Entschädigung bei Streik der Fluggesellschaft: Ihre Rechte und Möglichkeiten

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten
- Bis zu 600 € pro Person 
- Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr 
- Prüfen Sie Ihren Flug innerhalb von 2 Minuten 
Ein Streik der Fluggesellschaft kann Ihren Flug erheblich verzögern oder sogar zur Annullierung führen. Viele Passagiere fragen sich dann, ob sie Anspruch auf Entschädigung haben. In diesem Artikel erfahren Sie, welche Rechte Ihnen laut EU-Fluggastrechteverordnung bei einem Airline-Streik zustehen und wie Sie diese unkompliziert durchsetzen können.
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Was bedeutet ein Streik der Fluggesellschaft?
Ein Streik der Fluggesellschaft liegt vor, wenn Beschäftigte wie Piloten, Kabinenpersonal oder Bodenmitarbeiter ihre Arbeit niederlegen, um bessere Arbeitsbedingungen oder höhere Löhne durchzusetzen. Im Unterschied zu einem Streik am Flughafen betrifft ein Airline-Streik direkt den Flugbetrieb der Gesellschaft selbst und kann zahlreiche Flüge verzögern oder komplett ausfallen lassen.
Für Passagiere bedeutet das oft lange Wartezeiten, verpasste Anschlussflüge und viel Unsicherheit bei der Reiseplanung.
Weitere Informationen über EG 261 und Ihre Fluggastrechte erhalten Sie hier
Haben Passagiere Anspruch auf Entschädigung bei einem Airline-Streik?
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks einer Fluggesellschaft?
Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks, wenn:
- Ihr Flug aufgrund eines Airline Streiks Verspätung hatte oder ausgefallen ist. 
- Ihr Flug entweder 3 Stunden oder länger Verspätung hatte oder weniger als 14 Tage vor dem Abflugdatum annulliert wurde. 
- Sie eine bestätigte Flugreservierung hatten. 
- Die Beeinträchtigung innerhalb der letzten 3 Jahre eintrat. 
- Sie einen alternativen Flug genommen haben und die neue Ankunftszeit erheblich von der Ankunftszeit des ursprünglichen Fluges abwich. 
Als Streiks der Fluggesellschaft werden Streiks der Mitarbeiter einer Airline bezeichnet. Das schließt Piloten, Flugbegleiter, Techniker der Fluggesellschaft und andere Mitarbeiter ein, die direkt für die Fluggesellschaft arbeiten. Wenn Sie einen Flug buchen, der wegen eines Streiks Verspätung hat oder annulliert wird, ist es möglich, dass die Airline Ihnen eine Entschädigung zahlen muss, um die Unannehmlichkeiten zu kompensieren.
Wann habe ich keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks einer Flugesellschaft?
Sie haben keinen Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks, wenn es sich um einen Streik handelt, auf den die Fluggesellschaft keinen Einfluss hat. Zum Beispiel:
- Streik des Flughafensicherheitspersonals 
- Streik der Gepäckabfertiger 
- Streik des Luftverkehrsmanagements 
- Streik durch politische Unruhen 
Während Streiks der Mitarbeiter einer Airline im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft liegen, werden alle anderen Streiks als „außergewöhnliche Umstände“ angesehen. Als außergewöhnliche Umstände werden alle Ereignisse oder Situationen bezeichnet, die außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft liegen und die von der Fluggesellschaft nicht verhindert werden können, auch wenn vorsorgliche Maßnahmen getroffen wurden, um diese zu vermeiden. In diesen Fällen liegt die Schuld nicht bei der Airline.
Prüfen Sie Ihren Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks ihrer Fluggesellschaft mit AirHelp!
Sind Sie nicht sicher, ob Sie für Ihren Flug Anspruch auf eine Entschädigung aufgrund eines Streiks haben? Es gibt eine Vielzahl an Gesetzen und Ausnahmen, deshalb ist der einfachste Weg, den Online-Anspruchsprüfer auf unserer Webseite zu verwenden und die Angaben zu Ihrer Reise dort einzugeben. Wir sagen Ihnen, ob Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und in welcher Höhe. Wir können auch den Forderungsprozess für Sie abwickeln.
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Welche Entschädigung steht Ihnen bei einem Streik der Fluggesellschaft zu?
Die Höhe der Entschädigung, die Ihnen zusteht, hängt von Ihren individuellen Umständen ab, aber sie kann bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person betragen. Klicken Sie auf die Art von Beeinträchtigung, die Sie hatten, um mehr zu erfahren.
Entschädigung der Fluggesellschaft aufgrund eines Streiks bei Flugannullierung
Manchmal können Personalstreiks bei der Fluggesellschaft dazu führen, dass Ihr Flug komplett ausfällt. Wenn Ihr Flug aufgrund eines Streiks annulliert wurde, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung! Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft Sie weniger als 14 Tage vor Abflug Ihres Fluges informiert hat und Ihnen kein Alternativflug angeboten werden konnte, der zu einem vergleichbaren Zeitpunkt angekommen wäre.
| Weniger als 2 Stunden | 2 - 3 Stunden | 3 - 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nie angekommen | Entfernung | 
| 125 € | 250 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flü;ge 1.500 km oder weniger | 
| 200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flü;ge innerhalb der EU ü;ber 1.500 km | 
| 200 € | 200 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flü;ge teilweise auß;erhalb der EU zwischen 1.500 km und 3500 km | 
| 300 € | 300 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flü;ge teilweise auß;erhalb der EU mehr als 3.500 km | 
Mehr über Flugannullierungen und Ihre Rechte erfahren Sie hier.
Entschädigung der Airline bei Flugverspätung aufgrund eines Streiks
Streiks bei einer Airline können manchmal zu starken Verspätungen führen und Ihre Ankunft am Zielflughafen beeinträchtigen. Sie haben Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug 3 oder mehr Stunden Verspätung hat.
Wie hoch ist die Ihnen zustehende Entschädigung, wenn Ihr Flug Verspätung hat?
| Weniger als 3 Stunden | 3 - 4 Stunden | Mehr als 4 Stunden | Nie angekommen | Entfernung | 
| – € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flü;ge 1.500 km oder weniger | 
| – € | 400 € | 400 € | 400 € | Flü;ge innerhalb der EU ü;ber 1.500 km | 
| – € | 400 € | 400 € | 400 € | Flü;ge teilweise auß;erhalb der EU zwischen 1.500 km und 3500 km | 
| – € | 300 € | 600 € | 600 € | Flü;ge teilweise auß;erhalb der EU mehr als 3.500 km | 
Mehr über Entschädigungen bei Flugverspätungen erfahren Sie hier.
Entschädigung bei Nichtbeförderung
Während einer Flugverspätung kann es zu Situationen kommen, in denen Ihnen das Boarding verweigert wird, da der Flug überbucht wurde. Wenn Ihnen die Beförderung verweigert wird, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung. Mehr über Entschädigungen für Nichtbeförderung erfahren Sie hier.
Unterschied: Streik des Airline-Personals vs. externer Streik
Ob Ihnen eine Entschädigung zusteht, hängt davon ab, wer den Streik auslöst. Die Unterschiede im Überblick:
✅ Streik des Airline-Personals (z. B. Piloten, Kabinencrew, Bodenpersonal):
- Airline hat Einfluss auf Arbeitsbedingungen 
- wird meist nicht als außergewöhnlicher Umstand eingestuft 
- Passagiere können in vielen Fällen Entschädigung verlangen 
⚠️ Streik von externem Personal (z. B. Flugsicherung, Gepäckabfertigung):
- außerhalb des Einflussbereichs der Airline 
- gilt als außergewöhnlicher Umstand 
- keine Entschädigungspflicht der Fluggesellschaft 
So können Sie bereits vorab einschätzen, ob ein Anspruch auf Entschädigung besteht.
Weitere Ansprüche bei Streik: Betreuungsleistungen
Neben einer möglichen Entschädigung haben Passagiere bei einem Streik Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Diese Rechte gelten unabhängig davon, ob der Streik als außergewöhnlicher Umstand eingestuft wird oder nicht. Dazu gehören:
- kostenlose Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit 
- zwei kostenlose Telefonate, E-Mails oder Faxnachrichten 
- Hotelübernachtung inklusive Transfer, falls eine Übernachtung notwendig wird 
Diese Unterstützungsleistungen müssen von der Fluggesellschaft gestellt werden, sobald die Wartezeit eine bestimmte Dauer überschreitet, meist ab zwei Stunden je nach Flugdistanz.
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So fordern Sie Ihre Entschädigung ein
Um Ihre Entschädigung nach einem Streik geltend zu machen, sollten Sie strukturiert vorgehen. Am besten folgen Sie diesen Schritten:
- Flugdaten sichern: Boardingkarte, Buchungsnummer und gegebenenfalls schriftliche Bestätigungen der Verspätung oder Annullierung aufbewahren. 
- Anspruch prüfen: Überprüfen, ob der Streik innerhalb des Einflussbereichs der Airline lag. 
- Schriftlich fordern: Die Fluggesellschaft direkt kontaktieren und unter Verweis auf die EU-Fluggastrechteverordnung eine Entschädigung verlangen. 
- Fristen beachten: In Deutschland haben Sie in der Regel drei Jahre Zeit, Ihren Anspruch geltend zu machen. 
- Hilfe nutzen: Nutzen Sie AirHelp, wir übernehmen den Fall für Sie und sichern Ihnen ihre Entschädigung. 
Tipps für Reisende bei Streik der Fluggesellschaft
Ein Streik kann schnell für Chaos sorgen, doch mit ein paar Vorkehrungen lässt sich der Stress reduzieren. Diese Tipps helfen Ihnen weiter:
- Rechtzeitig informieren: Prüfen Sie vor der Abreise den Status Ihres Flugs und verfolgen Sie aktuelle Nachrichten. 
- Alternative Verbindungen prüfen: Informieren Sie sich über Zugverbindungen oder andere Airlines, falls Ihr Flug ausfällt. 
- Früh am Flughafen sein: Bei Streik herrscht oft höherer Andrang, planen Sie daher mehr Zeit ein. 
- Notwendige Dokumente griffbereit halten: Tickets, Buchungsbestätigungen und eventuelle Schriftwechsel mit der Airline sollten leicht zugänglich sein. 
- Gelassen bleiben: Auch wenn es ärgerlich ist – Ruhe bewahren hilft, bessere Lösungen mit dem Personal vor Ort zu finden. 
Warum AirHelp?
AirHelp…
- Ist das weltweit erfolgreichste Unternehmen für Flugentschädigungen. 
- Hat Anwälte in mehr als 30 Ländern. 
- Verwendet innovative Technologie für jede Forderung. 
- Nimmt den Stress aus dem Forderungsprozess. 
- Erhebt keine Gebühren, wenn der Fall nicht gewonnen wird. 
- Macht Flugreisen besser. 
Flugbeeinträchtigungen wegen Streiks bei Fluggesellschaften kommen vor und es ist Ihr gutes Recht, eine Entschädigung zu erhalten, wenn Sie davon betroffen sind. AirHelp sorgt für einen einfachen und stressfreien Forderungsprozess. Wir erledigen alle Formalitäten für Sie!
AirHelp ist eines der erfolgreichsten Unternehmen für Flugentschädigungen der Welt. Das Unternehmen beschäftigt Anwälte in mehr als 30 Ländern und betreut Passagiere in 16 Sprachen. Wir nutzen innovative Technologie für die Auswertung und Bearbeitung der Forderungen, sodass wir Ihnen schnell und effizient helfen können.
Außerdem erheben wir keine Gebühren, wenn wir Ihren Fall nicht gewinnen. Die Nutzung unseres Services ist für Sie also völlig risikofrei. Wenn Sie Hilfe dabei brauchen, eine Streik-Entschädigung bei Air Canada einzufordern, füllen Sie am besten jetzt unser Online-Formular aus.
Wir helfen immer gern.
FAQ: Häufig gestellte Fragen zur Entschädigung bei Streik
Habe ich Anspruch auf Entschädigung, wenn das Personal der Fluggesellschaft streikt?
Ja, in vielen Fällen schon. Da die Airline Einfluss auf ihre eigenen Mitarbeiter hat, wird ein solcher Streik meist nicht als außergewöhnlicher Umstand gewertet.
Bekomme ich Entschädigung bei einem Pilotenstreik?
Oft ja, denn Piloten sind direkt bei der Airline angestellt, und deren Arbeitskampf liegt im Verantwortungsbereich der Fluggesellschaft.
Was ist, wenn die Kabinencrew streikt?
Auch hier kann ein Entschädigungsanspruch bestehen, weil die Fluggesellschaft für die Arbeitsbedingungen der Kabinencrew verantwortlich ist.
Gilt der Anspruch auch bei angekündigten Streiks?
Ja, selbst bei angekündigten Streiks haben Passagiere in der Regel Anspruch, wenn der Flug annulliert oder stark verspätet ist und die Airline nicht ausreichend Gegenmaßnahmen ergreift.
Was muss ich während eines Airline-Streiks tun?
Am besten informieren Sie sich frühzeitig über den Flugstatus, heben Buchungsunterlagen auf und fordern die Fluggesellschaft direkt zu Betreuungsleistungen oder Entschädigung auf.
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