Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle am Flughafen

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Das Verpassen eines Fluges wegen langer Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle kann ärgerlich und kostspielig sein. In diesem Artikel erfahren Sie, wer in solchen Fällen verantwortlich ist und welche Rechte Sie als Passagier haben.
Flug verpasst wegen Wartezeiten bei der Sicherheitskontrolle?
👮 Wenn Sie den Flug verpassen, weil am Flughafen die Sicherheitskontrolle zu lange dauert, ist in Deutschland die Bundespolizei verantwortlich.
🛎 Für Wartezeiten beim Einchecken ist hingegen die Fluggesellschaft verantwortlich.
⌚ Eine Entschädigung für einen verpassten Flug durch die Sicherheitskontrolle erfordert, dass die Passagiere rechtzeitig am Flughafen waren.
🧳 Packen Sie nur beim Security Check am Flughafen erlaubte Gegenstände ins Handgepäck.
💶 Passagiere, die durch die Kontrolle am Flughafen den Flug verpasst haben, haben möglicherweise einen Anspruch auf Entschädigung.
Entschädigung bei verpasstem Flug wegen Sicherheitskontrolle
Wer seinen Anschlussflug wegen langer Wartezeiten an der Sicherheitskontrolle verpasst, kann unter bestimmten Umständen Anspruch auf Entschädigung haben.
Die Sicherheitskontrollen an Flughafen werden nicht von den Fluggesellschaften durchgeführt. Sie stehen in staatlicher Verantwortung. Dies bedeutet, dass in Deutschland der Bund die Verantwortung trägt, wenn der Sicherheitscheck am Flughafen zu lange dauert.
Wenn sich durch Verzögerungen bei der Kontrolle am Flughafen Ihren Flug verpassen, haben Sie möglicherweise einen Anspruch auf eine Entschädigung. Diese fällt jedoch nicht unter die Fluggastrechte-Verordnung, sondern ist von der Bundespolizei zu leisten. Die Durchsetzung ist schwierig, weil weder ein Online-Formular noch eine Kontaktadresse vorhanden sind.
Als Passagier müssen Sie herausfinden, welche Dienststelle am betreffenden Flughafen die Sicherheitskontrolleverantwortet. Zudem müssen Sie nachweisen, dass Ihre Forderung auf eine Entschädigung bei Flug verpasst nach Sicherheitskontrolle berechtigt ist. Sie müssen belegen, dass Sie nicht selbst zu den Verzögerungen beigetragen haben. Wurde der Flug verpasst durch Eigenverschulden verpasst, ist eine Entschädigung nicht durchzusetzen.
Welche Entschädigung bei Flug verpasst durch die Sicherheitskontrolle steht Passagieren zu?
Generell muss der Schaden erstattet werden. Dies sind die Aufwendungen, die entstehen, wenn Sie den Flug verpassen. Dazu zählen die Buchung eines Ersatzfluges und eine damit möglicherweise erforderliche Übernachtung. Wer einen Flug verpasst und eine Entschädigung fordert, darf auch den Mehraufwand für die Verpflegung geltend machen.
Sicherheitskontrolle am Flughafen Ablauf
Die Sicherheitskontrolle am Flughafen ist ein wichtiger Teil, um an Bord eines Flugzeuges zu kommen. Ziel ist es, Waffen, Sprengstoff, Drogen und andere gefährliche Güter zu erkennen. Die Maßnahme dient also einem sicheren Flug. Der Ablauf der Sicherheitskontrolle variiert je nach Airport.
Normalerweise kommt es zunächst zu einer Identitätskontrolle, bei der Sie den Reisepass oder den Personalausweis und die Bordkarte vorzeigen müssen. Anschließend stellen Sie Handgepäck auf ein Förderband, das es in einen Röntgenscanner transportiert. Die Personenkontrolle wird am Flughafen mit einem Metalldetektor durchgeführt.
Durch Warteschlangen den Flug verpasst wegen Sicherheitskontrolle
Warteschlangen sind am Flughafen bei der Kontrolle für die Reisenden unerfreulich, lassen sich jedoch nicht immer vermeiden. Teilweise erscheinen Passagiere späterer Flüge bereits sehr zeitig, was zu einer Überlastung an den Kontrollpunkten führen kann.
Ein weiterer Aspekt ist die Zahl der Gegenstände, die sich im Handgepäck befinden. Die Beamten in der Sicherheitskontrolle am Flughafen müssen jedes Teil identifizieren, um zu verhindern, dass verbotene Gegenstände an Bord eines Flugzeugs gelangen. Ein Passagier muss deshalb ausreichend Zeit einplanen, um zu verhindern, dass er den Flug verpasst wegen der Sicherheitskontrolle.
Was darf nicht durch die Sicherheitskontrolle am Flughafen
Eine Entschädigung für verpasste Flüge durch Sicherheitskontrollen kommt nur in Betracht, wenn kein Eigenverschulden durch den Passagier vorliegt. Ein Ärgernis ist, wenn während des Sicherheitschecks am Flughafen unerlaubte Substanzen im Handgepäck gefunden werden.
Flug verpasst durch Eigenverschulden – was bedeutet das
Von Passagieren wird erwartet, dass sie rechtzeitig am Flughafen erreichen und die Gepäckbestimmungen einhalten. Wurden während des Sicherheitschecks am Flughafen verbotene Gegenstände im Gepäck gefunden, muss der Koffer im Beisein des Passagiers geöffnet werden.
Stellt sich heraus, dass die Röntgenaufnahme korrekt war, kann dies unangenehme Konsequenzen haben. Im Falle, dass der Flug verpasst wird, ist Eigenverschulden anzunehmen. Gleiches gilt, wenn Vorgaben für den Transport von Flüssigkeiten im Handgepäck nicht beachtet wurden. Eine Entschädigung für Personen, die Ihren Flug verpassen durch die Sicherheitskontrolle ist dann ausgeschlossen.
Wie viel Zeit am Flughafen einplanen?
Wie lange Sie vor dem Boarding am Flughafen eintreffen müssen, ist gesetzlich nur vage definiert. Der Gesetzgeber erwartet, dass sich Passagiere „rechtzeitig“ am Flughafen einfinden. Was dies bedeutet, liegt im Ermessen der Gerichte. Die Richter sehen manchmal schon eine Ankunft von 90 Minuten vor dem Abflug als ausreichend an.
Bei einem großen Airport wie Frankfurt könnten die Richter jedoch eine größere Zeitspanne erwarten. Drei Stunden sollten Passagiere am Flughafen für die Sicherheitskontrolle einplanen. Wer sichergehen möchte, kann sich beim Flughafenbetreiber oder bei seiner Fluggesellschaft informieren. Wenn ein Passagier einen Flug verpasst und eine Entschädigung fordert, muss er sein korrektes Verhalten nachweisen.
Es ist daher empfehlenswert, entsprechende Belege anzufertigen. Eine Option ist es, die Anzeigetafel des Airports zu fotografieren. Wenn die Zeit knapp wird, hilft es auch, das Flughafenpersonal um eine beschleunigte Abfertigung zu bitten. Achten Sie darauf, Zeugen für Ihre Bitte zu haben. So lässt sich möglicherweise verhindern, dass der Flug verpasst wird wegen einer Sicherheitskontrolle.
Entschädigung für verpassten Flug durch Sicherheitskontrolle: Wer ist zuständig?
An den deutschen Flughäfen ist die Kontrolle in den Händen der Bundespolizei. Sie entscheidet über die technische Ausstattung der Kontrollspuren und eine mögliche Übertragung der Aufgaben an private Anbieter. Die Verantwortung bleibt immer bei der Bundespolizei. Haben Sie Ansprüche, weil Sie einen Flug verpasst haben, wenden Sie sich also an die zuständige Bundespolizeidirektion.
Eine Ausnahme bildet Bayern. Wer einen Flug verpasst wegen der Sicherheitskontrolle, wendet sich an das zuständige Luftamt. Das Amt Südbayern ist für die Flughäfen in München und Memmingen verantwortlich, das Luftamt Nordbayern für Nürnberg.
Wenn ein Passagier einen Flug verpasst, ist eine Entschädigung nur möglich, wenn Sie den Airport rechtzeitig aufgesucht haben. Dabei ist immer der Passagier in der Nachweispflicht.
Entschädigung wegen Flug verpasst durch Sicherheitskontrolle – zahlt die Fluggesellschaft?
Wurde der Flug verpasst, ist eine Entschädigung durch die Fluggesellschaft normalerweise nicht möglich. Der Grund liegt in der Zuständigkeit der Bundespolizei für die Sicherheitskontrolle. Wenn die Durchführung der Kontrolle am Flughafen Mängel aufweist, kann jemand, der seinen Flug verpasst eine Entschädigung verlangen. Ob die Durchsetzung der Ansprüche durch ein Gericht erfolgversprechend ist, hängt vom jeweiligen Fall ab. Empfehlenswert ist es, sich mit seinem Anliegen an ein Fluggastrechtsportal wie AirHelp zu wenden.
Muss eine Fluggesellschaft auf Passagiere warten?
Dazu ist die Airline nicht verpflichtet. Es liegt im Ermessen der jeweiligen Fluggesellschaft. Wenn bekannt ist, dass der Flughafen an der Sicherheitskontrolle Schwierigkeiten hat, kann die Wartezeit verlängert werden. Es besteht jedoch kein Anspruch darauf. Die beste Option ist, lieber etwas eher am Flughafen zu erscheinen.
Anschlussflug verpasst wegen Warteschlangen beim Einchecken: das sind Ihre Rechte
Nicht immer ist das Reiseziel mit einem Direktflug erreichbar. Wenn sich der erste Flug verspätet, könnte die Zeit für den Umstieg knapp werden. Wird durch eine Warteschlange beim Einchecken für die Weiterreise der Flug verpasst, ist möglicherweise eine Entschädigung fällig. In diesem Fall greift die EU-Verordnung 261/2004. Damit haben Sie bei einem Verschulden der Fluggesellschaft Anspruch auf Entschädigungen und Ausgleichszahlungen.
Bedingung ist, dass Sie Ihr Reiseziel mit drei oder mehr Stunden Verspätung erreichen. Die Entschädigung beträgt zwischen 250 und 600 Euro pro Person. Zudem haben Sie ab einer Verspätung von mehr als zwei Stunden einen Anspruch auf Verpflegungsleistungen. Verschiebt sich der Anschlussflug auf den nächsten Tag, muss die Fluggesellschaft auch für die Übernachtung aufkommen.
Flug verpasst durch Eigenverschulden – so müssen Sie sich darum keine Sorgen machen
Packen Sie Ihr Handgepäck rechtzeitig und achten Sie darauf, nur erlaubte Gegenstände mitzunehmen. Überlegen Sie, ob Sie während des Fluges unbedingt Flüssigkeiten benötigen. Wenn dies der Fall ist, müssen diese in einem transparenten, wiederverschließbaren Beutel verstaut werden. Die Füllmenge pro Fläschchen beträgt maximal 100 Milliliter.
Erscheinen Sie rechtzeitig am Flughafen
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Vermeiden Sie das Tragen von Kleidung mit Metallteilen.
Lassen Sie sich von AirHelp bei der Durchsetzung Ihrer Ansprüche helfen
AirHelp bietet Ihnen zur Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte folgende Dienstleistungen an:
Prüfung einer möglichen Entschädigung bei Flug verpasst durch die Sicherheitskontrolle
Kommunikation mit der Fluggesellschaft
Die Erledigung der Formalitäten, um die Ansprüche geltend zu machen
Überwachung der Bearbeitung durch die Airline
Mit AirHelp Plus erhalten Sie eine zusätzliche Leistung bei Flugverspätungen oder dem Verlust von Gepäck. Sie Ihnen hilft, dennoch Ihren wohlverdienten Urlaub zu genießen.