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Flugzeitenänderung: Ihre Rechte auf Entschädigung nach EU-Recht

Jetzt Anspruch prüfen
Passagier sitzt am Flughafen und ist von Änderung der Flugzeiten betroffen

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten

  • Bis zu 600 € pro Person

  • Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr

  • Prüfen Sie Ihren Flug innerhalb von 2 Minuten

Fluggesellschaften dürfen unter bestimmten Voraussetzungen Flüge verschieben, müssen dabei aber die Rechte der Passagiere respektieren. Eine Änderung der Flugzeiten kann Ihre Reisepläne erheblich beeinträchtigen und ist oft mehr als nur eine kleine Unannehmlichkeit. Gerade wenn eine Flugzeitenänderung sehr kurzfristig erfolgt oder sich zum klaren Nachteil der Reisenden auswirkt, können Entschädigungsansprüche entstehen.

Anspruch auf Entschädigung prüfen

Die EU-Verordnung 261/2004 schützt Fluggäste umfassend bei verspäteten, annullierten oder geänderten Flügen. Dieser Ratgeber erklärt, wann Sie eine Flugzeitenänderung akzeptieren müssen, wann Sie Anspruch auf eine Entschädigung haben und wie Sie im Ernstfall Schritt für Schritt vorgehen, um Ihre Rechte durchzusetzen.

Das Wichtigste zur Entschädigung bei Flugzeitenänderungen

  • 💶 Entschädigungsanspruch: Bei kurzfristigen Flugzeitenänderungen (weniger als 14 Tage vor Abflug) haben Sie gemäß EU-Verordnung EG 261 Anspruch auf Entschädigungen von bis zu 600 €.

  • 🗓 Fristen: Informiert die Airline Sie 7–14 Tage vor Abflug und die Änderung führt zu einer Ankunftsverspätung von über 4 Stunden oder einem Abflug mehr als 2 Stunden früher, besteht ein Anspruch.

  • Ausnahmen: Bei außergewöhnlichen Umständen, wie extremen Wetterbedingungen, besteht kein Anspruch auf Entschädigung.

  • 💡 Rückerstattung: Bei erheblichen Änderungen haben Sie das Recht, den Flug zu stornieren und eine Rückerstattung zu verlangen.

Jetzt Anspruch auf Entschädigung bei geänderter Flugzeit prüfen

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Muss ich jede Flugzeitenänderung akzeptieren?

Nein, nicht jede Änderung der Flugzeiten müssen Sie als Passagier hinnehmen. Die EU-Fluggastrechteverordnung schützt Sie davor, dass Airlines einfach beliebig Zeiten verschieben, ohne Ihre Zustimmung. Vor allem wenn die neue Abflugzeit für Sie unzumutbar ist oder wichtige Anschlussverbindungen gefährdet, dürfen Sie die Reise ablehnen und stattdessen eine Erstattung fordern.

Anders sieht es aus, wenn die Fluggesellschaft Sie rechtzeitig — also mindestens 14 Tage vor Abflug — über die Änderung informiert und eine zumutbare Alternative anbietet. In diesem Fall müssen Sie die Anpassung unter Umständen akzeptieren oder können lediglich eine Umbuchung verlangen. Wichtig ist immer: Prüfen Sie genau, wie stark sich die Änderung auf Ihre Pläne auswirkt und ob Sie sich darauf einlassen wollen.

Was gilt bei Änderungen durch die Airline?

Wenn die Fluggesellschaft selbst Ihre Flugzeiten verschiebt, gilt in vielen Fällen die Pflicht zur Ersatzbeförderung oder zur Erstattung des Ticketpreises. Diese Regelung greift besonders dann, wenn der neue Flug erheblich von der ursprünglichen Planung abweicht oder für Sie nicht zumutbar ist. Zusätzlich haben Sie Anspruch auf Betreuungsleistungen wie Mahlzeiten oder Hotelübernachtungen, falls die Wartezeit sehr lang wird.

Die Airline muss Sie außerdem über diese Änderungen aktiv und klar informieren. Erfolgt die Mitteilung zu kurzfristig oder unvollständig, können Entschädigungsansprüche entstehen. Deshalb lohnt es sich immer, schriftliche Informationen zu verlangen und sich alle Änderungen bestätigen zu lassen.

Was gilt bei freiwilligen Umbuchungen?

Wenn Sie selbst auf eigenen Wunsch umbuchen, gelten andere Regeln. Dann übernimmt die Fluggesellschaft in der Regel keine Entschädigung oder zusätzliche Kosten, weil die Anpassung freiwillig erfolgt ist. Lediglich bereits gebuchte Leistungen wie Sitzplatzreservierungen oder Sondergepäck müssen, falls nicht genutzt, erstattet werden.

Bei freiwilligen Umbuchungen liegt die Verantwortung also bei Ihnen selbst. Deshalb sollten Sie immer genau prüfen, ob sich eine Umbuchung wirklich lohnt oder ob Sie lieber auf eine Entschädigung im Rahmen der Fluggastrechte setzen.

Wann darf ich eine Flugzeitenänderung nicht akzeptieren?

Sie sind nicht verpflichtet, jede Änderung der Flugzeiten ohne Widerspruch zu akzeptieren. Wenn die neue Abflugzeit etwa stark von der ursprünglichen Zeit abweicht, wenn Zwischenstopps hinzugefügt werden oder die Reise insgesamt unzumutbar verlängert wird, dürfen Sie ablehnen. In diesem Fall können Sie eine Rückzahlung des Ticketpreises verlangen oder auf eine Ersatzbeförderung bestehen.

Auch wenn die Fluggesellschaft die Änderung weniger als 14 Tage vor Abflug mitteilt und keine angemessene Alternative bietet, steht Ihnen häufig eine Entschädigung zu. Dokumentieren Sie in solchen Fällen unbedingt alle Nachrichten und Mitteilungen der Airline, um Ihre Ansprüche später nachweisen zu können.

Wir setzen uns für Ihre Rechte ein

Entschädigungsrechner

Berechne die Höhe deiner Entschädigung

1 Passagier(e)

250 €

bis zu 1.500 km

400 €

1.500–3.500 km

600 €

ab 3.500 km


Welche Rechte habe ich, wenn meine Flugzeit verschoben wird?

Wenn Ihre Flugzeit verschoben wird, gelten grundsätzlich dieselben Schutzmechanismen wie bei einer kompletten Annullierung. Die Airline muss Ihnen entweder eine Ersatzbeförderung anbieten oder den Ticketpreis erstatten, wenn der neue Flug für Sie nicht zumutbar ist. Außerdem haben Sie Anspruch auf Unterstützungsleistungen wie Getränke, Mahlzeiten oder gegebenenfalls eine Hotelübernachtung, falls die Wartezeit länger wird.

Zusätzlich steht Ihnen unter bestimmten Bedingungen auch eine Entschädigung zu, abhängig von der Flugdistanz und davon, wie kurzfristig die Änderung angekündigt wurde. Je näher der ursprüngliche Abflugtermin liegt und je größer die Abweichung von der vereinbarten Uhrzeit, desto höher sind Ihre Chancen auf bis zu 600 € Entschädigung nach EU-Verordnung 261/2004.

Anspruch auf Ersatzbeförderung

Wenn Sie trotz der geänderten Flugzeit Ihre Reise fortsetzen möchten, haben Sie Anspruch darauf, von der Airline eine Ersatzbeförderung gestellt zu bekommen. Diese muss Sie so schnell wie möglich und unter vergleichbaren Bedingungen an Ihr Ziel bringen. Das kann ein anderer Flug, aber gegebenenfalls auch ein Bahn- oder Busanschluss sein, falls dies sinnvoll ist.

Wichtig ist: Diese Ersatzbeförderung darf Ihnen keine zusätzlichen Kosten verursachen. Falls Sie auf eigene Faust eine Alternative buchen müssen, sollten Sie vorher die Zustimmung der Airline einholen oder eine schriftliche Bestätigung verlangen, dass keine Alternative angeboten wurde. Nur so sichern Sie sich die Kostenerstattung im Nachhinein.

Anspruch auf Entschädigung bei kurzfristiger Änderung

Wenn die Flugzeitenänderung weniger als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt wird und für Sie wesentliche Nachteile verursacht, steht Ihnen zusätzlich zur Ersatzbeförderung oder Erstattung eine Entschädigung zu. Diese kann je nach Entfernung des Fluges zwischen 250 € und 600 € betragen.

Wichtig ist dabei, dass die Airline keine außergewöhnlichen Umstände geltend machen kann, wie zum Beispiel extremes Wetter oder politische Unruhen. Prüfen Sie also genau, ob tatsächlich ein sogenannter „außergewöhnlicher Umstand“ vorliegt, bevor Sie auf eine Entschädigung verzichten.

Anspruch auf Erstattung des Ticketpreises

Falls Sie durch die geänderte Flugzeit Ihre Reise nicht mehr antreten wollen, können Sie sich den kompletten Ticketpreis erstatten lassen. Das gilt auch, wenn die Ersatzbeförderung nicht zumutbar ist oder nicht in einem akzeptablen Zeitrahmen stattfindet.

Die Rückerstattung muss die Airline innerhalb von sieben Tagen leisten. Zusätzlich können Sie weitere Ansprüche geltend machen, zum Beispiel für verpasste Anschlussreisen oder Hotelbuchungen, wenn diese Kosten nachweislich durch die Flugzeitenänderung entstanden sind.

Wie wird die Entschädigung bei Flugzeitänderung berechnet?

Die Höhe der Entschädigung richtet sich nach der Flugdistanz und dem Zeitpunkt, zu dem Sie über die Änderung informiert wurden. Bei Kurzstrecken bis 1.500 km können Sie bis zu 250 € verlangen, bei Mittelstrecken bis 3.500 km bis zu 400 €, und bei Langstreckenflügen sogar bis zu 600 €.

Ausschlaggebend ist außerdem, wie stark sich die geänderte Flugzeit von der ursprünglich geplanten unterscheidet und wie kurzfristig die Airline diese Änderungen kommuniziert. Daher lohnt es sich immer, alle Unterlagen gut aufzubewahren und gegebenenfalls rechtliche Unterstützung in Anspruch zu nehmen.

Checkliste für die Schadensmeldung:

  • Bordkarten inklusive Flugnummer

  • Buchungsbestätigung

  • Belege für alternative Beförderung (z.B. Bahntickets, Mietwagenrechnung)

  • Gutscheine

  • Nachweise über entstandene Zusatzkosten

  • Fotos der Fluginformationstafel mit sichtbarem Datum und Uhrzeit

  • Falls möglich: schriftliche Stellungnahme der Fluggesellschaft zum Grund der Verspätung


Wovon hängt mein Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung ab?

Zunächst sollten Sie wissen, dass Ihr Anspruch auf Entschädigung bei Flugzeitenänderung auf der Rechtsgrundlage von der EU-Verordnung EG 261 beruht. Die Verordnung sichert Flugreisenden bestimmte Rechte zu und schützt sie bei Verspätungen, Annullierungen und anderen Flugstörungen.

Ob Sie bei einer Flugzeitenänderung von der Fluggesellschaft Entschädigung einfordern können, hängt davon ab, zu welchem Zeitpunkt Sie von der Airline über die Änderung informiert wurden. Auch die Anzahl der Stunden, um die der Flug nach vorne oder nach hinten verlegt wird, muss berücksichtigt werden. Außerdem spielt es eine Rolle, auf welche Art und Weise Ihnen mitgeteilt wurde, dass Ihr Flug verschoben wird.

Wie hoch ist die Entschädigung bei einer Flugzeitenänderung oder Umbuchung?

BenachrichtigungsfristAbflugänderungAnkunftsänderungEntschädigungsanspruch
Weniger als 7 Tage Mehr als 1 Stunde früher Mehr als 2 Stunden später Ja
7–14 Tage Mehr als 2 Stunden früher Mehr als 4 Stunden später Ja
Mehr als 14 Tage BeliebigBeliebigNein

Wann muss die Airline mich über eine Flugzeitänderung informieren?

Die Airline ist verpflichtet, Sie so früh wie möglich über Änderungen der Flugzeiten zu informieren. Die EU-Fluggastrechteverordnung gibt dabei klare Regeln vor: Erfahren Sie von einer erheblichen Flugzeitenänderung weniger als 14 Tage vor Abflug, können Sie unter Umständen Anspruch auf Entschädigung geltend machen. Wird die Änderung hingegen mehr als 14 Tage vor Abflug mitgeteilt, muss die Airline keine Ausgleichszahlung leisten. Sie muss aber trotzdem eine zumutbare Ersatzbeförderung anbieten oder Ihnen die Kosten für den nicht angetretenen Flug zurückerstatten.

Die Informationspflicht gilt dabei immer schriftlich oder in nachweisbarer Form. Telefonische Informationen reichen nicht aus, wenn später Ansprüche geltend gemacht werden sollen. Deshalb lohnt es sich, alle E-Mails oder Briefe der Airline aufzubewahren und gegebenenfalls Screenshots von Push-Nachrichten zu sichern, um Ihre Rechte im Streitfall beweisen zu können.

Welche Fristen gelten für die Änderung der Flugzeit?

Generell muss die Airline mindestens 14 Tage vor Abflug eine Flugzeitenänderung mitteilen, damit keine Entschädigungspflicht entsteht. Wird die neue Zeit zwischen 7 und 14 Tagen vor dem Abflug bekanntgegeben, entsteht ein Anspruch auf Entschädigung, wenn der Abflug mehr als zwei Stunden früher oder später erfolgt und die Ankunft mehr als vier Stunden vom ursprünglichen Plan abweicht. Bei noch kürzerer Frist (weniger als 7 Tage vor Abflug) greifen sogar strengere Regeln.

Je näher der geplante Flugtermin rückt, desto schwieriger ist es für die Airline, sich von der Entschädigungspflicht zu befreien. Deshalb ist der genaue Zeitpunkt der Mitteilung oft der entscheidende Hebel für Ihre Ansprüche.

Welche Informationen muss die Airline bereitstellen?

Die Fluggesellschaft muss Ihnen nicht nur die neue Abflugzeit nennen, sondern auch klar kommunizieren, warum die Änderung notwendig ist und welche Alternativen es gibt. Dazu gehört auch ein Hinweis auf Ihr Recht, den Flug kostenlos zu stornieren oder eine Ersatzbeförderung zu verlangen.

Falls Sie diese Hinweise nicht vollständig oder gar nicht erhalten, kann das die Airline schadensersatzpflichtig machen. Deshalb lohnt es sich, im Zweifel nachzufragen und eine schriftliche Bestätigung über die Gründe und Ersatzoptionen zu verlangen.

Die Fristen für Flugzeitänderungen in der Übersicht

Ob du Anspruch auf eine Entschädigung hast, hängt davon ab, wann dich die Airline über die Flugzeitenänderung informiert hat und wie stark die Änderungen sind:

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Flugzeitenänderung oder Flugverspätung: was ist der Unterschied?

Viele Passagiere verwechseln eine Flugzeitenänderung mit einer Flugverspätung, obwohl diese beiden Fälle rechtlich unterschiedlich behandelt werden. Eine Flugverspätung bedeutet, dass Ihr ursprünglich geplanter Flug zwar stattfindet, aber deutlich später abhebt. Eine Flugzeitenänderung dagegen beschreibt eine Änderung der geplanten Abflugzeit durch die Airline bereits vor dem Reisetag, beispielsweise weil der Flugplan angepasst wird.


Flugzeitenänderung aufgrund von außergewöhnlichen Umständen

Sind außergewöhnliche Umstände oder höhere Gewalt die Ursache für die Flugzeitenänderung, haftet die Fluggesellschaft nicht. Denn in solch einem Fall liegen die Ursachen für die Störung außerhalb des Verantwortungsbereiches der Fluggesellschaft. Das bedeutet, dass Sie keine Flug verschoben Entschädigung fordern können.

Als außergewöhnliche Umstände gelten etwa Blitzeinschläge, medizinische Notfälle, Streiks der Flughafenmitarbeiter oder Fluglotsen, extrem widrige Wetterverhältnisse, politische Unruhen und Terroranschläge.


Was passiert, wenn mein Abflug auf einen anderen Flughafen verlegt wird?

In seltenen Fällen kann es vorkommen, dass die Airline Ihren Abflug auf einen völlig anderen Flughafen verlegt. Solche Änderungen sind für Passagiere besonders belastend, weil sie häufig zusätzliche Wege, höhere Reisekosten oder längere Anfahrtszeiten verursachen. Auch hier gilt: Sie müssen diese Änderung nicht einfach akzeptieren, wenn der neue Abflughafen für Sie unzumutbar ist.

Die Airline ist verpflichtet, Ihnen eine kostenfreie Beförderung zwischen dem ursprünglich gebuchten Flughafen und dem Ersatzflughafen anzubieten. Alternativ können Sie den Flug stornieren und die vollständige Erstattung des Ticketpreises verlangen.

Sollten Ihnen durch den Wechsel des Abflughafens zusätzliche Kosten entstehen, etwa für eine geänderte Anreise oder einen verpassten Anschluss, können Sie diese ebenfalls gegenüber der Airline geltend machen.


So hilft AirHelp Ihnen bei einer Flugzeitenänderung

Sie haben vielleicht den Eindruck, dass es kompliziert ist, für eine Änderung der Flugzeiten Entschädigung zu verlangen. Das ist es auch, wenn Sie versuchen, Ihre Entschädigung direkt bei der Airline einzufordern.

Denn die hat selbstverständlich kein großes Interesse daran, Sie finanziell zu entschädigen und so kann es vorkommen, dass Ihre Forderung abgelehnt oder einfach ignoriert wird. Mit AirHelp hingegen können Sie die Kommunikation mit der Airline einfach uns überlassen.

Nutzen Sie einfach unseren Entschädigungsrechner, der Ihnen in wenigen Minuten sagt, ob Sie anspruchsberechtigt sind. Falls ja, fordern wir Ihre Flug verschoben Entschädigung für Sie ein, und zwar ohne Bürokratie oder Papierkram. Lehnen Sie sich zurück, während unsere Rechtsexperten die Arbeit für Sie erledigen.

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Häufig gestellte Fragen (FAQ):

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