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Ein Vogelschlag gilt grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand. Deshalb besteht bei einer Verspätung oder einem Flugausfall meist kein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Vogelschlag die Störung tatsächlich verursacht hat und die Airline alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
Kann die Airline den Zusammenhang nicht belegen oder hat sie die Verspätung durch vermeidbare organisatorische Fehler verlängert, können Ihnen dennoch bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen. Ihr Recht auf Betreuung, Ersatzbeförderung oder Erstattung bleibt unabhängig davon bestehen.
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Bekommen Sie bei einer Verspätung oder einem Flugausfall wegen Vogelschlags eine Entschädigung?
Meist besteht kein Anspruch auf Entschädigung, weil ein Vogelschlag in der Regel als außergewöhnlicher Umstand gilt. Die Airline darf eine Zahlung jedoch nur ablehnen, wenn sie nachweist, dass der Vogelschlag Ihren Flug tatsächlich beeinträchtigt hat und sie alle zumutbaren Maßnahmen getroffen hat, um die Verspätung oder den Flugausfall zu vermeiden.
Kann sie das nicht belegen oder hat ein eigenes organisatorisches Problem die Störung verlängert, können Ihnen nach EG 261 bis zu 600 Euro Entschädigung zustehen. Die bloße Angabe „Vogelschlag“ reicht als Ablehnungsgrund nicht aus.
Gilt ein Vogelschlag als außergewöhnlicher Umstand?
Ja, die Kollision eines Flugzeugs mit einem Vogel gilt grundsätzlich als außergewöhnlicher Umstand. Vogelschläge gehören nicht zum normalen Flugbetrieb einer Airline und lassen sich von ihr in der Regel nicht kontrollieren oder vollständig verhindern.
Die Einstufung als außergewöhnlicher Umstand befreit die Airline jedoch nicht automatisch von der Entschädigungspflicht. Sie muss zusätzlich nachweisen, dass der Vogelschlag die konkrete Flugstörung verursacht hat und sich die Verspätung oder Annullierung trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließ.
Was muss die Airline nach einem Vogelschlag nachweisen?
Die Airline muss konkret belegen, dass der Vogelschlag stattgefunden hat, Ihren Flug beeinträchtigte und die Verspätung oder Annullierung trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht verhindert werden konnte. Ein allgemeiner Hinweis auf einen „Bird Strike“ genügt nicht.
Muss die Airline den Vogelschlag am betroffenen Flugzeug belegen?
Ja. Als Nachweise kommen beispielsweise ein Vogelschlagbericht, technische Prüfprotokolle, Einträge im Wartungsbuch oder Meldungen des Flughafens infrage. Daraus sollte hervorgehen, welches Flugzeug betroffen war, wann der Vogelschlag passierte und welche Kontrolle oder Reparatur erforderlich wurde.
Muss die gesamte Verspätung tatsächlich auf den Vogelschlag zurückzuführen sein?
Ja. Die Airline muss erklären, wie der Vogelschlag zu Ihrer verspäteten Ankunft oder zum Flugausfall führte. Entstanden Teile der Verspätung durch Personalmangel, eine verspätete Abfertigung oder andere Probleme im Verantwortungsbereich der Airline, kann für diese zusätzliche Verzögerung weiterhin ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Welche Maßnahmen muss die Airline ergriffen haben, um die Flugstörung zu begrenzen?
Die Airline muss das Flugzeug möglichst schnell untersuchen und, soweit zumutbar, eine Reparatur, einen Flugzeugwechsel oder eine alternative Beförderung organisieren. Welche Maßnahmen verlangt werden können, hängt unter anderem von verfügbaren Flugzeugen, Personal, Ersatzteilen und Umbuchungsmöglichkeiten ab. Ein Ersatzflugzeug ist daher nicht in jedem Fall vorgeschrieben.
Wann haben Sie trotz Vogelschlags Anspruch auf Entschädigung?
Eine Entschädigung kann Ihnen trotz Vogelschlags zustehen, wenn nicht die gesamte Flugstörung auf die Kollision zurückzuführen ist. Wird die durch den Vogelschlag verursachte Verzögerung von der gesamten Ankunftsverspätung abgezogen und bleiben mindestens drei von der Airline zu verantwortende Stunden übrig, kann ein Anspruch nach EG 261 bestehen. Das gilt auch, wenn die Airline zumutbare Maßnahmen zur Begrenzung der Störung unterlassen hat.
Was gilt, wenn die Airline nach dem Vogelschlag unnötig Zeit verliert?
Die Zeit für eine notwendige Sicherheitskontrolle oder Reparatur ist grundsätzlich dem Vogelschlag zuzurechnen. Vermeidbare Wartezeiten danach können dagegen in den Verantwortungsbereich der Airline fallen. Das kann beispielsweise der Fall sein, wenn sie:
die technische Untersuchung nicht unverzüglich veranlasst,
nach einer ausreichenden Freigabe ohne sachlichen Grund eine weitere Kontrolle abwartet,
eine mögliche Reparatur oder Umbuchung unnötig verzögert oder
den Weiterflug nach Abschluss aller Arbeiten schlecht organisiert.
Ob eine Verzögerung vermeidbar war, muss anhand der verfügbaren Techniker, Ersatzteile, Flugzeuge und Beförderungsmöglichkeiten beurteilt werden.
Was gilt, wenn weitere Probleme im Verantwortungsbereich der Airline hinzukommen?
Zusätzliche Ursachen müssen getrennt vom Vogelschlag betrachtet werden. Dazu gehören etwa eine bereits vor dem Vogelschlag bestehende Verspätung, eine verspätete Abfertigung, fehlendes Personal oder ein eigenständiger technischer Defekt.
Beispiel: Ihr Flug landet fünf Stunden verspätet. Zwei Stunden davon entstanden durch die Kontrolle nach dem Vogelschlag, weitere drei Stunden durch eine verspätete Abfertigung. Da nach Abzug der außergewöhnlichen Verzögerung drei Stunden verbleiben, kann ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Kann die Airline einen Vogelschlag beim vorherigen Flug als Grund anführen?
Ja, ein Vogelschlag beim vorherigen Flug kann auch die Verspätung Ihres Fluges erklären, wenn dasselbe Flugzeug anschließend für Ihre Verbindung vorgesehen war. Die Airline muss jedoch einen direkten Zusammenhang zwischen dem Vogelschlag und Ihrer Flugstörung nachweisen.
Dazu muss sie belegen, welches Flugzeug betroffen war, wie lange die notwendige Kontrolle oder Reparatur dauerte und warum sich die Verzögerung auf Ihren Flug übertrug. Außerdem muss sie zeigen, dass zumutbare Alternativen wie ein Flugzeugwechsel oder eine Umbuchung nicht verfügbar waren.
Die bloße Angabe, der ankommende Vorflug habe sich wegen Vogelschlags verspätet, reicht nicht aus. Je mehr Zeit, Flugabschnitte oder zusätzliche Ursachen zwischen dem Vogelschlag und Ihrem Flug liegen, desto genauer muss die Airline die Verzögerungskette erklären.
Welche Rechte haben Sie am Flughafen, wenn der Flug wegen Vogelschlags verspätet ist oder ausfällt?
Auch wenn wegen des außergewöhnlichen Umstands keine Entschädigung gezahlt wird, muss die Airline Sie während der Wartezeit versorgen. Bei einem Flugausfall muss sie Ihnen außerdem die Wahl zwischen einer Ersatzbeförderung und der Erstattung des Ticketpreises anbieten.
Wann muss die Airline Essen, Getränke oder eine Hotelunterkunft bereitstellen?
Essen und Getränke stehen Ihnen abhängig von der Flugstrecke ab folgender Wartezeit zu:
ab 2 Stunden bei Flügen bis 1.500 km
ab 3 Stunden bei längeren Flügen innerhalb der EU sowie bei anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km
ab 4 Stunden bei Flügen über 3.500 km außerhalb der EU
Verschiebt sich der Abflug auf den nächsten Tag, muss die Airline eine angemessene Hotelunterkunft sowie den Transfer zwischen Flughafen und Hotel bezahlen. Bietet sie keine Betreuung an, können Sie notwendige und angemessene Ausgaben selbst bezahlen und anschließend gegen Beleg zurückfordern.
Wann können Sie eine Erstattung oder Ersatzbeförderung verlangen?
Bei einem Flugausfall können Sie zwischen der Erstattung des ungenutzten Tickets und einer anderweitigen Beförderung zum Ziel wählen. Die Ersatzbeförderung muss entweder zum frühestmöglichen Zeitpunkt oder zu einem späteren Termin Ihrer Wahl erfolgen, sofern Plätze verfügbar sind.
Bei einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden können Sie auf die Reise verzichten und die Erstattung des Ticketpreises verlangen. Haben Sie die Reise bereits begonnen und ist sie durch die Störung zwecklos geworden, kann zusätzlich ein Rückflug zum ersten Abflugort erforderlich sein.
Wie können Sie prüfen, ob der Vogelschlag Ihre Flugstörung tatsächlich verursacht hat?
Bitten Sie die Airline um eine konkrete Begründung. Sie sollte angeben, wann der Vogelschlag passiert ist, welches Flugzeug betroffen war, welche Kontrolle oder Reparatur notwendig war und wie daraus die Verspätung oder Annullierung Ihres Fluges entstand. Der pauschale Hinweis „Vogelschlag“ belegt diesen Zusammenhang nicht.
Sichern Sie insbesondere:
Buchungsbestätigung und Bordkarte
Mitteilungen der Airline zur Ursache der Flugstörung
geplante und tatsächliche Abflug- und Ankunftszeit
Fotos der Anzeigetafel und schriftliche Auskünfte des Flughafenpersonals
Belege für Verpflegung, Hotel, Transfer oder eine selbst gebuchte Ersatzbeförderung
Informationen zum betroffenen Flugzeug und zu dessen vorherigem Flug, soweit verfügbar
Flugverlaufsdaten und Flughafenmeldungen können die Angaben der Airline überprüfen helfen. Sie ersetzen jedoch nicht deren Pflicht, den Vogelschlag, seine konkreten Auswirkungen und die ergriffenen Gegenmaßnahmen nachzuweisen.
Häufige Fragen zu Vogelschlag und Fluggastrechten
Was gilt, wenn bei der Kontrolle kein Schaden am Flugzeug festgestellt wird?
Auch eine ergebnislose Sicherheitskontrolle kann eine durch Vogelschlag verursachte Verzögerung rechtfertigen, wenn ein konkreter Kollisionsverdacht bestand und die Untersuchung notwendig war. Dass kein Schaden gefunden wurde, führt daher nicht automatisch zu einem Entschädigungsanspruch. Die Airline muss aber nachweisen, warum die Kontrolle erforderlich war und wie lange sie tatsächlich dauerte.
Ist eine Vogelwarnung am Flughafen dasselbe wie ein Vogelschlag?
Nein. Eine Vogelwarnung bedeutet nicht, dass ein Flugzeug tatsächlich mit einem Vogel kollidiert ist. Führt eine erhöhte Vogelaktivität jedoch zu einer behördlichen Start- oder Landebeschränkung, kann auch dies ein außergewöhnlicher Umstand sein. Die Airline muss die konkrete Einschränkung und deren Auswirkungen auf Ihren Flug belegen.
Muss die Airline nach einem Vogelschlag ein Ersatzflugzeug einsetzen?
Nicht in jedem Fall. Ein Ersatzflugzeug muss nur eingesetzt werden, wenn es tatsächlich verfügbar ist und der Wechsel technisch, personell und wirtschaftlich zumutbar wäre. Die Airline muss jedoch prüfen, ob sich die Störung durch ein anderes Flugzeug, eine Umbuchung oder eine weitere realistische Alternative begrenzen lässt.
Darf die Airline den Flug nach einem Vogelschlag vorsorglich annullieren?
Ja, wenn der sichere Betrieb des Flugzeugs nicht bestätigt werden kann oder eine notwendige Reparatur nicht rechtzeitig möglich ist. Eine vorsorgliche Annullierung schließt die Entschädigung aber nur aus, wenn sie unmittelbar auf den Vogelschlag zurückgeht und sich trotz zumutbarer Gegenmaßnahmen nicht vermeiden ließ.
Spielt es eine Rolle, ob der Vogelschlag beim Start oder bei der Landung passiert?
Für die Einstufung als außergewöhnlicher Umstand grundsätzlich nicht. Entscheidend ist, ob die Kollision das für Ihren Flug vorgesehene Flugzeug tatsächlich beeinträchtigt hat. Ein Vogelschlag bei der Landung des Vorflugs kann daher ebenso relevant sein wie eine Kollision beim Start Ihres Fluges.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
| Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | |
|---|---|---|---|---|---|
23.09.202603:55 | AV225 | Avianca | Bogota (BOG) Georgetown (GEO) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202622:35 | B6106 | JetBlue Airways Corporation | Fort Lauderdale (FLL) Newark (EWR) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202619:00 | PC2371 | Pegasus Airlines | Batman (BAL) Istanbul (SAW) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202616:55 | BY2388 | Tui Airways | Manchester (MAN) Heraklion (HER) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202616:45 | AF7343 | Air France | Marseille (MRS) Paris (CDG) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202616:40 | AI2883 | Air India | New Delhi (DEL) Kochi (COK) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202616:15 | AA9958 | American Airlines | Charlotte (CLT) Greer (GSP) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202616:10 | DL1737 | Delta Air Lines | Chattanooga (CHA) Atlanta (ATL) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202616:00 | IB421 | Iberia | Madrid (MAD) Barcelona (BCN) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202616:00 | NT756 | Binter Canarias | Santa Cruz de Tenerife (TFN) San Sebastian/Gomera (GMZ) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- AV225•Avianca
Annulliert
Bogota••GeorgetownBOGGEO23.09.202603:55Jetzt Anspruch prüfen - B6106•JetBlue Airways Corporation
Annulliert
Fort Lauderdale••NewarkFLLEWR23.09.202622:35Jetzt Anspruch prüfen - PC2371•Pegasus Airlines
Annulliert
Batman••IstanbulBALSAW23.09.202619:00Jetzt Anspruch prüfen - BY2388•Tui Airways
Annulliert
Manchester••HeraklionMANHER23.09.202616:55Jetzt Anspruch prüfen - AF7343•Air France
Annulliert
Marseille••ParisMRSCDG23.09.202616:45Jetzt Anspruch prüfen - AI2883•Air India
Annulliert
New Delhi••KochiDELCOK23.09.202616:40Jetzt Anspruch prüfen - AA9958•American Airlines
Annulliert
Charlotte••GreerCLTGSP23.09.202616:15Jetzt Anspruch prüfen - DL1737•Delta Air Lines
Annulliert
Chattanooga••AtlantaCHAATL23.09.202616:10Jetzt Anspruch prüfen - IB421•Iberia
Annulliert
Madrid••BarcelonaMADBCN23.09.202616:00Jetzt Anspruch prüfen - NT756•Binter Canarias
Annulliert
Santa Cruz de Tenerife••San Sebastian/GomeraTFNGMZ23.09.202616:00Jetzt Anspruch prüfen

