Entschädigung für Flugverspätung bei Pauschalreisen? | AirHelp
Prüfen Sie, wieviel Geld Ihnen die Fluggesellschaft schuldet! Es ist kostenlos und dauert nur 2 Minuten.
Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte
Pauschalreisen sollen perfekt geplant sein, doch manchmal läuft es anders als erwartet. Flugverspätungen, Annullierungen oder verlorenes Gepäck können den Traumurlaub schnell in Chaos verwandeln. Viele Reisende fühlen sich in solchen Situationen hilflos und wissen nicht, an wen sie sich wenden sollen, um Entschädigung zu fordern.
Ist die Fluggesellschaft verantwortlich, oder trägt der Reiseveranstalter die Schuld? Die Antwort lautet: beide. Während der Reiseveranstalter oft für organisatorische Probleme haftet, ist die Airline stets an die EU-Fluggastrechteverordnung gebunden.
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Ihre Rechte bei Flugverspätungen während Pauschalreisen
Anspruch auf Entschädigung: Bis zu 600 € gemäß EU-Fluggastrechteverordnung.
Verantwortlichkeiten: Sowohl Fluggesellschaften als auch Reiseveranstalter können haftbar sein.
Reisepreisminderung: Zusätzliche Ansprüche bei Verspätungen über 4 Stunden.
Entschädigung bei Flugverspätung einer Pauschalreise gemäß EG 261
Zum Tragen kommt bei Flugstörungen generell die EU-Verordnung 261/2004. In dieser sind Ihre Rechte als Fluggast geregelt. Passagiere bleiben in Bezug auf ihren Anspruch, für eine Flugverspätung bei Pauschalreisen eine Entschädigung zu fordern, oftmals im Ungewissen. Hier hilft AirHelp als langjähriger Experte in Sachen Fluggastrechte und Entschädigungsklagen weiter.
Lassen Sie Ihren Anspruch im Falle einer Flugverspätung mit dem AirHelp Entschädigungsrechner hier kostenlos und unverbindlich prüfen. Zeigt dieser auf, dass Sie tatsächlich alle Bedingungen erfüllen, um eine Entschädigung für Flugverspätung bei Pauschalreise zu verlangen, so leiten wir gerne alle weiteren Schritte für Sie ein. Sparen Sie sich die zeitaufwendige Kommunikation mit der Airline inklusive anfallendem Papierkram und überlassen Sie die Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte den Profis von AirHelp.
Zusatzleistungen bei Flugverspätungen einer Pauschalreise
| Dauer der Verspätung | Zusatzleistungen |
|---|---|
| Ab 2 Stunden | Kostenlose Snacks und Getränke |
| Ab 4 Stunden | Mahlzeiten, Hotelunterkunft, und Transfer |
| Ab 5 Stunden | Rückerstattung oder alternativer Flug |
Wann Entschädigung wegen Flugverspätung bei Pauschalreisen
Grundsätzlich gelten bei Pauschalreisen die gleichen Regeln wie bei regulären Flügen. Daher kann eine Entschädigung bei einer Flugverspätung Ihrer Pauschalreise nur unter folgenden Bedingungen efolgen:
Entschädigung bei Pauschalreise mit Flugverspätung Bedingungen:
Sie haben Ihr Ziel erst mit mehr als drei Stunden Flugverspätung erreicht.
Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.
Die Flugverspätung ist nicht länger als drei Jahre her.
Die Fluggesellschaft ist für die Verspätung verantwortlich (z.B. aufgrund einer technischen Störung).
Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).
Höhe der Entschädigung bei Pauschalreisen für Flugverspätung
Die Höhe der Entschädigungssumme einer Flugverspätung auf Pauschalreisen hängt wesentlich von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. Zusätzlich ist relevant, ob der Flug innerhalb der EU stattfindet oder über EU Grenzen hinausgeht.
Hier ist eine Tabelle, in der Sie einfach sehen können, wie hoch Ihre Entschädigungssumme für eine Flugverspätung bei ihrer Pauschalreise ist.
| Flugentfernung | Entschädigung |
|---|---|
| Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
| EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
| nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
| nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Pauschalreise Flug verschoben: Was tun?
Kommt es während einer Pauschalreise zu Flugverspätungen, so hat dies Auswirkungen auf das gesamte Urlaubspaket. Immerhin ist bei dieser besonderen Reiseart zeitlich alles genau geplant. Eine Flugverspätung bei Pauschalreisen bedeutet folglich immer auch eine Kürzung Ihres Urlaubs und eventuell einen Verlust integrierter Extras wie beispielsweise Ausflügen.
Als Pauschalreisender haben Sie grundsätzlich einen Entschädigungsanspruch gegenüber der Fluggesellschaft und dem Reiseveranstalter. Letzterer ist gegebenenfalls dazu verpflichtet, den Reisepreis zu mindern. Wesentlich einfacher ist es, Ihren Anspruch auf Entschädigung für Flugverspätung bei Pauschalreise gegenüber der Fluggesellschaft geltend zu machen. Schließlich ist dieser ganz klar in der Verordnung EG 261/2004 geregelt.
Stehen Sie akut vor dem Problem einer Flugstörung bei Pauschalreisen, so empfehlen wir, wie folgt vorzugehen:
Bewahren Sie alle Reiseunterlagen, darunter Flugtickets, Bordkarten und Belege über Ausgaben wie Getränke, Mahlzeiten etc. auf.
Versuchen Sie, die Flugstörung zu dokumentieren, indem Sie beispielsweise die auf den Anzeigetafeln angegebene Flugverspätung oder Flugstreichung fotografieren.
Bitten Sie das Bodenpersonal um eine schriftliche Bestätigung der Flugzeitenstörung inklusive der jeweils vorliegenden Gründe.
Informieren Sie Ihren Reiseveranstalter und leiten Sie die jeweils erforderlichen Dokumente an ihn weiter.
Testen Sie mithilfe des AirHelp Prüfinstruments schnell und unkompliziert online, ob Ihnen für die Flugverspätung bei Pauschalreisen eine Entschädigung zusteht. Im Zweifelsfall helfen hier zusätzlich unsere erfahrenen Fluggastrechte-Experten weiter.
Machen Sie je nach Verspätungsdauer Ihr Recht auf Betreuungsleistungen geltend.
Für Flugverspätung bei Pauschalreisen Entschädigung fordern – Fristen und andere Voraussetzungen
Ob Ihnen tatsächlich eine Entschädigung für Flugverspätung bei Pauschalreisen zusteht, hängt von mehreren Faktoren ab. Generell unterscheidet die EU-Fluggastrechte-Verordnung EG 261/2004 hier nicht zwischen Pauschalreisenden und anderen Fluggästen. Beachten Sie jedoch die folgenden Punkte:
In Deutschland können Sie Ihre Entschädigungsforderung rückwirkend bis zu 3 Jahren geltend machen.
Der Startflughafen des von der Störung betroffenen Fluges muss sich in der EU befinden.
Bei Startflughäfen außerhalb der EU müssen sowohl Hauptsitz der Airline als auch Zielflughafen in der EU liegen.
Ein eventueller Anspruch auf Entschädigung besteht grundsätzlich erst nach einer Verspätung von mindestens 3 Stunden. (Die Berechnung erfolgt hier mit Blick auf die Ankunftszeit.)
Wichtiger Hinweis: Ihre Fluggastrechte gemäß EG 261/2004 sind nicht mit Ihren Ansprüchen gegenüber dem Reiseveranstalter zu verwechseln. Möchten Sie diese einfordern, so gelten weitaus kürzere Fristen. Grund ist unter anderem, dass es sich bei einer Flugstreichung oder Flugverspätung um einen drastischen Reisemangel handelt. Es empfiehlt sich, diesen unmittelbar gegenüber der Reiseleitung bzw. dem Reiseunternehmen anzuzeigen und vor Ablauf von vier Wochen entsprechende Forderungen zu stellen.
Ausnahmeregelung „Außergewöhnliche Umstände”
Selbst wenn die oben aufgeführten Konditionen gegeben sind, gibt es Fälle, in denen die Airline nicht verpflichtet ist, für eine Flugverspätung Entschädigung bei Pauschalreisen zu leisten. Zumeist geschieht dies durch eine Berufung auf sogenannte außergewöhnliche Umstände. Konkret umfassen diese Situationen, in denen die Fluggesellschaft keinen Einfluss auf die Flugstreichung beziehungsweise Flugverspätung hat.
Darüber hinaus muss sie laut EG 261/2004 nachgewiesen haben, dass sie alle zumutbaren Schritte unternommen hat, um eine planmäßige Beförderung ihrer Passagiere zu ermöglichen. Höhere Gewalt wie Unwetter, unvorhergesehene Zwischenlandungen beispielsweise aufgrund von medizinischen Notfällen und Naturkatastrophen fallen unter diese Kategorie.
Geht es um die Verschiebung, Streichung oder Verspätung eines Fluges im Rahmen einer Pauschalreise bei Streiks am Flughafen, so entscheidet der Einzelfall. Handelt es sich beispielsweise um einen Streik von Bodenpersonal und / oder Fluglotsen, so sind dies außergewöhnliche, da von der Airline unbeeinflussbare Umstände. Geht der Arbeitskampf ausschließlich vom Personal der Fluggesellschaft aus, ist sie für die Entschädigung ihrer Passagiere verantwortlich.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
FAQs zu Flugverspätung und Flugausfall bei Pauschalreisen
Wie erhalte ich bei Flugverspätung eine Entschädigung bei Pauschalreisen?
Machen Sie von dem AirHelp Rechner Gebrauch. Innerhalb weniger Minuten kalkuliert dieser online, ob Ihnen eine Entschädigungsleistung für eine Flugverspätung oder Flugzeitenänderung bei Pauschalreise zusteht. Bei bestätigtem Entschädigungsanspruch unterstützt Sie AirHelp bei der Einforderung. Für die Erstprüfung entstehen Ihnen keine Kosten. Erst bei der erfolgreichen Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte fallen für Sie Gebühren an.
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn im Rahmen einer Pauschalreise der Flug gestrichen wird?
Wird auf Ihrer Pauschalreise der Flug gestrichen, so steht Ihnen gemäß der Verordnung EG 261/2004 unter gewissen Voraussetzungen eine Entschädigung von bis zu 600€ zu. Darüber hinaus haben Sie das Recht auf die Erstattung Ihres Tickets. Unter anderem bei gestrichenen Anschlussflügen ist die Airline zudem dazu verpflichtet, für eine zeitnahe und für Sie kostenlose Ersatzbeförderung zum Zielflughafen zu sorgen.
Ihre Ansprüche gegenüber dem Reiseveranstalter aufgrund durch den Flugausfall versäumter Leistungen sollten Sie idealerweise sofort, unbedingt aber innerhalb von 1 Monat nach erfolgter Flugstörung geltend machen.
Auf Pauschalreisen für Flugverspätung Entschädigung einfordern? Welche Fristen gelten?
In Deutschland haben Sie die Möglichkeit, Ihren Anspruch auf Entschädigung bei Flugverspätung auf Pauschalreisen bis zu 3 Jahre rückwirkend geltend zu machen. Zu berücksichtigen sind hier neben der genauen Verspätungszeit, die mindestens 3 Stunden betragen muss, auch die Bedingungen bezüglich der Standorte von Abflug- und Zielflughafen. Auf der sicheren Seite sind Sie hier, wenn entweder der Startflughafen oder aber der Zielflughafen und Airline-Hauptsitz in der EU liegen.
Wer hilft mir bei einer Flugverspätung während meiner Pauschalreise?
AirHelp unterstützt Sie dabei, Ihre Rechte geltend zu machen, sei es gegenüber der Fluggesellschaft oder dem Reiseveranstalter.
Habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen?
Leider nein. Bei außergewöhnlichen Umständen wie schlechtem Wetter oder Streiks greift die EU-Verordnung nicht.
Kann ich eine Entschädigung verlangen, wenn der Reiseveranstalter mir andere Flugdaten anbietet?
Ja. Sollten Sie nicht auf den ursprünglichen Flugzeiten bestehen können, muss der Reiseveranstalter den Ersatzflug und zusätzliche Ausgaben übernehmen.
Wie lange rückwirkend kann ich Ansprüche geltend machen?
In der Regel können Sie Entschädigungen für Flüge der letzten 3 Jahre einfordern.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
29.01.2026 | 22:10 | OU326 | Croatia Airlines | Zagreb (ZAG) Mostar (OMO) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
29.01.2026 | 22:00 | OU326 | Croatia Airlines | Zagreb (ZAG) Mostar (OMO) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
29.01.2026 | 19:40 | TB2682 | Tara Air | Tangier (TNG) Liege (LGG) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
29.01.2026 | 16:20 | A3392 | Aegean Airlines | Heraklion (HER) Rhodes (RHO) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
29.01.2026 | 16:10 | 3H613 | Air Inuit | Kangiqsualujjuaq (XGR) Kuujjuaq (YVP) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
29.01.2026 | 16:00 | AF6118 | Air France | Paris (ORY) Toulouse (TLS) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
29.01.2026 | 15:40 | CZ6972 | China Southern Airlines | Urumqi (URC) Yining (YIN) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
29.01.2026 | 15:40 | VJ642 | VietJet Air | Ho Chi Minh City (SGN) Da Nang (DAD) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
OU326
•Croatia Airlines
Zagreb
••Mostar
ZAG
OMO
Jetzt Anspruch prüfen29.01.2026
22:10
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OU326
•Croatia Airlines
Zagreb
••Mostar
ZAG
OMO
Jetzt Anspruch prüfen29.01.2026
22:00
- Annulliert
TB2682
•Tara Air
Tangier
••Liege
TNG
LGG
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19:40
- Annulliert
A3392
•Aegean Airlines
Heraklion
••Rhodes
HER
RHO
Jetzt Anspruch prüfen29.01.2026
16:20
- Annulliert
3H613
•Air Inuit
Kangiqsualujjuaq
••Kuujjuaq
XGR
YVP
Jetzt Anspruch prüfen29.01.2026
16:10
- Annulliert
AF6118
•Air France
Paris
••Toulouse
ORY
TLS
Jetzt Anspruch prüfen29.01.2026
16:00
- Annulliert
CZ6972
•China Southern Airlines
Urumqi
••Yining
URC
YIN
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15:40
- Annulliert
VJ642
•VietJet Air
Ho Chi Minh City
••Da Nang
SGN
DAD
Jetzt Anspruch prüfen29.01.2026
15:40
