Internationale Fluggastrechte

Fluggastverordnung EG 261? Montrealer Übereinkommen? Vielen Passagieren sind diese Begriffe unbekannt – dabei gehören sie zu den wichtigsten Regelungen für Ihre Fluggastrechte. Tatsächlich wissen 85 % der Passagiere in der EU nicht, dass ihnen bei Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckverlust bis zu 600 € Entschädigung zustehen. Seit 2013 hilft AirHelp Reisenden, ihre Ansprüche unkompliziert durchzusetzen – mit über 16 Millionen erfolgreichen Fällen. Egal ob EU-Verordnung EG 261 oder Montrealer Übereinkommen: Wir sorgen dafür, dass Sie bekommen, was Ihnen zusteht.

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Deine Rechte bei internationalen Flügen auf einen Blick:

  • Entschädigung bei Flugproblemen: Bis zu 600 € bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung.

  • Globale Fluggastrechte: EU-Verordnung EG 261, Montrealer Übereinkommen und ähnliche Regelungen weltweit.

  • Abdeckung aller Flugtypen: Schutz für internationale und regionale Flüge.

  • Ausnahmen: Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter.


Ihre Rechte bei internationalen Flügen

Internationale Fluggastrechte bestimmen, wann Sie Anspruch auf Entschädigung haben und wie hoch diese ausfallen muss. Die Verordnung EG 261 gilt dabei für den EU-Raum sowie für Flüge europäischer Fluglinien. Das Montrealer Übereinkommen greift bei internationalen Flügen. Es wurde von 120 Staaten unterzeichnet und gilt als solide Rechtsgrundlage für die meisten internationalen Flugreisen. Die Vereinigten Staaten haben übrigens ihre eigenen Fluggastrechte formuliert. Aber auch bei US-Flügen kann es sein, dass Sie Anspruch auf Entschädigung haben.

Um den Überblick nicht zu verlieren, haben Sie als Passagier mit AirHelp einen erfahrenen Berater an Ihrer Seite. Wir helfen Ihnen, Ihre Ansprüche gegenüber den Fluggesellschaften durchzusetzen. Grundsätzlich gilt jedoch: Anspruch auf eine Entschädigung gibt es nur, wenn die Airline auch eigenverantwortlich für die Situation ist.

So muss geklärt werden, warum Ihr Gepäck verloren gegangen ist, Sie verspätet gelandet sind oder der Flug gestrichen wurde. Bei schlechten Wetterverhältnissen, politischen Unruhen oder medizinischen Notfällen müssen Sie die Situation schlichtweg akzeptieren. Technische Defekte oder ein Streik durch das Personal der Fluggesellschaft liegen aber in der Verantwortung der Airline. Dann kann die Entschädigung bis zu 600 EUR betragen.

Hier sind 3 der wichtigsten Verordnungen in der Übersicht:

1. EU-Verordnung EG 261/2004

Anwendungsbereich:

  • Flüge innerhalb der EU: Alle Flüge, die innerhalb der EU starten und landen, unabhängig von der Fluggesellschaft.

  • Abflüge aus der EU: Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, unabhängig von der Fluggesellschaft.

  • Flüge in die EU: Flüge, die in die EU landen, sofern die Fluggesellschaft in der EU registriert ist.

Schutzumfang:

  • Entschädigung bei Verspätungen: Wenn die Ankunft am Zielort mehr als 3 Stunden später erfolgt.

  • Entschädigung bei Annullierungen: Wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird.

  • Entschädigung bei Überbuchungen: Wenn Passagiere nicht an Bord gelassen werden.

  • Betreuungsrechte: Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und gegebenenfalls Hotelunterbringung bei längeren Verzögerungen.

Entschädigungshöhe:

  • Bis 1.500 km: 250 €

  • 1.501–3.500 km: 400 €

  • Über 3.500 km: 600 €

Ausnahmen:

  • Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie Wetter, Streiks (nicht Airline-intern), oder Sicherheitsrisiken.

2. Montrealer Übereinkommen

Anwendungsbereich:

  • Internationale Flüge: Gilt für Flüge zwischen Ländern, die das Übereinkommen ratifiziert haben (über 130 Länder, darunter die EU, die USA und Kanada).

  • Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck: Deckt finanzielle Schäden ab, die durch solche Vorfälle entstehen.

Schutzumfang:

  • Gepäckprobleme: Entschädigung für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck.

  • Zusätzliche Kosten: Deckt Kosten ab, die durch Flugverspätungen entstehen (z. B. Hotelübernachtungen oder Ersatzkäufe).

  • Höchstgrenze für Entschädigungen: Bis zu 1.288 Sonderziehungsrechte (etwa 1.600 €) pro Passagier.

Ausnahmen:

  • Keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie alle angemessenen Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden.

3. US-Fluggastrechte

Anwendungsbereich:

  • Innerhalb der USA: Gilt für alle Flüge, die innerhalb der USA starten und landen.

  • Internationale Flüge von/nach den USA: Gilt eingeschränkt, abhängig von den jeweiligen Fluggesellschaftsrichtlinien.

Schutzumfang:

  • Keine Entschädigung bei Verspätungen oder Annullierungen, es sei denn, die Passagiere wurden nicht befördert (z. B. Überbuchung).

  • Überbuchung: Entschädigungen basierend auf der Verspätung und Ticketkosten, bis zu 1.550 USD.

  • Gepäckprobleme: Strenge Regeln für verlorenes oder beschädigtes Gepäck, mit Entschädigungen bis zu 3.800 USD.

Ausnahmen:

  • Kein Schutz bei außergewöhnlichen Umständen oder rein operativen Änderungen.

AirHelp ist hier, um Ihnen zu helfen, eine Entschädigung für Ihren verspäteten bzw. annullierten Flug zu erhalten. Prüfen Sie, ob Ihnen Anspruch besteht.

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Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:

Sie können eine Entschädigung bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) anfordern, wenn Ihr Flug in den letzten 3 Jahren verspätet, storniert bzw. überbucht wurde.

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Wie hoch ist die Entschädigung?

FlugentfernungEntschädigung
Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 kmbis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 kmbis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 kmUp to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.

  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.

  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.

  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.

Lassen Sie AirHelp Ihren Entschädigungsanspruch geltend machen

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Häufige Fragen zu internationalen Fluggastrechten (FAQs)

Welche Rechte habe ich bei internationalen Flügen?

Du hast Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen, je nach geltendem Gesetz wie der EU-Verordnung EG 261 oder dem Montrealer Übereinkommen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugproblemen?

Je nach Flugdistanz und Regelung kannst du bis zu 600 € Entschädigung erhalten.

Wann greifen internationale Fluggastrechte?

Diese Rechte gelten für Flüge in, aus oder innerhalb von Regionen, die durch entsprechende Gesetze abgedeckt sind (z. B. EU-Verordnung, Montrealer Übereinkommen).


Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

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Startflughafen: (z. B. Frankfurt oder FRA)

Datum

Flugnummer

Fluggesellschaft

Route

Status

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08:00

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Marseille (MRS)

Tel Aviv-Yafo (TLV)

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17.06.2025

07:55

BZ703

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17.06.2025

03:20

LY337

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Amsterdam (AMS)

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17.06.2025

23:55

KL461

KLM-Royal Dutch Airlines

Larnaca (LCA)

Tel Aviv-Yafo (TLV)

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16.06.2025

22:10

AC2286

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Ottawa (YOW)

Halifax (YHZ)

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17.06.2025

22:10

SU6862

Aeroflot Russian Airlines

Novosibirsk (OVB)

Krasnojarsk (KJA)

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17.06.2025

22:10

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Doha (DOH)

London (LHR)

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Weitere Fluggesellschaften, bei denen wir Ihnen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten:

Lufthansa

AirHelp ist Mitglied in der Association of Passenger Rights Advocates (APRA), dem Verband der Organisationen zur Durchsetzung von Fluggastrechten, der sich für die Förderung und den Schutz der Rechte von Fluggästen stark macht.

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