EU Fluggastrechteverordnung EU 261: Alles, was Sie wissen müssen

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten
Bis zu 600 € pro Person
Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr
Prüfen Sie Ihren Flug innerhalb von 2 Minuten

Die europäischen Fluggastrechte basieren auf der EU-Verordnung EG 261/2004. Die Kernpunkte dieser EU Fluggastrechteverordnung sind:
Die Verordnung EG Nr. 261/2004 sichert ihre Rechte als Fluggast innerhalb der EU.
Die Europäischen Fluggastrechte schützen Sie bei Flugverspätungen, Annullierungen oder Überbuchungen.
Je nach Fall können Sie eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten.
Fliegen kann schnell frustrierend werden, wenn etwas schiefläuft. Zum Glück gibt es die EU Verordnung 261/2004, die ihre Rechte schützt und Ihnen eine Entschädigung zusichert, wenn Fluggesellschaften ihren Flug annullieren oder überbuchen und Ihnen die Beförderung verweigern. Auch bei Verspätungen von mehr als 3 Stunden haben Sie unter Umständen Anspruch auf eine Entschädigung nach der EU Fluggastrechteverordnung, sofern die Fluggesellschaft die Verantwortung trägt.
Unser erfahrenes Rechtsteam setzt ihre Ansprüche konsequent durch, damit die Fluggesellschaft Ihnen die EU 261 Entschädigung auch wirklich zahlt, die Ihnen zusteht.
Auf einen Blick
EU 261: Ihre Fluggastrechte
Fluggesellschaften müssen Sie bei Annullierungen, Verspätungen ab 3 Stunden oder verweigerter Beförderung entschädigen, sofern sie selbst verantwortlich sind.
Je nach Flugstrecke bekommen Sie zwischen 250 € und 600 € pro Person. Die Beträge sind gesetzlich festgelegt, Fluggesellschaften dürfen Ihnen nicht weniger anbieten.
Die Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004 gilt für alle Flüge ab EU-Flughäfen sowie für EU-Fluggesellschaften, die in der EU landen. Nicht-EU-Fluggesellschaften sind bei Ankünften ausgeschlossen.
Bei langen Wartezeiten haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen: Essen, Getränke, ggf. Hotel und Transfer müssen bereitgestellt werden.
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Anspruch einreichen in nur 2 Minuten
Schnell, sicher und unkompliziert.
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Wir übernehmen den Rest
Kein Papierkram, keine stundenlangen Warteschleifen.
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Sie bekommen Ihre Entschädigung
Ihre Auszahlung erfolgt abzüglich unserer Erfolgsprovision. Für Sie besteht kein Risiko.
Es wird Sie kaum überraschen, dass Fluggesellschaften Entschädigungen nach der EU Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004 nur ungern auszahlen. Natürlich können Sie ihren Anspruch selbst direkt bei der Fluggesellschaft einreichen, doch das ist oft kompliziert, zeitaufwendig und stressig.
Genau dafür sind wir da: Mehr als 400 erfahrene AirHelper-Experten nehmen Ihnen die Arbeit ab, vereinfachen den gesamten Prozess und setzen ihre Rechte bei Bedarf auch vor Gericht durch.
Alles, was Sie tun müssen, ist ihre Flugdaten in unseren benutzerfreundlichen Entschädigungsrechner einzugeben. Wir kümmern uns um den Rest und holen Ihnen ihr Geld zurück.
Kein Erfolg, keine Kosten!
Wir berechnen nur eine Gebühr, wenn ihr Anspruch erfolgreich durchgesetzt wird. Mehr dazu finden Sie hier: unsere Gebühren im Erfolgsfall.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung nach der EU Verordnung 261/2004?
Es gibt drei Hauptgründe, warum Ihnen eine Entschädigung zwischen 250 € und 600 € von der Fluggesellschaft zustehen kann:
Verweigerte Beförderung: Das bedeutet, dass Ihnen die Fluggesellschaft das Boarding verweigert hat, obwohl Sie ein gültiges Ticket hatten und pünktlich am Gate waren. Häufig passiert das bei Überbuchungen.
Flugannullierung: Wird ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug gestrichen, können Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf Entschädigung haben.
Lange Flugverspätungen: Wenn sich ihre Ankunftszeit um 3 Stunden oder mehr verspätet und die Fluggesellschaft dafür verantwortlich ist, können Sie ebenfalls eine Entschädigung fordern. Entscheidend ist die Ankunftszeit, nicht der Abflugzeitpunkt.
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
Entschädigungsrechner
Höhe Ihrer Entschädigung
250 €
bis zu 1.500 km
400 €
1.500–3.500 km
600 €
ab 3.500 km
Wie viel Entschädigung steht mir nach EU 261 zu?
Die genaue Höhe des Entschädigungsanspruchs richtet sich nach mehreren Faktoren, zum Beispiel der zurückgelegten Flugstrecke und der Dauer ihrer Verspätung bis zum endgültigen Reiseziel.
| €250 | €400 | €600 |
|---|---|---|
| Flüge bis 1.500 km | Flüge zwischen 1.500 km und 3.500 km oder über 1.500 km innerhalb der EU | Flüge über 3.500 km |
Wenn es um die Entschädigung nach der Verordnung EG Nr. 261 aus 2004 geht, sind die meisten Flüge innerhalb Europas abgedeckt.
Dazu zählen nicht nur alle Mitgliedsstaaten der EU, sondern auch Island, Norwegen, die Schweiz sowie die sogenannten „Gebiete in äußerster Randlage“ wie Französisch-Guayana, Martinique, Mayotte, Guadeloupe, La Réunion, Saint-Martin, Madeira, die Azoren und die Kanarischen Inseln.
| EU Fluggesellschaft | Nicht-EU Fluggesellschaft | |
|---|---|---|
| Abflug von einem EU-Flughafen | ✔️ Abgedeckt | ✔️ Abgedeckt |
| Ankunft an einem EU-Flughafen | ✔️ Abgedeckt | ❌ Nicht abgedeckt |
Internationale Flüge sind abgedeckt, wenn ihr Abflug von einem EU-Flughafen erfolgt oder wenn Sie mit einer europäischen Fluggesellschaft an einem EU-Flughafen landen.
Am einfachsten finden Sie heraus, ob ihre Reise unter die EU Fluggastrechteverordnung 261/2004 fällt, indem Sie den AirHelp Entschädigungscheck nutzen.
Wichtig: Sie müssen kein EU-Bürger sein, damit die EU 261 Entschädigung für Sie gilt!
Sie können keine EU 261 Entschädigung verlangen, wenn die Störung außerhalb des Einflussbereichs der Fluggesellschaft lag. Zum Beispiel bei schlechtem Wetter, Krieg oder Streiks der Flugsicherung oder des Flughafenpersonals.
Es gibt jedoch auch Grauzonen, in denen ein Anspruch trotzdem möglich ist. Zum Beispiel dann, wenn andere Fluggesellschaften sich rechtzeitig auf schlechtes Wetter vorbereiten konnten, ihre Fluggesellschaft aber nicht. In solchen Fällen kann Ihnen eine Entschädigung nach der Fluggastrechteverordnung zustehen.
AirHelp verfolgt laufend aktuelle Urteile des Europäischen Gerichtshofs und alle Änderungen der Verordnung, damit wir genau wissen, wann ihr Anspruch vielleicht doch stärker ist, als Sie denken.
Ihre weiteren Rechte nach EU 261
Die Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004 zählt zu den umfassendsten Passagierrechten weltweit. Neben der finanziellen Entschädigung legt sie auch genau fest, wie eine Fluggesellschaft Sie im Fall von Problemen behandeln muss.
Wenn ihr Flug verspätet oder annulliert wird oder Ihnen das Boarding verweigert wird, stehen Ihnen zusätzlich diese weiteren Rechte zu.
Ja! Wenn ihr Flug annulliert wird, haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung für den Zeitverlust. Zusätzlich können Sie entweder auf den nächsten verfügbaren Flug zu ihrem Ziel umgebucht werden oder eine vollständige bzw. anteilige Erstattung des ursprünglichen Ticketpreises verlangen.
Bei Verspätungen gilt: Sobald sich ihr Flug um mehr als 5 Stunden verzögert, können Sie entscheiden, nicht mehr zu fliegen, und Ihnen den vollen Ticketpreis für den nicht genutzten Flug zurückerstatten lassen.
Ja! Ihr Recht auf Betreuung gemäß der EG Verordnung Nr 261/2004 bedeutet, dass die Fluggesellschaft Ihnen bei längeren Wartezeiten Snacks, Mahlzeiten und Wasser zur Verfügung stellen muss.
Ja! Auch das gehört zu Ihrem Recht auf Betreuung nach der Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261/2004. Wenn eine Übernachtung notwendig ist, muss Ihnen die Fluggesellschaft als Entschädigung die Hotelkosten für ein Hotelzimmer sowie den Transfer zwischen Hotel und Flughafen organisieren.
Die EU Verordnung 261/2004 gibt Ihnen außerdem das Recht auf Zugang zu Kommunikationsmitteln. Dazu gehören zwei kostenlose Telefonate, Telex- oder Faxnachrichten sowie E-Mails. Das ist besonders wichtig, wenn der Flughafen kein kostenloses WLAN anbietet oder Sie sonst teure mobile Daten für Anrufe nutzen müssten.
Falls Ihnen ein Ersatzflug in einer höheren Buchungsklasse angeboten wird, darf die Fluggesellschaft dafür keinen Aufpreis verlangen. Wird Ihnen hingegen ein Sitzplatz in einer niedrigeren Klasse zugewiesen, haben Sie Anspruch auf eine Rückerstattung zwischen 30 % und 75 % des ursprünglich gezahlten Ticketpreises.
Wie stelle ich einen Anspruch nach der EU Verordnung 261?
Es gibt zwei Möglichkeiten, Ihren Anspruch nach der Fluggastrechteverordnung EG Nr. 261 geltend zu machen: direkt bei der Fluggesellschaft oder über einen spezialisierten Dienstleister wie AirHelp.
Wir haben bereits für 3 Millionen Passagiere weltweit eine Entschädigung durchgesetzt.
Anspruch direkt bei der Fluggesellschaft geltend machen
Jede Fluggesellschaft hat ihr eigenes Verfahren zur Entschädigungsabwicklung, das Sie meist auf deren Website finden. Dafür müssen Sie alle Unterlagen zu ihrem Flug zusammentragen, die entsprechenden Vorschriften prüfen, ob ihr Anspruch berechtigt ist, und ihn anschließend einreichen und nachverfolgen.
Erhalten Sie keine Antwort oder sind Sie mit dem Ergebnis unzufrieden, können Sie sich an die zuständige nationale Luftfahrtbehörde wenden und dort ihren Anspruch weiterverfolgen. Scheitert auch das, bleibt Ihnen die Möglichkeit, einen Anwalt zu beauftragen und rechtlich gegen die Fluggesellschaft vorzugehen.
Anspruch mit AirHelp durchsetzen
Wir übernehmen für Sie den kompletten Ablauf von Anfang bis Ende, damit Sie ihre Entschädigung nach der EU Fluggastrechteverordnung so einfach wie möglich bekommen.
Prüfen Sie mit unserem schnellen Entschädigungscheck, ob ihr Flug abgedeckt ist
Reichen Sie alle notwendigen Unterlagen ein — wir sagen Ihnen genau, was gebraucht wird
Lehnen Sie sich zurück und warte auf ihr Geld! Wir kümmern uns um den gesamten Rest — sogar bis vor Gericht, falls nötig.
Wer ist AirHelp?
AirHelp ist ein Team von mehr als 400 Experten für Fluggastrechte, Gesetze und Vorschriften im Luftverkehr. Seit 2013 haben wir Millionen von Passagieren weltweit geholfen, weil wir davon überzeugt sind, dass jeder ein möglichst reibungsloses und faires Reiseerlebnis verdient.
Wir sind der weltweit führende Anbieter für Flugentschädigungen
253+ Millionen
Flüge im letzten Jahr geprüft
12+ Millionen
Reisende haben ihren Flug mit AirHelp+ abgesichert
3+ Millionen
Passagiere haben bereits erfolgreich ihre Entschädigung erhalten
60+
Partnerschaften mit führenden Marken der Reisebranche
AirHelp arbeitet nach dem Prinzip „Kein Erfolg, keine Kosten“, das heißt: Sie zahlen uns nichts im Voraus, selbst dann nicht, wenn wir ihren Fall vor Gericht bringen müssen.
Wenn wir erfolgreich sind, beträgt unsere Provision 35 % ihrer Entschädigung. Den Rest können Sie ganz nach ihren Wünschen verwenden. Falls wir für Sie vor Gericht ziehen und gewinnen, behalten wir zusätzlich 15 % der Entschädigung.
Jede Fluggesellschaft verlangt unterschiedliche Unterlagen. Aber keine Sorge: Wir sagen ihnen genau, welche Dokumente Sie brauchen, egal, mit welcher Fluggesellschaft Sie geflogen sind, und machen den Prozess so schnell und einfach wie möglich.
Typische Dokumente, die wir für die Bearbeitung ihres Anspruchs nach der EU Fluggastrechteverordnung benötigen, sind:
Ihre Buchungsbestätigung
Ihre Bordkarten (digital oder ausgedruckt)
Falls Sie diese Dokumente verloren oder gelöscht haben, helfen wir Ihnen gerne dabei, die nötigen Informationen wieder zu beschaffen.
Wenn Sie zusätzliche Ausgaben geltend machst, zum Beispiel für Unterkunft, Verpflegung oder verpasste Veranstaltungen aufgrund ihres verspäteten oder annullierten Flugs, benötigen Sie außerdem Quittungen, Rechnungen oder Kontoauszüge als Nachweis.
Checkliste für Ihren Entschädigungsantrag
Bewahren Sie ihre Bordkarte und alle Reisedokumente auf.
Sammeln Sie Beweise (z.B. Fotos von Abflugtafeln oder E-Mails der Airline)
Prüfen Sie ihren Anspruch mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner .
Reichen Sie ihren Antrag über AirHelp ein.
Fertig! Ab hier übernehmen wir für Sie.
Der Prozess kann je nach Fall von ein paar Wochen bis zu mehreren Monaten dauern, insbesondere wenn wir vor Gericht ziehen müssen, um ihre Entschädigung durchzusetzen. Wir halten Sie aber immer über den aktuellen Stand ihres Antrags auf dem Laufenden.
Ihr Anspruch auf Entschädigung nach der EU Verordnung 261/2004 verfällt irgendwann, aber die genaue Frist hängt davon ab, wohin Sie geflogen sind und wo die Fluggesellschaft ihren Sitz hat.
