Flug annulliert: Anspruch auf Rückerstattung, Entschädigung und Schadensersatz
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Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie je nach Situation Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises, eine Ersatzbeförderung und unter bestimmten Voraussetzungen eine Entschädigung von bis zu 600 €. Entscheidend sind unter anderem der Grund für die Annullierung, der Zeitpunkt der Benachrichtigung und die angebotene Alternative.
Auf dieser Seite erfahren Sie, welche Rechte Sie bei einem annullierten oder stornierten Flug haben, wann Ihnen eine Rückerstattung oder Entschädigung zusteht und wie Sie Ihren Anspruch geltend machen können. Außerdem erklären wir, in welchen Fällen zusätzlich Schadensersatz möglich ist und welche Regelungen nach der EU-Fluggastrechteverordnung gelten.
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Ihre Rechte bei Flugannullierungen im Überblick:
Erstattung oder Ersatzflug: Wahl zwischen vollständiger Rückerstattung des Ticketpreises oder alternativer Beförderung zum Zielort.
Entschädigung: Bis zu 600 € bei kurzfristigen Annullierungen, abhängig von Flugdistanz und Benachrichtigungszeitraum.
Betreuungsleistungen: Verpflegung, Kommunikationsmöglichkeiten und gegebenenfalls Hotelunterkunft während der Wartezeit.
Ausnahmen: Kein Anspruch bei außergewöhnlichen Umständen wie extremen Wetterbedingungen oder politischen Unruhen.
Was tun, wenn Ihr Flug annulliert wurde?
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, sollten Sie zunächst prüfen, welche Alternative Ihnen die Fluggesellschaft anbietet. In vielen Fällen haben Sie das Recht, zwischen einer vollständigen Rückerstattung des Ticketpreises und einer anderweitigen Beförderung zum Zielort zu wählen. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie zusätzlich eine Entschädigung von bis zu 600 € erhalten.
Gehen Sie nach einer Flugannullierung am besten wie folgt vor:
Bewahren Sie Bordkarte, Buchungsbestätigung und alle Mitteilungen der Airline auf.
Lassen Sie sich den Grund für die Annullierung möglichst schriftlich bestätigen.
Prüfen Sie, ob Ihnen eine Ersatzbeförderung angeboten wurde und ob diese zumutbar ist.
Sammeln Sie Belege für zusätzliche Ausgaben, beispielsweise für Hotel, Verpflegung oder Transport.
Prüfen Sie anschließend, ob Ihnen neben der Rückerstattung auch eine Entschädigung oder weiterer Schadensersatz zusteht.
Welche Rechte auf Rückerstattung und Entschädigung haben Sie bei einem annullierten Flug?
Wird Ihr Flug annulliert, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung je nach Situation Anspruch auf eine Rückerstattung des Ticketpreises, eine Ersatzbeförderung, Betreuungsleistungen und unter bestimmten Voraussetzungen auf eine Entschädigung von bis zu 600 €. Welche Rechte Ihnen zustehen, hängt unter anderem davon ab, wann Sie über die Annullierung informiert wurden, warum der Flug ausfällt und welche Alternative Ihnen die Fluggesellschaft anbietet.
Bei einem annullierten Flug können Sie folgende Ansprüche haben:
Rückerstattung des Ticketpreises: Wenn Sie den Flug nicht antreten möchten oder keine passende Alternative angeboten wird, können Sie den vollständigen Ticketpreis zurückverlangen.
Ersatzbeförderung: Alternativ muss Ihnen die Fluggesellschaft eine anderweitige Beförderung zum Zielort unter vergleichbaren Bedingungen anbieten.
Entschädigung bis zu 600 €: Wurden Sie kurzfristig über die Annullierung informiert und liegen keine außergewöhnlichen Umstände vor, kann Ihnen zusätzlich eine Ausgleichszahlung zwischen 250 € und 600 € zustehen.
Betreuungsleistungen: Bei längeren Wartezeiten haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten und Getränke. Ist eine Übernachtung erforderlich, muss die Airline außerdem Hotel und Transfer organisieren oder die angemessenen Kosten übernehmen.
Schadensersatz: Entstehen Ihnen durch die Flugannullierung zusätzliche Kosten, etwa für ein bereits gebuchtes Hotel oder einen Mietwagen, können je nach Einzelfall weitere Ansprüche auf Schadensersatz bestehen.
Ob Sie eine Rückerstattung, eine Entschädigung oder beide Leistungen erhalten können, richtet sich nach den Umständen Ihres Falls. Eine Rückerstattung schließt eine Entschädigung nicht automatisch aus. Wenn die gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind, können Sie beide Ansprüche gleichzeitig geltend machen.
Wann haben Sie Anspruch auf Entschädigung bei einer Flugannullierung?
Sie haben bei einer Flugannullierung Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €, wenn die Fluggesellschaft für die Annullierung verantwortlich ist und Sie weniger als 14 Tage vor dem geplanten Abflug über den Flugausfall informiert wurden. Kein Anspruch besteht in der Regel, wenn außergewöhnliche Umstände wie extremes Wetter oder Einschränkungen der Flugsicherung die Ursache waren.
Damit Sie eine Entschädigung erhalten, müssen in der Regel folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
Die Fluggesellschaft hat den Flug annulliert.
Sie wurden weniger als 14 Tage vor Abflug informiert.
Die Annullierung beruht nicht auf außergewöhnlichen Umständen, beispielsweise Unwettern, politischen Unruhen oder behördlichen Einschränkungen.
Der Flug fällt unter die EU-Fluggastrechteverordnung, etwa weil er in der EU gestartet ist oder von einer EU-Fluggesellschaft in die EU durchgeführt wurde.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugstrecke:
250 € bei Flügen bis 1.500 km
400 € bei Flügen zwischen 1.500 km und 3.500 km
600 € bei Flügen über 3.500 km
Die Fluggesellschaft kann die Entschädigung unter bestimmten Voraussetzungen reduzieren oder sie entfällt ganz, wenn sie Ihnen rechtzeitig eine zumutbare Ersatzbeförderung angeboten hat und Sie Ihr Ziel nahezu ohne zusätzliche Verspätung erreichen. Deshalb sollte jeder Fall individuell geprüft werden.
Anspruch auf Rückerstattung bei stornierten Flügen gilt bis zu drei Jahre rückwirkend
Innerhalb der EU regelt die Verordnung EG 261 eine mögliche Flug annulliert Erstattung. Das Gesetz ist so ausgelegt, dass Sie einen Ausgleichsanspruch auch rückwirkend geltend machen können. Im Schnitt beträgt die Frist 3 Jahre. Im Idealfall zahlt Ihnen der verantwortliche Flugbetreiber einen Pauschalbetrag zwischen 250 und 600 EUR. Die geringste Entschädigungspauschale gilt bis zu einer Distanz von 932 Meilen (1.500 km), ab einer Strecke von 2175 Meilen (3.500 km) erhalten Sie den Höchstbetrag. Dabei sollten Sie berücksichtigen, dass dies ausschließlich bei Flügen mit Start- oder Landeflughafen in der EU und auf Reisen mit in der EU ansässigen Airlines gilt.
Da Fluglinien nur dann zahlen, wenn ihnen die Schuld eindeutig nachgewiesen werden kann, empfiehlt AirHelp alle Belege der beanstandeten Flugreise sorgfältig aufzubewahren. Unabhängig von dem Recht auf Entschädigung genießen Sie auch einen Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen. Demnach ist die verantwortliche Fluglinie verpflichtet, Sie schnellstmöglich an Ihr Ziel zu bringen. Gleichzeitig muss sie sich bei zusätzlicher Wartezeit um Ihr leibliches Wohl am Flughafen kümmern. Auch die Kosten einer eventuell anfallenden Hotelübernachtung muss die Airline übernehmen.
Können Sie zusätzlich Schadensersatz bei einem annullierten Flug verlangen?
Ja, neben einer Rückerstattung oder Entschädigung kann Ihnen bei einem annullierten Flug unter bestimmten Voraussetzungen auch Schadensersatz zustehen. Das gilt, wenn Ihnen durch die Flugannullierung nachweisbar zusätzliche Kosten entstanden sind, die nicht bereits von der Fluggesellschaft übernommen wurden.
Mögliche erstattungsfähige Schäden sind beispielsweise:
Kosten für ein Hotel oder eine Unterkunft.
Ausgaben für Verpflegung und Transport.
Gebühren für eine notwendige Umbuchung.
Kosten für einen verpassten Anschlussflug, wenn dieser nicht Teil derselben Buchung war.
Weitere nachweisbare finanzielle Schäden, die unmittelbar durch die Flugannullierung entstanden sind.
Wichtig ist, dass Sie alle Belege und Rechnungen aufbewahren, um Ihre zusätzlichen Kosten nachweisen zu können. Ob und in welcher Höhe Schadensersatz gezahlt wird, hängt vom Einzelfall und den geltenden gesetzlichen Vorschriften ab.
Gut zu wissen: Die Entschädigung nach der EU-Fluggastrechteverordnung und ein möglicher Schadensersatz sind nicht dasselbe. Die Entschädigung ist eine pauschale Ausgleichszahlung von bis zu 600 €, während Schadensersatz konkrete finanzielle Schäden ausgleichen soll. Unter bestimmten Voraussetzungen können beide Ansprüche nebeneinander bestehen.
Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
So können Sie eine Entschädigung bei Flugverspätung oder Annullierung einfordern
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Wie hoch ist die Entschädigung bei einem stornierten Flug?
Flugentfernung | Entschädigung |
|---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
FAQs zur Erstattung bei Flugannullierungen
Wann habe ich Anspruch auf eine Entschädigung bei Flugannullierungen?
Wenn die Airline Sie weniger als 14 Tage vor Abflug über die Annullierung informiert und kein adäquater Ersatzflug angeboten wurde.
Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugannullierungen?
Je nach Flugdistanz zwischen 250 € und 600 €.
Was zählt als außergewöhnliche Umstände?
Situationen wie extreme Wetterbedingungen, politische Unruhen oder Streiks, die außerhalb der Kontrolle der Airline liegen.
Welche Frist gilt für die Geltendmachung meiner Ansprüche?
In Deutschland können Ansprüche bis zu drei Jahre nach dem Flugdatum geltend gemacht werden.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
|---|---|---|---|---|---|---|
10.08.2026 | 03:50 | IB2628 | Iberia | New York (JFK) Barcelona (BCN) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
10.08.2026 | 03:00 | AA4737 | American Airlines | Chicago (ORD) Covington (CVG) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
10.08.2026 | 02:39 | AA627 | American Airlines | Charlotte (CLT) Chicago (ORD) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
10.08.2026 | 02:10 | AA2668 | American Airlines | Philadelphia (PHL) Chicago (ORD) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
10.08.2026 | 01:17 | NK573 | Spirit Airlines | Fort Lauderdale (FLL) Philadelphia (PHL) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
IB2628
•Iberia
New York
••Barcelona
JFK
BCN
Jetzt Anspruch prüfen10.08.2026
03:50
- Annulliert
AA4737
•American Airlines
Chicago
••Covington
ORD
CVG
Jetzt Anspruch prüfen10.08.2026
03:00
- Annulliert
AA627
•American Airlines
Charlotte
••Chicago
CLT
ORD
Jetzt Anspruch prüfen10.08.2026
02:39
- Annulliert
AA2668
•American Airlines
Philadelphia
••Chicago
PHL
ORD
Jetzt Anspruch prüfen10.08.2026
02:10
- Annulliert
NK573
•Spirit Airlines
Fort Lauderdale
••Philadelphia
FLL
PHL
Jetzt Anspruch prüfen10.08.2026
01:17

