Wet-Lease-Flug verspätet oder ausgefallen: Welche Airline muss zahlen?
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Bei einem Wet-Lease-Flug least eine Airline (der Lessor) ihr Flugzeug samt Crew, Wartung und Versicherung an eine andere Airline (den Lessee). Der Flug findet unter der Flugnummer und Marke des Lessee statt, obwohl fremdes Personal fliegt.
Rechtlich verantwortlich für Verspätungen oder Annullierungen ist die „ausführende Fluggesellschaft" im Sinne von EC 261, also in der Regel der Lessee: die Airline, bei der Sie gebucht haben und deren Flugnummer auf Ihrem Ticket steht.
Ihren Entschädigungsanspruch richten Sie deshalb an Ihre Vertragsairline, auch wenn ein anderes Unternehmen das Flugzeug gestellt hat. Ausnahmen und Grenzfälle erklären wir im Folgenden.
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Was ist ein Wet-Lease-Flug und warum sorgt er bei Entschädigungsansprüchen für Verwirrung?
Beim Wet Lease vermietet eine Fluggesellschaft (der Lessor) ihr Flugzeug inklusive Cockpit- und Kabinenpersonal, Wartung und Versicherung an eine andere Airline (den Lessee). Der Lessee verkauft die Tickets unter eigenem Namen und eigener Flugnummer, während die Besatzung des Lessors den Flug tatsächlich durchführt. Für Passagiere entsteht dadurch eine Lücke zwischen der Airline, bei der sie gebucht haben, und dem Unternehmen, dessen Personal am Flughafen und an Bord auftritt. Genau diese Trennung führt bei Verspätungen oder Annullierungen häufig zu Unsicherheit darüber, wer haftet.
Typische Gründe für Wet-Lease-Einsätze:
kurzfristige Kapazitätsengpässe (z. B. durch Flugzeugausfälle oder Personalmangel)
saisonale Nachfragespitzen
Streckenerprobung vor dem Aufbau eigener Flugzeugflotten
Ersatz während Wartungs- oder Zertifizierungsphasen
Welche Airline ist bei einem Wet-Lease-Flug für Verspätungen und Annullierungen verantwortlich?
Verantwortlich ist die Airline, die nach EU-Recht als „ausführende Fluggesellschaft" gilt: das Unternehmen, das den Flug durchführt oder durchzuführen beabsichtigt. Bei einem Wet-Lease-Arrangement ist das in der Praxis der Lessee, also die Fluggesellschaft, unter deren Flugnummer und Marke Sie gebucht haben.
Nicht verantwortlich ist der Lessor, selbst wenn dessen Crew erkennbar an Bord war und das Flugzeug eine fremde Lackierung trug. Für Ihren Entschädigungsanspruch zählt nicht, wer geflogen ist, sondern wer den Flug im rechtlichen Sinne verantwortet hat.
Zählt die Airline auf dem Ticket oder die Airline, die tatsächlich geflogen ist?
Maßgeblich ist die Airline auf Ihrem Ticket bzw. Ihrer Buchungsbestätigung, nicht die Airline, deren Besatzung und Flugzeug Sie an Bord erlebt haben.
Der Grund dafür liegt im Vertragsverhältnis:
Zwischen Ihnen und dem Lessee besteht ein Beförderungsvertrag.
Zwischen Ihnen und dem Lessor besteht kein direktes Vertragsverhältnis, auch wenn dessen Personal den Flug operativ durchführt.
Das gilt selbst dann, wenn die Ursache der Verspätung eindeutig beim Personal oder Flugzeug des Lessors liegt, etwa bei einem technischen Problem oder einem krankheitsbedingten Ausfall der Crew. Der Lessee bleibt gegenüber Ihnen der richtige Ansprechpartner; intern kann er die Kosten unter Umständen an den Lessor weiterreichen, das betrifft Ihren Anspruch als Passagier jedoch nicht.
An wen müssen Sie Ihren Entschädigungsanspruch richten, wenn der Flug im Wet Lease durchgeführt wurde?
Richten Sie Ihren Entschädigungsanspruch immer an die Airline, bei der Sie gebucht haben, also an die Fluggesellschaft, deren Flugnummer und Name auf Ihrem Ticket oder Ihrer Buchungsbestätigung stehen. Diese Airline ist Ihr Vertragspartner und bleibt es unabhängig davon, welches Unternehmen das Flugzeug und die Besatzung gestellt hat.
Praktisch bedeutet das:
Prüfen Sie zuerst Ihre Buchungsbestätigung oder E-Ticket-Angabe zur ausführenden Fluggesellschaft.
Wenden Sie sich mit Ihrem Anspruch ausschließlich an diese Airline, nicht an das Unternehmen, dessen Crew oder Flugzeug Sie an Bord erkannt haben.
Nennen Sie in Ihrer Anspruchsstellung Flugnummer, Datum und Buchungsreferenz, damit die Airline den Flug eindeutig zuordnen kann.
Sollte die Airline versuchen, die Verantwortung an den Lessor abzuwälzen, ist das für Ihren Anspruch unerheblich: Nach EU-Recht bleibt der Lessee als Vertragspartner haftbar, interne Regressansprüche zwischen Lessor und Lessee sind allein deren Angelegenheit.
Haben Sie auch dann Anspruch auf Entschädigung, wenn die tatsächlich fliegende Airline außerhalb der EU sitzt?
Ja, Ihr Anspruch nach EC 261 bleibt bestehen, solange die vertragliche Airline (der Lessee) eine EU-Fluggenehmigung hat oder der Flug ab einem EU-Flughafen startet, unabhängig davon, wo der Lessor als tatsächlicher Flugzeugbetreiber ansässig ist. Der Sitz des Lessors ist für die Anwendbarkeit von EC 261 nicht entscheidend, da rechtlich die ausführende Fluggesellschaft im Sinne des Beförderungsvertrags zählt, also der Lessee.
Für die Anwendbarkeit von EC 261 gilt weiterhin die übliche Regel:
Der Flug startet in der EU (unabhängig von der Fluggesellschaft), oder
der Flug landet in der EU und wird von einer Airline mit EU-Lizenz durchgeführt (also vom Lessee, sofern dieser eine EU-Airline ist).
Sitzt der Lessee selbst außerhalb der EU und startet der Flug außerhalb der EU, greift EC 261 nach den allgemeinen Regeln nicht, auch wenn zufällig eine EU-Airline als Lessor beteiligt war. Der Sitz des Lessors bleibt in jedem Fall unerheblich, da er nicht Ihr Vertragspartner ist.
Kann sich eine Airline bei einem Wet-Lease-Ausfall auf außergewöhnliche Umstände berufen?
In der Regel nein. Probleme, die beim Lessor entstehen, etwa ein technischer Defekt am geleasten Flugzeug oder ein krankheitsbedingter Ausfall der gestellten Crew, gelten grundsätzlich nicht als außergewöhnlicher Umstand für den Lessee. Der Europäische Gerichtshof ordnet technische Probleme regelmäßig dem normalen Betriebsrisiko einer Airline zu, und dieses Risiko verlagert sich nicht dadurch, dass die Airline sich für ein Wet-Lease-Modell entscheidet.
Der entscheidende Gedanke dahinter:
Die Wahl, ein Flugzeug samt Crew zu leasen, ist eine unternehmerische Entscheidung des Lessee. Er profitiert von der zusätzlichen Kapazität, trägt im Gegenzug aber auch das Risiko, wenn diese Kapazität ausfällt. Passagiere können nicht schlechter gestellt werden, nur weil die Airline ihre Flotte durch Wet Lease statt durch eigene Flugzeuge ergänzt.
Eine Berufung auf außergewöhnliche Umstände bleibt jedoch möglich, wenn die eigentliche Ursache selbst außergewöhnlich ist, etwa bei:
Wetterereignissen, die den Wet-Lease-Flug wie jeden anderen Flug betreffen
Sicherheitsrisiken oder Streiks, die unabhängig vom Leasingmodell auftreten
behördlichen Anordnungen oder Luftraumsperrungen
Entscheidend ist also nicht, dass ein Wet-Lease-Flugzeug betroffen war, sondern ob die zugrunde liegende Ursache selbst außergewöhnlich im Sinne von EC 261 ist.
Wet Lease oder Codeshare: Wer haftet in welchem Fall?
Bei Codeshare-Flügen führt eine eigenständige Airline mit eigenem Luftverkehrsbetreiberzeugnis (Air Operator Certificate) den Flug unter zwei oder mehr Flugnummern durch. Bei Wet Lease hingegen fliegt die Crew des Lessors unter der Betriebsgenehmigung und Flugnummer des Lessee, ohne dass eine eigenständige zweite Fluggesellschaft als ausführende Airline auftritt. Dieser Unterschied wirkt sich direkt auf die Haftungsfrage aus.
Codeshare:
Zwei Airlines sind beteiligt: die verkaufende Airline (Marketing Carrier) und die tatsächlich fliegende Airline (Operating Carrier).
Verantwortlich nach EC 261 ist der Operating Carrier, also die Airline, die den Flug tatsächlich durchführt, auch wenn Sie bei einer anderen Airline gebucht haben.
Die operierende Airline ist auf Ticket oder Buchungsbestätigung meist gesondert ausgewiesen.
Wet Lease:
Verantwortlich bleibt der Lessee, also die Airline, unter deren Flugnummer und Marke der Flug verkauft wurde.
Der Lessor tritt operativ auf, ist aber rechtlich nicht Ihr Vertragspartner und trägt keine eigene EC-261-Verantwortung Ihnen gegenüber.
Die Faustregel: Bei Codeshare zählt, wer tatsächlich fliegt. Bei Wet Lease zählt, bei wem Sie gebucht haben.
Woran erkennen Sie, dass Ihr Flug im Wet Lease durchgeführt wurde?
Oft merken Passagiere erst am Flughafen oder an Bord, dass ihr Flug im Wet Lease stattfindet, da die Buchungsbestätigung oder das Ticket meist nur die Marke des Lessee zeigt. Es gibt jedoch mehrere Anhaltspunkte, an denen sich ein Wet-Lease-Einsatz erkennen lässt.
Typische Hinweise:
Das Flugzeug trägt eine abweichende Lackierung oder ein anderes Logo als die gebuchte Airline.
Die Crew begrüßt Sie unter dem Namen einer anderen Airline oder trägt erkennbar andere Uniformen.
Ansagen an Bord nennen eine andere Fluggesellschaft als Betreiber.
Am Gate oder im Boardingbereich wird auf eine „operated by"-Angabe hingewiesen.
In der E-Ticket- oder Buchungsbestätigung findet sich ein Zusatz wie „operated by [Airline-Name]".
Warum das für Ihren Anspruch wichtig ist:
Auch wenn die Verantwortung beim Lessee bleibt, hilft es, den tatsächlichen Betreiber zu dokumentieren, etwa durch Fotos vom Flugzeug oder Screenshots der Buchungsbestätigung. Diese Nachweise können hilfreich sein, falls die Airline versucht, die Zuständigkeit zu verschieben oder die Umstände der Verspätung strittig sind.
Häufige Fragen zu Wet-Lease-Flügen
Muss die Airline Sie vorab darüber informieren, dass der Flug im Wet Lease stattfindet?
Ja, Fluggesellschaften sind grundsätzlich verpflichtet, Passagiere bei der Buchung oder spätestens beim Check-in über die tatsächlich ausführende Fluggesellschaft zu informieren, sofern diese von der Vertragsairline abweicht. In der Praxis geschieht das über einen Hinweis wie „operated by" auf Ticket, Buchungsbestätigung oder am Gate.
Was gilt, wenn Sie den Wet-Lease-Betrieb erst am Gate oder im Flugzeug bemerken?
Ihr Entschädigungsanspruch ändert sich dadurch nicht: Verantwortlich bleibt weiterhin der Lessee, also die Airline, bei der Sie gebucht haben. Eine fehlende oder späte Information über den Wet-Lease-Betrieb kann jedoch separat relevant sein, etwa im Rahmen der allgemeinen Informationspflichten der Airline.
Was passiert mit Ihrem Anspruch, wenn die Wet-Lease-Airline insolvent geht?
Da der Lessor nicht Ihr Vertragspartner ist, betrifft dessen Insolvenz Ihren Entschädigungsanspruch grundsätzlich nicht. Ihr Anspruch richtet sich weiterhin gegen den Lessee, der als Vertragsairline haftbar bleibt, unabhängig davon, was mit dem Unternehmen geschieht, das Flugzeug und Crew gestellt hat.
Gilt die gleiche Regelung, wenn eine Airline kurzfristig wegen Personalmangels ein Flugzeug samt Crew least?
Ja, die Haftungsregeln ändern sich nicht danach, warum eine Airline auf Wet Lease zurückgreift. Ob Kapazitätsengpässe, Personalmangel oder saisonale Nachfrage der Grund sind, spielt für die Verantwortlichkeit keine Rolle: Entscheidend bleibt allein, wer als Vertragsairline auf Ticket und Buchungsbestätigung ausgewiesen ist.
Aktuelle Verspätungen und Annullierungen
| Datum | Flugnummer | Fluggesellschaft | Route | Status | |
|---|---|---|---|---|---|
23.09.202603:55 | AV225 | Avianca | Bogota (BOG) Georgetown (GEO) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202600:55 | B61902 | JetBlue Airways Corporation | Fort Lauderdale (FLL) New York (JFK) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202622:35 | B6106 | JetBlue Airways Corporation | Fort Lauderdale (FLL) Newark (EWR) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202619:35 | DL1538 | Delta Air Lines | Miami (MIA) New York (LGA) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202619:00 | PC2371 | Pegasus Airlines | Batman (BAL) Istanbul (SAW) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202619:00 | 9K2921 | Cape Air | Vieques (VQS) San Juan (SJU) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202618:29 | AS65 | Alaska Airlines | Wrangell (WRG) Petersburg (PSG) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202618:19 | 9K8581 | Cape Air | Charlotte Amalie (STT) Christiansted (STX) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202618:08 | 9K1879 | Cape Air | Boston (BOS) Lebanon (LEB) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
23.09.202618:03 | DL3941 | Delta Air Lines | Detroit (DTW) Saginaw (MBS) | Annulliert | Jetzt Anspruch prüfen |
- AV225•Avianca
Annulliert
Bogota••GeorgetownBOGGEO23.09.202603:55Jetzt Anspruch prüfen - B61902•JetBlue Airways Corporation
Annulliert
Fort Lauderdale••New YorkFLLJFK23.09.202600:55Jetzt Anspruch prüfen - B6106•JetBlue Airways Corporation
Annulliert
Fort Lauderdale••NewarkFLLEWR23.09.202622:35Jetzt Anspruch prüfen - DL1538•Delta Air Lines
Annulliert
Miami••New YorkMIALGA23.09.202619:35Jetzt Anspruch prüfen - PC2371•Pegasus Airlines
Annulliert
Batman••IstanbulBALSAW23.09.202619:00Jetzt Anspruch prüfen - 9K2921•Cape Air
Annulliert
Vieques••San JuanVQSSJU23.09.202619:00Jetzt Anspruch prüfen - AS65•Alaska Airlines
Annulliert
Wrangell••PetersburgWRGPSG23.09.202618:29Jetzt Anspruch prüfen - 9K8581•Cape Air
Annulliert
Charlotte Amalie••ChristianstedSTTSTX23.09.202618:19Jetzt Anspruch prüfen - 9K1879•Cape Air
Annulliert
Boston••LebanonBOSLEB23.09.202618:08Jetzt Anspruch prüfen - DL3941•Delta Air Lines
Annulliert
Detroit••SaginawDTWMBS23.09.202618:03Jetzt Anspruch prüfen

