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easyJet-Kabinenpersonal plant Streik in Portugal vom 19. bis 23. Dezember
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Recht auf Entschädigung
Überprüft von Alice Maricotti-Wyatt
Letzte Aktualisierung: 29. Oktober 2026
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Betroffene Flughäfen
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Betroffene Fluggesellschaften
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Überblick über die Beeinträchtigung
Ein geplanter Streik des easyJet-Kabinenpersonals in Portugal vom 19. bis 23. Dezember 2026 könnte den Flugbetrieb an den Flughäfen Lissabon, Porto und Faro beeinträchtigen, einschließlich Routen von und nach Europa und Großbritannien. Ähnliche Streiks in der Vergangenheit führten zu mehr als 400 Annullierungen.
Wenn Sie vom Streik des Personals der Fluggesellschaft betroffen sind, haben Sie möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung gemäß EG 261. Bei annullierten Flügen besteht ein Anspruch jedoch nur dann, wenn Fluggäste weniger als 14 Tage im Voraus darüber informiert wurden und die weiteren Voraussetzungen erfüllt sind. Selbst wenn keine Entschädigung geschuldet wird, haben Sie bei einer Annullierung stets die Wahl zwischen einem Alternativflug und einer Rückerstattung, und bei entsprechenden Wartezeiten besteht ein Anspruch auf Betreuungsleistungen.
Passagiere, die von dieser Flugbeeinträchtigung betroffen sind, haben gemäß den Fluggastrechteverordnungen möglicherweise Anspruch auf eine Entschädigung von bis zu 600 €.
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Details zur Flugbeeinträchtigung
Das easyJet-Kabinenpersonal in Portugal streikt voraussichtlich vom 19. bis 23. Dezember 2026, wodurch Flügen an den Flughäfen Lissabon, Porto und Faro die Annullierung droht. Der geplante Streik folgt auf frühere Arbeitskampfmaßnahmen, die Hunderte von Flügen beeinträchtigt hatten.
Wenn Sie für diese Daten eine Reise gebucht haben, könnte die Ungewissheit Ihre Reiseplanung erschweren. Flugverbindungen zwischen Portugal, dem restlichen Europa und Großbritannien könnten beeinträchtigt sein, sodass die Auswirkungen über portugiesische Flughäfen hinausreichen.
Die Maßnahme im Dezember ist als zweiter Streik des Kabinenpersonals geplant. Ein vorheriger ähnlicher Streik führte zu mehr als 400 Flugannullierungen.
Lissabon, Porto und Faro gehören zu den verkehrsreichsten Flughäfen Portugals. Da voraussichtlich easyJet-Flüge an allen 3 Flughäfen betroffen sein werden, könnten Passagiere, die in verschiedene Teile des Landes oder von dort aus reisen, vor Änderungen ihrer Pläne stehen, falls der Streik stattfindet.
easyJet bedient Strecken zwischen Portugal und Birmingham, Bristol, Edinburgh, Glasgow, Liverpool, Gatwick, Luton, Southend, Manchester und Newcastle. Wenn Sie an den Streiktagen auf einer dieser Strecken fliegen, behalten Sie Ihre Buchung und alle Mitteilungen der Fluggesellschaft im Auge.
easyJet erklärte, man sei über den geplanten Streik enttäuscht und wolle die Gespräche konstruktiv fortführen. Die Fluggesellschaft teilte zudem mit, sie habe bereits ein Schlichtungsverfahren eingeleitet, um eine Vereinbarung zu erzielen.
Der Konflikt um das Kabinenpersonal geht mit weiteren Streikplänen in Portugal einher. Ein möglicher Generalstreik am 11. November 2026 könnte mit geplanten Maßnahmen in Spanien zusammenfallen, was zu einer koordinierten Arbeitsniederlegung in beiden Ländern führen würde, sollten beide Streiks stattfinden.
Unabhängig davon hat die Frente Comum der Gewerkschaften des öffentlichen Dienstes landesweite Maßnahmen gegen den vorgeschlagenen Staatshaushalt für 2027 angekündigt. Dieser Streik betrifft eher den öffentlichen Dienst als die Luftfahrt im Besonderen, wobei unter anderem Schulen, das Gesundheitswesen und Behörden beeinträchtigt sein könnten.
Für Passagiere ist es wichtig, diese weiter gefassten Streiks von den Streikmaßnahmen des Kabinenpersonals von easyJet zu unterscheiden. Gemäß EG 261, den EU-Vorschriften für Fluggastrechte, können Beeinträchtigungen aufgrund eines Streiks des Fluggesellschaftspersonals zu einer Entschädigung berechtigen, während Beeinträchtigungen durch umfassendere Streiks außerhalb der Kontrolle der Fluggesellschaft keinen Anspruch begründen.
Auch der Zeitpunkt der Annullierungsbenachrichtigung ist entscheidend. Obwohl der Streik im Voraus angekündigt wurde, zählt, wann easyJet Ihnen mitteilt, dass Ihr konkreter Flug annulliert wird. Ein Anspruch auf Entschädigung bei einer Annullierung besteht, wenn Sie weniger als 14 Tage vor Abflug informiert werden, und die Anspruchsberechtigung hängt weiterhin von Ihrem Flug und den angebotenen Alternativen ab. Wenn Sie mehr als 14 Tage im Voraus benachrichtigt werden, wird keine Entschädigung für die Annullierung fällig.
Wenn Ihr abgedeckter Flug kurzfristig annulliert wird oder sich aufgrund des Streiks des Kabinenpersonals um mehr als 3 Stunden verspätet, haben Sie möglicherweise Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung gemäß EG 261.
Eine Entschädigung ist nicht Ihr einziger Schutz. Wenn Ihr Flug annulliert wird, können Sie zusätzlich einen Alternativflug oder eine Rückerstattung wählen. Abhängig von Ihrer Wartezeit haben Sie außerdem Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Verpflegung, Erfrischungen und bei Bedarf eine Hotelunterkunft. Mit der kostenlosen Flugprüfung von AirHelp können Sie prüfen, ob Ihre Beeinträchtigung zu einer Entschädigung berechtigt.
Kennen Sie Ihre Rechte
Das sind Ihre Fluggastrechte
Wenn Ihr Flug beeinträchtigt ist, haben Sie gemäß EG 261 und anderen anwendbaren Gesetzen möglicherweise Anspruch auf verschiedene Betreuungsleistungen und Entschädigung.
Bis zu 600 € Entschädigung
Fluggäste, deren Flüge mehr als 2 Wochen vor dem Abflug annulliert wurden oder mehr als 3 Stunden Verspätung hatten, haben möglicherweise Anspruch auf eine finanzielle Entschädigung von bis zu 600 € pro Person. Prüfen Sie Ihren Flug.
Umleitung oder Rückerstattung
Wenn Ihr Flug annulliert wird, muss Ihre Fluggesellschaft eine Alternative anbieten. Sie können auch eine vollständige Rückerstattung erhalten, wenn Sie die Reise nicht mehr antreten möchten.
Betreuung und Unterstützung
Ihre Fluggesellschaft muss Mahlzeiten und Erfrischungen bereitstellen, wenn sich Ihr Flug um mehr als ein paar Stunden verspätet.
Unterkunft
Wenn Sie nicht zu Hause sind und sich Ihr Flug über Nacht verzögert, muss die Fluggesellschaft Ihnen eine Unterkunft und den Transport dorthin anbieten.
Kommunikation
Gemäß EG 261 haben Sie Anspruch auf 2 Telefonate oder E-Mails, wenn sich Ihr Flug um mehr als 1 Stunde verspätet.
Diese Hinweise sollen Ihnen helfen, wenn Ihr Flug verspätet ist oder annulliert wird. Die genauen Betreuungsleistungen und die Entschädigung, auf die Sie Anspruch haben, hängen jedoch von Ihren konkreten Umständen und Ihrem Flug ab. Befolgen Sie stets die Anweisungen Ihrer Fluggesellschaft, insbesondere im Hinblick auf die Check-in- und Boarding-Zeiten.
Die Fakten
Zusammenfassung
Beeinträchtigung
Annullierungen
Ursache
Streik der Fluggesellschaft
Status
Zukünftig – bestätigte Beeinträchtigung
Entschädigung
Möglicher Anspruch auf bis zu 600 € Entschädigung
Betroffene Fluggesellschaften
easyJet
Betroffene Flughäfen
Flughafen Lissabon Humberto Delgado, Flughafen Porto, Flughafen Faro
Betroffene Städte
Lissabon, Porto, Faro
Betroffene Länder
Portugal, Spanien
Start date
2026-12-19
Enddatum
2026-12-23
Überprüft von
Alice Maricotti-Wyatt
Aktualisierungsdatum
29. Oktober 2026
Was tun, wenn Ihr Flug verspätet, annulliert oder überbucht ist
Wenn Sie in die, aus der oder innerhalb der Europäischen Union reisen, erfahren Sie hier, was Sie tun sollten, wenn Sie von einer Beeinträchtigung betroffen sind.
Sammeln Sie Nachweise dafür, dass Ihr Flug annulliert wurde, z. B. Bordkarte, Gutscheine und alle anderen Reiseunterlagen.
Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft eine schriftliche Bestätigung der Annullierung und der Gründe dafür geben.
Fordern Sie einen Ersatzflug zu Ihrem Zielflughafen an - oder eine Rückerstattung.
Notieren Sie sich die Ankunftszeit an Ihrem Zielflughafen.
Bitten Sie die Fluggesellschaft, für Mahlzeiten und Erfrischungen zu bezahlen.
Unterschreiben Sie nichts und nehmen Sie keine Angebote an, durch die Sie möglicherweise auf Ihre Rechte verzichten.
Lassen Sie sich von der Fluggesellschaft bei Bedarf ein Hotelzimmer stellen.
Bewahren Sie Ihre Belege auf, wenn Ihr annullierter Flug am Ende zusätzliche Kosten verursacht.
Informationen auf dieser Seite wurden durch KI erstellt, werden jedoch stets von einem (menschlichen) Experten für Fluggastrechte geprüft.


