Ab wie vielen Stunden gibt es Entschädigung bei Flugverspätung?

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Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung haben Fluggäste nach EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung, abhängig von der Flugdistanz. Entscheidend ist die tatsächliche Ankunftszeit (Türöffnung), nicht der Abflug.

Ab wie vielen Stunden Flugverspätung bekommt man eine Entschädigung?

  • Ab 2 Stunden Verspätung: Anspruch auf Betreuungsleistungen (Getränke, Mahlzeiten, Kommunikation).

  • Ab 3 Stunden Ankunftsverspätung: 250 € – 600 € Entschädigung möglich.

  • Ab 5 Stunden Verspätung: Ticketpreis-Erstattung bei Nichtantritt möglich.

  • Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen (z. B. extremes Wetter).

  • Verjährung in Deutschland: 3 Jahre ab Ende des Jahres der Verspätung.

Entschädigung bei Flugverspätung nach Distanz

AnkunftsverspätungFlugdistanzEntschädigung
≥ 3 Stundenbis 1.500 km250 €
≥ 3 Stunden1.500 – 3.500 km400 €
≥ 3 Stundenüber 3.500 km600 €

Flugverspätung 2 Stunden: Anspruch auf Betreuung

Wenn sich Ihr Abflug um mindestens 2 Stunden (bis 1 500 km) verspätet, müssen Airlines kostenfrei für Ihr Wohl sorgen. Das umfasst Verpflegung, Erfrischungen sowie zwei Kommunikationsmöglichkeiten. 

Für Mittel- und Langstrecken steigen die Betreuungsrechte gestaffelt: ab 3 h (1 500–3 500 km) beziehungsweise 4 h (> 3 500 km). 

Tipp: Lassen Sie sich bei Essens- oder Getränkegutscheinen den Wert bestätigen; sollten Sie selbst zahlen, heben Sie Quittungen auf, um später eine Kostenerstattung zu verlangen. 

Welche Leistungen stehen Ihnen zu?

  • Gutscheine oder Bargeld für Snacks & Getränke

  • Zwei Telefonate, E-Mails oder Fax

  • Bei weiterem Warten: Hotel + Transfer, falls eine Übernachtung nötig wird


Flugverspätung 3 Stunden: Anspruch auf Entschädigung

Erreicht Ihr Flug das Endziel 3 Stunden oder mehr verspätet, haben Sie zusätzlich zum Service Anspruch auf Geld. Die Höhe beträgt 250 €, 400 € oder 600 € gemäß der in der Tabelle genannten Distanzen. 

Wichtig: Gemessen wird die Verspätung bei Öffnen der Flugzeugtüren (actual time of arrival, AToA). Eine späte Landung allein reicht nicht, wenn das Flugzeug danach lange rollt. Dokumentieren Sie deshalb Uhrzeit und Anzeige der Gangway-Öffnung per Foto. Airlines versuchen häufig, die Rollzeit als Puffer zu nutzen. Daher kann eine detaillierte Dokumentation Ihre Erfolgschance erheblich erhöhen.

Höhe der Entschädigung nach Flugdistanz ab 3h Flugverspätung

DistanzEntschädigungBeispiel*
bis 1 500 km 250 €Berlin – Paris
1 500 – 3 500 km400 €Frankfurt – Teneriffa
über 3 500 km600 €München – New York

Flugverspätung 4 Stunden

Bei Langstreckenflügen (> 3 500 km) ist eine 4-stündige Flugverspätung oft ausschlaggebend, weil sie praktisch stets ≥ 3 h liegt und somit die volle Pauschale von 600 € triggert. 

Zusätzlich können Sie nach Art. 8 EG 261/2004 eine anderweitige Beförderung verlangen, falls die Airline keinen zeitnahen Ersatzflug organisieren kann. Gerade bei Hub-Verbindungen lohnt es sich, proaktiv nach alternativen Routen oder Codeshare-Partnern zu fragen, um Anschlussflüge noch zu erreichen. 

Zusätzliche Rechte bei 4 h Flugverspätung

  • Umbuchung auf andere Verbindung ohne Mehrkosten

  • Kostenlose Stornierung mit voller Rückzahlung, falls Sie nicht mehr reisen möchten


Flugverspätung 5 Stunden – Ticketpreis zurück oder Alternativflug

Zögert sich der Abflug um 5 Stunden oder länger, dürfen Sie die Reise komplett abbrechen und den vollen Ticketpreis rückerstattet verlangen – selbst bei nicht stornierbaren Tarifen. Alternativ können Sie eine Umbuchung zu vergleichbaren Bedingungen fordern. 

Achtung: Entscheiden Sie sich für die Rückzahlung, entfällt der Entschädigungsanspruch, weil Sie den Beförderungsvertrag lösen. Wenn Sie jedoch umbuchen und trotzdem verspätet ankommen, bleibt die Entschädigung bestehen. Halten Sie also schriftlich fest, welchen Weg Sie wählen. 


Gilt die Flugentschädigung für Verspätung auch bei verpasstem Anschlussflug?

Ja. Wenn Sie aufgrund einer Verspätung Ihren Anschlussflug verpassen und Ihr Endziel mindestens 3 Stunden später erreichen, haben Sie Anspruch auf 250 € bis 600 € Entschädigung, vorausgesetzt, beide Flüge wurden in einer Buchung gebucht.

Wann besteht Anspruch bei einem Anschlussflug?

Ein Anspruch besteht, wenn:

  • beide Flüge unter einer Buchungsnummer (eine Gesamtreise) gebucht wurden,

  • die Verspätung am Endziel mindestens 3 Stunden beträgt,

  • die Airline für die Verspätung verantwortlich ist,

  • keine außergewöhnlichen Umstände vorliegen.

Wichtig: Auch wenn der erste Flug weniger als 3 Stunden verspätet war, kann dennoch ein Anspruch bestehen. Entscheidend ist die Ankunftszeit am endgültigen Zielort.

Wann besteht kein Anspruch?

In der Regel besteht kein Anspruch, wenn:

  • die Flüge separat gebucht wurden (zwei unabhängige Tickets),

  • die Verspätung unter 3 Stunden am Endziel liegt,

  • außergewöhnliche Umstände (z. B. extremes Wetter) vorliegen.

Bei getrennten Buchungen haftet die Airline normalerweise nur für den verspäteten Flug selbst – nicht für den verpassten Anschluss.


Wann entfällt die Entschädigung eines verspäteten Flugs wegen außergewöhnlicher Umstände?

Kein Anspruch auf Entschädigung besteht, wenn die Flugverspätung durch außergewöhnliche Umstände verursacht wurde, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen und selbst bei zumutbaren Maßnahmen nicht vermeidbar waren.

Typische außergewöhnliche Umstände sind:

  • extremes Wetter (z. B. Sturm, starkes Gewitter, Schneefall),

  • politische Instabilität oder Sicherheitsrisiken,

  • behördliche Anordnungen oder Luftraumsperrungen,

  • Streiks von Flughafen- oder Flugsicherungspersonal,

  • Vogelschlag.

Entscheidend ist, dass die Airline nachweisen muss, dass die Verspätung tatsächlich auf solche Umstände zurückzuführen ist.

Was gilt nicht als außergewöhnlicher Umstand?

Nicht jeder technische Defekt befreit die Airline von der Zahlungspflicht.

Technische Probleme am Flugzeug gelten in der Regel nicht als außergewöhnliche Umstände, da sie zum normalen Betriebsrisiko einer Airline gehören.

Auch Personalmangel oder organisatorische Probleme zählen meist nicht als außergewöhnlich.

Gilt bei außergewöhnlichen Umständen trotzdem ein Anspruch auf Betreuung?

Ja, auch wenn keine Entschädigung gezahlt werden muss, haben Passagiere weiterhin Anspruch auf:

  • Verpflegung,

  • Kommunikationsmöglichkeiten,

  • gegebenenfalls Hotelübernachtung.

Diese Betreuungsleistungen bestehen unabhängig von der Ursache der Verspätung.


Wie lange kann ich Entschädigung für Flugverspätung rückwirkend verlangen?

In Deutschland beträgt die Verjährungsfrist für Entschädigungsansprüche nach EU-Verordnung 261/2004 drei Jahre. Die Frist beginnt am Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat.

Beispiel:
Fand Ihr Flug am 15. Mai 2024 statt, läuft die Frist am 31. Dezember 2027 ab.

Gilt die 3-Jahres-Frist in ganz Europa?

Nein, die Verjährungsfrist bei einer Flugverspätung richtet sich nach dem nationalen Recht des Landes, in dem der Anspruch geltend gemacht wird.

Beispiele:

  • Deutschland: 3 Jahre

  • Frankreich: 5 Jahre

  • Spanien: 5 Jahre

  • Italien: 2 Jahre

Wichtig: Entscheidend ist häufig, wo geklagt wird oder welche Gerichtsbarkeit zuständig ist.

Was passiert, wenn die Frist abläuft?

Ist die Verjährungsfrist abgelaufen, kann die Airline die Zahlung verweigern, selbst wenn der Anspruch ursprünglich berechtigt war. Daher sollten Sie darauf achten Ansprüche möglichst früh zu prüfen.


FAQs


Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Datum

Flugnummer

Fluggesellschaft

Route

Status

06.04.2026

19:50

PC1886

Pegasus Airlines

Ankara (ESB)

Lefkosa (ECN)

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06.04.2026

15:15

VN1518

Vietnam Airlines

Ban Me Thuot (BMV)

Haiphong (HPH)

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06.04.2026

15:05

6E1430

IndiGo Air

Abu Dhabi (AUH)

Mumbai (BOM)

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06.04.2026

13:30

SL119

Rio-Sul Servicos Aereos Regionais

Jakarta (CGK)

Bangkok (DMK)

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06.04.2026

05:10

HM3093

Air Seychelles

Praslin Island (PRI)

Mahé (SEZ)

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MH3718

Malaysia Airlines

Sibu (SBW)

Mukah (MKM)

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05:00

W1191

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