100 Wh und 160 Wh: Nur mit Genehmigung der Airline erlaubt (z. B. bei professionellem Kamera- oder Werkzeug-Equipment).
❌ Akkus über 160 Wh (z. B. für E-Bikes, Industriegeräte): Nicht im Passagierflug erlaubt.
Wie transportiere ich Ersatzakkus sicher im Flugzeug?
Isolieren Sie die Pole mit Klebeband oder verwenden Sie eine Schutzbox.
Verstauen Sie Akkus einzeln und nicht lose in der Tasche.
Verwenden Sie – wenn möglich – die Originalverpackung oder spezielle Akkuhüllen.
Transportieren Sie Akkus niemals im aufgegebenen Gepäck.
Powerbanks im Flugzeug – was ist erlaubt? (Übersicht zum Mitnehmen)
Ja, Powerbanks sind im Flugzeug erlaubt, sofern sie richtig transportiert werden und die gesetzlichen Kapazitätsgrenzen eingehalten werden. Die folgende Übersicht fasst alle wichtigen Punkte kompakt zusammen:
| Regelung | Erlaubt? | Hinweis |
|---|---|---|
| Powerbank im Handgepäck | ✅ Ja | Muss jederzeit zugänglich sein |
| Powerbank im aufgegebenen Koffer | ❌ Nein | Aus Sicherheitsgründen streng verboten |
| Kapazität bis 100 Wh (ca. 27.000 mAh) | ✅ Ja | Ohne Genehmigung erlaubt |
| Kapazität 100–160 Wh | ⚠️ Eingeschränkt | Nur mit Genehmigung der Airline |
| Kapazität über 160 Wh | ❌ Verboten | Nicht für den Passagiertransport zugelassen |
| Kennzeichnung mit Wh oder mAh fehlt | ❌ Risiko | Mitnahme kann verweigert werden |
| Laden während des Flugs | ✅ Ja | Unter Aufsicht, keine losen Kabel im Gang |
| Zahl der Powerbanks pro Person | ⚠️ Meist max. 2 | Abhängig von Airline – Regel prüfen |
| Mitnahme von Ersatzakkus (Kamera etc.) | ✅ Ja, im Handgepäck | ✅ Ja, im Handgepäck |
Häufige Fragen zur Powerbank im Flugzeug (FAQ)
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