Was steht mir bei einer Flugumleitung zu? Rechte und Entschädigung nach EU-Recht

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten
Bis zu 600 € pro Person
Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr
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Eine Flugumleitung kann für Reisende stressig sein – besonders, wenn die Ankunftszeit sich erheblich verzögert oder ein anderer Flughafen angesteuert wird. Viele fragen sich in solchen Fällen: Steht mir eine Entschädigung zu? Die gute Nachricht: Unter bestimmten Voraussetzungen können Sie bis zu 600 € Entschädigung fordern. AirHelp klärt Sie über Ihre Rechte auf und hilft Ihnen dabei, Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Ihr Recht auf Entschädigung bei Flugumleitungen auf einen Blick:
💶 Entschädigungsanspruch: Bei einer Ankunftsverspätung von mehr als 3 Stunden am Endziel aufgrund einer Flugumleitung haben Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
🛫 Voraussetzungen: Die Flugumleitung muss von der Fluggesellschaft zu vertreten sein; außergewöhnliche Umstände wie schlechtes Wetter schließen einen Anspruch aus.
🥯 Betreuung: Bei längeren Wartezeiten haben Sie Anspruch auf Mahlzeiten, Erfrischungen und gegebenenfalls Hotelunterbringung.
🚊 Ersatzbeförderung: Die Fluggesellschaft ist verpflichtet, Ihnen eine alternative Beförderung zum Endziel anzubieten.
Was ist eine Flugumleitung?
Von einer Flugumleitung spricht man, wenn ein Flugzeug nicht wie geplant am vorgesehenen Zielflughafen landet, sondern zu einem anderen Flughafen umgeleitet wird. Gründe dafür können technische Probleme, Wetterbedingungen, Sicherheitsrisiken oder auch kurzfristige Sperrungen des Zielairports sein. Die Airline entscheidet in solchen Fällen, den Flug umzuleiten, um die Sicherheit der Passagiere zu gewährleisten oder um logistische Schwierigkeiten zu umgehen.
Für Reisende bedeutet eine Umleitung oft erhebliche Unannehmlichkeiten, da sie nicht am gebuchten Ziel ankommen und zusätzliche Wege oder Transfers organisieren müssen. Deshalb gelten auch bei Flugumleitungen ähnliche Fluggastrechte wie bei einer Verspätung oder Annullierung — inklusive Anspruch auf Ersatzbeförderung, Betreuung sowie gegebenenfalls einer Entschädigung.
Checkliste für die Schadensmeldung:
Bordkarten inklusive Flugnummer
Buchungsbestätigung
Belege für alternative Beförderung (z.B. Bahntickets, Mietwagenrechnung)
Gutscheine
Nachweise über entstandene Zusatzkosten
Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit
Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung

Steht mir eine Entschädigung bei Flugumleitung zu?
Zunächst sollten Sie wissen, dass Sie als Passagier umfangreiche Rechte haben, die Sie auf Flugreisen schützen. Diese Rechte sind in der EU-Verordnung EG 261/ 2004 verankert. Wurde Ihr Flug umgeleitet und die Ankunftszeit am Zielort verzögert sich deshalb um mehr als drei Stunden, haben Sie in den meisten Fällen Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 €. Dies ist der Fall, da eine Flugumleitung gemäß EU-Verordnung als Flugausfall zählt. Es gibt jedoch noch weitere Voraussetzungen, die erfüllt sein müssen, damit Ihnen Entschädigung zusteht.
Sehen Sie selbst:
Weshalb kommt es zu Flugumleitungen?
Vielleicht fragen Sie sich inzwischen, weshalb es überhaupt zu Flugumleitungen kommt. Flüge werden aus vielen verschiedenen Gründen umgeleitet, z.B. aufgrund einer Flughafensperrung, Notarzteinsätzen oder im Falle eines Unwetters. Die häufigste Ursache für eine Flugumleitung ist jedoch ein einsetzendes Nachtflugverbot, aufgrund dessen der ursprüngliche Zielflughafen nicht mehr angeflogen werden darf.
Sie haben Ihr Ziel aufgrund der Umleitung mehr als 3 Stunden verspätet erreicht.
Sie haben am Flughafen rechtzeitig eingecheckt.
Die Verspätung aufgrund der Umleitung ist nicht länger als drei Jahre her.
Die Verantwortung für die Umleitung des Fluges liegt bei der Fluggesellschaft.
Der Flug ist innerhalb der EU gestartet (dabei spielt die Fluggesellschaft keine Rolle) oder gelandet (Voraussetzung ist, dass die Fluggesellschaft ihren Sitz in der EU hat).
Muss ich eine Flugumleitung akzeptieren?
Grundsätzlich darf eine Airline eine Flugumleitung aus Sicherheits- oder organisatorischen Gründen anordnen, und Passagiere müssen diese zunächst akzeptieren, wenn es keine zumutbare Alternative gibt. Das bedeutet: Sie können nicht einfach ablehnen, wenn der Flug aus zwingenden Gründen zu einem anderen Flughafen umgeleitet wird. Die Airline muss Ihnen jedoch ermöglichen, Ihr eigentlich gebuchtes Endziel zu erreichen. Zum Beispiel durch einen kostenfreien Transfer vom Ausweichflughafen.
Sollte die Umleitung für Sie erhebliche Nachteile bedeuten, etwa weil wichtige Anschlüsse nicht mehr erreichbar sind oder der neue Ankunftsort unzumutbar weit entfernt liegt, können Sie unter Umständen auf Erstattung bestehen. In solchen Fällen lohnt es sich, die Airline direkt anzusprechen und gegebenenfalls Unterstützung durch Dienstleister wie AirHelp in Anspruch zu nehmen.
Bekomme ich Entschädigung, wenn mein Flug umgeleitet wurde?
Ja, unter bestimmten Voraussetzungen haben Sie Anspruch auf eine Entschädigung, wenn Ihr Flug umgeleitet wird. Entscheidend ist, ob Sie Ihr endgültiges Ziel später als geplant erreichen und ob die Ursache der Umleitung im Verantwortungsbereich der Airline liegt. In vielen Fällen wird eine Umleitung ähnlich behandelt wie eine Annullierung oder Verspätung, sodass Ihnen Entschädigungen von bis zu 600 € nach EU-Verordnung 261/2004 zustehen können.
Die genaue Höhe hängt davon ab, wie stark sich die tatsächliche Ankunftszeit von der ursprünglich geplanten unterscheidet und ob die Airline die Umleitung rechtzeitig und transparent kommuniziert hat. Außerdem darf kein außergewöhnlicher Umstand vorliegen, wie etwa extreme Wetterbedingungen oder Sperrungen des Zielairports aus Sicherheitsgründen.
Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Entfernung zwischen Start- und Zielort sowie der Verspätung, die durch die Umleitung verursacht wurde. Die EU-Fluggastrechteverordnung sieht dafür folgende Pauschalen vor:
Kurzstrecken bis 1.500 km: 250 € pro Person
Mittelstrecken bis 3.500 km: 400 € pro Person
Langstrecken über 3.500 km: 600 € pro Person
Diese Beträge werden unabhängig vom Ticketpreis gezahlt und sollen den Zeitverlust und die Unannehmlichkeiten ausgleichen.
Bekomme ich zusätzlich den Ticketpreis zurück?
In der Regel erhalten Sie bei einer Umleitung keinen zusätzlichen Ticketpreis zurück, wenn die Airline Sie dennoch zum gebuchten Ziel befördert. Selbst über einen anderen Flughafen. Falls die Umleitung allerdings dazu führt, dass Sie Ihr Endziel gar nicht mehr erreichen können oder die Weiterreise für Sie unzumutbar wird, können Sie den Ticketpreis für den nicht genutzten Teil der Strecke zurückverlangen.
Zusätzlich können Ihnen Ersatzbeförderungen und Betreuungsleistungen zustehen, um Ihr Reiseziel doch noch zu erreichen. Lassen Sie sich dazu von der Airline genau erklären, welche Optionen Ihnen offenstehen, oder nutzen Sie den Service von AirHelp, um Ihre Ansprüche durchzusetzen.
Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugumleitung?
Die Höhe der Entschädigungssumme, die Ihnen bei einer Flugumleitung zusteht, hängt von Ihrem Ausmaß Ihrer Verspätung am ursprünglichen Zielflughafen ab sowie von der Flugdistanz Ihrer ursprünglich gebuchten Verbindung. In der folgenden Übersicht sehen Sie auf einen Blick, wie viel Entschädigung Ihnen zusteht.
| Weniger als 3 Stunden Verspätung | 3–4 Stunden Verspätung | Mehr als 4 Stunden Verspätung | Nie angekommen | Entfernung |
|---|---|---|---|---|
| 0 € | 250 € | 250 € | 250 € | Alle Flüge bis 1.500 km |
| 0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge innerhalb der EU über 1.500 km |
| 0 € | 400 € | 400 € | 400 € | Flüge außerhalb der EU zwischen 1.500 km und 3.500 km |
| 0 € | 300 € | 600 € | 600 € | Flüge außerhalb der EU über 3.500 km |
Alle Ihre Rechte bei Flugumleitungen im Überblick
| Rechte bei Flugumleitung | Beschreibung |
|---|---|
| Betreuung | Mahlzeiten, Erfrischungen und Hotelunterkunft |
| Ersatzbeförderung | Kostenloser Transport zum ursprünglichen Endziel |
| Entschädigung | Bis zu 600 €, abhängig von Flugdistanz und Verspätung |
Wir setzen uns für Ihre Rechte ein
Entschädigungsrechner
Berechne die Höhe deiner Entschädigung
250 €
bis zu 1.500 km
400 €
1.500–3.500 km
600 €
ab 3.500 km
Was kann ich tun, wenn mein Flug wegen Nachtflugverbot umgeleitet wird?
Wird Ihr Flug aufgrund eines Nachtflugverbots an einen anderen Flughafen umgeleitet, müssen Sie diese Änderung zunächst akzeptieren, da gesetzliche Beschränkungen außerhalb der Verantwortung der Airline liegen. Dennoch haben Sie Anspruch darauf, dass die Airline Sie ohne zusätzliche Kosten zu Ihrem ursprünglich gebuchten Ziel bringt. Das kann etwa ein Bustransfer oder ein Ersatzflug am nächsten Tag sein.
Zusätzlich stehen Ihnen Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten, Getränke oder eine Hotelunterkunft zu, falls Sie durch die Umleitung erheblich warten oder übernachten müssen. Auch wenn eine Entschädigung in solchen Fällen häufig ausgeschlossen ist, weil das Nachtflugverbot als außergewöhnlicher Umstand gilt, lohnt es sich, die Angebote der Airline genau zu prüfen und alle Belege aufzubewahren, falls Ihnen doch ein Anspruch entsteht.
Kann der ursprüngliche Zielflughafen nicht mehr vor Beginn des Nachtflugverbots erreicht werden, muss der Flieger deshalb umgeleitet werden und auf einen anderen Flughafen ausweichen.
Wann gilt eine Flugumleitung als außergewöhnlicher Umstand?
Eine Flugumleitung wird dann als außergewöhnlicher Umstand gewertet, wenn die Ursache außerhalb des Einflussbereichs der Airline liegt. Dazu zählen zum Beispiel extreme Wetterbedingungen, Naturkatastrophen, medizinische Notfälle an Bord, politische Unruhen oder Sperrungen des Zielflughafens aus Sicherheitsgründen. In solchen Fällen kann die Fluggesellschaft nicht haftbar gemacht werden und ist von der Entschädigungspflicht befreit, solange sie alles Zumutbare unternommen hat, um die Folgen für die Passagiere zu minimieren.
Keine Entschädigung bei außergewöhnlichen Umständen, wie:
Flughafensperrungen
Streiks der Flugsicherung
Politische Unruhen oder Terroranschläge
Entschädigung bis zu 600 € möglich, wenn:
Technische Probleme vorliegen
Fehler der Airline zur Umleitung geführt haben
Mit AirHelp kannst du einfach und ohne Risiko prüfen, ob dir eine Entschädigung zusteht.
Wird Ihr Flug aufgrund von außergewöhnlichen Umständen umgeleitet, haben Sie keinen Anspruch auf Entschädigung.
Habe ich Anspruch auf Ersatzbeförderung und Betreuungsleistungen?
Ja, wenn Ihr Flug umgeleitet wird und Sie dadurch Ihr Ziel nicht wie ursprünglich gebucht erreichen, haben Sie nach der EU-Fluggastrechteverordnung Anspruch auf eine Ersatzbeförderung, sowie Anspruch auf sogenannte Betreuungsleistungen. Die Airline muss Ihnen also eine alternative Beförderung zum Endziel anbieten, ohne zusätzliche Kosten für Sie.
Eventuell muss Ihnen die Fluggesellschaft auch ein Hotelzimmer zur Verfügung stellen, wenn Sie zum Beispiel aufgrund eines Nachtflugverbots auf einen Flug am nächsten Morgen warten müssen.
Welche Betreuungsleistungen stehen mir bei einer Flugumleitung zu?
Wenn Ihr Flug umgeleitet wird und Sie deshalb länger warten müssen oder Ihr Reiseziel verspätet erreichen, haben Sie Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen. Dazu gehören kostenlose Mahlzeiten und Getränke während der Wartezeit, zwei kostenlose Telefonate oder die Möglichkeit, E-Mails zu versenden, um Angehörige oder Geschäftspartner zu informieren.
Sollte sich durch die Umleitung ein längerer Aufenthalt ergeben, etwa weil der Weiterflug erst am nächsten Tag möglich ist, muss die Airline auch eine Hotelübernachtung inklusive Transfer zwischen Flughafen und Unterkunft organisieren. Diese Leistungen gelten unabhängig davon, ob Ihnen später zusätzlich eine Entschädigung zusteht, und sollen sicherstellen, dass Ihre Grundversorgung während der Reise gewährleistet bleibt.
Ihre Betreuungsleistungen bei einer Flugumleitung im Überblick:
kostenfreie Mahlzeiten und Getränke
zwei Telefonate oder E-Mails
Hotelübernachtung bei längeren Verzögerungen
Transfer zwischen Hotel und Flughafen
AirHelp hilft Ihnen, wenn Ihr Flug umgeleitet wurde
Sie haben inzwischen vielleicht den Eindruck, dass es ziemlich kompliziert sein kann, eine Entschädigung bei einer Flugumleitung einzufordern. Das ist es auch, wenn Sie es alleine mit der Fluggesellschaft aufnehmen, die naturgemäß kein finanzielles Interesse hat, Sie zu entschädigen. Daher kann es sein, dass die Airline Ihre Entschädigungsforderung einfach ignoriert oder ablehnt, auch wenn Sie im Recht sind. Mit AirHelp hingegen können Sie den Papierkram und die Auseinandersetzung mit der Airline einfach unseren Rechtsexperten überlassen. Lehnen Sie sich zurück, während wir Ihre rechtmäßige Entschädigung für Sie einfordern. Zudem besteht keinerlei finanzielles Risiko für Sie, da AirHelp nur im Erfolgsfall eine Provision erhebt.
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