Swiss Air Streik: Ihre Rechte auf Entschädigung bei Flugausfällen

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten
Bis zu 600 € pro Person
Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr
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Wenn Ihr Flug mit Swiss Air wegen eines Streiks verspätet war oder ganz ausgefallen ist, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Nach der EU-Verordnung 261 können Fluggäste bis zu 600 Euro erhalten, wenn der Streik von Mitarbeitenden der Airline verursacht wurde. AirHelp hilft Ihnen dabei, Ihren Anspruch zu prüfen und die Entschädigung schnell und unkompliziert durchzusetzen.
Ein Streik kann den Reiseplan durcheinanderbringen und für Stress sorgen. Deshalb ist es wichtig zu wissen, welche Rechte Sie als Passagier haben und wann Swiss Air zahlen muss. Auf dieser Seite erfahren Sie, wann ein Anspruch besteht, wie hoch die Entschädigung ausfallen kann und in welchen Fällen keine Zahlung erfolgt.
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Swiss Air Entschädigung bei Streik auf einen Blick
Entschädigungen sind nach EU-Recht bis zu 600 Euro pro Person möglich.
Ein Anspruch besteht bei Verspätungen ab drei Stunden oder bei Annullierungen weniger als 14 Tage vor Abflug.
Der Streik muss von Mitarbeitenden von Swiss Air ausgegangen sein, nicht von externem Personal.
Neben der Entschädigung haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen am Flughafen, wie Essen, Getränke und gegebenenfalls eine Hotelübernachtung.
Die Höhe der Zahlung richtet sich nach der Flugdistanz und der Länge der Verspätung.
Ansprüche können bis zu drei Jahre rückwirkend geltend gemacht werden.
Welche Rechte haben Passagiere bei einem Swiss Air Streik
Wenn Ihr Flug mit Swiss Air aufgrund eines Streiks beeinträchtigt wurde, sind Ihre Rechte durch die EU-Verordnung 261/2004 geschützt. Dieses Gesetz legt fest, dass Fluggäste Anspruch auf eine Entschädigung haben, wenn die Fluggesellschaft für Verspätungen oder Annullierungen verantwortlich ist. Das gilt auch dann, wenn der Streik von Mitarbeitenden der Airline ausgeht, zum Beispiel von Piloten, Flugbegleitern oder Bodenpersonal.
Wurde Ihr Flug also durch einen Swiss Air Streik gestrichen oder kam deutlich zu spät an, kann Ihnen eine Entschädigung von bis zu 600 Euro pro Person zustehen. Zusätzlich zu dieser Zahlung haben Sie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen, etwa Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelübernachtung, falls Sie lange warten müssen. Swiss Air ist außerdem verpflichtet, Sie über Ihre Rechte zu informieren und bei Bedarf eine Umbuchung oder Erstattung anzubieten.
Auch wenn sich die rechtliche Lage bei Streiks früher nicht immer eindeutig darstellte, hat der Europäische Gerichtshof klargestellt, dass Personalstreiks bei Fluggesellschaften keine außergewöhnlichen Umstände darstellen. Das bedeutet: Wenn die Airline-internen Mitarbeitenden streiken, trägt Swiss Air die Verantwortung und muss Entschädigungen zahlen.
Wann besteht kein Anspruch auf Entschädigung bei einem Swiss Air Streik
Nicht jeder Streik führt automatisch zu einem Anspruch auf Entschädigung. Wenn der Swiss Air Streik außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegt, gilt er als außergewöhnlicher Umstand. In solchen Fällen ist Swiss Air nicht verpflichtet, eine Zahlung zu leisten.
Dazu gehören beispielsweise:
Streiks von Fluglotsen oder Flughafenpersonal
Sicherheitsstreiks oder Arbeitsniederlegungen bei der Gepäckabfertigung
Politische Proteste oder Arbeitskämpfe in anderen Unternehmen, die den Flugbetrieb indirekt beeinträchtigen
Diese Situationen kann Swiss Air nicht beeinflussen, selbst wenn vorbeugende Maßnahmen getroffen wurden. Deshalb sieht das EU-Recht in solchen Fällen keine Entschädigungspflicht vor.
Trotzdem bleibt die Airline verpflichtet, sich um ihre Passagiere zu kümmern. Auch wenn kein Anspruch auf eine Geldzahlung besteht, haben Sie weiterhin das Recht auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke und eine mögliche Übernachtung, bis Ihr Flug durchgeführt werden kann.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem Streik von Swiss Air?
Die Höhe Ihrer Entschädigung hängt von der Flugdistanz und der Dauer der Verspätung ab. Nach der EU-Verordnung 261 können Passagiere zwischen 250 und 600 Euro erhalten, wenn Swiss Air für die Beeinträchtigung verantwortlich ist. Entscheidend ist, dass der Streik von Mitarbeitenden der Airline verursacht wurde und nicht von externem Personal wie Flughafenangestellten oder Fluglotsen.
Auch wenn Ihr Flug annulliert wurde, haben Sie Anspruch auf Entschädigung, sofern Swiss Air Sie nicht mindestens 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert oder Ihnen keine passende Ersatzbeförderung angeboten hat.
Entschädigung bei einem annullierten Swiss Air Flug wegen eines Streiks
| Weniger als 3 Stunden | 3 - 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nie angekommen | Entfernung |
| – € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flü;ge 1.500 km oder weniger |
| – € | 400 € | 400 € | 400 € | Flü;ge innerhalb der EU ü;ber 1.500 km |
| – € | 400 € | 400 € | 400 € | Flü;ge teilweise auß;erhalb der EU zwischen 1.500 km und 3500 km |
| – € | 300 € | 600 € | 600 € | Flü;ge teilweise auß;erhalb der EU mehr als 3.500 km |
Entschädigung bei einem verspäteten Swiss Air Flug wegen eines Streiks
| Weniger als 3 Stunden | 3 - 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nie angekommen | Entfernung |
| – € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flü;ge 1.500 km oder weniger |
| – € | 400 € | 400 € | 400 € | Flü;ge innerhalb der EU ü;ber 1.500 km |
| – € | 400 € | 400 € | 400 € | Flü;ge teilweise auß;erhalb der EU zwischen 1.500 km und 3500 km |
| – € | 300 € | 600 € | 600 € | Flü;ge teilweise auß;erhalb der EU mehr als 3.500 km |
Was gilt für vergangene Streiks bei Swiss Air?
Auch wenn der Swiss Air Streik schon einige Zeit zurückliegt, können Sie Ihren Anspruch auf Entschädigung oft noch geltend machen. Nach deutschem Recht beträgt die Verjährungsfrist drei Jahre, beginnend mit dem Ende des Jahres, in dem der Flug stattgefunden hat. Wenn Ihr Flug also beispielsweise im Mai 2022 betroffen war, können Sie Ihre Forderung bis zum 31. Dezember 2025 einreichen.
Viele Passagiere wissen nicht, dass Entschädigungen auch rückwirkend beantragt werden können. Voraussetzung ist, dass der Streik von Mitarbeitenden der Airline ausging und Sie eine gültige Buchung hatten. Liegt die Flugstörung innerhalb des gesetzlichen Zeitrahmens, können Sie den Anspruch weiterhin prüfen lassen.
Es spielt keine Rolle, ob der Flug vollständig annulliert wurde oder nur mit erheblicher Verspätung am Ziel ankam – entscheidend ist, dass die Ursache im Verantwortungsbereich von Swiss Air lag. Auch bei älteren Fällen lohnt es sich daher, die Unterlagen aufzubewahren und gegebenenfalls nachträglich eine Entschädigung zu beantragen.
Wichtige Fluggastrechte während eines Swiss Air Streiks
Während eines Swiss Air Streiks haben Passagiere nach der EU-Verordnung 261/2004 Anspruch auf verschiedene Unterstützungsleistungen, sobald sich der Flug erheblich verspätet oder gestrichen wird. Diese sogenannten Betreuungsleistungen sollen sicherstellen, dass Sie trotz der Wartezeit gut versorgt sind.
Ab einer Verspätung von zwei Stunden bei Kurzstrecken, drei Stunden bei Mittelstrecken und vier Stunden bei Langstrecken muss Swiss Air Ihnen kostenlos Mahlzeiten und Getränke anbieten. Sie haben außerdem Anspruch auf zwei kostenfreie Kommunikationsmöglichkeiten, zum Beispiel Telefonate oder E-Mails.
Wenn der Flug erst am nächsten Tag starten kann, ist die Airline verpflichtet, Ihnen eine Hotelübernachtung inklusive Transfer vom und zum Flughafen bereitzustellen. Diese Leistungen gelten unabhängig davon, ob Sie später auch eine Entschädigung erhalten.
Darüber hinaus haben Sie immer das Recht, sich über Ihre Situation informieren zu lassen. Swiss Air ist verpflichtet, Ihnen klar mitzuteilen, welche Optionen Ihnen offenstehen – sei es Umbuchung, Rückerstattung oder Entschädigung. So behalten Sie auch im Fall eines Streiks die Kontrolle über Ihre Reiseplanung.
Umbuchung und Erstattung bei Swiss Air
Wenn Ihr Flug im Zusammenhang mit einem Swiss Air Streik gestrichen oder stark verspätet wurde, können Sie zwischen einer Umbuchung und einer Erstattung wählen. Dieses Wahlrecht ist in der EU-Verordnung 261 festgelegt und gilt unabhängig davon, ob Sie zusätzlich Anspruch auf eine Entschädigung haben.
Entscheiden Sie sich für eine Umbuchung, muss Swiss Air Ihnen einen alternativen Flug zum Zielort anbieten – entweder so früh wie möglich oder zu einem späteren Zeitpunkt Ihrer Wahl, falls noch Plätze verfügbar sind. Wenn Sie den Ersatzflug erst am nächsten Tag antreten können, steht Ihnen zusätzlich eine Unterkunft und Verpflegung zu.
Alternativ können Sie die Erstattung des Ticketpreises verlangen, wenn Sie nicht mehr reisen möchten oder der Ersatzflug für Ihre Planung unbrauchbar ist. In diesem Fall muss Swiss Air den vollständigen Ticketpreis innerhalb weniger Tage auf das ursprünglich genutzte Zahlungsmittel zurückzahlen.
Sollte Ihr Flug während des Streiks erhebliche Verspätung haben und Sie entscheiden sich, die Reise nicht anzutreten, gilt ebenfalls das Recht auf Rückerstattung. Wichtig ist, dass Swiss Air Sie aktiv über Ihre Optionen informiert und Sie frei zwischen Umbuchung und Erstattung wählen können.
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Ein Streik bei Swiss Air kann schnell zu Chaos am Flughafen führen – lange Wartezeiten, Unsicherheit und fehlende Informationen sind keine Seltenheit. In solchen Momenten ist es hilfreich, einen erfahrenen Partner an der Seite zu haben, der Ihre Rechte kennt und für Sie durchsetzt.
AirHelp ist auf Fluggastrechte spezialisiert und hat bereits Millionen Passagieren geholfen, ihre Entschädigung erfolgreich zu erhalten. Das Unternehmen arbeitet mit einem großen Netzwerk von Rechtsexperten in Europa und nutzt moderne Technologie, um jeden Anspruch schnell und zuverlässig zu prüfen.
Für Sie bedeutet das: kein Aufwand, kein Papierkram und kein Kostenrisiko. AirHelp wird nur im Erfolgsfall vergütet – Sie zahlen nichts, wenn kein Anspruch besteht. So können Sie sich entspannt zurücklehnen, während sich erfahrene Profis um Ihr Anliegen kümmern.
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