Ausgezeichnet

227.390

Bewertungen über

Trustpilot

Montrealer Übereinkommen bei Flugverspätung und Gepäckproblemen

Jetzt Anspruch prüfen
Rechte nach dem Montrealer Übereinkommen

Entschädigung für Flugbeeinträchtigungen erhalten

  • Bis zu 600 € pro Person

  • Bei Verspätungen, Annullierungen und mehr

  • Prüfen Sie Ihren Flug innerhalb von 2 Minuten

Verspätungen und Flugausfälle können richtig ins Geld gehen, etwa, wenn Sie unerwartet ein Hotel bezahlen müssen oder wichtige Veranstaltungen verpassen. Noch ärgerlicher wird es, wenn die Airline auch noch Ihr Gepäck verliert oder beschädigt.

Zum Glück sind internationale Flugreisende durch das Montrealer Übereinkommen (MC99) grundsätzlich abgesichert. Das Montrealer Übereinkommen wurde im Jahr 1999 unterzeichnet und stellt ein internationales Abkommen dar, welches die Rechte von Passagieren im internationalen Luftverkehr schützt. Es ist inzwischen von über 130 Staaten akzeptiert worden und ersetzt das Warschauer Abkommen von 1929.

Es ermöglicht Ihnen, Kosten, die durch die Fluggesellschaft entstehen, zurückzufordern. Ganz unkompliziert ist das allerdings nicht. Deshalb zeigen wir Ihnen, wie Sie einfacher zu Ihrem Recht kommen.

Auf einen Blick

Ihre Passagierrechte nach dem Montrealer Übereinkommen

Fluggesellschaften haften bei Tod oder Verletzung von Passagieren, bis zu rund 160.000 € (je nach Wechselkurs).

Für Verspätungen, Annullierungen oder verlorenes Gepäck kann die Airline Schadensersatz bis zu 7.850 € leisten, etwa für Hotelkosten, Ersatzkleidung oder verpasste Anschlussflüge.

Bei beschädigtem oder verlorenem Gepäck trägt die Airline die Kosten – bis zu 1.900 €, sofern sie den Schaden zu vertreten hat und Sie die strengen Fristen einhalten.

In einigen Rechtsordnungen (z. B. in der EU) können nach dem Montrealer Übereinkommen auch immaterielle Schäden anerkannt werden, etwa seelische Belastungen (Stress) oder der Umstand, eine Hochzeit verpasst zu haben.

Das Übereinkommen gilt in über 140 Ländern und Gebieten, darunter alle EU-Staaten und die meisten Mitgliedstaaten der Vereinten Nationen.

Es gilt nur für internationale Flüge. Inlandsflüge sind erfasst, wenn im Reiseplan ein planmäßiger Zwischenstopp in einem anderen Staat vorgesehen ist.

Fristen: Ansprüche können bis zu zwei Jahren geltend gemacht werden; Schäden an Gepäck müssen innerhalb von 7 Tagen, Gepäckverspätungen innerhalb von 21 Tagen angezeigt werden.

Das Montrealer Übereinkommen bietet im Vergleich zu speziellen Fluggastschutzgesetzen wie der EU-Fluggastrechteverordnung (EG) Nr. 261/2004 tendenziell weniger Schutz. Es wird im Einzelfall angewendet und ist zudem komplex, weil die Bestimmungen in verschiedenen Regionen unterschiedlich ausgelegt werden.

Wenn Ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde, prüfen wir von AirHelp, welche Rechtsgrundlage in Ihrem Fall gilt, und machen Ihren Anspruch nach der Regelung geltend, die für Sie am vorteilhaftesten ist.

In 3 Schritten zu Ihre Entschädigung

Anspruch einreichen in nur 2 Minuten

step 1

Anspruch einreichen in nur 2 Minuten

Schnell, sicher und unkompliziert.

Wir übernehmen den Rest

step 2

Wir übernehmen den Rest

Kein Papierkram, keine stundenlangen Warteschleifen.

Sie bekommen Ihre Entschädigung

step 3

Sie bekommen Ihre Entschädigung

Ihre Auszahlung erfolgt abzüglich unserer Erfolgsprovision. Für Sie besteht kein Risiko.

Entschädigung Prüfen

Der erste Schritt ist ganz einfach: Nutzen Sie den schnellen Entschädigungsrechner von AirHelp, um herauszufinden, ob Ihnen möglicherweise eine Zahlung zusteht.

Da die Bearbeitung nach dem Montrealer Übereinkommen besonders aufwendig ist, übernehmen wir nur eine begrenzte Anzahl solcher Fälle. Wenn Sie Ihren Anspruch einreichen, informieren wir Sie direkt, ob wir Sie unterstützen können – oder ob es für Sie sinnvoller ist, sich direkt an die Airline zu wenden.

Kein Erfolg – keine Kosten!

Eine Gebühr fällt nur dann an, wenn wir für Sie erfolgreich Entschädigung durchsetzen. Mehr dazu erfahren Sie hier: unsere Gebühren bei Erfolg.

Flug gestrichen: was tun? Fordern Sie Ihre Entschädigung!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Was ist das Montrealer Übereinkommen?

Das Übereinkommen von Montreal ist ein internationales Abkommen, das die Haftung von Fluggesellschaften bei der Beförderung von Gütern und Personen per Luftfracht regelt. Es trat 2004 in Kraft und ersetzt das Warschauer Abkommen von 1929 und das Warschauer Abkommen von 1955 in Bezug auf die Haftung im internationalen Luftfrachtverkehr.

Es zielt darauf ab, eine einheitliche Regelung für die Haftung von Luftfrachtgesellschaften zu schaffen und die Rechte und Pflichten der beteiligten Parteien zu klären. Es trägt dazu bei, Unsicherheiten und Streitigkeiten in Bezug auf Schadensersatzansprüche im internationalen Luftfrachtverkehr zu minimieren.

Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen: Was bedeutet „Schaden“?

Das Montrealer Übereinkommen spricht nicht von „Entschädigung“, sondern von „Schaden“. Damit ist entweder eine Zahlung für Personenschäden gemeint oder die Erstattung von Kosten, die durch die Fluggesellschaft verursacht wurden, etwa beim Verlust von Gepäck.

Unter das Montrealer Übereinkommen fallen Schadenersatzansprüche bei:

  • verlorenem, verspätetem oder beschädigtem Gepäck

  • Annullierung, Verspätung oder Überbuchung eines Fluges – vorausgesetzt, die Fluggesellschaft trägt die Verantwortung dafür

Allerdings wird der Begriff „Schadenersatz“ je nach Land unterschiedlich ausgelegt.

In den USA etwa sind Ansprüche meist auf konkrete finanzielle Verluste beschränkt. Wenn Sie also eine bereits bezahlte Reservierung verpassen, eine zusätzliche Hotelnacht zahlen müssen oder andere unerwartete Ausgaben durch Flugprobleme haben, können Sie diese in der Regel zurückfordern – vorausgesetzt, Sie können den Vorfall und Ihre Kosten mit Belegen nachweisen.

In anderen Teilen der Welt, etwa in der EU, können auch immaterielle Schäden wie Stress oder entgangene Erlebnisse geltend gemacht werden. Welche Ansprüche tatsächlich anerkannt werden, hängt jedoch immer vom jeweiligen Einzelfall ab. Für solche Fälle empfehlen wir, sich an spezialisierte Fachanwälte zu wenden. AirHelp bearbeitet derzeit keine Ansprüche wegen immaterieller Schäden.

In welchen Ländern gilt das Montrealer Übereinkommen?

Das Montrealer Übereinkommen gilt für alle internationalen Flüge zwischen Staaten und Gebieten, die den Vertrag anerkannt haben. Aktuell sind das über 140 Länder und Territorien – darunter alle Mitgliedsstaaten der EU sowie die Mehrheit der UN-Mitgliedsländer. Damit sind nahezu alle großen Luftfahrtmärkte weltweit abgedeckt.


Ansprüche bei Gepäckproblemen nach dem Montrealer Übereinkommen

Das Montrealer Übereinkommen spielt eine zentrale Rolle, wenn es um den Schutz Ihres Gepäcks auf internationalen Flügen geht.

Reisen Sie zwischen zwei der über 140 Vertragsstaaten, sind Sie abgesichert, falls Ihr aufgegebenes Koffer verloren geht, beschädigt wird oder verspätet ankommt.

Lesen Sie hier mehr über Entschädigungen bei Gepäckproblemen.

Der Unterschied zwischen verlorenem und verspätetem Gepäck

Gepäck gilt als verloren, wenn die Airline Ihnen nicht sagen kann, wo es sich befindet. Verspätetes Gepäck hat grundsätzlich einen bekannten Aufenthaltsort, ist aber noch nicht an Ihrem Reiseziel angekommen.

Nach dem Montrealer Übereinkommen wird verspätetes Gepäck nach 21 Tagen automatisch als verloren eingestuft. In beiden Fällen sollten Sie die Airline so schnell wie möglich informieren – am besten direkt am Flughafen.


Flug annulliert, was tun? Fordern Sie Ihre Entschädigung!

Alle Fluggesellschaften

Alle Länder

Keine Entschädigung, keine Gebühr


Wie viel Geld kann ich bekommen?

Statt fester Pauschalen erstattet das Montrealer Übereinkommen Kosten („Schadenersatz“) , die Ihnen durch eine Flugverspätung oder Annullierung entstanden sind, oder wenn die Airline Ihr Eigentum verliert oder beschädigt. Deshalb gilt: Alle Belege gut aufbewahren!

Beachten Sie: Diese Ersatzleistungen sind betragsmäßig gedeckelt und greifen nur, wenn die Fluggesellschaft für den Schaden verantwortlich ist.

AspektRegelungHaftungsgrenze
FlugverspätungHaftung nur bei nachweisbarem Schaden Abhängig vom Schaden
GepäckverlustHaftung bei vollständigem Verlust Bis zu 1.675 €
Gepäckbeschädigung Schäden müssen innerhalb von 7 Tagen gemeldet werden Bis zu 1.675 €
PersonenschädenHaftung für Tod oder Verletzung während des Fluges Unbegrenzte Haftung
Flüge ohne Abkommen Es gilt das Warschauer Abkommen Geringere Haftungsgrenze

Hinweis: Die im Montrealer Übereinkommen festgelegten Beträge werden in Sonderziehungsrechten (SZR) ausgewiesen – einer vom Internationalen Währungsfonds (IWF) definierten Recheneinheit. Daher können die hier genannten Summen je nach aktuellem Wechselkurs leicht variieren.

Welche Fristen gelten für Ansprüche nach dem Montrealer Übereinkommen?

Bei Gepäckschäden gelten besonders strenge Fristen:

  • Beschädigtes Gepäck: Anspruch innerhalb von 7 Tagen nach Erhalt des beschädigten Gepäcks melden.

  • Verspätetes Gepäck: Anspruch innerhalb von 21 Tagen nach verspäteter Zustellung einreichen.

  • Verlorenes Gepäck: Wenn der Koffer als verloren gilt, haben Sie 2 Jahre Zeit für die Geltendmachung.

Für Schäden durch Flugverspätungen, etwa Hotel-, Taxi- oder Ersatzflugkosten sowie immaterielle Schäden, soweit diese anerkannt werden, beträgt die Frist ebenfalls 2 Jahre.

VorgangFrist
Flugverspätung 2 Jahre
Beschädigtes Gepäck 7 Tage
Verspätetes Gepäck 21 Tage
Verlorenes Gepäck 2 Jahre

Was ist vom Montrealer Übereinkommen nicht abgedeckt? (Außergewöhnliche Umstände)

Wie bei anderen Fluggastrechtsregelungen gilt: Liegen außergewöhnliche Umstände vor, gilt die Airline nicht als verantwortlich – sie ist dann grundsätzlich nicht zum Schadenersatz verpflichtet.

Beispiele für außergewöhnliche Umstände:

  • Unwetter und extreme Wetterbedingungen

  • Sicherheits- oder Gefahrenlagen

  • Politische Unruhen

  • Streiks von Flughafenpersonal oder der Flugsicherung

Graubereich: Entscheidend ist, ob die Fluggesellschaft zumutbare Maßnahmen ergriffen hat, um Verspätungen, Annullierungen oder Gepäckverluste zu verhindern. Wurden Sie z. B. wegen schlechten Wetters verspätet, andere Airlines konnten dank guter Vorbereitung aber größere Verzögerungen vermeiden, kann Ihnen unter Umständen dennoch ein Anspruch zustehen.


So stellen Sie einen Anspruch nach dem Montrealer Übereinkommen

Anders als bei anderen Fluggastrechtsfällen müssen Gepäckansprüche direkt am Flughafen angestoßen werden. Verlassen Sie den Flughafen nicht, ohne den Vorfall am Lost-&-Found-/Gepäckermittlungsschalter zu melden!

Für beschädigtes oder fehlendes Gepäck müssen Sie innerhalb von 7 Tagen nach dem Vorfall eine Property Irregularity Report (PIR) / Verlustanzeige ausfüllen. Bewahren Sie anschließend alle Belege für notwendige Ersatzkäufe auf.
Taucht Ihr Gepäck nach 21 Tagen doch noch auf, ist aber beschädigt, senden Sie innerhalb von 7 Tagen eine neue schriftliche Schadensmeldung an die Airline – inklusive Flugdokumenten, Quittungen und Nachweisen für Ersatzkäufe.

Prüfen Sie Ihr Gepäck sofort auf Schäden und machen Sie Fotos, die Sie Ihrer Meldung beifügen können. Ideal ist es, wenn Sie bereits vor dem Flug Bilder von Koffer und Inhalt haben – so lässt sich Ihr Anspruch leichter belegen.

Welche Unterlagen brauche ich?

Checkliste für Ihren Entschädigungsantrag

  • Bewahren Sie ihre Bordkarte und alle Reisedokumente auf.

  • Sammeln Sie Beweise (z.B. Fotos von Abflugtafeln oder E-Mails der Airline)

  • Prüfen Sie ihren Anspruch mit unserem kostenlosen Entschädigungsrechner .


  • Reichen Sie ihren Antrag über AirHelp ein.

  • Fertig! Ab hier übernehmen wir für Sie.

Wie hilft mir AirHelp weiter?

Wenn Ihr Flug verspätet war oder annulliert wurde, tragen Sie Ihre Flugdaten in unseren Entschädigungsrechner ein. Wir sagen Ihnen, ob und wie wir Sie bei Ihrem Anspruch unterstützen können.

Derzeit übernehmen wir Gepäckansprüche nur in ausgewählten Fällen, zum Beispiel für Mitglieder von AirHelp+.

Wenn wir Ihren Fall annehmen können, kümmern wir uns um alles Weitere: von der Einreichung Ihrer Unterlagen bis hin zur gerichtlichen Durchsetzung, falls nötig. Vorkosten fallen nicht an – Sie zahlen nur, wenn wir erfolgreich Geld für Sie durchsetzen.
Mehr dazu finden Sie hier: Informationen zu unseren Gebühren.

Wenn Sie Ihren Anspruch über uns einreichen, brauchen Sie keinen Anwalt zu beauftragen. Selbst wenn der Fall verloren geht, entstehen Ihnen keine Gerichtskosten.

Wer ist AirHelp?

AirHelp ist ein Team von mehr als 400 Experten für Fluggastrechte, Gesetze und Vorschriften im Luftverkehr. Seit 2013 haben wir Millionen von Passagieren weltweit geholfen, weil wir davon überzeugt sind, dass jeder ein möglichst reibungsloses und faires Reiseerlebnis verdient.

Wir sind der weltweit führende Anbieter für Flugentschädigungen

253+ Millionen

Flüge im letzten Jahr geprüft

12+ Millionen

Reisende haben ihren Flug mit AirHelp+ abgesichert

3+ Millionen

Passagiere haben bereits erfolgreich ihre Entschädigung erhalten

60+

Partnerschaften mit führenden Marken der Reisebranche


FAQs zum Montrealer Übereinkommen

100 € bei Flugstörungen

100 € bei verlorenem oder verspätetem Gepäck

Lounge-Zugang bei Flugverspätungen

Keine Gebühren werden von Ihrer Entschädigung abgezogen

Persönlicher Experten-Support 24/7

Entdecke AirHelp+

Weitere Passagierrechte entdecken:

Fluggastrechte

Weitere Fluggesellschaften, bei denen wir Ihnen helfen können, eine Entschädigung zu erhalten: