Medizinischer Notfall an Bord: Welche Rechte haben Sie als Mitreisende bei Verspätung oder Flugausfall?

Prüfen Sie, wieviel Geld Ihnen die Fluggesellschaft schuldet! Es ist kostenlos und dauert nur 2 Minuten.

Wir unterstützen Sie bei der Durchsetzung Ihrer Fluggastrechte

  • Flüge der letzten 3 Jahre

  • Umfasst Routen weltweit und innerhalb der EU

  • Wir kümmern uns um die Verhandlungen

Erleidet ein Mitpassagier während des Fluges einen medizinischen Notfall, hat dies für Sie als Mitreisende meist keine finanziellen Folgen zu Ihren Gunsten: Die dadurch entstehende Verspätung oder ein Flugausfall gilt als außergewöhnlicher Umstand, da die Airline den Gesundheitszustand einzelner Passagiere weder vorhersehen noch beeinflussen kann. 

Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004 besteht daher in der Regel nicht, selbst wenn der Notfall zu einer ungeplanten Zwischenlandung oder Umleitung führt. Anders sieht es aus, wenn die Airline nach der Landung zusätzliche, vermeidbare Verzögerungen verursacht, etwa durch schlechtes Krisenmanagement. 

Unabhängig davon können Ihnen weiterhin Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Kommunikation oder eine Hotelunterbringung zustehen, sobald bestimmte Wartezeiten überschritten sind.

oder

Verwenden Sie Ihre Bordkarte

Die schnellste Art, herauszufinden, ob Sie anspruchsberechtigt sind

HochladenScannen

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Bekommen Sie eine Entschädigung, wenn ein Mitpassagier während des Fluges einen medizinischen Notfall erleidet?

Nein, in der Regel nicht. Ein medizinischer Notfall an Bord gilt rechtlich als außergewöhnlicher Umstand, für den die Airline nicht verantwortlich ist. Verspätet sich Ihr Flug dadurch oder fällt er aus, entfällt der Anspruch auf Ausgleichszahlung nach EU-Verordnung 261/2004, unabhängig davon, wie lange die Verspätung letztlich ausfällt. Das gilt selbst bei Verspätungen von mehreren Stunden.

Ein Anspruch kann nur dann entstehen, wenn die Airline im weiteren Verlauf zusätzliche Verzögerungen verursacht, die über die durch den Notfall selbst bedingte Zeit hinausgehen. Dieser Sonderfall wird weiter unten separat erklärt.


Warum gilt ein medizinischer Notfall rechtlich nicht als Fehler der Airline?

Ein medizinischer Notfall zählt zu den außergewöhnlichen Umständen, weil er außerhalb der tatsächlichen Kontrolle der Airline liegt. Fluggesellschaften können den Gesundheitszustand einzelner Passagiere vor dem Boarding nicht zuverlässig prüfen und akute Ereignisse wie einen Herzinfarkt, eine Ohnmacht oder eine allergische Reaktion während des Fluges weder vorhersehen noch verhindern. 

Da die Airline keine Möglichkeit hat, ein solches Ereignis abzuwenden, wird ihr die daraus entstehende Verspätung rechtlich nicht zugerechnet.

Eine Ausnahme besteht nur, wenn der Airline ein eigenes Fehlverhalten vorzuwerfen ist, etwa wenn erkennbare Warnsignale vor dem Abflug ignoriert wurden. Solche Fälle sind in der Praxis jedoch selten und schwer nachweisbar.


Was passiert, wenn der Pilot wegen eines Notfalls zu einem anderen Flughafen umleitet?

Muss der Pilot wegen eines medizinischen Notfalls ungeplant zwischenlanden oder zu einem anderen Flughafen umleiten, bleibt die Ursache dieselbe: der außergewöhnliche Umstand. Die dadurch verursachte zusätzliche Flugzeit, etwa durch Anflug, Landung, Übergabe des Patienten an Rettungskräfte und erneuten Start, wird der Airline nicht angelastet. Auch bei einer Verspätung von vier Stunden oder mehr am Zielort bleibt der Anspruch auf Ausgleichszahlung in der Regel ausgeschlossen.

Zählt die dadurch entstehende Verspätung genauso als außergewöhnlicher Umstand wie eine Verspätung am Boden?

Ja. Entscheidend ist nicht, wo oder wie die Verspätung entsteht, sondern dass sie ursächlich auf den medizinischen Notfall zurückgeht. Eine Umleitung mit Zwischenlandung wird rechtlich genauso behandelt wie eine Verspätung, die bereits am Gate durch den Notfall entsteht.


In welchem Fall haften Airlines trotz eines medizinischen Notfalls für die Verspätung?

Ein Anspruch auf Ausgleichszahlung kann entstehen, wenn die Airline nach der eigentlichen Notfallsituation zusätzliche, vermeidbare Verzögerungen verursacht. Das ist etwa der Fall, wenn nach der Zwischenlandung keine Ersatzcrew organisiert wird, die Passagiere unnötig lange ohne Information am Flughafen warten oder der Weiterflug ohne nachvollziehbaren Grund deutlich länger als nötig hinausgezögert wird. 

Maßgeblich ist, wie lange die Verspätung durch den Notfall selbst gerechtfertigt war und ob die darüberhinausgehende Zeit auf ein vermeidbares Versäumnis der Airline zurückgeht.

In diesen Fällen lohnt sich eine genaue Prüfung des zeitlichen Ablaufs, da nur der durch die Airline selbst verursachte Teil der Verspätung anspruchsbegründend sein kann.


Haben Sie trotzdem Anspruch auf Verpflegung, Hotel oder Umbuchung, wenn kein Entschädigungsanspruch besteht?

Ja. Unabhängig davon, ob eine Ausgleichszahlung ausgeschlossen ist, bleiben Ihre Betreuungsleistungen nach EU-Verordnung 261/2004 bestehen. Sobald die Wartezeit je nach Flugstrecke zwei bis vier Stunden überschreitet, muss die Airline Ihnen Mahlzeiten und Getränke bereitstellen. 

Bei einer Übernachtung stehen Ihnen zusätzlich eine Hotelunterbringung sowie der Transfer dorthin zu, und die Airline muss Ihnen zwei kostenlose Kommunikationsmöglichkeiten ermöglichen, etwa einen Anruf oder eine E-Mail.

Diese Ansprüche gelten unabhängig vom außergewöhnlichen Umstand, da sie nicht von der Ursache der Verspätung abhängen, sondern allein von deren Dauer.


Wie weisen Sie Ihre Verspätung gegenüber der Airline nach, wenn ein medizinischer Notfall die Ursache war?

Auch wenn in den meisten Fällen keine Ausgleichszahlung möglich ist, lohnt es sich, den Ablauf zu dokumentieren, insbesondere um einen möglichen Anspruch aus vermeidbaren Zusatzverzögerungen zu prüfen. 

Notieren Sie sich Uhrzeiten von Durchsagen, etwa wann der Notfall gemeldet und wann die Landung oder der Weiterflug erfolgte. Bewahren Sie Bordkarte und Buchungsunterlagen auf und halten Sie fest, welche Informationen die Crew während der Wartezeit gegeben hat. Screenshots der tatsächlichen Ankunftszeit auf der Anzeigetafel oder in der Flugverfolgung helfen ebenfalls, die genaue Verspätung zu belegen.

Mit diesen Angaben kann geprüft werden, ob die gesamte Verspätung durch den Notfall gerechtfertigt war oder ob ein Teil davon der Airline zuzurechnen ist.


Häufige Fragen zu medizinischen Notfällen an Bord und Passagierrechten

Ändert sich die Rechtslage, wenn ein Besatzungsmitglied statt eines Passagiers betroffen ist?

Nein. Auch ein medizinischer Notfall bei einem Crewmitglied gilt als außergewöhnlicher Umstand, sofern er nicht auf ein Organisationsverschulden der Airline zurückzuführen ist. Muss deshalb eine Ersatzcrew eingesetzt oder ein Flug verschoben werden, gelten dieselben Grundsätze wie bei einem betroffenen Passagier.

Was gilt, wenn ein Passagier während des Fluges verstirbt?

Verstirbt ein Passagier an Bord, handelt es sich um denselben rechtlichen Fall eines außergewöhnlichen Umstands. Eine dadurch bedingte Umleitung oder Verspätung begründet in der Regel keinen Anspruch auf Ausgleichszahlung, da die Airline auch dieses Ereignis nicht beeinflussen konnte.

Muss die Airline beweisen, dass tatsächlich ein medizinischer Notfall vorlag?

Ja. Die Beweislast für das Vorliegen eines außergewöhnlichen Umstands liegt bei der Airline. Sie muss auf Nachfrage plausibel darlegen können, dass ein medizinischer Notfall die Ursache der Verspätung war, etwa durch Aufzeichnungen der Crew oder Kommunikation mit der Flugsicherung.

Können Sie eine Entschädigung verlangen, wenn Sie durch die Umleitung Ihren Anschlussflug verpassen?

Auch hier greift grundsätzlich der außergewöhnliche Umstand, sodass in der Regel kein Anspruch besteht. Für die genauen Regeln bei verpassten Anschlussflügen und mögliche Ausnahmen verweisen wir auf unseren ausführlichen Artikel zu diesem Thema.


Aktuelle Verspätungen und Annullierungen

Ihr Flug wird nicht angezeigt? Nutzen Sie unsere umfassende Entschädigungsprüfung. Wir kümmern uns darum. Jetzt Flug prüfen