Fluggastrechte Geltend Machen: So Sichern Sie Bis zu 600 € Entschädigung
Unglaublich, aber wahr: Viele Reisende kennen ihre eigenen Fluggastrechte nicht. Dabei gibt es klare Gesetze, wie die EU-Verordnung EC 261, die Ihnen Entschädigungen bei Flugverspätungen, Ausfällen und Gepäckverlust zusichern. Wussten Sie, dass ganze 85 % der EU-Fluggäste und 92 % der US-Passagiere ihre Ansprüche nicht kennen?
AirHelp hat bereits mehr als 16 Millionen Reisenden geholfen, ihre Fluggastrechte durchzusetzen – schnell, rechtssicher und ohne großen Aufwand. Unsere Arbeit hat dazu beigetragen, die Rechte von Passagieren in Ländern wie Polen und Schweden nachhaltig zu stärken.
Egal, ob es sich um mehrere Stunden Verspätung, einen überbuchten Flug, verlorenes Gepäck oder eine Flugstreichung handelt: Solche Erlebnisse können eine Reise zur Belastungsprobe machen. Im schlimmsten Fall entstehen zusätzliche Kosten für Unterkunft oder Verpflegung. Doch Sie müssen sich damit nicht abfinden – machen Sie Ihre Fluggastrechte geltend und fordern Sie die Entschädigung, die Ihnen zusteht.
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So machen Sie Ihre Fluggastrechte geltend:
Anspruchsvoraussetzungen: Entschädigung steht Ihnen bei Flugverspätungen ab 3 Stunden, Annullierungen oder Nichtbeförderung zu.
Dokumente sichern: Bewahren Sie Bordkarten, E-Tickets, und Belege für Ausgaben auf – diese Unterlagen sind entscheidend für Ihre Forderung.
Flugverlauf dokumentieren: Halten Sie Verspätungen oder Ausfälle mit Fotos von Anzeigetafeln, Screenshots von Airline-Nachrichten und schriftlichen Bestätigungen fest.
Maximale Entschädigung: Je nach Flugdistanz stehen Ihnen bis zu 600 € zu – und das auch für Flüge, die bis zu drei Jahre zurückliegen.
Einfacher Prozess mit AirHelp: Daten in wenigen Minuten online einreichen – den Rest übernimmt unser Expertenteam.
Wichtige Unterlagen für Ihre Entschädigungsforderung
Unterlagen | Wofür sie benötigt werden |
---|---|
Bordkarte / E-Ticket | Nachweis Ihrer Buchung und Teilnahme am Flug |
Fotos der Anzeigetafel | Dokumentation von Verspätungen oder Ausfällen |
Airline-Bestätigung | Nachweis der Annullierung oder Verspätung |
Belege für Ausgaben | Erstattung von Zusatzkosten wie Hotels |
Entschädigung für Flugausfälle, Verspätungen und Gepäckverlust sichern
AirHelp empfiehlt jedem Fluggast: Fluggastrechte geltend machen! Dafür müssen Sie noch nicht einmal viel tun. In der Europäischen Union beispielsweise ist klipp und klar geregelt, welche Rechte Flugreisende haben, wann es Entschädigung gibt und wie hoch diese sein muss. All das steht in der EU-Verordnung EG 261. Sie sind also immer auf der sicheren Seite!
Ob Verspätung oder Annullierung - es ist sinnvoll, Ihren Flugverlauf zu dokumentieren. Heben Sie Bordkarte oder E-Ticket auf, machen Sie Fotos von der Abflugtafel, Screenshots der Verspätungs-SMS der Airline und lassen Sie sich die Annullierung vom Personal der Fluglinie schriftlich bestätigen! Danach müssen Sie diese Daten nur noch online bei AirHelp einreichen und kostenlos prüfen lassen. Das dauert maximal drei Minuten.
Besteht Anspruch auf Entschädigung? Dann übernimmt AirHelp mit seinem Rechtsteam gegen eine Erfolgsprovision Ihren Fall - unbürokratisch und ohne großen Aufwand. Geklärt wird dabei unter anderem, ob die Fluglinie verantwortlich ist oder ob außergewöhnliche Umstände wie Unwetter, politische Unruhen oder Terrorwarnungen daran schuld sind. Falls nicht, steht Ihnen laut den geltenden Fluggastrechten eine Entschädigung von 250 bis 600 EUR zu.
AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.
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Über AirHelp
AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.
Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.
Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.
Wie Sie Ihre Fluggastrechte erfolgreich geltend machen
Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:
Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.
Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.
Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:
Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.
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Wie hoch ist die Entschädigung?
Flugentfernung | Entschädigung |
---|---|
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km | bis zu €250 pro Person |
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km | bis zu €400 pro Person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km | Up to €400 per person |
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km | bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person |
In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben
Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .
Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?
Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:
Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.
Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.
Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.
Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.
Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.
Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.
Häufige Fragen zu Fluggastrechten und Entschädigungen
Was sind Fluggastrechte?
Ihre Fluggastrechte sind durch die EU-Verordnung EC 261 geregelt und sichern Ihnen Entschädigung bei Verspätungen, Annullierungen und Nichtbeförderung.
Wann habe ich Anspruch auf Entschädigung?
Sie haben Anspruch, wenn Ihr Flug über 3 Stunden verspätet ist, kurzfristig (weniger als 14 Tage vorher) abgesagt wurde oder Sie nicht befördert wurden.
Welche Entschädigung kann ich erwarten?
Je nach Flugdistanz stehen Ihnen 250 bis 600 € pro Person zu.
Welche Flüge sind abgedeckt?
Alle Flüge, die von einem EU-Flughafen starten oder mit einer EU-Fluggesellschaft in der EU landen.
Was sind außergewöhnliche Umstände?
Bei Wetter, Streiks oder politischen Unruhen entfällt die Entschädigungspflicht der Airline.
Wie funktioniert der Anspruchsprozess bei AirHelp?
Sie reichen Ihren Fall in wenigen Minuten online ein. Unser Rechtsteam kümmert sich um den Rest – ohne Risiko für Sie.
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Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | ||
---|---|---|---|---|---|---|
07.07.2025 | 22:00 | DL3753 | Delta Air Lines | Toronto (YYZ) New York (JFK) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
07.07.2025 | 19:20 | 5X273 | Unknown | Warsaw (WAW) Cologne-Bonn (CGN) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
07.07.2025 | 18:40 | FR2261 | Ryanair | Milan (BGY) Palermo (PMO) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
07.07.2025 | 17:45 | FR3735 | Ryanair | Milan (MXP) Palermo (PMO) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
07.07.2025 | 17:40 | IB1015 | Iberia | Madrid (MAD) Alicante (ALC) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
07.07.2025 | 16:05 | FR8 | Ryanair | Bologna (BLQ) Milan (MXP) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
07.07.2025 | 14:20 | EW586 | Eurowings | Eivissa (IBZ) Palma Mallorca (PMI) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
07.07.2025 | 12:10 | FZ1501 | Flydubai | Palermo (PMO) Catania (CTA) | Verspätet | Jetzt Anspruch prüfen |
07.07.2025 | 12:10 | KL1366 | KLM-Royal Dutch Airlines | Budapest (BUD) Vienna (VIE) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- Annulliert
DL3753
•Delta Air Lines
Toronto
••New York
YYZ
JFK
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- Verspätet
5X273
•Unknown
Warsaw
••Cologne-Bonn
WAW
CGN
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- Verspätet
FR2261
•Ryanair
Milan
••Palermo
BGY
PMO
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18:40
- Verspätet
FR3735
•Ryanair
Milan
••Palermo
MXP
PMO
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17:45
- Annulliert
IB1015
•Iberia
Madrid
••Alicante
MAD
ALC
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17:40
- Verspätet
FR8
•Ryanair
Bologna
••Milan
BLQ
MXP
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16:05
- Verspätet
EW586
•Eurowings
Eivissa
••Palma Mallorca
IBZ
PMI
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- Verspätet
FZ1501
•Flydubai
Palermo
••Catania
PMO
CTA
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12:10
- Annulliert
KL1366
•KLM-Royal Dutch Airlines
Budapest
••Vienna
BUD
VIE
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12:10