Internationale Fluggastrechte: Ihre Rechte bei internationalen Flügen

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  • Umfasst Routen weltweit und innerhalb der EU

  • Wir kümmern uns um die Verhandlungen

Internationale Fluggastrechte regeln, welche Ansprüche Sie bei Flugverspätungen, Flugannullierungen, Überbuchungen oder Gepäckproblemen auf internationalen Flügen haben. Welche Regelung gilt, hängt davon ab, von welchem Land Sie starten, wohin Sie fliegen und welche Fluggesellschaft den Flug durchführt. Je nach Reise können die EU-Fluggastrechte (EG 261/2004), das Montrealer Übereinkommen oder nationale Vorschriften Anwendung finden.

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Deine Rechte bei internationalen Flügen auf einen Blick:

  • Entschädigung bei Flugproblemen: Bis zu 600 € bei Verspätung, Annullierung oder Überbuchung.

  • Globale Fluggastrechte: EU-Verordnung EG 261, Montrealer Übereinkommen und ähnliche Regelungen weltweit.

  • Abdeckung aller Flugtypen: Schutz für internationale und regionale Flüge.

  • Ausnahmen: Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie Unwetter.


Welche internationalen Fluggastrechte gelten für Ihren Flug?

Internationale Fluggastrechte sind nicht weltweit einheitlich. Welche Rechte Sie bei einer Flugverspätung, Flugannullierung, Überbuchung oder Gepäckproblemen haben, hängt davon ab, von welchem Land Ihr Flug startet, wohin er führt und welche Fluggesellschaft ihn durchführt.

Für internationale Flüge die in der EU starten gelten zum Beispiel die EU-Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004. Diese schützen Passagiere bei:

  • Flugverspätungen ab 3 Stunden am Endziel

  • Flugannullierungen

  • Nichtbeförderung wegen Überbuchung

Je nach Flugstrecke können Sie Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung, Betreuungsleistungen oder eine Erstattung des Ticketpreises haben.

Darüber hinaus gilt auf vielen internationalen Flügen das Montrealer Übereinkommen. Es regelt unter anderem Ansprüche bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck sowie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz bei Verspätungen.

Hier sind 3 der wichtigsten Verordnungen in der Übersicht:

1. EU-Verordnung EG 261/2004

Anwendungsbereich:

  • Flüge innerhalb der EU: Alle Flüge, die innerhalb der EU starten und landen, unabhängig von der Fluggesellschaft.

  • Abflüge aus der EU: Flüge, die von einem Flughafen in der EU starten, unabhängig von der Fluggesellschaft.

  • Flüge in die EU: Flüge, die in die EU landen, sofern die Fluggesellschaft in der EU registriert ist.

Schutzumfang:

  • Entschädigung bei Verspätungen: Wenn die Ankunft am Zielort mehr als 3 Stunden später erfolgt.

  • Entschädigung bei Annullierungen: Wenn der Flug weniger als 14 Tage vor Abflug gestrichen wird.

  • Entschädigung bei Überbuchungen: Wenn Passagiere nicht an Bord gelassen werden.

  • Betreuungsrechte: Mahlzeiten, Getränke, Kommunikation und gegebenenfalls Hotelunterbringung bei längeren Verzögerungen.

Entschädigungshöhe:

  • Bis 1.500 km: 250 €

  • 1.501–3.500 km: 400 €

  • Über 3.500 km: 600 €

Ausnahmen:

  • Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen wie Wetter, Streiks (nicht Airline-intern), oder Sicherheitsrisiken.

2. Montrealer Übereinkommen

Anwendungsbereich:

  • Internationale Flüge: Gilt für Flüge zwischen Ländern, die das Übereinkommen ratifiziert haben (über 130 Länder, darunter die EU, die USA und Kanada).

  • Verlust, Beschädigung oder Verspätung von Gepäck: Deckt finanzielle Schäden ab, die durch solche Vorfälle entstehen.

Schutzumfang:

  • Gepäckprobleme: Entschädigung für verspätetes, beschädigtes oder verlorenes Gepäck.

  • Zusätzliche Kosten: Deckt Kosten ab, die durch Flugverspätungen entstehen (z. B. Hotelübernachtungen oder Ersatzkäufe).

  • Höchstgrenze für Entschädigungen: Bis zu 1.288 Sonderziehungsrechte (etwa 1.600 €) pro Passagier.

Ausnahmen:

  • Keine Entschädigung, wenn die Fluggesellschaft nachweisen kann, dass sie alle angemessenen Maßnahmen getroffen hat, um den Schaden zu vermeiden.

3. US-Fluggastrechte

Anwendungsbereich:

  • Innerhalb der USA: Gilt für alle Flüge, die innerhalb der USA starten und landen.

  • Internationale Flüge von/nach den USA: Gilt eingeschränkt, abhängig von den jeweiligen Fluggesellschaftsrichtlinien.

Schutzumfang:

  • Keine Entschädigung bei Verspätungen oder Annullierungen, es sei denn, die Passagiere wurden nicht befördert (z. B. Überbuchung).

  • Überbuchung: Entschädigungen basierend auf der Verspätung und Ticketkosten, bis zu 1.550 USD.

  • Gepäckprobleme: Strenge Regeln für verlorenes oder beschädigtes Gepäck, mit Entschädigungen bis zu 3.800 USD.

Ausnahmen:

  • Kein Schutz bei außergewöhnlichen Umständen oder rein operativen Änderungen.


Welche Rechte haben Sie bei internationalen Flügen?

Auf internationalen Flügen können Sie umfangreiche Rechte haben, wenn Ihre Reise nicht wie geplant verläuft. Je nach anwendbarem Recht haben Sie Anspruch auf Betreuung, Erstattung, Umbuchung oder eine Entschädigung.

Zu den wichtigsten internationalen Fluggastrechten gehören:

  • Entschädigung bei Flugverspätung: Nach der EU-Fluggastrechteverordnung können Sie bei einer Ankunftsverspätung von mindestens 3 Stunden unter bestimmten Voraussetzungen bis zu 600 € Entschädigung erhalten.

  • Rechte bei Flugannullierung: Wird Ihr Flug kurzfristig annulliert, haben Sie je nach Situation Anspruch auf eine Ersatzbeförderung, die Erstattung des Ticketpreises und gegebenenfalls eine Entschädigung.

  • Ansprüche bei Nichtbeförderung: Werden Sie wegen einer Überbuchung oder aus anderen Gründen gegen Ihren Willen nicht befördert, können Ihnen eine Ausgleichszahlung sowie eine Umbuchung oder Erstattung zustehen.

  • Rechte bei Gepäckproblemen: Das Montrealer Übereinkommen schützt Passagiere bei verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck. Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie Schadensersatz verlangen.

  • Betreuungsleistungen: Bei längeren Wartezeiten muss die Fluggesellschaft – abhängig von Flugstrecke und Verspätungsdauer – unter anderem Mahlzeiten, Getränke sowie bei Bedarf eine Hotelübernachtung und den Transfer bereitstellen.

Welche Ansprüche Sie tatsächlich geltend machen können, hängt unter anderem von der Flugstrecke, der Fluggesellschaft und der Ursache der Flugstörung ab. Deshalb lohnt es sich, die für Ihren internationalen Flug geltenden Fluggastrechte im Einzelfall zu prüfen.


Wann gelten die EU-Fluggastrechte auf internationalen Flügen?

Die EU-Fluggastrechte nach der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 gelten nicht nur für Flüge innerhalb Europas, sondern auch für viele internationale Flüge. Entscheidend sind der Abflugort, das Zielland und die Fluggesellschaft.

Die wichtigsten Fälle im Überblick:

  • Flug startet in der EU: Die EU-Fluggastrechte gelten unabhängig davon, ob Sie in ein EU- oder Nicht-EU-Land fliegen und welche Fluggesellschaft den Flug durchführt.

  • Flug startet außerhalb der EU und landet in der EU: Die EU-Fluggastrechte gelten nur, wenn der Flug von einer EU-Fluggesellschaft durchgeführt wird.

  • Flug startet und endet außerhalb der EU: Die EU-Fluggastrechte gelten in der Regel nicht. Stattdessen können nationale Vorschriften oder internationale Abkommen wie das Montrealer Übereinkommen Anwendung finden.

Beispiele:

  • Frankfurt → New York (jede Airline): EU-Fluggastrechte gelten.

  • New York → Frankfurt mit Lufthansa: EU-Fluggastrechte gelten.

  • New York → Frankfurt mit einer US-Fluggesellschaft: EU-Fluggastrechte gelten in der Regel nicht.

  • Bangkok → Singapur: EU-Fluggastrechte gelten nicht.

Ob Sie Anspruch auf Entschädigung, Erstattung oder Betreuungsleistungen haben, richtet sich daher immer danach, welche Vorschriften auf Ihren internationalen Flug anwendbar sind.


Welche internationalen Fluggastrechte gelten außerhalb der EU?

Außerhalb der EU gelten keine weltweit einheitlichen Fluggastrechte. Welche Ansprüche Sie bei einer Flugverspätung, Flugannullierung oder einem Gepäckproblem haben, richtet sich nach den Gesetzen des jeweiligen Landes, den Beförderungsbedingungen der Fluggesellschaft und internationalen Abkommen wie dem Montrealer Übereinkommen.

Einige Länder verfügen über eigene Fluggastrechte, die den Schutz von Passagieren regeln. Dazu gehören unter anderem:

  • Großbritannien: Nach dem Brexit gelten die UK-Fluggastrechte (UK 261), die den EU-Regeln weitgehend entsprechen.

  • Kanada: Die Air Passenger Protection Regulations (APPR) gewähren je nach Ursache der Flugstörung Ansprüche auf Unterstützung und unter bestimmten Voraussetzungen auch Entschädigung.

  • USA: Es gibt keine mit der EU vergleichbare pauschale Entschädigung bei Flugverspätungen. Passagierrechte ergeben sich vor allem aus den Vorschriften des Verkehrsministeriums und den Bedingungen der jeweiligen Fluggesellschaft.

  • Andere Länder: Viele Staaten in Asien, Afrika oder Südamerika haben eigene Regelungen, die sich teilweise deutlich von den EU-Fluggastrechten unterscheiden.

Unabhängig davon gilt bei vielen internationalen Reisen das Montrealer Übereinkommen. Es regelt insbesondere Ansprüche bei verspätetem, beschädigtem oder verlorenem Gepäck sowie unter bestimmten Voraussetzungen Schadensersatz bei Flugverspätungen.


Über AirHelp

AirHelp ist die weltweit größte Organisation für Fluggastrechte, die Passagieren dabei hilft, eine Entschädigung für ihre verspätete, stornierte bzw. überbuchte Flüge zu erhalten.

Der Forderungsprozess verläuft bei uns einfach und stressfrei. Wenn Sie sich Ihrer Rechte nicht sicher sind, keine Zeit dafür haben oder einfach möchten, dass Ihre Forderung von Experten bearbeitet wird, kann AirHelp Ihnen gern dabei helfen, Ihnen zustehende Entschädigung zu erhalten.

Wir berechnen eine Gebühr nur im Erfolgsfall. Im Falle eines Misserfolges werden für unsere Kunden keine Kosten entstehen. Folglich können Sie Ihnren Anspruch auf Enstschädigung risikofrei überprüfen.


Eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen

Wie können Sie erfahren, ob Sie eine Entschädigungsforderung für Ihren verspäteten oder annullierten Flug einreichen sollten? Obwohl das Gesetz kompliziert sein kann, ist es unsere Aufgabe, Ihnen damit zu helfen:

Verspätete Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn die Ankunftsverspätung Ihres Fluges mehr als 3 betrug .
Annullierte Flüge : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug weniger als 14 Tage vor dem geplanten Flugdatum storniert wurde .
Nichtbeförderung : Sie haben möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Sie nichtbefördert wurden, idem Ihnen Einsteigen an Bord abgesagt wurde - so lange Sie Ihren Platz nicht freiwillig aufgegeben haben.

Wir sollten jedoch beachten, dass die Fluggesellschaften im Falle der außergewöhnlichen Umstände nicht zur Zahlung einer Entschädigung verpflichtet sind. Zu den außergewöhnlichen Umständen gehören schlechtes Wetter, Reisebeschränkungen und Streiks bei der Flugsicherung. Obwohl diese Situationen zu Verspätungen und Annullierungen führen, ist es nicht von der Fluggesellschaft abhängig und deswegen kann in solchen Situationen keine Entschädigung erwartet werden.

Beachten Sie bitte, dass dies europäische Fluggastrechteverordnung ist und deswegen nur für Flüge gilt, die von einem EU-Flughafen abfliegen, oder für Flüge, die mit einer europäischen Fluggesellschaft in der EU landen. Die folgende Tabelle macht deutlich, welche Flüge umfasst sind:


Wie hoch ist die Entschädigung dank internationaler Fluggastrechte?

Flugentfernung

Entschädigung

Flüge mit der Entfernung weniger als 1,500 km
bis zu €250 pro Person
EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 1,500 km
bis zu €400 pro Person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung 1,500 - 3,500 km
Up to €400 per person
nicht EU-Inlandsflüge mit der Entfernung mehr als 3,500 km
bis zu 600 € (abzgl. Erfolgsprovision) pro Person

In der Tabelle sind Werte in € gemäß EC 261 angegeben

Unter bestimmten Umständen kann jedoch der Entschädigungsbetrag von den oben angegebenen Standardbeträgen abweichen. Der einfachste Weg, um zu erfahren, welcher Betrag Ihnen zusteht, ist die Verwendung unseres Entschädigungsprüfers .


Was soll man tun, wenn Sie von der Verspätung bzw. Annullierung Ihres Fluges getroffen wurden?

Wenn Ihr Flug verspätet bzw. annulliert wurde, sollten Sie folgende Schritte unternehmen:

  • Bewahren Sie Ihre Bordkarte und andere Reisedokumente auf.

  • Fragen Sie nach dem Grund, warum der Flug verspätet oder annulliert wurde.

  • Fordern Sie Essen, Getränke und bei Bedarf kostenlosen Transport sowie Hotelunterkunft an.

  • Wenn Ihr Flug annulliert wurde, fordern Sie einen alternativen Flug oder eine Rückerstattung des Ticketspreises an.

  • Bewahren Sie alle Belege für eventuell entstandene zusätzliche Ausgaben auf, einschließlich der erforderlichen Lebensmittel, Kleidung usw.

  • Achten Sie darauf, keine Verzichtserklärungen zu unterzeichnen oder Gutscheine zu akzeptieren, bei denen Sie auf Ihr Recht auf Entschädigung verzichten müssen.


Häufige Fragen zu internationalen Fluggastrechten (FAQs)

Welche Rechte habe ich bei internationalen Flügen?

Du hast Anspruch auf Entschädigung bei Verspätungen, Annullierungen und Überbuchungen, je nach geltendem Gesetz wie der EU-Verordnung EG 261 oder dem Montrealer Übereinkommen.

Wie hoch ist die Entschädigung bei Flugproblemen?

Je nach Flugdistanz und Regelung kannst du bis zu 600 € Entschädigung erhalten.

Wann greifen internationale Fluggastrechte?

Diese Rechte gelten für Flüge in, aus oder innerhalb von Regionen, die durch entsprechende Gesetze abgedeckt sind (z. B. EU-Verordnung, Montrealer Übereinkommen).


Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Datum

Flugnummer

Fluggesellschaft

Route

Status

01.07.2026

05:20

DL407

Delta Air Lines

Los Angeles (LAX)

Detroit (DTW)

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01.07.2026

01:17

NK573

Spirit Airlines

Fort Lauderdale (FLL)

Philadelphia (PHL)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

02.07.2026

22:15

JT888

Lion Air

Ujung Pandang (UPG)

Ambon (AMQ)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

01.07.2026

21:35

AF454

Air France

Paris (CDG)

São Paulo (GRU)

AnnulliertJetzt Anspruch prüfen

01.07.2026

19:15

JJ4667

Latam Airlines Brasil

São José Do Rio Preto (SJP)

São Paulo (GRU)

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01.07.2026

19:00

PC2371

Pegasus Airlines

Batman (BAL)

Istanbul (SAW)

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01.07.2026

16:10

9K7601

Cape Air

Nantucket (ACK)

Hyannis (HYA)

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01.07.2026

16:05

AS422

Alaska Airlines

Seattle (SEA)

Austin (AUS)

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01.07.2026

16:00

IB421

Iberia

Madrid (MAD)

Barcelona (BCN)

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