Slot-Verspätung beim Flug: Wann Sie trotz ATC-Slot Entschädigung bekommen
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Eine Flugverspätung wegen eines Slots kann ein außergewöhnlicher Umstand sein. Das gilt insbesondere, wenn die Flugsicherung einem Flugzeug wegen überlasteten Luftraums, schlechtem Wetter oder einer behördlichen Beschränkung eine spätere Startzeit zuweist. Verpasst die Fluggesellschaft ihren Slot jedoch selbst, etwa durch verspätete Abfertigung, fehlendes Personal oder technische Probleme, kann bei mindestens drei Stunden Ankunftsverspätung ein Anspruch auf 250 bis 600 € Entschädigung pro Person bestehen.
Entscheidend ist nicht allein, dass ein Slot vergeben oder verpasst wurde. Es kommt darauf an, warum die Verzögerung entstanden ist, wer dafür verantwortlich war und ob die Fluggesellschaft alle zumutbaren Maßnahmen ergriffen hat.
Was ist ein Slot beim Fliegen?
Ein Slot ist ein zugewiesenes Zeitfenster für den Flugverkehr. Dabei wird zwischen einem Flughafen-Slot für die geplante Nutzung der Flughafeninfrastruktur und einem ATC- beziehungsweise ATFM-Slot für die Verkehrsflussregelung unterschieden. Beide dienen dazu, Starts und Landungen zu koordinieren und Überlastungen zu vermeiden.
Flughafen-Slot: Geplante Start- oder Landezeit
Ein Flughafen-Slot, auch Airport-Slot genannt, ist die einem Flug zugewiesene Berechtigung, die notwendige Flughafeninfrastruktur zu einer bestimmten Zeit für einen Start oder eine Landung zu nutzen.
Die Vergabe erfolgt an koordinierten Flughäfen auf Grundlage der Verordnung (EWG) Nr. 95/93.
In Deutschland ist die Flughafenkoordination Deutschland (FHKD) für die entsprechende Slotvergabe zuständig. Gerade an stark ausgelasteten Flughäfen sollen diese Zeitfenster verhindern, dass mehr Flüge geplant werden, als die vorhandene Infrastruktur bewältigen kann.
ATC-Slot und ATFM-Slot: Startzeit durch die Flugsicherung
Ein ATC-Slot beziehungsweise ATFM-Slot ist eine durch die Verkehrsflussregelung zugewiesene Startzeit. Er wird beispielsweise notwendig, wenn bestimmte Luftraumbereiche überlastet sind, die Kapazität der Flugsicherung eingeschränkt ist oder Wetterbedingungen den Flugverkehr beeinträchtigen.
Die Koordination erfolgt im europäischen Luftverkehr insbesondere durch den Netzwerkmanager von Eurocontrol.
Ein ATFM-Slot wird häufig kurzfristig vergeben oder angepasst. Deshalb kann ein Flugzeug bereits vollständig abgefertigt sein und trotzdem nicht starten dürfen.
Flughafen-Slot und ATC-Slot im Vergleich
Merkmal | Flughafen-Slot | ATC-/ATFM-Slot |
|---|---|---|
Zweck | Planung der Flughafeninfrastruktur | Steuerung des Verkehrsflusses |
Zuständigkeit | Flughafenkoordinator | Verkehrsflussregelung, insbesondere Eurocontrol |
Zeitpunkt | Im Rahmen der Flugplanung | Vor oder während der Flugdurchführung |
Typische Ursache | Begrenzte Start- und Landekapazität | Luftraumüberlastung, Wetter, Flugsicherungsbeschränkungen |
Bei Verspätung | Verantwortlichkeit im Einzelfall prüfen | Externe Ursache und zumutbare Maßnahmen prüfen |
Wichtig: Wenn die Fluggesellschaft eine Verspätung mit einem fehlenden oder verspäteten Slot begründet, sollten Passagiere zunächst klären, um welche Art von Slot es sich handelt.
Was bedeutet CTOT beim Fliegen?
CTOT steht für Calculated Take-Off Time und bezeichnet die von der europäischen Verkehrsflussregelung berechnete Startzeit eines Flugzeugs. Sie legt fest, wann ein Flugzeug unter Berücksichtigung der verfügbaren Kapazitäten starten soll.
Für einen regulierten Flug gilt normalerweise ein Toleranzfenster von fünf Minuten vor bis zehn Minuten nach der zugewiesenen CTOT. Das Flugzeug muss innerhalb dieses Zeitfensters tatsächlich starten.
Beispiel:
Zugewiesene CTOT: 11:10 Uhr
Frühester zulässiger Start: 11:05 Uhr
Spätester regulärer Start: 11:20 Uhr
Kann das Flugzeug dieses Zeitfenster nicht einhalten, muss gegebenenfalls eine neue Startzeit zugewiesen werden.
Das bedeutet allerdings nicht, dass ein Flugzeug erst zur CTOT mit dem Einsteigen beginnen darf. Die Abfertigung, das Einsteigen, das Zurückstoßen von der Parkposition und das Rollen zur Startbahn müssen rechtzeitig erfolgen.
Wann ist eine Flugverspätung wegen ATC-Slot ein außergewöhnlicher Umstand?
Eine durch die Flugsicherung angeordnete Slot-Verspätung kann nach der EU-Fluggastrechteverordnung als außergewöhnlicher Umstand gelten.
Erwägungsgrund 15 der Verordnung (EG) Nr. 261/2004 nennt ausdrücklich Entscheidungen der Flugsicherung, die bei einem bestimmten Flugzeug an einem bestimmten Tag zu einer erheblichen Verspätung oder Annullierung führen.
Typische Ursachen sind:
Überlasteter Luftraum: Die Zahl der geplanten Flüge übersteigt die verfügbare Kapazität.
Schlechtes Wetter: Gewitter, starke Winde oder andere gefährliche Wetterbedingungen schränken den Flugverkehr ein.
Flugsicherungsprobleme: Technische Störungen oder Personalmangel bei der Flugsicherung reduzieren die verfügbare Kapazität.
Luftraumbeschränkungen: Bestimmte Flugrouten oder Luftraumbereiche werden vorübergehend gesperrt.
Allerdings ist nicht jede Slot-Verspätung automatisch ein außergewöhnlicher Umstand.
Nach Artikel 5 Absatz 3 der EU-Fluggastrechteverordnung muss die Airline nachweisen, dass die maßgebliche Ursache außerhalb ihres normalen Verantwortungsbereichs lag und sich die erhebliche Verspätung trotz aller zumutbaren Maßnahmen nicht vermeiden ließ.
Der Europäische Gerichtshof hat diese Voraussetzungen im Urteil C-549/07 (Wallentin-Hermann) konkretisiert.
Mehr dazu erfahren Sie in unserem Ratgeber zu Flugverspätungen durch die Flugsicherung.
Wenn die Airline ihren Slot selbst verpasst
Verpasst eine Fluggesellschaft ihren zugewiesenen Slot aufgrund eigener organisatorischer oder technischer Probleme, liegt nicht automatisch ein außergewöhnlicher Umstand vor. Bei einer Ankunftsverspätung von mindestens drei Stunden kann deshalb ein Entschädigungsanspruch bestehen.
Beispielsweise kann eine Airline einen bereits zugewiesenen ATFM-Slot verlieren, weil sie das Flugzeug nicht rechtzeitig für den Start vorbereitet hat.
Ursache | Rechtliche Einordnung |
|---|---|
Verspätete Abfertigung durch die Airline oder ihre Dienstleister | In der Regel dem normalen Flugbetrieb zuzuordnen |
Fehlende oder verspätete Besatzung | Bei internen Personalproblemen normalerweise kein außergewöhnlicher Umstand |
Gewöhnlicher technischer Defekt | In der Regel kein außergewöhnlicher Umstand |
Verzögertes Einsteigen aufgrund organisatorischer Probleme | Regelmäßig dem Verantwortungsbereich der Airline zuzuordnen |
Behördlich angeordnete spätere Startzeit wegen Gewitters | Kann einen außergewöhnlichen Umstand darstellen |
Externe Beschränkung durch die Flugsicherung | Kann bei entsprechendem Nachweis einen außergewöhnlichen Umstand darstellen |
Ein Beispiel: Das Flugzeug erhält eine CTOT um 11:10 Uhr. Weil die Besatzung verspätet eintrifft, kann es nicht rechtzeitig zur Startbahn rollen. Das ursprüngliche Zeitfenster verstreicht, und der nächste verfügbare Slot liegt erst zwei Stunden später.
In diesem Fall muss geprüft werden, ob die erhebliche Verspätung tatsächlich auf ein internes Problem der Fluggesellschaft zurückzuführen ist. Die bloße Tatsache, dass anschließend ein neuer Slot vergeben wurde, entlastet die Airline nicht automatisch.
Neuer Slot erst Stunden später: Wer ist verantwortlich?
Wenn ein Flugzeug seinen ursprünglichen Startslot nicht einhalten kann, wird häufig eine neue Startzeit benötigt. Dieser Vorgang wird auch als erneute Slot-Zuweisung oder Re-Slotting bezeichnet.
Je nach Verkehrslage kann die neue CTOT erheblich später liegen. Besonders an stark ausgelasteten Flughäfen oder bei Einschränkungen des Luftraums können daraus zusätzliche Wartezeiten entstehen.
Für den Entschädigungsanspruch ist entscheidend, weshalb der ursprüngliche Slot nicht eingehalten werden konnte.
War die Airline selbst verantwortlich, etwa durch eine verspätete Flugzeugabfertigung, kann ihr grundsätzlich auch eine daraus entstehende weitere Verzögerung zuzurechnen sein.
Wurde der Slot dagegen durch eine externe Maßnahme der Flugsicherung verschoben, kommt eine Befreiung von der Entschädigungspflicht in Betracht, sofern sämtliche gesetzlichen Voraussetzungen erfüllt sind.
Eine nachträgliche Slot-Zuweisung ist deshalb keine eigenständige Rechtfertigung für jede zusätzliche Flugverspätung.
Gemischte Ursachen: Wenn Flugsicherung und Airline die Verspätung verursachen
Nicht immer lässt sich eine Flugverspätung auf eine einzige Ursache zurückführen. Häufig entsteht ein Teil der Wartezeit durch eine externe Flugsicherungsmaßnahme, während zusätzliche Verzögerungen auf Probleme der Fluggesellschaft zurückgehen.
Ein vereinfachtes Beispiel:
Ereignis | Uhrzeit |
|---|---|
Ursprünglich geplanter Abflug | 10:00 Uhr |
Neue CTOT wegen Luftraumüberlastung | 11:10 Uhr |
Airline beginnt zu spät mit dem Einsteigen | 11:00 Uhr |
Zugewiesener Slot wird verpasst | Nach 11:20 Uhr |
Neuer Slot | 13:40 Uhr |
Tatsächliche Ankunft | 3 Stunden 50 Minuten verspätet |
Die Verzögerung bis zur ersten CTOT könnte auf einen außergewöhnlichen Umstand zurückgehen. Die zusätzliche Wartezeit entstand dagegen möglicherweise, weil die Fluggesellschaft den zugewiesenen Slot nicht einhalten konnte.
Der Europäische Gerichtshof hat im Urteil C-315/15 (Pešková und Peška) klargestellt, dass bei einer Verspätung mit außergewöhnlichen und nicht außergewöhnlichen Ursachen die auf den außergewöhnlichen Umstand entfallende Verzögerungszeit bei der Prüfung des Ausgleichsanspruchs abzuziehen ist.
Entscheidend ist somit, wie viel der Ankunftsverspätung tatsächlich auf nachgewiesene außergewöhnliche Umstände entfällt.
Im Beispiel wäre insbesondere zu untersuchen, welcher Teil der gesamten Verzögerung durch die ursprüngliche Flugsicherungsmaßnahme und welcher durch die verspätete Abfertigung verursacht wurde. Aus den Uhrzeiten allein lässt sich noch kein endgültiger Entschädigungsanspruch ableiten.
Slot-Verspätung wegen Wetter oder Luftraumüberlastung
Schlechtes Wetter und eine Überlastung des europäischen Luftraums gehören zu den häufigen Gründen für die Zuweisung späterer Startzeiten.
Dabei kann auch ein Flughafen betroffen sein, an dem selbst gutes Wetter herrscht.
Beispielsweise kann ein Flug von Berlin nach Madrid einen späteren ATFM-Slot erhalten, weil Gewitter auf der geplanten Flugroute die verfügbare Luftraumkapazität einschränken.
Ebenso kann eine Einschränkung der Flugsicherung in einem anderen Land Auswirkungen auf den Abflug haben.
Eine wetterbedingte Slot-Verspätung kann einen außergewöhnlichen Umstand darstellen, wenn die Wetterlage den betreffenden Flug tatsächlich beeinträchtigt hat und die Fluggesellschaft die erhebliche Verspätung nicht durch zumutbare Maßnahmen verhindern konnte.
Eine allgemeine Behauptung über schlechtes Wetter oder überlasteten Luftraum reicht dafür nicht aus.
Die Airline muss den Zusammenhang zwischen der konkreten Flugsicherungsmaßnahme und der eingetretenen Verspätung darlegen.
Slot-Verspätung beim Vorflug: Welche Rechte haben Passagiere?
Eine Slot-Verspätung kann sich auch auf spätere Flüge desselben Flugzeugs auswirken.
Wenn ein Flugzeug beispielsweise wegen einer Flugsicherungsmaßnahme erst zwei Stunden verspätet in Frankfurt landet, kann sich dadurch der anschließende Flug nach Wien verzögern.
In solchen Fällen spricht man von einer Verspätung durch den Vorflug.
Nach dem EuGH-Urteil C-74/19 kann sich eine Fluggesellschaft auch auf einen außergewöhnlichen Umstand berufen, der einen vorherigen Flug desselben Flugzeugs betroffen hat.
Voraussetzung ist allerdings ein unmittelbarer ursächlicher Zusammenhang zwischen dem ursprünglichen Ereignis und der Verspätung des späteren Fluges.
Außerdem muss die Fluggesellschaft nachweisen, dass sie die Folgen trotz zumutbarer Maßnahmen nicht vermeiden konnte.
Eine verspätete Ankunft des Flugzeugs allein genügt daher nicht, um einen Entschädigungsanspruch auszuschließen.
Gerade bei aufeinanderfolgenden Flügen lohnt sich eine genauere Prüfung der tatsächlichen Ursache.
Was muss die Fluggesellschaft bei einer Slot-Verspätung beweisen?
Beruft sich eine Fluggesellschaft auf außergewöhnliche Umstände, trägt sie grundsätzlich die Beweislast für die Voraussetzungen ihrer Befreiung von der Entschädigungspflicht.
Das gilt auch für eine Flugverspätung wegen eines ATC- oder ATFM-Slots.
Die Airline muss insbesondere darlegen:
Welche Flugsicherungsmaßnahme vorlag: Beispielsweise eine konkrete Verkehrsflussbeschränkung durch Eurocontrol.
Warum der Slot verschoben wurde: Etwa wegen Wetter, Luftraumüberlastung oder eingeschränkter Kapazität.
Wann die Maßnahme wirksam war: Die maßgeblichen Zeitpunkte müssen nachvollziehbar sein.
Wie sich die Maßnahme auf den Flug auswirkte: Es muss ein ursächlicher Zusammenhang mit der Ankunftsverspätung bestehen.
Welche zumutbaren Maßnahmen ergriffen wurden: Die Fluggesellschaft muss zeigen, wie sie versucht hat, die Verspätung zu vermeiden oder zu begrenzen.
Zu den relevanten Nachweisen können Slot-Zuweisungsnachrichten, Änderungen der berechneten Startzeit, Regulierungscodes und betriebliche Zeitaufzeichnungen gehören.
Auch Abfertigungszeiten, der Beginn des Einsteigens und die tatsächliche Startzeit können wichtig sein.
Die Fluggesellschaft ist nicht schon deshalb von der Zahlung befreit, weil sie mitteilt, dass die Verspätung durch die Flugsicherung verursacht worden sei.
Der EuGH hat im Urteil Wallentin-Hermann, C-549/07 außerdem betont, dass die bloße Einhaltung üblicher betrieblicher Standards nicht automatisch den Nachweis aller zumutbaren Maßnahmen ersetzt.
Welche Rechte haben Sie bei einer Slot-Verspätung?
Auch wenn eine Flugverspätung wegen eines Slots auf außergewöhnliche Umstände zurückgeht, verlieren Passagiere nicht sämtliche Fluggastrechte.
Nach der EU-Fluggastrechteverordnung Nr. 261/2004 kommen insbesondere Entschädigung, Betreuungsleistungen und unter bestimmten Voraussetzungen die Erstattung des Ticketpreises infrage.
Entschädigung von bis zu 600 € bei mindestens drei Stunden Verspätung
Erreichen Sie Ihr Endziel mindestens drei Stunden später als geplant, kann Ihnen bei erfüllten Voraussetzungen eine pauschale Entschädigung zustehen.
Flugstrecke | Mögliche Entschädigung |
|---|---|
Bis 1.500 km | 250 € |
Mehr als 1.500 km innerhalb der EU | 400 € |
1.500 bis 3.500 km bei anderen Flügen | 400 € |
Über 3.500 km bei anderen Flügen | 600 € |
Bei bestimmten Flügen über 3.500 km mit Start oder Ziel außerhalb der EU kann die Entschädigung bei einer Ankunftsverspätung von mehr als drei, aber weniger als vier Stunden auf 300 € gekürzt werden.
Ein Anspruch besteht nur, wenn die EU-Fluggastrechteverordnung auf den Flug anwendbar ist und keine nachgewiesenen außergewöhnlichen Umstände die Fluggesellschaft von ihrer Zahlungspflicht befreien.
Prüfen Sie mit AirHelp, ob Ihnen bei Ihrer Flugverspätung eine Entschädigung zusteht.
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Betreuungsleistungen trotz außergewöhnlicher Umstände
Unabhängig davon, ob die Slot-Verspätung außergewöhnlich war, muss die Fluggesellschaft bei entsprechender Wartezeit Betreuungsleistungen anbieten.
Der Anspruch beginnt abhängig von der Flugstrecke:
Ab 2 Stunden: bei Flügen bis 1.500 km.
Ab 3 Stunden: bei innergemeinschaftlichen Flügen über 1.500 km sowie anderen Flügen zwischen 1.500 und 3.500 km.
Ab 4 Stunden: bei den übrigen Langstreckenflügen.
Zu den Betreuungsleistungen gehören angemessene Mahlzeiten und Erfrischungen sowie Kommunikationsmöglichkeiten.
Wird ein Aufenthalt über Nacht notwendig, muss die Fluggesellschaft grundsätzlich auch eine Hotelunterkunft und den erforderlichen Transfer organisieren.
Ticketpreis zurück bei mindestens fünf Stunden Verspätung
Bei einer Abflugverspätung von mindestens fünf Stunden können Passagiere nach Artikel 6 in Verbindung mit Artikel 8 der EU-Fluggastrechteverordnung auf die weitere Beförderung verzichten und die Erstattung des Flugpreises verlangen.
Bei einer bereits begonnenen Reise kann zusätzlich ein Rückflug zum ersten Abflugort erforderlich sein, wenn die Reise durch die Verspätung zwecklos geworden ist.
Diese Rechte bestehen grundsätzlich auch dann, wenn die Verzögerung auf eine außergewöhnliche Flugsicherungsmaßnahme zurückgeht.
Was sollten Sie bei einer Slot-Verspätung tun?
Wenn Ihr Flug wegen eines Slots verspätet ist, sollten Sie möglichst früh die Ursache dokumentieren.
1. Grund der Verspätung erfragen
Fragen Sie die Fluggesellschaft, ob ein Flughafen-Slot oder ein ATC-/ATFM-Slot betroffen ist und weshalb die ursprüngliche Startzeit nicht eingehalten werden konnte.
2. Flugdaten sichern
Bewahren Sie Ihre Buchungsbestätigung, Bordkarte, Flugnummer und Informationen über die geplanten sowie tatsächlichen Abflug- und Ankunftszeiten auf.
3. Durchsagen und Mitteilungen dokumentieren
Notieren Sie, ob die Airline eine verspätete Besatzung, eine technische Störung, schlechtes Wetter oder eine Entscheidung der Flugsicherung genannt hat.
4. Belege für zusätzliche Ausgaben aufbewahren
Wenn Sie wegen der Wartezeit selbst Verpflegung, Unterkunft oder Transport bezahlen müssen, sollten Sie sämtliche Rechnungen sichern.
5. Entschädigungsanspruch prüfen
Eine Slot-Verspätung bedeutet nicht automatisch, dass kein Anspruch besteht. Entscheidend sind die konkrete Ursache, die Ankunftsverspätung und die nachweisbaren Maßnahmen der Fluggesellschaft.
AirHelp kann Sie dabei unterstützen, Ihre Fluggastrechte zu prüfen und einen möglichen Anspruch geltend zu machen.

