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Was tun, wenn Ihr Lufthansa Flug überbucht ist?

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Was tun, wenn Ihr Lufthansa Flug überbucht ist?

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  • Bis zu 600 € pro Person

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Passagierrechte bei Lufthansa-Überbuchung: Entschädigungsanspruch und Ablauf der Forderung

Stellen Sie sich vor, Sie stehen am Gate, freuen sich auf Ihren Flug und plötzlich heißt es: „Der Flug ist überbucht.“ Ein Schockmoment, der häufiger vorkommt, als viele denken. Auch bei Lufthansa kann es passieren, dass mehr Tickets verkauft wurden als Sitzplätze verfügbar sind.

Doch keine Sorge: Wenn Lufthansa Sie wegen einer Überbuchung nicht mitfliegt, haben Sie als Passagier klare Rechte – und unter bestimmten Voraussetzungen sogar Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro. In diesem Artikel erfahren Sie, warum Überbuchungen überhaupt vorkommen, welche Rechte Sie bei Lufthansa haben und wie Sie im Ernstfall richtig reagieren, um Ihre Ansprüche nicht zu verlieren.

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Auf einen Blick

Ihre Rechte bei einer Lufthansa-Überbuchung

Wenn Lufthansa Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert, sind Sie durch die EU-Verordnung 261 geschützt und haben Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, abhängig von der Flugentfernung.

Die Fluggesellschaft muss Ihnen außerdem eine alternative Beförderung mit dem nächsten verfügbaren Flug anbieten oder den Ticketpreis erstatten, wenn Sie sich gegen die Reise entscheiden.

Während Sie warten, muss Lufthansa Ihnen Unterstützung in Form von Mahlzeiten, Getränken, Kommunikationsmöglichkeiten sowie gegebenenfalls Hotelunterkunft und Transport anbieten.

Wenn Sie Ihren Sitzplatz freiwillig aufgeben, zum Beispiel im Austausch gegen Gutscheine, verzichten Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.

AirHelp hilft Ihnen, eine Entschädigung bei Lufthansa-Überbuchung zu erhalten. Kein Papierkram, kein Risiko – wenn wir nicht gewinnen, müssen Sie nichts bezahlen.


Was bedeutet eine Überbuchung bei Lufthansa eigentlich?

Eine Überbuchung bei Lufthansa bedeutet, dass die Airline mehr Tickets verkauft hat, als Sitzplätze im Flugzeug vorhanden sind. Das nennt man im Fluggastrecht eine Nichtbeförderung gegen den Willen des Passagiers.

Diese Praxis ist bei großen Fluggesellschaften wie Lufthansa gängig, weil erfahrungsgemäß immer ein Teil der Reisenden den Flug nicht antritt – etwa wegen verpasster Anschlussflüge oder kurzfristiger Stornierungen. Durch das sogenannte Sitzplatzmanagement versucht Lufthansa, jeden Flug möglichst auszulasten.

Kommt jedoch mehr Passagiere zum Check-in oder Gate als erwartet, entstehen überbuchte Flüge. In solchen Fällen bittet Lufthansa zunächst Freiwillige, auf den Flug zu verzichten – oft gegen eine Entschädigung oder einen Gutschein. Wenn sich jedoch niemand meldet, kann es vorkommen, dass Reisende unfreiwillig zurückgelassen werden, obwohl sie ein gültiges Ticket haben. Genau dann greift die EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004, die Ihnen als Lufthansa-Passagier klare Ansprüche auf Entschädigung und Betreuungsleistungen zusichert.


Welche Rechte haben Sie bei einer Lufthansa Überbuchung?

Bei einer Überbuchung Ihres Lufthansa-Flugs haben Sie laut EU-Fluggastrechte-Verordnung 261/2004 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 Euro, sowie auf Betreuungs- und Unterstützungsleistungen am Flughafen.

Das bedeutet konkret: Wird Ihnen die Beförderung gegen Ihren Willen verweigert, obwohl Sie pünktlich eingecheckt und ein gültiges Ticket besitzen, liegt rechtlich eine Nichtbeförderung vor. Lufthansa muss Ihnen dann die Wahl lassen zwischen:

  • Rückerstattung des Ticketpreises, falls Sie nicht mehr reisen möchten, oder

  • Ersatzbeförderung zum Zielort, also einen anderen Flug – möglichst schnell oder zu einem späteren, für Sie passenden Zeitpunkt.

Zusätzlich steht Ihnen in beiden Fällen eine pauschale Ausgleichszahlung zu:

  • 250 Euro bei Flügen bis 1.500 km

  • 400 Euro bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km und anderen Flügen bis 3.500 km

  • 600 Euro bei allen längeren Strecken

Wenn Lufthansa Ihnen einen Ersatzflug anbietet, der Sie nur mit geringer Verspätung (z. B. unter 3 Stunden) ans Ziel bringt, kann die Entschädigung um 50 % reduziert werden.

Darüber hinaus haben Sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, etwa Mahlzeiten, Erfrischungen, Hotelübernachtung und Transfer, falls Sie länger warten müssen. Diese Rechte gelten immer, wenn Ihr Flug von einem EU-Flughafen startet oder von einer europäischen Airline wie Lufthansa durchgeführt wird.

Wenn Sie Ihren Sitzplatz freiwillig aufgeben (z. B. für einen Gutschein), verlieren Sie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung wegen Beförderungsverweigerung gemäß der EU-Verordnung 261/2004.

Hier ist eine kurze Zusammenfassung Ihrer Rechte im Falle einer Überbuchung:

1. Umbuchung auf einen anderen Flug

Lufthansa muss Sie ohne zusätzliche Kosten mit dem nächsten verfügbaren Flug zu Ihrem Ziel befördern – auch dann, wenn dieser in einer höheren Beförderungsklasse erfolgt.

2. Rückerstattung des Ticketpreises

Wenn Ihnen aufgrund einer Überbuchung die Beförderung verweigert wird und Sie den Alternativflug nicht antreten möchten, haben Sie Anspruch auf eine vollständige Erstattung Ihres Ticketpreises. Falls Sie ein Rückflugticket besitzen, kann auch der ungenutzte Rückflug erstattet werden.

3. Finanzielle Entschädigung

Wenn Lufthansa Ihnen wegen Überbuchung die Beförderung verweigert, haben Sie gemäß der EU-Verordnung 261 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, abhängig von der Flugentfernung.

4. Betreuungsleistungen am Flughafen

Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird oder Sie sich bereit erklären, den nächsten verfügbaren Flug zu nehmen, muss Lufthansa Ihnen während der Wartezeit am Flughafen Unterstützung leisten.

Diese Unterstützung umfasst Mahlzeiten, Getränke, Telefonate und E-Mails. Wenn der nächste verfügbare Flug erst am folgenden Tag stattfindet, muss die Fluggesellschaft zudem die Kosten für eine Hotelunterkunft sowie den Transport zwischen Hotel und Flughafen übernehmen.

5. Recht auf Information

Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Sie klar und verständlich über Folgendes zu informieren:

  • Ihre Fluggastrechte

  • Den Grund für die Beförderungsverweigerung aufgrund einer Überbuchung

  • Das Verfahren zur Geltendmachung einer Entschädigung

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Wie gehen Sie vor, wenn Lufthansa Sie wegen Überbuchung nicht mitfliegt?

Wenn Lufthansa Sie wegen einer Überbuchung nicht mitnimmt, sollten Sie sofort am Flughafen aktiv werden und Ihren Anspruch dokumentieren. Denn je besser Sie vorbereitet sind, desto einfacher können Sie später Ihre Entschädigung bei Lufthansa beantragen.

Melden Sie sich direkt am Gate oder am Lufthansa-Service-Schalter und lassen Sie sich schriftlich bestätigen, dass Ihnen die Beförderung wegen Überbuchung verweigert wurde. Dieses Dokument ist entscheidend, um Ihre Rechte durchzusetzen. Bitten Sie außerdem um Informationen zu Ersatzflügen oder alternativen Reiseoptionen – Lufthansa ist verpflichtet, Ihnen eine Ersatzbeförderung oder Ticket-Erstattung anzubieten.

Solange Sie warten, haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen: kostenlose Mahlzeiten und Getränke, gegebenenfalls auch Hotelübernachtung und Transfer, wenn der Ersatzflug erst am nächsten Tag startet.

Sammeln Sie unbedingt alle Belege und Quittungen, z. B. für Verpflegung, Transfers oder Übernachtungen. Diese können Sie später einreichen, um Ihre Kosten erstattet zu bekommen.

Sobald Sie wieder zu Hause sind, können Sie Ihren Anspruch direkt über das Lufthansa-Entschädigungsformular online einreichen oder einen Dienstleister für Fluggastrechte beauftragen. Die Airline muss Ihre Anfrage prüfen und die Entschädigung nach EU-Recht auszahlen, wenn die Voraussetzungen erfüllt sind.

Was tun, wenn Lufthansa Ihnen wegen Überbuchung die Beförderung verweigert

Hier finden Sie eine Zusammenfassung der Schritte, die Sie unternehmen sollten, wenn Ihnen Lufthansa aufgrund einer Überbuchung das Boarding verweigert – damit Sie Ihre Rechte bestmöglich wahren können:

  1. Bewahren Sie alle Ihre Reisedokumente auf.

  2. Fordern Sie eine schriftliche Bestätigung, dass Ihnen das Boarding aufgrund einer Überbuchung verweigert wurde.

  3. Bestehen Sie auf Ihre Betreuungsleistungen am Flughafen.

  4. Verlangen Sie einen Ersatzflug (Recht auf anderweitige Beförderung) oder eine Rückerstattung des Ticketpreises.

  5. Sammeln Sie alle Quittungen und Belege, um eventuelle Ausgaben später erstattet zu bekommen.

  6. Reichen Sie anschließend ihren Antrag auf Entschädigung ein.

Nutzen Sie unseren Entschädigungsrechner unten, um herauszufinden, wie viel Ihnen zusteht.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Wie hoch ist die Entschädigung?

Flugentschädigung Rechner

1 Passagier(e)

250 €

bis zu 1.500 km

400 €

1.500–3.500 km

600 €

ab 3.500 km


Lufthansa-Überbuchung: Wie hoch ist Ihre mögliche Entschädigung?

Die Höhe der Entschädigung bei einer Überbuchung, wie sie in der EU-Verordnung 261 festgelegt ist, hängt von zwei Hauptfaktoren ab:

  • Der Entfernung Ihres Fluges

  • Davon, ob Ihr Flug innerhalb der EU stattfindet oder nicht

Die folgende Tabelle bietet Ihnen eine klare Übersicht über die mögliche Entschädigung, auf die Sie je nach Ihren Flugdaten Anspruch haben könnten:

DistanceCompensation
Alle Flüge bis 1.500 km EntfernungBis zu 250 €
Innerhalb der EU: Flüge über 1.500 km EntfernungBis zu 400 €
Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 und 3.500 km EntfernungBis zu 400 €
Flüge außerhalb der EU über 3.500 km EntfernungBis zu 600 €

Diese Entschädigungsbeträge hängen daher nicht vom Ticketpreis ab, sondern sind pauschal festgelegt. Wenn Sie zum Beispiel einen Flug von Frankfurt nach Mailand (unter 1.500 km) für 100 € gebucht haben, beträgt die Entschädigung bei einer Überbuchung trotzdem 250 €.


So fordern Sie eine Entschädigung bei Lufthansa-Überbuchung an

Sie können Ihre Entschädigung bei einer Überbuchung direkt bei Lufthansa beantragen – die Fluggesellschaft ist gesetzlich verpflichtet, Sie über das genaue Verfahren zur Einreichung eines Anspruchs zu informieren.

Alternativ können Sie sich an AirHelp wenden, um Ihre Erfolgschancen zu erhöhen und den Prozess schneller und einfacher zu gestalten. Seit 2013 haben wir über 3 Millionen Passagieren geholfen, die ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten. Darüber hinaus profitieren Sie von mehreren Vorteilen:

  • Wir übernehmen den gesamten Papierkram für Sie.

  • Wir halten Sie über den Fortschritt Ihrer Forderung auf dem Laufenden.

  • Kein Risiko: Sie zahlen nur, wenn Sie eine Entschädigung erhalten (No Win, No Fee).

Der Start ist ganz einfach – in nur drei Klicks:

3 Schritte zur Einreichung eines Entschädigungsantrags

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Wie lange haben Sie Zeit, eine Entschädigung zu beantragen – und wann wird sie nicht gewährt?

In den meisten Fällen haben Sie bis zu 3 Jahre Zeit, um bei Lufthansa eine Entschädigung wegen Überbuchung zu beantragen. Die EU-Verordnung 261 legt keine feste Frist fest – diese hängt vom Land ab, in dem die Verordnung angewendet wird.

Darüber hinaus gibt es bei einer Beförderungsverweigerung bestimmte Situationen, in denen gemäß EU-Verordnung 261 keine Entschädigung gewährt wird. Dabei gibt es zwei Hauptfälle:

Sie sind selbst für die Beförderungsverweigerung verantwortlich: Wenn Sie zu spät am Gate erscheinen oder nicht über die erforderlichen Reisedokumente verfügen, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.

Wenn Sie Ihren Sitzplatz freiwillig aufgeben, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung. Die EU-Verordnung 261 gilt nur, wenn die Beförderung ohne Zustimmung des Passagiers verweigert wird.


Wie können Sie eine Überbuchung bei Lufthansa vermeiden?

Eine Überbuchung bei Lufthansa lässt sich nicht immer verhindern, aber Sie können das Risiko deutlich verringern, indem Sie früh einchecken und Ihren Sitzplatz im Voraus reservieren.

Die meisten Airlines – auch Lufthansa – wählen bei überbuchten Flügen zuerst Passagiere aus, die nicht rechtzeitig eingecheckt oder keine Sitzplatzreservierung vorgenommen haben. Wenn Sie also online einchecken, sobald der Check-in geöffnet ist, erhöhen Sie Ihre Chancen, an Bord zu kommen.

Auch eine feste Sitzplatzreservierung hilft: Wer bereits eine zugewiesene Sitznummer hat, wird seltener als „frei verfügbarer Passagier“ behandelt. Besonders bei stark ausgelasteten Strecken, etwa von Frankfurt nach New York oder München nach Dubai, lohnt sich diese kleine Vorsorgemaßnahme.

Hier sind weitere Wege um ihre Chancen zu erhöhen:

Von einem Lufthansa-Flug ausgeschlossen? Ihnen könnten 600 € zustehen.

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Häufige Fragen zur Lufthansa Überbuchung


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