Codeshare-Flug verspätet oder gestrichen: Welche Airline muss Entschädigung zahlen?
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Bei einem Codeshare-Flug haftet für Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004 nicht die Airline, bei der Sie gebucht haben, sondern die Airline, die den Flug tatsächlich durchgeführt hat (der sogenannte "operating carrier"). Das gilt auch dann, wenn auf Ihrem Ticket ein anderer Name und eine andere Flugnummer stehen.
War Ihr Codeshare-Flug verspätet oder wurde er annulliert, müssen Sie also zunächst klären, welche Fluggesellschaft operativ verantwortlich war, erst dann lässt sich feststellen, ob und in welcher Höhe Ihnen eine Entschädigung zusteht.
Dieser Artikel erklärt, wie Sie die durchführende Airline identifizieren, welche Airline Sie kontaktieren sollten und was zu tun ist, wenn beide Airlines die Verantwortung von sich weisen.
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Bei einem Codeshare-Flug: haftet die Airline, bei der ich gebucht habe, oder die, die tatsächlich geflogen ist?
Haftbar ist ausschließlich die durchführende Airline, also die Fluggesellschaft, die den Flug operativ abgewickelt hat, unabhängig davon, bei welcher Airline Sie gebucht haben. Das ergibt sich direkt aus EU-Verordnung 261/2004: Sie stellt auf den "ausführenden Luftfahrtunternehmer" ab, nicht auf die Airline, deren Name und Flugnummer auf Ihrem Ticket stehen.
Wenn Sie also beispielsweise bei Lufthansa gebucht haben, der Flug aber tatsächlich von einem Codeshare-Partner wie Eurowings oder United Airlines durchgeführt wurde, ist rechtlich diese Partnerairline für die Entschädigung zuständig. Der Name auf Ihrer Buchungsbestätigung ist für die Haftungsfrage somit nicht entscheidend.
Wie finde ich heraus, welche Airline meinen Codeshare-Flug tatsächlich durchgeführt hat?
Den Hinweis auf die durchführende Airline finden Sie meist direkt in Ihrer Buchungsbestätigung oder auf dem E-Ticket, oft unter einem Vermerk wie "operated by" oder "durchgeführt von". Auch der Boarding-Pass zeigt in der Regel die tatsächliche Flugnummer der operierenden Airline an, die von der ursprünglich gebuchten Flugnummer abweichen kann.
Falls diese Angaben fehlen oder unklar sind, hilft ein Blick in die Bestätigungs-E-Mail der Airline, ein Anruf beim Kundenservice oder die Flugnummernsuche auf der Website der Buchungsairline, über die sich Codeshare-Verbindungen in der Regel eindeutig auflösen lassen.
Ändern sich durch einen Codeshare die Voraussetzungen für Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004?
Nein. Die grundlegenden Voraussetzungen für eine Entschädigung bleiben bei Codeshare-Flügen exakt dieselben wie bei jedem anderen Flug auch. Ein Codeshare verändert ausschließlich, welche Airline im Schadensfall zahlen muss, nicht ob und in welcher Höhe überhaupt ein Anspruch entsteht. Für Ihren Anspruch weiterhin entscheidend sind insbesondere:
die tatsächliche Verspätung am Zielort (ab drei Stunden entschädigungsfähig)
der Zeitpunkt, zu dem eine Annullierung mitgeteilt wurde
die Flugstrecke, die über die Höhe der Entschädigung entscheidet
ob ein außergewöhnlicher Umstand vorlag, der die Airline von der Zahlungspflicht befreien kann
Diese Kriterien prüfen Sie also genauso wie bei einem regulären Flug ohne Codeshare-Partner. Der einzige zusätzliche Schritt besteht darin, vorab zu klären, welche Airline diese Kriterien im Ergebnis auch tatsächlich erfüllen, beziehungsweise nicht erfüllen, muss.
Was gilt, wenn die durchführende Airline außerhalb der EU sitzt, ich aber bei einer EU-Airline gebucht habe?
Für die Anwendbarkeit von EU-Verordnung 261/2004 kommt es auf die durchführende Airline an, nicht auf die Airline, bei der Sie gebucht haben. Das bedeutet konkret:
Startet Ihr Flug in der EU, gilt EC 261 unabhängig davon, ob die durchführende Airline aus der EU stammt oder nicht. Ein Abflug innerhalb der EU reicht für die Anwendbarkeit der Verordnung grundsätzlich aus.
Startet Ihr Flug außerhalb der EU und landet in der EU, gilt EC 261 nur dann, wenn die durchführende Airline eine EU-Fluggesellschaft ist. Ist der Codeshare-Partner, der den Flug tatsächlich durchgeführt hat, eine Nicht-EU-Airline, greift die Verordnung in diesem Fall nicht, selbst wenn Sie ursprünglich bei einer EU-Airline gebucht haben.
Für Sie als Passagier bedeutet das: Bei einem Rückflug aus einem Nicht-EU-Land sollten Sie besonders genau prüfen, welche Airline den Flug tatsächlich durchgeführt hat, da dies über die Anwendbarkeit der Verordnung insgesamt entscheiden kann.
Und umgekehrt: Was gilt, wenn ich bei einer Nicht-EU-Airline gebucht habe, aber eine EU-Airline den Flug durchgeführt hat?
In diesem Fall gilt EC 261 grundsätzlich, sofern die übrigen Voraussetzungen erfüllt sind, selbst wenn Sie bei einer Nicht-EU-Airline gebucht haben. Entscheidend ist erneut ausschließlich die durchführende Airline: Handelt es sich dabei um eine EU-Fluggesellschaft, unterliegt der Flug der Verordnung, unabhängig davon, unter welchem Namen und bei welcher Airline die Buchung ursprünglich erfolgt ist.
Kann ich meine Entschädigung trotzdem bei der Airline einfordern, bei der ich gebucht habe?
Ja, in der Praxis können Sie Ihre Entschädigungsanfrage zunächst bei der Airline einreichen, bei der Sie gebucht haben, auch wenn diese rechtlich nicht die haftende Partei ist. Viele Airlines nehmen entsprechende Anfragen entgegen und leiten sie intern an den Codeshare-Partner weiter, der den Flug tatsächlich durchgeführt hat. Das kann den Prozess für Sie als Passagier vereinfachen, da Sie sich nicht selbst um die Kontaktdaten einer möglicherweise unbekannten Partnerairline kümmern müssen.
Verlassen sollten Sie sich darauf allerdings nicht vollständig. Bleibt eine Rückmeldung aus oder wird die Anfrage abgelehnt, empfiehlt es sich, den Anspruch zusätzlich direkt bei der durchführenden Airline geltend zu machen, da nur diese rechtlich zur Zahlung verpflichtet ist. So vermeiden Sie, dass Ihr Anspruch allein an einer internen Weiterleitung zwischen den beiden Airlines scheitert.
Was tun, wenn Buchungsairline und durchführende Airline sich gegenseitig die Schuld zuschieben?
Es kommt bei Codeshare-Flügen gelegentlich vor, dass beide beteiligten Airlines die Verantwortung von sich weisen und jeweils auf die andere Fluggesellschaft verweisen. Für Passagiere ist das besonders frustrierend, da unklar bleibt, an wen sie sich verbindlich wenden sollen. In einem solchen Fall helfen folgende Schritte weiter:
Fordern Sie von beiden Airlines eine schriftliche Bestätigung darüber an, welche Fluggesellschaft den betroffenen Flug tatsächlich durchgeführt hat. Diese Angabe lässt sich in der Regel eindeutig anhand der operativen Flugnummer klären.
Verweisen Sie ausdrücklich auf EU-Verordnung 261/2004, wonach allein die durchführende Airline zahlungspflichtig ist. Dieser rechtliche Grundsatz lässt keinen Interpretationsspielraum zu, auch wenn Airlines das im Einzelfall anders darstellen.
Bestehen weiterhin Unklarheiten oder wird Ihr Anspruch trotz eindeutiger Faktenlage abgelehnt, sollten Sie die Kommunikation schriftlich dokumentieren und gegebenenfalls einen spezialisierten Dienstleister wie AirHelp einschalten, der Ihren Anspruch direkt gegenüber der richtigen Airline durchsetzt.
Ein gegenseitiger Verweis zwischen den Airlines ändert nichts an Ihrem grundsätzlichen Anspruch, verzögert diesen jedoch häufig unnötig, wenn Sie nicht aktiv auf einer klaren Zuordnung bestehen.
Welche Unterlagen brauche ich, um bei einem Codeshare-Flug die richtige Airline zu belegen?
Um zweifelsfrei nachzuweisen, welche Airline für Ihren Codeshare-Flug haftet, sollten Sie die folgenden Unterlagen griffbereit haben:
Buchungsbestätigung: Sie enthält meist bereits den Hinweis "operated by" oder "durchgeführt von" und damit den Namen der tatsächlich verantwortlichen Airline.
E-Ticket-Nummer: Sie hilft dabei, die Buchung bei Rückfragen eindeutig zuzuordnen, insbesondere wenn Sie über ein Reisebüro oder Buchungsportal gebucht haben.
Boarding-Pass: Er zeigt in der Regel die tatsächliche, operative Flugnummer, die von der ursprünglich gebuchten Flugnummer abweichen kann und damit einen zusätzlichen Beleg liefert.
Screenshot der Fluginformationen: Ein Screenshot der Airline-Website oder einer Flugverfolgungs-App zum Zeitpunkt der Störung kann zusätzlich dokumentieren, welche Airline und welches Fluggerät im Einsatz waren.
Bewahren Sie diese Unterlagen am besten direkt nach der Störung auf, da sich Buchungsdetails im Nachhinein teilweise schwerer rekonstruieren lassen, insbesondere bei Buchungen über Drittanbieter. Mit einer vollständigen Dokumentation lässt sich die Verantwortlichkeit gegenüber der Airline oder gegenüber einem Dienstleister wie AirHelp deutlich schneller klären.
Häufige Fragen zu Entschädigung bei Codeshare-Flügen
Steht mir Entschädigung zu, wenn der Codeshare-Partner eine US-Airline ist?
Das hängt vom Abflugort ab. Startet Ihr Flug in der EU, gilt EC 261 unabhängig davon, ob die durchführende Airline eine US-Fluggesellschaft ist. Startet der Flug hingegen außerhalb der EU und die durchführende Airline ist ein US-Carrier, greift die Verordnung in der Regel nicht, selbst wenn Sie ursprünglich bei einer EU-Airline gebucht haben.
Auf meiner Buchung steht nur eine Airline, wie erkenne ich, dass es sich um einen Codeshare handelt?
Prüfen Sie Ihre Buchungsbestätigung oder Ihr E-Ticket auf einen Hinweis wie "operated by" oder "durchgeführt von". Fehlt dieser Hinweis, vergleichen Sie die auf dem Ticket angegebene Flugnummer mit der tatsächlichen Flugnummer auf dem Boarding-Pass; weichen beide voneinander ab, handelt es sich um einen Codeshare-Flug.
Zählt für die Entschädigung die Flugnummer, mit der ich gebucht habe, oder die tatsächliche Flugnummer?
Rechtlich entscheidend ist die tatsächliche, operative Flugnummer, da sie die durchführende und damit haftende Airline identifiziert. Die Flugnummer auf Ihrer ursprünglichen Buchung spielt für die Haftungsfrage keine Rolle.
Ändert sich meine Ansprechpartner-Airline, wenn ich über ein Reisebüro oder Buchungsportal gebucht habe?
Nein. Unabhängig davon, über welchen Kanal Sie gebucht haben, bleibt für die Haftung ausschließlich die durchführende Airline maßgeblich. Ein Reisebüro oder Buchungsportal ist lediglich Vermittler und weder für die Entschädigung verantwortlich noch rechtlich zahlungspflichtig.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
| Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | |
|---|---|---|---|---|---|
23.09.202603:55 | AV225 | Avianca | Bogota (BOG) Georgetown (GEO) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202600:55 | B61902 | JetBlue Airways Corporation | Fort Lauderdale (FLL) New York (JFK) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202622:35 | B6106 | JetBlue Airways Corporation | Fort Lauderdale (FLL) Newark (EWR) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202619:35 | DL1538 | Delta Air Lines | Miami (MIA) New York (LGA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202619:00 | PC2371 | Pegasus Airlines | Batman (BAL) Istanbul (SAW) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202617:46 | 9K8321 | Cape Air | Charlotte Amalie (STT) San Juan (SJU) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202617:30 | 9K8531 | Cape Air | Christiansted (STX) Charlotte Amalie (STT) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202617:25 | AY1027 | Nordic Regional Airlines | Helsinki (HEL) Tallinn (TLL) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202617:25 | AY819 | Nordic Regional Airlines | Helsinki (HEL) Stockholm (ARN) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202617:20 | AZ1392 | ITA Airways | Genoa (GOA) Rome (FCO) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- AV225•Avianca
Annulliert
Bogota••GeorgetownBOGGEO23.09.202603:55Jetzt Anspruch prüfen - B61902•JetBlue Airways Corporation
Annulliert
Fort Lauderdale••New YorkFLLJFK23.09.202600:55Jetzt Anspruch prüfen - B6106•JetBlue Airways Corporation
Annulliert
Fort Lauderdale••NewarkFLLEWR23.09.202622:35Jetzt Anspruch prüfen - DL1538•Delta Air Lines
Annulliert
Miami••New YorkMIALGA23.09.202619:35Jetzt Anspruch prüfen - PC2371•Pegasus Airlines
Annulliert
Batman••IstanbulBALSAW23.09.202619:00Jetzt Anspruch prüfen - 9K8321•Cape Air
Annulliert
Charlotte Amalie••San JuanSTTSJU23.09.202617:46Jetzt Anspruch prüfen - 9K8531•Cape Air
Annulliert
Christiansted••Charlotte AmalieSTXSTT23.09.202617:30Jetzt Anspruch prüfen - AY1027•Nordic Regional Airlines
Annulliert
Helsinki••TallinnHELTLL23.09.202617:25Jetzt Anspruch prüfen - AY819•Nordic Regional Airlines
Annulliert
Helsinki••StockholmHELARN23.09.202617:25Jetzt Anspruch prüfen - AZ1392•ITA Airways
Annulliert
Genoa••RomeGOAFCO23.09.202617:20Jetzt Anspruch prüfen

